Der Auftraggeber ist Träger und Betreiber von Heilpädagogischen Tagesstätten in Ingolstadt und Münchsmünster. Die Tagesstätten werden von Kindern besucht, die seelisch behindert sind oder von seelischer Behinderung bedroht sind. In diesem Verfahren werden Leistungen zur behindertengerechten Beförderung dieser Kinder von ihren jeweiligen Wohnsitzen bzw. Schulen zur jeweiligen Einrichtung und zurück nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen, die Teil der Vergabeunterlagen sind, vergeben. Die Vergabe erfolgt aufgeteilt in 2 Lose wie folgt: Los 1 - Standorte Ingolstadt (Heilpädagogische Tagesstätte für Vorschulkinder und Schulkinder, Harderstraße 35, 85049 Ingolstadt, und Heilpädagogische Tagesstätte für Vorschulkinder, Stargarder Straße 23a, 85053 Ingolstadt). Los 2 - Standort Münchsmünster (Heilpädagogische Tagesstätte für Vorschulkinder, Weiherwiesen 2, 85126 Münchsmünster).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beförderungsleistungen
Referenznummer: 506/24
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber ist Träger und Betreiber von Heilpädagogischen Tagesstätten in Ingolstadt und Münchsmünster. Die Tagesstätten werden von Kindern besucht, die seelisch behindert sind oder von seelischer Behinderung bedroht sind. In diesem Verfahren werden Leistungen zur behindertengerechten Beförderung dieser Kinder von ihren jeweiligen Wohnsitzen bzw. Schulen zur jeweiligen Einrichtung und zurück nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen, die Teil der Vergabeunterlagen sind, vergeben. Die Vergabe erfolgt aufgeteilt in 2 Lose wie folgt: Los 1 - Standorte Ingolstadt (Heilpädagogische Tagesstätte für Vorschulkinder und Schulkinder, Harderstraße 35, 85049 Ingolstadt, und Heilpädagogische Tagesstätte für Vorschulkinder, Stargarder Straße 23a, 85053 Ingolstadt). Los 2 - Standort Münchsmünster (Heilpädagogische Tagesstätte für Vorschulkinder, Weiherwiesen 2, 85126 Münchsmünster).
Der Auftraggeber ist Träger und Betreiber von Heilpädagogischen Tagesstätten in Ingolstadt und Münchsmünster. Die Tagesstätten werden von Kindern besucht, die seelisch behindert sind oder von seelischer Behinderung bedroht sind. In diesem Verfahren werden Leistungen zur behindertengerechten Beförderung dieser Kinder von ihren jeweiligen Wohnsitzen bzw. Schulen zur jeweiligen Einrichtung und zurück nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen, die Teil der Vergabeunterlagen sind, vergeben. Die Vergabe erfolgt aufgeteilt in 2 Lose wie folgt: Los 1 - Standorte Ingolstadt (Heilpädagogische Tagesstätte für Vorschulkinder und Schulkinder, Harderstraße 35, 85049 Ingolstadt, und Heilpädagogische Tagesstätte für Vorschulkinder, Stargarder Straße 23a, 85053 Ingolstadt). Los 2 - Standort Münchsmünster (Heilpädagogische Tagesstätte für Vorschulkinder, Weiherwiesen 2, 85126 Münchsmünster).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Der Auftraggeber ist Träger und Betreiber von Heilpädagogischen Tagesstätten in Ingolstadt (Heilpädagogische Tagesstätte für Vorschulkinder und Schulkinder, Harderstraße 35, 85049 Ingolstadt, und Heilpädagogische Tagesstätte für Vorschulkinder, Stargarder Straße 23a, 85053 Ingolstadt). Die Tagesstätten werden von Kindern besucht, die seelisch behindert sind oder von seelischer Behinderung bedroht sind. In diesem Los werden Leistungen zur behindertengerechten Beförderung dieser Kinder von ihren jeweiligen Wohnsitzen bzw. Schulen zur jeweiligen Einrichtung und zurück nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen, die Teil der Vergabeunterlagen sind, vergeben.
Der Auftraggeber ist Träger und Betreiber von Heilpädagogischen Tagesstätten in Ingolstadt (Heilpädagogische Tagesstätte für Vorschulkinder und Schulkinder, Harderstraße 35, 85049 Ingolstadt, und Heilpädagogische Tagesstätte für Vorschulkinder, Stargarder Straße 23a, 85053 Ingolstadt). Die Tagesstätten werden von Kindern besucht, die seelisch behindert sind oder von seelischer Behinderung bedroht sind. In diesem Los werden Leistungen zur behindertengerechten Beförderung dieser Kinder von ihren jeweiligen Wohnsitzen bzw. Schulen zur jeweiligen Einrichtung und zurück nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen, die Teil der Vergabeunterlagen sind, vergeben.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2029-08-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungsdauer beträgt 48 Monate. Der Auftraggeber hat eine einseitig abrufbare Verlängerungsoption, die Leistungsdauer um weitere 24 Monate auf insgesamt maximal 72 Monate zu verlängern.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Der Auftraggeber ist Träger und Betreiber einer Heilpädagogischen Tagesstätten in Münchsmünster (Heilpädagogische Tagesstätte für Vorschulkinder, Weiherwiesen 2, 85126 Münchsmünster). Die Tagesstätte wird von Kindern besucht, die seelisch behindert sind oder von seelischer Behinderung bedroht sind. In diesem Los werden Leistungen zur behindertengerechten Beförderung dieser Kinder von ihren jeweiligen Wohnsitzen zur Einrichtung und zurück nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen, die Teil der Vergabeunterlagen sind, vergeben.
Der Auftraggeber ist Träger und Betreiber einer Heilpädagogischen Tagesstätten in Münchsmünster (Heilpädagogische Tagesstätte für Vorschulkinder, Weiherwiesen 2, 85126 Münchsmünster). Die Tagesstätte wird von Kindern besucht, die seelisch behindert sind oder von seelischer Behinderung bedroht sind. In diesem Los werden Leistungen zur behindertengerechten Beförderung dieser Kinder von ihren jeweiligen Wohnsitzen zur Einrichtung und zurück nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen, die Teil der Vergabeunterlagen sind, vergeben.
Ort der Leistung: Pfaffenhofen a. d. Ilm
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-08 📅
Datum des Endes: 2029-09-07 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-11 23:59:59 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 40 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2025-08-12 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen: Nachforderung gemäß VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bieter haben mit dem Angebot einen geeigneten Nachweis über das Bestehen eine TÜV/DEKRA-Zertifizierung „sicherer Kranken- und Behinderten Transfer“ (Zertifikat (sicherer-kranken-und-behindertentransfer.de) Stand 11/2017 Revision 11 oder einer gleichwertigen Zertifizierung vorzulegen. Im Falle der Teilnahme am Verfahren als Bietergemeinschaft müssen all diejenigen Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Beförderungsleistungen selbst erbringen, einen Nachweis über das Bestehen der vorgenannten Zertifizierung vorlegen. (Mindestanforderung)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter haben mit dem Angebot einen geeigneten Nachweis über das Bestehen eine TÜV/DEKRA-Zertifizierung „sicherer Kranken- und Behinderten Transfer“ (Zertifikat (sicherer-kranken-und-behindertentransfer.de) Stand 11/2017 Revision 11 oder einer gleichwertigen Zertifizierung vorzulegen. Im Falle der Teilnahme am Verfahren als Bietergemeinschaft müssen all diejenigen Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Beförderungsleistungen selbst erbringen, einen Nachweis über das Bestehen der vorgenannten Zertifizierung vorlegen. (Mindestanforderung)
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bieter haben mit dem Angebot eine Eigenerklärung über die Ausführung von mindestens 5 Referenzaufträgen des Unternehmens über Beförderungsleistungen abzugeben,
• die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, wobei Voraussetzung für die Vergleichbarkeit ist, dass (auch) Kinder befördert werden, die seelisch behindert oder von seelischer Behinderung bedroht sind, und
• die zur Zeit der Angebotsabgabe vom Bieter bereits für eine Dauer von mindestens 24 Monaten ausgeführt worden sind, wobei diese Mindest-ausführungszeit im Zeitraum zwischen dem 01.01.2020 und dem Ende der Angebotsabgabefrist in diesem Verfahren liegen muss.
Bieter haben zu den Referenzaufträgen folgende Angaben zu machen: Auftraggeber mit Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer; Gegenstand und Umfang des Auftrags einschließlich Erläuterung zur Vergleichbarkeit des Auftrags; bisherige Ausführungsdauer und Ausführungszeitraum; Vertragslaufzeit; Auftragswert. (Mindestanforderung)
Der Auftraggeber behält sich vor, von einem Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, die Vorlage von Referenzbestätigungen des jeweiligen Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Beförderungsleistungen zu verlangen. (Bei Gebrauchmachen vom Vorbehalt: Mindestanforderung)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter haben mit dem Angebot eine Eigenerklärung über die Ausführung von mindestens 5 Referenzaufträgen des Unternehmens über Beförderungsleistungen abzugeben,
• die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, wobei Voraussetzung für die Vergleichbarkeit ist, dass (auch) Kinder befördert werden, die seelisch behindert oder von seelischer Behinderung bedroht sind, und
• die zur Zeit der Angebotsabgabe vom Bieter bereits für eine Dauer von mindestens 24 Monaten ausgeführt worden sind, wobei diese Mindest-ausführungszeit im Zeitraum zwischen dem 01.01.2020 und dem Ende der Angebotsabgabefrist in diesem Verfahren liegen muss.
Bieter haben zu den Referenzaufträgen folgende Angaben zu machen: Auftraggeber mit Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer; Gegenstand und Umfang des Auftrags einschließlich Erläuterung zur Vergleichbarkeit des Auftrags; bisherige Ausführungsdauer und Ausführungszeitraum; Vertragslaufzeit; Auftragswert. (Mindestanforderung)
Der Auftraggeber behält sich vor, von einem Bieter, dessen Angebot in die engere Wahl kommt, die Vorlage von Referenzbestätigungen des jeweiligen Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Beförderungsleistungen zu verlangen. (Bei Gebrauchmachen vom Vorbehalt: Mindestanforderung)
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bieter haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt haben. (Mindestanforderung)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt haben. (Mindestanforderung)
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bieter haben mit ihrem Angebot eine Bestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers vorzulegen, dass Versicherungsschutz für die vertragsgegenständliche Tätigkeit durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens Deckungssummen von 5 Mio. € für Personenschäden und 5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden bei mindestens 2-facher Maximierung der Schadensregulierung pro Jahr besteht oder dass ein solcher Versicherungsschutz im Auftragsfall gewährt werden kann. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist zudem von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Bestätigung des Versicherers vorzulegen, dass die Betriebshaftpflichtversicherung auch Ansprüche gegen die Arbeitsgemeinschaft, zu der das jeweilige Mitglied gehört, u.a. wegen Schadensverursachung durch andere Arbeitsgemeinschafts-Partner umfasst. (Mindestanforderung)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter haben mit ihrem Angebot eine Bestätigung eines in der Europäischen Union zugelassenen Versicherers vorzulegen, dass Versicherungsschutz für die vertragsgegenständliche Tätigkeit durch eine Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens Deckungssummen von 5 Mio. € für Personenschäden und 5 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden bei mindestens 2-facher Maximierung der Schadensregulierung pro Jahr besteht oder dass ein solcher Versicherungsschutz im Auftragsfall gewährt werden kann. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist zudem von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Bestätigung des Versicherers vorzulegen, dass die Betriebshaftpflichtversicherung auch Ansprüche gegen die Arbeitsgemeinschaft, zu der das jeweilige Mitglied gehört, u.a. wegen Schadensverursachung durch andere Arbeitsgemeinschafts-Partner umfasst. (Mindestanforderung)
Bieter haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung über den Jahresumsatz netto in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren abzugeben. Der Auftraggeber verlangt einen Mindestjahresumsatz netto in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags pro Geschäftsjahr von 400.000,00 Euro. (Mindestanforderung)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung über den Jahresumsatz netto in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren abzugeben. Der Auftraggeber verlangt einen Mindestjahresumsatz netto in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags pro Geschäftsjahr von 400.000,00 Euro. (Mindestanforderung)
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bieter haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Kalenderjahren unter Ausweisung der Zahl von beschäftigten Fahrern abzugeben. (Mindestanforderung)
Unternehmen haben eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass kein Russland Bezug im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 vorliegt, der zum Aus-schluss führt.
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vertrag.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vertrag.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Leistungsbeginn 01.09.2025
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen…
… eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...] 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und intern. Bedienstete) 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
… eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...] 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
… eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
… eineGeldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden
Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...] 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...] 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)
Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...]…
… 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
… 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann
… 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat
Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...] 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Nach § 123 Abs. 1 GWB schließen Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach [...] 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn…
… [...] 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln
… 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken
Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
Nach § 124 Abs. 1 GWB können Öffentliche Auftraggeber unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn [...] 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
1) Bieter können Angebote für ein Los oder beide Lose abgeben. Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt.
2) Die Vergabeunterlagen sind – mit Ausnahme der vorläufigen Beförderungsteilnehmerlisten – über den Link zur Vergabeplattform, der in dieser Auftragsbekanntmachung angegeben ist, unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Es obliegt interessierten Unternehmen, alle Vergabeunterlagen daraufhin zu prüfen, ob sie nach ihrer Auffassung Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche enthalten, und den Auftraggeber unverzüglich über etwaige Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche zu informieren. Die vorläufigen Beförderungsteilnehmerlisten enthalten besonders sensible und schutzbedürftige Informationen. Diese Listen übermittelt der Auftraggeber daher aus Gründen des Schutzes der Vertraulichkeit nur auf ausdrückliches Verlangen eines Unternehmens, welches diese Listen nur dann erhält, wenn es ein ernsthaftes Interesse am Auftrag glaubhaft machen kann und eine Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Listen nach den Vorgaben des Auftraggebers abgegeben hat.
1) Bieter können Angebote für ein Los oder beide Lose abgeben. Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter den Zuschlag erhalten kann, ist nicht beschränkt.
2) Die Vergabeunterlagen sind – mit Ausnahme der vorläufigen Beförderungsteilnehmerlisten – über den Link zur Vergabeplattform, der in dieser Auftragsbekanntmachung angegeben ist, unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Es obliegt interessierten Unternehmen, alle Vergabeunterlagen daraufhin zu prüfen, ob sie nach ihrer Auffassung Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche enthalten, und den Auftraggeber unverzüglich über etwaige Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche zu informieren. Die vorläufigen Beförderungsteilnehmerlisten enthalten besonders sensible und schutzbedürftige Informationen. Diese Listen übermittelt der Auftraggeber daher aus Gründen des Schutzes der Vertraulichkeit nur auf ausdrückliches Verlangen eines Unternehmens, welches diese Listen nur dann erhält, wenn es ein ernsthaftes Interesse am Auftrag glaubhaft machen kann und eine Verschwiegenheitserklärung hinsichtlich der Listen nach den Vorgaben des Auftraggebers abgegeben hat.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39, 80538 München
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsstelle Vergabekammer Südbayern
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 132-458852 (2025-07-11)