Auftragsbekanntmachung (2025-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beitritt des LWV Hessen zum BMI Basisvertrag mit Microsoft inkl. Lizenz Beschaffung
Referenznummer: 2025-123
Kurze Beschreibung:
“Beitritt des Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) zum BMI Basisvertrag mit Microsoft inkl. Lizenz Beschaffung”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landeswohlfahrtsverband Hessen vergibt hiermit den Auftrag, einen Vertragspartner zum Zwecke des Beitritts zum BMI Select-Vertrag mit Microsoft zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen vergibt hiermit den Auftrag, einen Vertragspartner zum Zwecke des Beitritts zum BMI Select-Vertrag mit Microsoft zu finden.
Der Vertragspartner muss von Microsoft berechtigt sein, diesen Vertragsabschluss vornehmen zu dürfen (z.B. Licensing Solution Partner (LSP))
1 Beitritt, ca. 4591 Lizenzen auf Abruf
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-16 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-16 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis,”
“Die Maßnahme wird rein elektronisch über die Vergabeplattform "eHAD" abgewickelt. Daher hat auch die Kommunikation und die Angebotseinreichung...”
Die Maßnahme wird rein elektronisch über die Vergabeplattform "eHAD" abgewickelt. Daher hat auch die Kommunikation und die Angebotseinreichung ausschließlich elektronisch über diese Vergabeplattform zu erfolgen. Angebote in Papierform, per Fax oder Mail sind NICHT zugelassen.
Bei technischen Problemen können sich die Bieter an die Hotline der Auftragsberatungsstelle Hessen wenden (Tel. 0611/97458828).
Sämtliche KOMMUNIKATION hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Sind nicht alle geforderten Bieter-Angaben und -Nachweise dem Angebot beigefügt und ist die Nachforderung zugelassen, erfolgt dies durch die jeweilige LWV-Fachabteilung per eMail.
Notwendige Angebotsaufklärungen erfolgen ebenso durch die LWV-Fachabteilung per eMail.
Die LWV-Fachabteilung kann hierfür externe Personen autorisieren (z. B. beauftragte Fachplaner).
ANGEBOTSPREISE sind in dem von der Vergabestelle elektronisch bereitgestellten Leistungs-VERZEICHNIS (AI-System-Leistungsverzeichnisi) einzugeben (VHB 632 3.2). Fehlen hier die Preisangaben ist das Angebot auszuschließen, auch wenn z. B. eine händisch ausgefüllte und gescannte pdf-Version beigefügt ist. > Es gilt die elektronische Preisangabe!
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter dass alle Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung erfüllt werden. Bietereigene, ggf. beigefügte Geschäftsbedingungen sind ungültig.
Es gelten die "BMI Konditionenverträge für Microsoft-Produkte" nachrangig.
Natürliche Personen, aber auch Unternehmen, erklären sich mit Angebotsabgabe einverstanden, dass die Vergabestelle vorgeschriebene Abfragen einleitet, insbesondere Wettbewerbsregister und Oberfinanzdirektion. Die dazu erforderlichen Angaben werden in Systemfeldern und der Eigenerklärung erfragt. Ohne positive Registerauskunft darf kein Auftrag erteilt werden.
Wertungsgleiche Angebote/Angebotspatt
a) Sind bei Ausschreibungsmaßnahmen mit Wertungspunkten Angebote objektiv Punktgleich bewertet, entscheidet allein das Kriterium "Preis" über den Zuschlag.
b) Sind bei Ausschreibungsmaßnahmen mit Zuschlagkriterium "100% Preis" zwei Angebote preisgleich, entscheidet der Bedarfsträger per Los.
Bevorzugte Bewerber
Die Bevorzugungsregelung der Nr. 2.4 (letzter Absatz) des Hess. Vergabeerlass findet Anwendung. Daher wird der Angebotspreis von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Inklusionsbetrieben bei der Wertung mit einem Abschlag von 15% berücksichtigt. Der Nachweis der Anerkennung ist mit Angebotsabgabe zu führen.
Auftragsvergaben an RUS Unternehmen / Vorlieferanten / RUS-Sanktionen
Entsprechend dem maßgeblichen "Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" gilt folgendes in Kürze:
Verboten sind nicht lediglich Auftragsvergaben an RUS Unternehmen iSd Vorschrift, sondern auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).
MIT ANGEBOTSABGABE ERKLÄRT DER BIETER nicht unter v. g. Sanktionsvorschrift zu fallen und die Vorgaben auch für Vorlieferanten einzuhalten. Die Nachforderung einer gesonderten Eigenerklärung oder Nachweisen behalten wir uns vor.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dez. III 31.4
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3 (Wilhelminenhaus)
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 156-536054 (2025-08-14)