Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ist die sichere und pünktliche Beförderung von Schülern der Hachinger Tal Schule (Sonderpädagogisches Förderzentrum Unterhaching, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching) nachmittags zu den Haltepunkten. Die Hachinger Tal Schule umfasst eine Grundschule und eine weiterführende Schule. Die Schüler besuchen beide Schulen. Bei der Hachinger Tal Schule handelt es sich um ein Sonderpädagogisches Förderzentrum.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-09.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beförderung von Schülern der Hachinger Tal Schule in Unterhaching
Reference number: 25/1-SBL-HTS
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ist die sichere und pünktliche Beförderung von Schülern der Hachinger Tal Schule...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ist die sichere und pünktliche Beförderung von Schülern der Hachinger Tal Schule (Sonderpädagogisches Förderzentrum Unterhaching, Grünwalder Weg 8c, 82008 Unterhaching) nachmittags zu den Haltepunkten. Die Hachinger Tal Schule umfasst eine Grundschule und eine weiterführende Schule. Die Schüler besuchen beide Schulen. Bei der Hachinger Tal Schule handelt es sich um ein Sonderpädagogisches Förderzentrum.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer hat an allen Beförderungstagen die Schüler zu befördern. Es handelt sich bei den zu befördernden Schüler um Kinder mit Lern- oder...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer hat an allen Beförderungstagen die Schüler zu befördern. Es handelt sich bei den zu befördernden Schüler um Kinder mit Lern- oder Sprachbeeinträchtigungen im Alter von 5 bis 16 Jahren. Diese Schüler haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme und seelische Gesundheit. Als Beförderungstage gelten alle Schultage von Montag bis einschließlich Donnerstag.
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die genaue Anzahl der Schüler bis spätestens Ende August des jeweiligen Schuljahres mitteilen. Die Anzahl der Schüler kann sich während der Vertragslaufzeit jederzeit verändern. Der Auftragnehmer hat hiermit jederzeit zu rechnen.
Im vergangenen Schuljahr wurden in diesem Los 45 Schüler befördert. Diese Angabe ist unverbindlich und erfolgt nur aus Gründen der Information.
Der Auftragnehmer hat für jedes Schuljahr einen Tourenplan zu erstellen. Er darf den Tourenplan nur umsetzen, wenn dieser mit dem Auftraggeber abgestimmt ist und dieser seine vorheriger Zustimmung (Einwilligung) in Textform erteilt hat.
Der Auftragnehmer hat die Auswahl und Anzahl der für die auftragsgegenständlichen Beförderungsleistungen einzusetzenden Fahrzeuge so zu treffen, dass er die Vertragsleistungen ordnungsgemäß erbringen kann, insbesondere die Beförderungs- und Fahrzeiten einhalten kann, damit die tägliche Erfüllung der Schulpflicht für alle zu befördernden Schüler gewährleistet ist. Die Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Schüler des Loses 1 stammen aus den folgenden Gemeinden und Gemeindeteilen: 85521 Riemerling, 85521 Hohenbrunn, 85640 Putzbrunn, 85540 Haar, 85630...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Schüler des Loses 1 stammen aus den folgenden Gemeinden und Gemeindeteilen: 85521 Riemerling, 85521 Hohenbrunn, 85640 Putzbrunn, 85540 Haar, 85630 Grasbrunn, 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn, 85653 Aying
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Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-16 📅
Datum des Endes: 2028-07-28 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerung Vertragszeitraum” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schulung des eingesetzten Fahrpersonals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausstattung der eingesetzten Fahrzeuge
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Schüler des Loses 2 stammen aus den folgenden Gemeinden und Gemeindeteilen: 82008 Unterhaching, 85521 Ottobrunn, 85579 Neubiberg, 82024 Taufkirchen,...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Schüler des Loses 2 stammen aus den folgenden Gemeinden und Gemeindeteilen: 82008 Unterhaching, 85521 Ottobrunn, 85579 Neubiberg, 82024 Taufkirchen, 82041 Oberhaching, 82041 Deisenhofen, 82054 Sauerlach, 85649 Brunnthal.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer hat an allen Beförderungstagen die Schüler zu befördern. Es handelt sich bei den zu befördernden Schüler um Kinder mit Lern- oder...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer hat an allen Beförderungstagen die Schüler zu befördern. Es handelt sich bei den zu befördernden Schüler um Kinder mit Lern- oder Sprachbeeinträchtigungen im Alter von 5 bis 16 Jahren. Diese Schüler haben besondere Bedürfnisse im Hinblick auf Kommunikation, Rücksichtnahme und seelische Gesundheit. Als Beförderungstage gelten alle Schultage von Montag bis einschließlich Donnerstag.
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die genaue Anzahl der Schüler bis spätestens Ende August des jeweiligen Schuljahres mitteilen. Die Anzahl der Schüler kann sich während der Vertragslaufzeit jederzeit verändern. Der Auftragnehmer hat hiermit jederzeit zu rechnen.
Im vergangenen Schuljahr wurden in diesem Los 16 Schüler befördert. Diese Angabe ist unverbindlich und erfolgt nur aus Gründen der Information.
Der Auftragnehmer hat für jedes Schuljahr einen Tourenplan zu erstellen. Er darf den Tourenplan nur umsetzen, wenn dieser mit dem Auftraggeber abgestimmt ist und dieser seine vorheriger Zustimmung (Einwilligung) in Textform erteilt hat.
Der Auftragnehmer hat die Auswahl und Anzahl der für die auftragsgegenständlichen Beförderungsleistungen einzusetzenden Fahrzeuge so zu treffen, dass er die Vertragsleistungen ordnungsgemäß erbringen kann, insbesondere die Beförderungs- und Fahrzeiten einhalten kann, damit die tägliche Erfüllung der Schulpflicht für alle zu befördernden Schüler gewährleistet ist. Die Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Schüler des Loses 3 stammen aus den folgenden Gemeinden und Gemeindeteilen: 82064 Straßlach-Dingharting, 82069 Schäftlarn, 82065 Baierbrunn, 82031...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Die Schüler des Loses 3 stammen aus den folgenden Gemeinden und Gemeindeteilen: 82064 Straßlach-Dingharting, 82069 Schäftlarn, 82065 Baierbrunn, 82031 Grünwald, 82049 Pullach, 82061 Neuried, 82152 Planegg, 82166 Gräfelfing
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-16 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 50
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eintragung in Berufs- oder Handelsregister: Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eintragung in Berufs- oder Handelsregister: Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen (s. Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Eignung unter Punkt V. "Eintragung in Berufs- oder Handelsregister") (https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av255022-eu)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis des Bieters/der Mitglieder einer Bietergemeinschaft über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung : --- 1....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Betriebshaftpflichtversicherung: Nachweis des Bieters/der Mitglieder einer Bietergemeinschaft über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung : --- 1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen, --- 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 3.000.000,00 EUR für Personenschäden --- 3. und mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 2.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden), --- 4. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss. Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter 2. – 4. genannt ist zusätzlich eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass die Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall durch Erhöhung der Deckungssummen oder Erhöhung der Maximierungsleistung an vorstehende Anforderungen angepasst wird. Falls keine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, ist eine Bestätigung eines Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung, die die unter 1. – 4. genannten Anforderungen erfüllt, gewährt wird. Im Fall von Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis und/oder eine entsprechende Bestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. (s. Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Eignung unter Punkt VI. "Betriebshaftpflichtversicherung") (https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av255022-eu)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz und den Umsatz im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags: Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Schülerbeförderungsdienstleistungen) jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für vergleichbare Dienstleistungen des Bieters (Schülerbeförderungsdienstleistungen). (s. Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Eignung unter Punkt VII. "Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags") (https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av255022-eu)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Zahl der Führungskräfte: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Unternehmens...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Zahl der Führungskräfte: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Unternehmens jeweils in den letzten 3 Jahren (2022 bis 2024) ersichtlich ist. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. (s. Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Eignung unter Punkt VII. "Durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Zahl der Führungskräfte") (https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av255022-eu)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärungen über mindestens zwei und höchstens fünf geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärungen über mindestens zwei und höchstens fünf geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit den in den Tabellen in Anhang 3 Nr. 1 ff. geforderten Angaben. Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Hinsichtlich der Geeignetheit der Referenz gilt für Los 1 Folgendes: Eine Referenz ist geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind: --- Gegenstand der Referenzleistung sind Schülerbeförderungsdienstleistungen im freigestellten Schülerverkehr.; --- Es wurden mindestens 35 Schüler befördert.; --- Die Beförderung erfolgte an Schultagen während der gesamten Vertragslaufzeit durchgängig mindestens drei (3) mal pro Woche.; --- Erbringungszeitraum (Zeitraum der Leistungserbringung): Mindestens 12 Monate ununterbrochen zum Zeitpunkt der Einreichung des Angebots.; --- Die Referenzleistung wurde nach Ansicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters sein. Die vom Bieter in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters.
Der Bieter hat alle im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Eignung in Anhang 3 Nr. 1 ff jeweils geforderten Erklärungen abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf Referenzen berücksichtigt. (s. Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Eignung unter Punkt IX. "Referenzen") (https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av255022-eu)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (L127) auszufüllen und als...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (L127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher
gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
“Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerben gestellt werden. Fragen, die nicht...”
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können nur von auf der Vergabeplattform registrierten Bewerben gestellt werden. Fragen, die nicht spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Vergabeplattform abgewickelt wird. Das gilt auch für Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z. B. zum Zweck der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Fall der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung, auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners. Die Bindefrist wurde auf den 04.08.2025 festgelegt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden sind. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 091-305898 (2025-05-09)