Die Auftrag gebende Stelle überträgt dem Auftrag nehmenden Unternehmen je Los die Durchführung von Beförderungsleistungen vorwiegend behinderter Schüler:innen (ggf. mit Begleitpersonal) vom Aufnahmepunkt – (Wohnort bzw. Sammelpunkt nur im Los 5) zu verschiedenen Zielorten (Schulen im Bezirk Lichtenberg von Berlin bzw. Praktikumsorte innerhalb Berlins) und von der Schule bzw. vom Praktikumsort zum Wohnort bzw. zum Sammelpunkt (Los 5) zurück. Der Leistungsumfang enthält die: - Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, einschließlich Beförderung von Schülern und Schülerinnen im Rollstuhl für die Lose 1 - 3 - Beförderung von Schüler:innen in den Ferien sowie Sonderfahrten für die Lose 1 - 6 - Beförderung von Schülern:innen zu Praktika, Exkursionen im Rahmen des Unterrichtes für die Lose 1 - 3 - 5 inklusive der Tourenplanung entsprechend der vorgegebenen Mindestanforderungen durch das auftragnehmende Unternehmen je Los. Insofern ist in den Vergabeunterlagen die tägliche Beförderung an Schul- und Ferientagen (soweit im Leistungsumfang enthalten) von Montag bis Freitag gemeint. Die Hinfahrt zu den Schulen und die Abfahrt von den Schulen richten sich je nach Schulorganisation nach dem jeweiligen Unterrichtsbeginn und –ende bzw. in Einzelfällen nach individuellen Erfordernissen. Das spätere Auftrag nehmende Unternehmen hat die Beförderungsleistung so durchzuführen, dass die Schüler:innen jeweils 10 - 15 Minuten vor Unterrichts- bzw. Betreuungsbeginn an der Schule eintreffen. In den Adresslisten der Schüler:innen im Los 1 – 6 (Punkt 3.1 – 8.1) wird für jede/n Schüler:in der jeweilige Unterrichts- bzw. wenn zutreffend der Betreuungsbeginn und das jeweilige Unterrichts- bzw. Betreuungsende dargestellt. Bei Einzelbeförderungen (aus medizinischen Gründen) erfolgt die zeitliche Festlegung für die Hin- und Rückfahrt individuell entsprechend der Gegebenheiten. Eine 100 %ige passgenaue Übersicht der Wohnanschriften der Schüler:innen und die daraus resultierenden Besonderheiten (z.B. aus der Art der Behinderung) je Los (Los 1 – 6) kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht übergeben werden, da zu Beginn eines jeden Schuljahres neue Schüler:innen hinzukommen, Schüler:innen die Schule verlassen, Umzüge erfolgen usw. Ein von der Zeitplanung abweichendes Eintreffen der Schüler:innen an der Schule bzw. am Wohnort bzw. Sammelpunkt (nur Los 5) kann sowohl zu erheblichen schulorganisatorischen Schwierigkeiten als auch zu Problemen bei der Betreuung im häuslichen Bereich führen. Deshalb hat das Auftrag nehmende Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass die im Tourenplan vereinbarten Hin- und Rückfahrtzeiten unbedingt eingehalten werden. Die Bereitschaft zur Stellung des ggf. erforderlichen Begleitpersonals durch das Auftrag nehmende Unternehmen wird vorausgesetzt. Die Bestellung von Personal erfolgt durch die Auftrag gebende Stelle in Absprache mit dem Auftrag nehmenden Unternehmen. Setzt das Auftrag nehmende Unternehmen von sich aus zusätzliches Begleitpersonal ein, so ist dies nicht gesondert in Rechnung zu stellen. Das Auftrag nehmende Unternehmen ist nicht berechtigt, von den zu Befördernden selbst ein Entgelt für die Beförderungsleistung zu verlangen. Die Beförderungen erfolgen als Sammelbeförderungen. Einzelbeförderungen sind nur nach erteilter Genehmigung durch die Auftrag gebende Stelle durchzuführen sowie bei Besonderheiten in der Person des Fahrgastes. Beförderungen im Rahmen des obligatorischen Unterrichtes wie Wandertage, Projekttage, Exkursionen und dergleichen, die innerhalb von Berlin stattfinden, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages zu realisieren. Es gelten die Kalkulationsmechanismen der Leistungsverzeichnisse. Dies gilt insbesondere für die Beförderungen von Schüler:innen mit Rollstühlen bzw. stark Gehbehinderten, für die die Bewältigung mit Öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist. Entsprechende Planungen werden den Auftrag nehmenden Unternehmen mit ausreichendem Vorlauf mitgeteilt. Des Weiteren muss das zukünftige auftragnehmende Unternehmen bei unvorhersehbaren Ereignissen grundsätzlich in der Lage sein flexibel zu reagieren, so z. B. bei Maßnahmen des Landes Berlin, wonach der Schulbetrieb nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden kann oder bei verkürztem Unterricht durch extreme Witterung. Hohe Flexibilität in der Schülerbeförderung sowie bei Sonderfahrten – insbesondere in den weiterführenden Schulen (Los 3) – ist unabdingbar.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-02.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beförderung von Schülern und Schülerinnen mit Beeinträchtigung zu Lichtenberger Schulen in sechs Losen
Referenznummer: 25-HD-20-Befoerd
Kurze Beschreibung:
“Die Auftrag gebende Stelle überträgt dem Auftrag nehmenden Unternehmen je Los die Durchführung von Beförderungsleistungen vorwiegend behinderter...”
Kurze Beschreibung
Die Auftrag gebende Stelle überträgt dem Auftrag nehmenden Unternehmen je Los die Durchführung von Beförderungsleistungen vorwiegend behinderter Schüler:innen (ggf. mit Begleitpersonal) vom Aufnahmepunkt – (Wohnort bzw. Sammelpunkt nur im Los 5) zu verschiedenen Zielorten (Schulen im Bezirk Lichtenberg von Berlin bzw. Praktikumsorte innerhalb Berlins) und von der Schule bzw. vom Praktikumsort zum Wohnort bzw. zum Sammelpunkt (Los 5) zurück.
Der Leistungsumfang enthält die:
- Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, einschließlich Beförderung von Schülern und Schülerinnen im Rollstuhl für die Lose 1 - 3
- Beförderung von Schüler:innen in den Ferien sowie Sonderfahrten für die Lose 1 - 6
- Beförderung von Schülern:innen zu Praktika, Exkursionen im Rahmen des Unterrichtes für die Lose 1 - 3 - 5
inklusive der Tourenplanung entsprechend der vorgegebenen Mindestanforderungen durch das auftragnehmende Unternehmen je Los. Insofern ist in den Vergabeunterlagen die tägliche Beförderung an Schul- und Ferientagen (soweit im Leistungsumfang enthalten) von Montag bis Freitag gemeint. Die Hinfahrt zu den Schulen und die Abfahrt von den Schulen richten sich je nach Schulorganisation nach dem jeweiligen Unterrichtsbeginn und –ende bzw. in Einzelfällen nach individuellen Erfordernissen. Das spätere Auftrag nehmende Unternehmen hat die Beförderungsleistung so durchzuführen, dass die Schüler:innen jeweils 10 - 15 Minuten vor Unterrichts- bzw. Betreuungsbeginn an der Schule eintreffen.
In den Adresslisten der Schüler:innen im Los 1 – 6 (Punkt 3.1 – 8.1) wird für jede/n Schüler:in der jeweilige Unterrichts- bzw. wenn zutreffend der Betreuungsbeginn und das jeweilige Unterrichts- bzw. Betreuungsende dargestellt.
Bei Einzelbeförderungen (aus medizinischen Gründen) erfolgt die zeitliche Festlegung für die Hin- und Rückfahrt individuell entsprechend der Gegebenheiten. Eine 100 %ige passgenaue Übersicht der Wohnanschriften der Schüler:innen und die daraus resultierenden Besonderheiten (z.B. aus der Art der Behinderung) je Los (Los 1 – 6) kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht übergeben werden, da zu Beginn eines jeden Schuljahres neue Schüler:innen hinzukommen, Schüler:innen die Schule verlassen, Umzüge erfolgen usw.
Ein von der Zeitplanung abweichendes Eintreffen der Schüler:innen an der Schule bzw. am Wohnort bzw. Sammelpunkt (nur Los 5) kann sowohl zu erheblichen schulorganisatorischen Schwierigkeiten als auch zu Problemen bei der Betreuung im häuslichen Bereich führen. Deshalb hat das Auftrag nehmende Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass die im Tourenplan vereinbarten Hin- und Rückfahrtzeiten unbedingt eingehalten werden. Die Bereitschaft zur Stellung des ggf. erforderlichen Begleitpersonals durch das Auftrag nehmende Unternehmen wird vorausgesetzt. Die Bestellung von Personal erfolgt durch die Auftrag gebende Stelle in Absprache mit dem Auftrag nehmenden Unternehmen. Setzt das Auftrag nehmende Unternehmen von sich aus zusätzliches Begleitpersonal ein, so ist dies nicht gesondert in Rechnung zu stellen. Das Auftrag nehmende Unternehmen ist nicht berechtigt, von den zu Befördernden selbst ein Entgelt für die Beförderungsleistung zu verlangen. Die Beförderungen erfolgen als Sammelbeförderungen. Einzelbeförderungen sind nur nach erteilter Genehmigung durch die Auftrag gebende Stelle durchzuführen sowie bei Besonderheiten in der Person des Fahrgastes.
Beförderungen im Rahmen des obligatorischen Unterrichtes wie Wandertage, Projekttage, Exkursionen und dergleichen, die innerhalb von Berlin stattfinden, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages zu realisieren. Es gelten die Kalkulationsmechanismen der Leistungsverzeichnisse. Dies gilt insbesondere für die Beförderungen von Schüler:innen mit Rollstühlen bzw. stark Gehbehinderten, für die die Bewältigung mit Öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist. Entsprechende Planungen werden den Auftrag nehmenden Unternehmen mit ausreichendem Vorlauf mitgeteilt.
Des Weiteren muss das zukünftige auftragnehmende Unternehmen bei unvorhersehbaren Ereignissen grundsätzlich in der Lage sein flexibel zu reagieren, so z. B. bei Maßnahmen des Landes Berlin, wonach der Schulbetrieb nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden kann oder bei verkürztem Unterricht durch extreme Witterung. Hohe Flexibilität in der Schülerbeförderung sowie bei Sonderfahrten – insbesondere in den weiterführenden Schulen (Los 3) – ist unabdingbar.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 6
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 6
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, in den Ferien, zu Praktika sowie Sonderfahrten inklusive der Tourenplanung (gemäß den...”
Beschreibung der Beschaffung
Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, in den Ferien, zu Praktika sowie Sonderfahrten inklusive der Tourenplanung (gemäß den vorgegebenen Bedingungen) durch das Auftrag nehmende Unternehmen für die Schüler:innen der folgenden Schule mit sonderpädagogischer Förderung:
Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule (11S04)
(Schule mit Förderschwerpunkt „Sehen“)
Erich-Kurz-Str. 6-10, 10319 Berlin
Als Abrechnungsgrundlage aller Touren gelten die im Leistungsverzeichnis für Los 1 angebotenen Festpreise. Während eines Schuljahres sind ca. 35 Schüler:innen aus der Schule mit sonderpädagogischer Förderung zu befördern. Einige Schüler:innen haben neben der hauptsächlich visuellen Beeinträchtigung weitere Behinderungen in Kombination, das heißt sie sind zum Teil schwer mehrfach behindert. Für die Beförderung der Schüler:innen dieser Schule kommt ausschließlich die Sammelbeförderung bis zu maximal 8 Personen unter teilweisem Einsatz von Spezialfahrzeugen (BTW) in Betracht.
In diesem Los sind gegenwärtig 3 Einzelbeförderungen durchzuführen, 2 davon aufgrund medizinischer Indikation in Begleitung einer (Intensiv-) Krankenschwester. Diese Schüler:innen sind außerdem auf einen Rollstuhl/Rehabuggy angewiesen.
Durchschnittlich waren in den jeweiligen Ferien (Betrachtungszeitraum 2024 - Schuljahr 2023/24, 2. Halbjahr und 1. Halbjahr des Schuljahres 2024/2025) 3 Schüler:innen für die Paul-und-Charlotte-Kniese-Schule (11S04) zu befördern.
Praktika: Pro Schulhalbjahr sind ca. 6 Beförderungen (einfache Fahrt) für den genannten Zeitraum für die Dauer in der Regel von 2 Wochen, mitunter auch für 3 Wochen notwendig. Für einen Schüler wurde im gesamten Schuljahr ein Praxistag pro Woche mit demselben Zielort durchgeführt. Die o. g Zahl stellt die Gesamtzahl der Beförderungen einschließlich der Schüler:innen, die sonst nicht an der täglichen Beförderung während der Schultage teilnehmen, dar.
Die Stellung von Begleitpersonen ist notwendig.
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Zusätzliche Informationen:
“Bitte beachten Sie, dass Abweichungen innerhalb der eingereichten Tourenplanung - bspw. durch Missachtung von Einzelbeförderungen oder dem Nichteinsatz von...”
Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie, dass Abweichungen innerhalb der eingereichten Tourenplanung - bspw. durch Missachtung von Einzelbeförderungen oder dem Nichteinsatz von geforderten BTW - nicht aufklärungsfähig sind, sofern § 15 Abs. 5 S. 2 VgV tangiert wird. Entsprechende Angebote werden im betroffenen Los auf Grundlage des §57 Abs. 1 Nr. 4 VgV von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen. Weiterhin führen fehlgeschlagene Aufklärungen zum Ausschluss, wenn z.B. keine Deckungsgleichheit der (auf besonderes Verlangen vorzulegenen) Tourenplanung zu den Angaben innerhalb der Leistungsverzeichnisse besteht.
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Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, in den Ferien, zu Praktika sowie Sonderfahrten inklusive der Tourenplanung (gemäß den...”
Beschreibung der Beschaffung
Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, in den Ferien, zu Praktika sowie Sonderfahrten inklusive der Tourenplanung (gemäß den vorgegebenen Bedingungen) durch das Auftrag nehmende Unternehmen für die Schüler:innen folgender Schule mit sonderpädagogischer Förderung:
Nils-Holgersson-Schule
Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt, Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ (11S12)
Otto-Marquardt-Str. 12-14, 10369 Berlin
Als Abrechnungsgrundlage aller Touren gelten die im Leistungsverzeichnis für Los 2 angebotenen Festpreise.
Während eines Schuljahres sind ca. 158 Schüler:innen aus einer Schule mit sonderpädagogischer Förderung zu befördern.
Einige Schüler:innen haben neben der hauptsächlichen Behinderung wie „geistige Entwicklung“ weitere Behinderungen in Kombination, das heißt sie sind zum Teil schwer mehrfach behindert.
Für die Beförderung der Schüler:innen dieser Schulen kommt ausschließlich die Sammelbeförderung bis zu maximal 8 Personen unter teilweisem Einsatz von Spezialfahrzeugen (BTW) in Betracht.
In diesem Los sind gegenwärtig 7 Einzelbeförderungen durchzuführen. Davon ist ein Schüler auf einen Rollstuhl angewiesen.
Die durchschnittliche Anzahl der in den jeweiligen Ferien zu befördernden Schüler:innen betrug (Betrachtungszeitraum 2024 - Schuljahr 2023/2024, 2. Halbjahr und 1. Halbjahr des Schuljahres 24/25) 50 Schüler:innen.
Praktika: Pro Schulhalbjahr sind ca. 35 Beförderungen (einfache Fahrt) für den genannten Zeitraum für die Dauer in der Regel von 2 Wochen, mitunter auch für 3 Wochen notwendig. Für 4 Schüler:innen wurde im gesamten Schuljahr ein Praxistag pro Woche mit demselben Zielort für alle 4 Schüler:innen durchgeführt. Die o. g. Zahl stellt die Gesamtzahl der Beförderungen einschließlich der Schüler:innen, die sonst nicht an der täglichen Beförderung während der Schultage teilnehmen, dar.
Die Stellung von Begleitpersonen ist notwendig.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, in den Ferien, zu Praktika sowie Sonderfahrten und Exkursionen bzw. Wandertagen...”
Beschreibung der Beschaffung
Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, in den Ferien, zu Praktika sowie Sonderfahrten und Exkursionen bzw. Wandertagen inklusive der Tourenplanung (gemäß den vorgegebenen Bedingungen) durch das Auftrag nehmende Unternehmen zurzeit für Schüler:innen folgender weiterführender Schulen:
- Barnim- Schule (11Y09) Ahrensfelder Chaussee 41, 13057 Berlin
- Immanuel-Kant-Gymnasium (11Y11) Lückstraße 63, 10317 Berlin
- 12. Gymnasium (11Y12) Allee der Kosmonauten 20-22, 13051 Berlin
- Philipp-Reis-Oberschule (11K09) Werneuchener Str. 15, 13055 Berlin
- Grüner Campus Malchow (11K10) Malchower Chaussee 2, 13051 Berlin
- Paul- und Charlotte Kniese Schule (11K12) Erich-Kurz-Str.6-10, Dolgenseestr. 60
Gemeinschaftsschulteil – 10319 Berlin
- Elsa-Neumann-Schule (11K14) Wartiner Str. 1-3, 13057 Berlin
Als Abrechnungsgrundlage aller Touren für Los 3 gelten die im Leistungsverzeichnis angebotenen Festpreise.
Gegenwärtig werden 37 Schüler:innen zu 7 weiterführenden Schulen im Bezirk Lichtenberg von Berlin befördert, darunter 1 Schüler:innen in Einzelbeförderung, weitere Personen unter teilweisem Einsatz von Spezialfahrzeugen (BTW). Durch die Einbindung der Schüler:innen in das Kurssystem der Schulen sind deren Unterrichtsbeginn und -ende sehr individuell.
Besonders in den Prüfungsmonaten Dezember / Januar und Mai / Juni treten oft kurzfristig Veränderungen zur Beförderung der Schüler:innen an den Schulen auf. Daher muss das Auftrag nehmende Unternehmen in der Lage sein, innerhalb von 2 Arbeitstagen auf diese Veränderungen flexibel zu reagieren. Bei der Planung der Tourenpläne sind in der Regel Sammelbeförderungen in Betracht zu ziehen, was aber durch die unterschiedlichen, zumeist weit auseinander liegenden Wohnorte der Schüler:innen nicht immer realisierbar ist.
Durchschnittlich waren in den jeweiligen Ferien (Betrachtungszeitraum 2024 - Schuljahr 2023/24, 2. Halbjahr und 1. Halbjahr des Schuljahres 24/25) , drei Schüler:innen für die Grüner Campus Malchow-Schule (11K10) und ein Schüler für die Paul- und-Charlotte-Kniese-Schule 11K12 zu befördern.
Die Stellung von Begleitpersonen ist notwendig.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, in den Ferien, zu Praktika sowie Sonderfahrten inklusive der Tourenplanung (gemäß den...”
Beschreibung der Beschaffung
Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, in den Ferien, zu Praktika sowie Sonderfahrten inklusive der Tourenplanung (gemäß den vorgegebenen Bedingungen) durch das Auftrag nehmende Unternehmen für Schüler:innen folgender Schulen mit sonderpädagogischer Förderung:
- Schule am Fennpfuhl (11S02) (Schule mit Förderschwerpunkt „Lernen“)
Alfred-Jung-Str. 19, 10369 Berlin
- Schule am grünen Grund (11S05) (Schule mit Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“)
Harnackstr. 25, 10365 Berlin
- Schule Am Breiten Luch (11S08) (Schule mit Förderschwerpunkt „Lernen“)
Am Breiten Luch 19, 13053 Berlin
Als Abrechnungsgrundlage aller Touren für Los 4 gelten die im Leistungsverzeichnis angebotenen Festpreise.
Während eines Schuljahres sind ca. 29 Schüler:innen aus 3 Schulen mit sonderpädagogischer Förderung zu befördern.
Zur Schule am grünen Grund (11S05) sind Schüler:innen aus verschiedenen Bezirken zu befördern. Im Verlaufe eines Schuljahres unterliegt die Anzahl der zu befördernden Schüler:innen starken Veränderungen. Hintergrund ist, dass einige Schüler:innen während des Zeitraumes der Diagnostik im Krankenhaus Königin Elisabeth Herzberge (KEH) die Schule am grünen Grund (11S05) besuchen. Nach Beendigung des Krankenhausaufenthaltes besuchen die Schüler:innen dann zumeist wieder die Grundschule an ihrem Wohnort.
Im Gegensatz zu den Beförderungsleistungen zu den Schulstandorten 11S02 und 11S08 sind alle Schüler:innen der Schule am grünen Grund (11S05) zurzeit zu 07:50 Uhr zum Unterricht zu befördern (Unterrichtsbeginn ist 08:00 Uhr). Teilweise sind Schüler:innen schulübergreifend wegen ihrer geringen Belastbarkeit bereits um 13:30 Uhr wieder zum Wohnort bzw. zur weiteren Betreuung in eine Tagesgruppe bzw. Pflegestelle in der Nähe ihres Wohnortes zurück zu befördern. Aufgrund der unterschiedlichen Einzugsgebiete werden die Schüler:innen dieser Schule generell in Sammeltouren bis zu maximal 8 Personen befördert.
Die durchschnittliche Anzahl der zu befördernden Schüler:innen betrug im Betrachtungszeitraum 2024 (Schuljahr 2023/2024, 2. Halbjahr und 1. Halbjahr des Schuljahres 24/25) für die
- Schule am Fennpfuhl (11S02) 6 Schüler:innen
- Schule am grünen Grund (11S05) 4 Schüler:innen
- Schule Am Breiten Luch (11S08) 1 Schüler:in
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, den Ferien sowie Sonderfahrten inklusive der Tourenplanung (gemäß den vorgegebenen...”
Beschreibung der Beschaffung
Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, den Ferien sowie Sonderfahrten inklusive der Tourenplanung (gemäß den vorgegebenen Bedingungen) durch das Auftrag nehmende Unternehmen für Schüler:innen der folgenden Schule mit sonderpädagogischer Förderung:
Selma-Lagerlöf-Schule (11S06) (Schule mit Förderschwerpunkt „Sprache“)
Rüdigerstr. 76, 10365 Berlin
Als Abrechnungsgrundlage aller Touren für Los 5 gelten die im Leistungsverzeichnis angebotenen Festpreise.
Während eines Schuljahres sind circa 125 Schüler:innen zu befördern.
Die Schüler:innen aus der Selma-Lagerlöf-Schule (11S06) sind möglichst in größeren Gruppen von und zu Sammelpunkten, die jeweils vereinbart werden, in Bussen zu befördern (keine Doppeldecker-Busse). Bei diesen Beförderungen ist vom Auftrag nehmenden Unternehmen eine Begleitperson zu stellen und jeweils mit im Leistungsverzeichnis anzugeben und als Pauschale auszuweisen.
Aber auch Beförderungen im Kleinbus bzw. PKW vom Wohnort zur Schule und zurück werden derzeit durchgeführt.
Die Sammelpunkte für die Selma-Lagerlöf-Schule (11S06) sind vom Auftrag nehmenden Unternehmen auf der Grundlage der jeweiligen aktuellen Schülerlisten (s. Punkt 11 - Musterschülerliste) von Jahr zu Jahr neu festzulegen. Der Sammelpunkt ist so zu wählen, dass die berücksichtigten Schüler:innen innerhalb der Sammeltour einen maximalen Weg von 1.000 m zwischen dem Sammelpunkt und ihrer individuellen Wohnanschrift bewältigen müssen.
Bei diesen Sammelbeförderungen ist darauf zu achten, dass für jeden Fahrgast ein Sitzplatz zur Verfügung steht.
Bei vereinbarter Beförderung der Schüler:innen von festgelegten Sammelpunkten werden diese durch das vom Auftrag nehmenden Unternehmen eingesetzte Fahrpersonal an den Sammelpunkten aufgenommen und auch dort wieder abgesetzt. Die Sammelpunkte sind während der Vertragslaufzeit durch das Auftrag nehmende Unternehmen vorzuschlagen und mit der Auftrag gebenden Stelle abzustimmen.
Bei der Auswahl von Sammelpunkten ist im Interesse der Sicherheit der Schüler:innen darauf zu achten, dass der Ein- bzw. Ausstiegspunkt immer so gewählt wird, dass die Schüler:innen auf dem Weg vom Wohnort zu ihrem Sammelpunkt hin bzw. zurück so wenig wie möglich Straßen zu überqueren haben und dass diese für das Ein- und Aussteigen sicher sind.
Die Abholung von der Haustür des Wohnhauses der Schüler:innen und das Zurückbringen bis dorthin sind dann nicht zwingend erforderlich.
Durchschnittlich waren in den jeweiligen Ferien (Betrachtungszeitraum 2024 - Schuljahr 2023/2024, 2. Halbjahr und 1. Halbjahr des Schuljahres 2024/2025) 39 Schüler:innen für die Selma-Lagerlöf-Schule (11S06) zu befördern.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, den Ferien sowie Sonderfahrten inklusive der Tourenplanung (gemäß der vorgegebenen...”
Beschreibung der Beschaffung
Dieses Los umfasst die Beförderung von Schüler:innen an Schultagen, den Ferien sowie Sonderfahrten inklusive der Tourenplanung (gemäß der vorgegebenen Bedingungen) durch das Auftrag nehmende Unternehmen für Schüler:innen folgender Grundschulen mit (teilweise) sonderpädagogischer Förderung, Integrationsschüler:innen bzw. Schüler:innen, die untergebracht sind in Heimen oder Einrichtungen:
- Bernhard- Grzimek- Schule (11G11) Sewanstr. 184, 10319 Berlin
- Schule am Wilhelmsberg (11G18) Sandinostr. 8, 13055 Berlin
- Schule Am Faulen See (11G21) Degnerstr. 71-77, 13053 Berlin
- Martin- Niemöller- Schule (11G22) Am Breiten Luch 5, 13053 Berlin
- Friedrichsfelder Schule (11G23) Lincolnstr. 67, 10315 Berlin
- Orankesee- Grundschule (11G34) Konrad-Wolf-Straße 11;13055 Berlin
- Seepark-Grundschule (11G37) Blockdammweg 60, 10318 Berlin
- 39. Grundschule (11G39) Schleizer Str. 67, 13055 Berlin
Als Abrechnungsgrundlage aller Touren für Los 6 gelten die im Leistungsverzeichnis angebotenen Festpreise.
Während eines Schuljahres sind derzeit 52 Schüler:innen aus 8 Schulen mit (teilweise) sonderpädagogischer Förderung zu befördern.
Den größten Anteil bilden die Schüler:innen aus der Friedrichsfelder-Schule (11G11), (11G39) der Martin-Niemöller-Schule (11G22).
Die Schüler:innen der Bernhard- Grzimek- Schule (11G11) und der Martin-Niemöller-Schule (11G22) haben einen besonderen Förderbedarf und sind teilweise auch verhaltensauffällig.
Die durchschnittliche Anzahl der in den Ferien zu befördernden Schüler:innen betrug im Betrachtungszeitraum 2024 (Schuljahr 2023/24, 2. Halbjahr und 1. Halbjahr des Schuljahres 24/25) für die:
- Bernhard- Grzimek- Schule (11G11) neun Schüler:innen
- Schule am Wilhelmsberg (11G18) eine Schüler:in
- Schule Am Faulen See (11G21) zwei Schüler:innen
- Martin- Niemöller- Schule (11G22) 22 Schüler:innen
- Friedrichsfelder Schule (11G23) vier Schüler:innen
- Orankesee- Grundschule (11G34) zwei Schüler:innen
- Seepark-Grundschule (11G37) drei Schüler:in
- 39. Grundschule (11G39) neun Schüler:innen
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-08 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die bietenden Unternehmen haben per formloser Eigenerklärung zuzusichern, dass hinsichtlich der vorliegend geforderten Leistungen bezogen auf ein Los, ein...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die bietenden Unternehmen haben per formloser Eigenerklärung zuzusichern, dass hinsichtlich der vorliegend geforderten Leistungen bezogen auf ein Los, ein einschlägiger Gesamtumsatz von mind. 300.000€ netto pro Jahr erreicht wird (Durchschnitt der letzten drei abgeschlosssenen Geschäftsjahre). Sollten Angebote für mehrere Lose abgegeben werden, ist die o.g. Anforderung kumulativ zu erfüllen:
1 Los angeboten: 300.000 € pro Jahr
2 Lose angeboten: 600.000€ pro Jahr
Bei 6 angebotenen Losen: 1,8 Mio. € pro Jahr
Auf besonderes Verlangen ist die Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es muss der Nachweis über das Vorhandensein einer aktuellen positiven Bankerklärung über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es muss der Nachweis über das Vorhandensein einer aktuellen positiven Bankerklärung über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (geordnete Finanzielle Verhältnisse) auf besonderes Verlangen erbracht werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Grundsätzlich ist das Vorhandensein einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, durch Vorlage...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
Grundsätzlich ist das Vorhandensein einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, durch Vorlage einer gültigen Police, mit branchenüblichen Deckungssummen für Sach- und Personenschäden nachzuweisen. Die aktuellen Deckungssummen sind im Wirt 124 LD anzugeben.
Im Auftragsfall gilt Punkt 7 des Dienstleistungsvertrages.
Die Auftrag nehmende Stelle muss über die gesamte Vertragslaufzeit mindestens in diesem Rahmen haftpflichtversichert bleiben.
Mit der Eigenerklärung zur Eignung (siehe Wirt124lLD), hat die bietende Stelle zu bestätigen, dass eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung in geforderter Deckungshöhe besteht bzw. bis Vertragsbeginn abgeschlossen wird, die alle für seine Unternehmerbranche relevanten Risiken, die sich aus Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit dem Betrieb stehen, deckt (Betriebsstätten Risiko).
Falls das Angebot die engere Wahl kommt, wird auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist der erforderliche Nachweis, bei bestehender Unterdeckung im Vergleich zu den Anforderungen der Leistungsbeschreibung, den Nachweis der aktuell bestehenden Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherungsdeckung inkl. einer Erklärung des Versicherungsunternehmens, mit der dieses den Abschluss der vorliegend geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert, vorgelegt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Im Einklang mit § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV hat das bietende Unternehmen innerhalb einer gesonderten Anlage per Eigenerklärung die Anzahl und den Umfang der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Einklang mit § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV hat das bietende Unternehmen innerhalb einer gesonderten Anlage per Eigenerklärung die Anzahl und den Umfang der technischen Ausstattung mit Fahrzeugen, auch Art der Fahrzeuge etc.) aufzuschlüsseln, welche eine erfolgreiche Vertragserfüllung versprechen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Im Einklang mit § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, hat das bietende Unternehmen per nachfolgender Eigenerklärung die Anzahl der Fachkräfte, die zur Leistungserbringung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Einklang mit § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, hat das bietende Unternehmen per nachfolgender Eigenerklärung die Anzahl der Fachkräfte, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Einreichung von maximal drei inhaltlich vergleichbaren Referenzen – Beförderung von Fahrgästen mit körperlichen Einschränkungen - innerhalb der letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Einreichung von maximal drei inhaltlich vergleichbaren Referenzen – Beförderung von Fahrgästen mit körperlichen Einschränkungen - innerhalb der letzten drei Jahre, welche bereits abgeschlossene Leistungen umfassen und kumulativ ein tägliches Fahrgastaufkommen im Umfang der angebotenen Lose aufweisen - Toleranz 20%.
Für die Referenz sind max. 3 Seiten einzureichen mit folgendem Inhalt:
• Referenzgebende Stelle;
• Angabe von Art und Umfang der ausgeführten Arbeiten;
• Ergebnisdarstellung;
• Angaben Vertragsdauer; Auftragsvolumen;
• Angaben über Einhaltung der Termin- und Budgetvorgaben,
• Ansprechpartner/innen mit Telefonnummer und Mailadresse.
Als Nachweis der Referenzen ist das beigefügte Formblatt (Wirt 124 LD) zzgl. max. 2 weiterer Seiten zu benutzen. Bei Bewerbungen von Bietergemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlich bietenden Unternehmen ist für den jeweilig erbrachten Leistungsteil ein separates Formular auszufüllen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (Wirt 238), in der die Bildung einer...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben (Wirt 238), in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Abschlagszahlungen zulässig.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabeunterlagen. Eine elektronische Rechnungsstellung ist
zulässig.”
“Besonderer Hinweis zur Auftragsvereinbarung - Anlage zum Dienstleistungsvertrag:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es erforderlich, dass das bietende...”
Besonderer Hinweis zur Auftragsvereinbarung - Anlage zum Dienstleistungsvertrag:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es erforderlich, dass das bietende Unternehmen die Auftragsvereinbarung (siehe Anlage) für seinen Part ausfüllt und unterschreibt. Diese ist dann zusammen mit einem entsprechenden Antrag zum Erhalt der Leistungsbeschreibung inkl. Schüleradressen in Bezug auf die Angebotserstellung / Kalkulation (Angabe für welch/ e Los / Lose) per Bieterfrage auf die Vergabeplattform hochzuladen.
Nur auf der Grundlage einer vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Auftragsverein-barung dürfen die entsprechenden Schüleradresslisten an den jeweiligen Bieter über die Vergabeplattform versendet werden.
Sämtliche Anfragen zur Erlangung der Leistungsbeschreibung(en) werden in den gewöhnlichen Geschäftszeiten von ca. 07:00 – 16:00 Uhr (ohne Wochenende) bearbeitet und voraussichtlich innerhalb von 24h beantwortet.
Die Einreichung von Angeboten ist für ein oder mehrere Lose möglich.
Es handelt sich nicht um ein beschleunigtes Verfahren.
Objektbesichtigungen sind nicht erforderlich.
Der Bewerber hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die“ Eigenerklärung Bezug Russland“ (Formular 124.1) zu beachten und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Es gelten besondere Vertragsbedingungen gemäß BerlAVG.
Hinweis: Für den Fall, dass die auftragnehmende Stelle vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Vertragsaufhebung oder Insolvenz ausfällt, ist die auftraggebende Stelle entsprechend § 132 Abs. 2 Nr. 4 a) GWB berechtigt, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Bietern in der Reihenfolge des Ergebnisses der Bewertung der Angebote je Los in diesem Vergabeverfahren, beginnend mit dem dann Zweitplatzierten, anzutragen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Telefon: +49 30 90138316📞
Fax: +49 30 90137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Nationale Registrierungsnummer: 11-1410000V03-11
Postanschrift: Alt-Friedrichsfelde 60
Postleitzahl: 10315
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post.evergabe@lichtenberg.berlin.de📧
Telefon: +49 30 90296-7902📞
Fax: +49 30 90296-7919 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 105-355994 (2025-06-02)