Gegenstand dieses Verfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen in den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands. Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen. Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht. Bedingung: a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG) b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG). Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-04-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen
Referenznummer: OLG-VI.4-E1420/21/2
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen in den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands.
Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen.
Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht.
Bedingung:
a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG)
b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG).
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen in den Regionen Dresden, Leipzig, Zwickau, Chemnitz und Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands.
Zustellung: Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen.
Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht.
Bedingung:
a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG)
b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG).
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Postbeförderung auf der Straße📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
1️⃣
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Dresden
Beschreibung der Beschaffung:
Los 1 - Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Dresden
Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Dresden (Los 1) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden.
Gegenstand des Loses 1 ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Dresden. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands.
Zustellung:
Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen.
Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht.
Bedingung:
a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG)
b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG).
Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 1 - Region Dresden
im zweijährigen Vertragszeitraum 230.546 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 1 - Region Dresden kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden.
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Los 1 - Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Dresden
Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Dresden (Los 1) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden.
Gegenstand des Loses 1 ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Dresden. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands.
Zustellung:
Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen.
Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht.
Bedingung:
a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG)
b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG).
Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 1 - Region Dresden
im zweijährigen Vertragszeitraum 230.546 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 1 - Region Dresden kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden.
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Postleitzahl: 00000
Stadt: Bundesrepublik Deutschland
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-01 📅
Datum des Endes: 2027-10-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: LOT-0002
Titel: Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Leipzig
Beschreibung der Beschaffung:
Los 2 - Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Leipzig
Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Leipzig (Los 2) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden.
Gegenstand des Loses 2 ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Leipzig. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands.
Zustellung:
Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen.
Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht.
Bedingung:
a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG)
b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG).
Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 2 - Region Leipzig
im zweijährigen Vertragszeitraum 268.218 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 2 - Region Leipzig kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden.
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Los 2 - Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Leipzig
Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Leipzig (Los 2) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden.
Gegenstand des Loses 2 ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Leipzig. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands.
Zustellung:
Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen.
Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht.
Bedingung:
a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG)
b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG).
Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 2 - Region Leipzig
im zweijährigen Vertragszeitraum 268.218 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 2 - Region Leipzig kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden.
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
3️⃣
Interne Kennung: LOT-0003
Titel: Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Zwickau
Beschreibung der Beschaffung:
Los 3 - Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Zwickau
Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Zwickau (Los 3) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden.
Gegenstand des Loses 3 ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Zwickau. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands.
Zustellung:
Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen.
Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht.
Bedingung:
a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG)
b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG).
Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 3 - Region Zwickau
im zweijährigen Vertragszeitraum 103.912 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 3 - Region Zwickau kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden.
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Los 3 - Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Zwickau
Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Zwickau (Los 3) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden.
Gegenstand des Loses 3 ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Zwickau. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands.
Zustellung:
Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen.
Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht.
Bedingung:
a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG)
b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG).
Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 3 - Region Zwickau
im zweijährigen Vertragszeitraum 103.912 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 3 - Region Zwickau kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden.
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Ort der Leistung: Zwickau
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: LOT-0004
Titel: Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Chemnitz
Beschreibung der Beschaffung:
Los 4 - Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Chemnitz.
Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Chemnitz (Los 4) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden.
Gegenstand des Loses 4 ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Chemnitz. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands.
Zustellung:
Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen.
Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht.
Bedingung:
a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG)
b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG).
Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 4 - Region Chemnitz
im zweijährigen Vertragszeitraum 192.410 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 4 - Region Chemnitz kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden.
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Los 4 - Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Chemnitz.
Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Chemnitz (Los 4) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden.
Gegenstand des Loses 4 ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Chemnitz. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands.
Zustellung:
Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen.
Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht.
Bedingung:
a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG)
b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG).
Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 4 - Region Chemnitz
im zweijährigen Vertragszeitraum 192.410 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 4 - Region Chemnitz kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden.
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
5️⃣
Interne Kennung: LOT-0005
Titel: Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Görlitz
Beschreibung der Beschaffung:
Los 5 - Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Görlitz
Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Görlitz (Los 5) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden.
Gegenstand des Loses 5 ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands.
Zustellung:
Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen.
Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht.
Bedingung:
a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG)
b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG).
Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 5 - Region Görlitz
im zweijährigen Vertragszeitraum 97.556 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 5 - Region Görlitz kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden.
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Los 5 - Förmliche Zustellungsaufträge aus der Region Görlitz
Die teilnehmenden sächsischen Justizdienststellen der Region Görlitz (Los 5) können der Anlage 8 der Vergabeunterlagen (Dienststellenverzeichnis) entnommen werden.
Gegenstand des Loses 5 ist die Dienstleistung zur Beförderung von förmlichen Zustellungen teilnehmender sächsischer Justizdienststellen der Region Görlitz. Die Postdienstleistung umfasst unter anderem die Abholung der förmlichen Zustellungen bei den jeweiligen Justizdienststellen, ggf. auch bei den Zweig- und Außenstellen, den Aufdruck eines Adresseindrucks auf den zur Verfügung zu stellenden Vordrucken der Postzustellungsurkunden (nach Vorgabe des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Dienststellenleiters), die Frankierung und die Zustellung an den Adressaten innerhalb Deutschlands.
Zustellung:
Der Auftragnehmer liefert die Sendungen grundsätzlich spätestens am dritten Werktag (montags bis samstags) nach Abholung an den Empfänger ab. Für die Zustellfristen gelten die Richtwerte gem. § 18 Abs. 1 PostG. Die Zustellungen haben von Montag bis Samstag zu erfolgen.
Die Postzustellungsaufträge werden durch die Dienststellen nicht in einem äußeren Umschlag kuvertiert an den Auftragnehmer übergeben. Das zuzustellende Schriftstück wird in einem verschlossenen Umschlag zusammen mit der vorbereiteten Zustellurkunde übergeben, aber nicht zusätzlich mit einem zweiten äußeren Umschlag versehen. Sofern es aus betrieblichen Gründen erforderlich ist, darf vom Auftragnehmer ein äußerer Umschlag verwendet werden. Eine zusätzliche Kuvertierung durch die Dienststellen erfolgt nicht.
Bedingung:
a) Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis) der Bundesnetzagentur (§ 4 PostG)
b) gültige Entgeltgenehmigung(en) der Regulierungsbehörde über die genehmigungspflichtigen Preisbestandteile für die jeweilige Region (nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist, § 62 Satz 3 PostG).
Geschätzte Sendungsmenge insgesamt im Los 5 - Region Görlitz
im zweijährigen Vertragszeitraum 97.556 Stück
Die Höchstsendungsmenge insgesamt für das Los 5 - Region Görlitz kann der Anlage 8 - Dienststellenverzeichnis entnommen werden.
Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen.
Ort der Leistung: Görlitz
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-19 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 105 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-05-20 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Auftraggebers können Bieterunterlagen im gesetzlichen Rahmen (insbesondere § 56 Abs. 2 VgV) nach Fristablauf nachgereicht werden.
Die Rechtsgrundlage für CVD, um den anzuwendenden Typ von Vergabeverfahren festzulegen: Sonstiger Dienstleistungsvertrag
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)) ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bieter haben die Anlage 3 - Bieterangaben mit folgenden Angaben abzugeben
• Rechtsform
• Registergericht und HRA/HRB Nummer (sofern zutreffend)
• Firma, Geschäftsführer/Inhaber, vertretungsberechtigter Bearbeiter zur Ausschreibung, Niederlassung/Sitz
• USt-ID
• bei Einzelhandelskaufmann/-frau: Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsnachname
• Kontaktdaten Ansprechpartner nebst Erreichbarkeit (Telefon, E-Mail)
• Angaben zu Unterauftragnehmern
• Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen
(Anbieterverzeichnis, § 4 PostG) der Bundesnetzagentur
• Erklärung, dass kein Verfahren der Bundesnetzagentur zur Rücknahme, zum Widerruf
oder zur Löschung der Eintragung im Anbieterverzeichnis bekannt ist
• Entgeltgenehmigung, nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der
marktbeherrschend ist (§ 62 Abs. 3 PostG) (Kopie ist spätestens bis zum 4. Juni 2025 einzureichen)
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will (Unterauftragnehmer), ist dies in Anlage 3 Bieterangaben zu vermerken und die Anlage 7 Verzeichnis der Unterauftragnehmer, die mit der Abholung der Sendungen in den Justizdienststellen und/oder für die Zustellungen beim Empfänger beauftragt werden, ist entsprechend auszufüllen. Das Verzeichnis der Unterauftragnehmer kann bereits ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Sofern das Verzeichnis der Unterauftragnehmer dem Angebot nicht beigefügt ist, wird die Vergabestelle entsprechend § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV vor Zuschlagserteilung von den Unternehmen/Bietern, die in die engere Wahl kommen, die ausgefüllte Liste der Unterauftragnehmer abfordern. Die Vorlage hat dann unverzüglich binnen einer Frist von fünf Tagen zu erfolgen.
Bei einer sehr hohen Anzahl von Unterauftragnehmern (ab 1.000) kann von einer Vorlage der ausgefüllten Anlage 7 Verzeichnis der Unterauftragnehmer abgesehen werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Für diesen Fall hat der Bieter bei Abgabe des Angebotes eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, dass nur Unterauftragnehmer beauftragt werden, die mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachkommen und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen. Sollte ein Unterauftragnehmer diese Voraussetzungen im laufenden Vertragszeitraum nicht mehr erfüllen, ist er unverzüglich als Unterauftragnehmer nicht mehr einzusetzen (vgl. § 36 VgV). Diese Eigenerklärung ist bei Abgabe des Angebotes miteinzureichen.
Bieter haben die Anlage 3 - Bieterangaben mit folgenden Angaben abzugeben
• Rechtsform
• Registergericht und HRA/HRB Nummer (sofern zutreffend)
• Firma, Geschäftsführer/Inhaber, vertretungsberechtigter Bearbeiter zur Ausschreibung, Niederlassung/Sitz
• USt-ID
• bei Einzelhandelskaufmann/-frau: Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsnachname
• Kontaktdaten Ansprechpartner nebst Erreichbarkeit (Telefon, E-Mail)
• Angaben zu Unterauftragnehmern
• Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen
(Anbieterverzeichnis, § 4 PostG) der Bundesnetzagentur
• Erklärung, dass kein Verfahren der Bundesnetzagentur zur Rücknahme, zum Widerruf
oder zur Löschung der Eintragung im Anbieterverzeichnis bekannt ist
• Entgeltgenehmigung, nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der
marktbeherrschend ist (§ 62 Abs. 3 PostG) (Kopie ist spätestens bis zum 4. Juni 2025 einzureichen)
Sofern ein Bieter im Hinblick auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will (Unterauftragnehmer), ist dies in Anlage 3 Bieterangaben zu vermerken und die Anlage 7 Verzeichnis der Unterauftragnehmer, die mit der Abholung der Sendungen in den Justizdienststellen und/oder für die Zustellungen beim Empfänger beauftragt werden, ist entsprechend auszufüllen. Das Verzeichnis der Unterauftragnehmer kann bereits ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Sofern das Verzeichnis der Unterauftragnehmer dem Angebot nicht beigefügt ist, wird die Vergabestelle entsprechend § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV vor Zuschlagserteilung von den Unternehmen/Bietern, die in die engere Wahl kommen, die ausgefüllte Liste der Unterauftragnehmer abfordern. Die Vorlage hat dann unverzüglich binnen einer Frist von fünf Tagen zu erfolgen.
Bei einer sehr hohen Anzahl von Unterauftragnehmern (ab 1.000) kann von einer Vorlage der ausgefüllten Anlage 7 Verzeichnis der Unterauftragnehmer abgesehen werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Für diesen Fall hat der Bieter bei Abgabe des Angebotes eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, dass nur Unterauftragnehmer beauftragt werden, die mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachkommen und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen. Sollte ein Unterauftragnehmer diese Voraussetzungen im laufenden Vertragszeitraum nicht mehr erfüllen, ist er unverzüglich als Unterauftragnehmer nicht mehr einzusetzen (vgl. § 36 VgV). Diese Eigenerklärung ist bei Abgabe des Angebotes miteinzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Bietererklärung (Anlage 2), dass
• über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist,
• sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
• die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) nicht vorliegen,
• keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
• der Bieter den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
• der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf die Eignung abgegeben hat,
• die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist,
• einer der in § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegt,
• die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen und
• dass der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt.
Für den Fall, dass die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z. B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen.
Bieterangaben (Anlage 3):
• zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre),
• zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz bezüglich der angebotenen Leistung in den letzten drei Jahre,
• zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
• zur Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden Deckungssummen - pro Versicherungsfall; mindestens 1.000.000 Euro für Sach- und Personenschäden und mindestens 100.000 Euro für Vermögensschäden; die Höchstleistung der Versicherung für Sach- und Personenschäden pro Versicherungsjahr darf 2.000.000 Euro und die Höchstleistung für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr darf 200.000 Euro nicht unterschreiten - der Nachweis ist vom bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der Zuschlagserteilung zu erbringen sowie
• bei welchem Versicherungsunternehmen die Versicherung abgeschlossen ist, bzw. für den Fall des Zuschlages abgeschlossen wird. Bei der Versicherung muss es sich um eine marktübliche deutsche Industrieversicherung oder um eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen Versicherungsunterlagen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Unterauftragnehmer (Anlage 7):
• Das Verzeichnis derjenigen Unterauftragnehmer, die mit der Abholung der Sendungen in den Dienststellen und/oder für die Zustellungen beim Empfänger beauftragt werden, kann bereits ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV).
Sofern das Verzeichnis der Unterauftragnehmer dem Angebot nicht beigefügt ist, wird die Vergabestelle entsprechend § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV vor Zuschlagserteilung von den Unternehmen/Bietern, die in die engere Wahl kommen, die ausgefüllte Liste der Unterauftragnehmer abfordern. Die Vorlage hat dann unverzüglich binnen einer Frist von fünf Tagen zu erfolgen.
• Bei einer sehr hohen Anzahl von Unterauftragnehmern (ab 1.000) kann von einer Vorlage der ausgefüllten Anlage 7 Verzeichnis der Unterauftragnehmer abgesehen werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Für diesen Fall hat der Bieter bei Abgabe des Angebotes eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, dass nur Unterauftragnehmer beauftragt werden, die mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachkommen und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen. Sollte ein Unterauftragnehmer diese Voraussetzungen im laufenden Vertragszeitraum nicht mehr erfüllen, ist er unverzüglich als Unterauftragnehmer nicht mehr einzusetzen (vgl. § 36 VgV). Diese Eigenerklärung ist bei Abgabe des Angebotes miteinzureichen.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
• über das Vermögen des Bieters das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren, nicht eröffnet ist, die Eröffnung nicht beantragt ist und der Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist,
• sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
• die Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) nicht vorliegen,
• keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
• der Bieter den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
• der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf die Eignung abgegeben hat,
• die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs. 1 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen Verstoßes gegen das genannte Gesetz nicht vorliegen und auch kein entsprechendes Bußgeldverfahren anhängig ist,
• einer der in § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufgeführten Ausschlussgründe nicht vorliegt,
• die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, namentlich eine Verhängung einer Geldbuße in Höhe von mindestens 2.500 Euro gegen den Bieter oder einen seiner gesetzlichen Vertreter wegen eines Verstoßes nach § 21 dieses Gesetzes, nicht vorliegen und
• dass der Bieter die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt.
Für den Fall, dass die Erklärung nicht in vorstehendem Umfang unterzeichnet werden kann, (z. B. wegen Anhängigkeit eines Insolvenzverfahrens), sind entsprechende Gründe einzutragen.
Bieterangaben (Anlage 3):
• zur Anzahl sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter/Anzahl der nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (bezogen auf den Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre),
• zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz bezüglich der angebotenen Leistung in den letzten drei Jahre,
• zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
• zur Betriebshaftpflichtversicherung, die folgende Mindestsumme abdeckt: Schäden mit folgenden Deckungssummen - pro Versicherungsfall; mindestens 1.000.000 Euro für Sach- und Personenschäden und mindestens 100.000 Euro für Vermögensschäden; die Höchstleistung der Versicherung für Sach- und Personenschäden pro Versicherungsjahr darf 2.000.000 Euro und die Höchstleistung für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr darf 200.000 Euro nicht unterschreiten - der Nachweis ist vom bezuschlagten Bieter unverzüglich nach der Zuschlagserteilung zu erbringen sowie
• bei welchem Versicherungsunternehmen die Versicherung abgeschlossen ist, bzw. für den Fall des Zuschlages abgeschlossen wird. Bei der Versicherung muss es sich um eine marktübliche deutsche Industrieversicherung oder um eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU handeln. Fremdsprachlichen Versicherungsunterlagen ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Unterauftragnehmer (Anlage 7):
• Das Verzeichnis derjenigen Unterauftragnehmer, die mit der Abholung der Sendungen in den Dienststellen und/oder für die Zustellungen beim Empfänger beauftragt werden, kann bereits ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV).
Sofern das Verzeichnis der Unterauftragnehmer dem Angebot nicht beigefügt ist, wird die Vergabestelle entsprechend § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV vor Zuschlagserteilung von den Unternehmen/Bietern, die in die engere Wahl kommen, die ausgefüllte Liste der Unterauftragnehmer abfordern. Die Vorlage hat dann unverzüglich binnen einer Frist von fünf Tagen zu erfolgen.
• Bei einer sehr hohen Anzahl von Unterauftragnehmern (ab 1.000) kann von einer Vorlage der ausgefüllten Anlage 7 Verzeichnis der Unterauftragnehmer abgesehen werden (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV). Für diesen Fall hat der Bieter bei Abgabe des Angebotes eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen, dass nur Unterauftragnehmer beauftragt werden, die mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zahlen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachkommen und die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen. Sollte ein Unterauftragnehmer diese Voraussetzungen im laufenden Vertragszeitraum nicht mehr erfüllen, ist er unverzüglich als Unterauftragnehmer nicht mehr einzusetzen (vgl. § 36 VgV). Diese Eigenerklärung ist bei Abgabe des Angebotes miteinzureichen.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Bietererklärung (Anlage 3):
• namentliche Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
• drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren
• Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis, § 4 PostG) der Bundesnetzagentur.
• Erklärung, dass kein Verfahren der Bundesnetzagentur zur Rücknahme, zum Widerruf oder zur Löschung der Eintragung im Anbieterverzeichnis bekannt ist.
• Entgeltgenehmigung nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist (§ 62 Abs. 3 PostG) (Kopie ist spätestens bis zum 4. Juni 2025 einzureichen)
• Beschreibung des Betriebsablaufes und -organisation (unter Beifügung geeigneter Unterlagen)
• Benennung der Kriterien, die für die Auswahl und Einstellung der Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der Mitarbeiter, Erscheinungsbild (Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar?)
• Wie erfolgt die Qualitätssicherung? Dazu ist ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung aller Unterauftragnehmer vorzulegen.
• Angaben zum Reklamationsmanagement
• Ist die Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann?
Eigenerklärung (Anlage 5):
• Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen
• Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen
Alle genannten Anlagen nebst den weiter geforderten Dokumenten sind mit dem Angebot einzureichen.
• namentliche Nennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
• drei Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren
• Eintragung in das Verzeichnis der Anbieter von Postdienstleistungen (Anbieterverzeichnis, § 4 PostG) der Bundesnetzagentur.
• Erklärung, dass kein Verfahren der Bundesnetzagentur zur Rücknahme, zum Widerruf oder zur Löschung der Eintragung im Anbieterverzeichnis bekannt ist.
• Entgeltgenehmigung nur vom Anbieter anzugeben und vorzulegen, der marktbeherrschend ist (§ 62 Abs. 3 PostG) (Kopie ist spätestens bis zum 4. Juni 2025 einzureichen)
• Beschreibung des Betriebsablaufes und -organisation (unter Beifügung geeigneter Unterlagen)
• Benennung der Kriterien, die für die Auswahl und Einstellung der Mitarbeiter erfüllt sein müssen, Angaben zu Aus- und Fortbildungen der Mitarbeiter, Erscheinungsbild (Wie sind die Mitarbeiter nach außen als Zusteller erkennbar?)
• Wie erfolgt die Qualitätssicherung? Dazu ist ein entsprechendes Konzept unter Einbeziehung aller Unterauftragnehmer vorzulegen.
• Angaben zum Reklamationsmanagement
• Ist die Möglichkeit gegeben, dass der Zusteller bei auftretenden Problemen (technischer wie fachlicher Art) im Zustellprozess beim Auftragnehmer nachfragen kann?
Eigenerklärung (Anlage 5):
• Versicherung des Bieters, dass er nicht zu den in Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen entsprechenden Bezug zu Russland aufweisen
• Versicherung des Bieters, dass an der Erfüllung des Auftrags keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige Unternehmen (Eignungsleihe) mit einem Volumen von über 10 % des Auftragswertes beteiligt sind, die unter die Regelung des Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 fallen
Alle genannten Anlagen nebst den weiter geforderten Dokumenten sind mit dem Angebot einzureichen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eigenerklärung und Datenabfrage zum SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a)
Der ausgeschriebene Auftrag ist gemäß der Tabelle in der Anlage 2 zum SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher Leistungsbestandteil die Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) und die Postzustellung (CPV-Referenznummer 64121100-1) ist. Das vorliegende Verfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Es ist eine verbindliche Eigenerklärung abzugeben, dass durch die zur Ausführung der Leistungen eingesetzten Straßenfahrzeuge (inkl. der Fahrzeuge von Unterauftragnehmern) die Mindestquoten nach § 6 Abs. 6 iVm 1, 2 SaubFahrzeugBeschG während der Vertragslaufzeit (1.November 2025 bis 31. Oktober 2027) bezogen auf den ersten Referenzzeitraum gem. § 6 SaubFahrzeugBeschG (2. August 2021 bis 31. Dezember 2025) eingehalten werden (§ 10 des Vertrages).
Außerdem ist die Anzahl der jeweiligen Fahrzeuge entsprechend der Ziff. II der Anlage 3a anzugeben.
Eigenerklärung und Datenabfrage zum SaubFahrzeugBeschG (Anlage 3a)
Der ausgeschriebene Auftrag ist gemäß der Tabelle in der Anlage 2 zum SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag, dessen wesentlicher Leistungsbestandteil die Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) und die Postzustellung (CPV-Referenznummer 64121100-1) ist. Das vorliegende Verfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG. Es ist eine verbindliche Eigenerklärung abzugeben, dass durch die zur Ausführung der Leistungen eingesetzten Straßenfahrzeuge (inkl. der Fahrzeuge von Unterauftragnehmern) die Mindestquoten nach § 6 Abs. 6 iVm 1, 2 SaubFahrzeugBeschG während der Vertragslaufzeit (1.November 2025 bis 31. Oktober 2027) bezogen auf den ersten Referenzzeitraum gem. § 6 SaubFahrzeugBeschG (2. August 2021 bis 31. Dezember 2025) eingehalten werden (§ 10 des Vertrages).
Außerdem ist die Anzahl der jeweiligen Fahrzeuge entsprechend der Ziff. II der Anlage 3a anzugeben.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen
genannten Ausschlussgründe, insbesondere die
gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Es sind entsprechende Eigenerklärungen abzugeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: unbekannt
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-3800📞
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 070-230598 (2025-04-08)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-16) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-16 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-17 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 107 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-06-17 10:00:00 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-16+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 LOT-0002 LOT-0003 LOT-0004 LOT-0005 Andere zusätzliche Informationen
Verlängerung der Angebotsfrist auf den 16. Juni 2025
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 5de95937-ed4e-4522-8cd1-63e60158bb58-01
Quelle: OJS 2025/S 095-319019 (2025-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰
Auftragsvergabe
1️⃣
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Fahrzeugkategorie: M1
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-07-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Media Logistik GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE140296345
Postanschrift: Meinholdstr. 2
Postleitzahl: 01157
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@post-modern.de📧
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Kennung des Angebots: TEN-0002
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Name: LVZ Post GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE409791998
Postanschrift: Druckereistr. 1
Postleitzahl: 04159
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
E-Mail: info@lvz-post.de📧
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Kennung des Angebots: TEN-0003
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Name: MEDIA Logistik Freiberg GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE255733783
Postanschrift: Halsbrücker Str. 34
Postleitzahl: 09599
Postort: Freiberg
Region: Zwickau
🏙️
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Kennung des Angebots: TEN-0004
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Name: MEDIA Logistik Chemnitz GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: DE254465504
Postanschrift: Am Erlenwald 2
Postleitzahl: 09128
Postort: Chemnitz
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt
🏙️
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Kennung des Angebots: TEN-0005
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 230598-2025
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 154-529406 (2025-08-12)