Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/67989e72-10c8-4df0-9295-91f7677f6703/suitabilitycriteria
Alle Kriterien sind zu beantworten; Formulare müssen unverändert verwendet werden.
- Kriterien mit [A] müssen erfüllt / beantwortet werden,
- Kriterien mit [B] sind zu beantworten und werden einer Bewertung unterzogen,
- Kriterien mit [I] dienen zur Information und werden nicht bewertet; sie sind zwecks
Vollständigkeit aber zu beantworten.
1. statistische Angaben
K1.1: [I] Geben Sie die Größe des Unternehmens an.
2. Eigenerklärungen:
K2.1: [A] Die Eigenerklärung habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren Inhalt.
- Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer
der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 - 129b, 89c, 261, 263, 264,
299 - 299b, 108e, 333 - 335a, 232 - 233a StGB, Art. 2 § 2 IntBestG) oder vergleichbarer
Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben
Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
- Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
- Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende
menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen. Insbesondere
wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3 Abs. 1 EntgTranspG und § 2 Nr. 7 AEntG Frauen und Männern
für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt gewährt.
werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten
die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen
Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet.
werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen
Mindestarbeitsbedingungen
einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG),
einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
(AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7,
7a oder 11 AEntG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende
Leistung verbindlich vorgegeben werden.
- Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens
kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder
mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder
hat seine Tätigkeit eingestellt.
- Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität
als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
- Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen
abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen
keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzArbG und
§ 98c AufenthG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von
mindestens
2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde
gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von
mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße
von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte
Vorschrift verhängt.
K2.2: [A] Die Eigenerklärung (RUS) habe ich zur Kenntnis genommen und bestätige ihren
Inhalt.
1. Der / die Bewerber / Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz
1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung
(EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der
Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen
oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a. durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung
des Bewerbers / Bieters in Russland,
b. durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die
eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber / Bieter über das Halten
von Anteilen im Umfang von mehr als 50 %,
c. durch das Handeln der Bewerber / Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen
oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und / oder b zutrifft.
2. Es wird bestätigt, dass die am Auftrag beteiligten Unterauftragnehmer, Lieferanten
oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
Eignungsnachweises
in Anspruch genommen werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls
nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland
im Sinne der Vorschrift gehören.
3. Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine
als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang
mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten
Unternehmen eingesetzt werden, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis
mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören und auf die mehr als 10
% des Auftragswerts entfällt.
K2.3: [I]: Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach
§ 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom
Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung
über den Ausschluss. Sie können ausführlichere Angaben zum Sachverhalt auch im
Arbeitsschritt Eigene Anlagen als Dokument hochladen.