Die Vergabestelle, die Stadt Eschborn, beabsichtigt die Vergabe eines Vertrags zur Belieferung des Wiesenbades (Hallen- und Freibad) der Stadt Eschborn mit klimaneutraler Abwärme aus Rechenzentren. Umfasst hiervon ist der der Nachweis und die Sicherstellung der notwendigen Wärmemenge, die Auskopplung und Einspeisung der Abwärme, der eigenverantwortliche Bau und anschließende Betrieb der notwendigen Wärmeversorgungsleitungen und -anlagen. Die Nutzung öffentlicher Verkehrswege und Grundstücke wird einem separat zu schließenden Gestattungsvertrag geregelt. Der potenzielle Auftragnehmer erhält die Möglichkeit, weitere Anschlussnehmer mit Abwärme zu versorgen. Der exakte Aufgabenumfang und die Anforderungen an die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen (Teil B) und dem Vertrag inkl. Anlagen (Teil C).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-02.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Belieferung des Wiesenbades der Stadt Eschborn mit Abwärme aus Rechenzentren
Kurze Beschreibung:
Die Vergabestelle, die Stadt Eschborn, beabsichtigt die Vergabe eines Vertrags zur Belieferung des Wiesenbades (Hallen- und Freibad) der Stadt Eschborn mit klimaneutraler Abwärme aus Rechenzentren. Umfasst hiervon ist der der Nachweis und die Sicherstellung der notwendigen Wärmemenge, die Auskopplung und Einspeisung der Abwärme, der eigenverantwortliche Bau und anschließende Betrieb der notwendigen Wärmeversorgungsleitungen und -anlagen. Die Nutzung öffentlicher Verkehrswege und Grundstücke wird einem separat zu schließenden Gestattungsvertrag geregelt. Der potenzielle Auftragnehmer erhält die Möglichkeit, weitere Anschlussnehmer mit Abwärme zu versorgen. Der exakte Aufgabenumfang und die Anforderungen an die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen (Teil B) und dem Vertrag inkl. Anlagen (Teil C).
Die Vergabestelle, die Stadt Eschborn, beabsichtigt die Vergabe eines Vertrags zur Belieferung des Wiesenbades (Hallen- und Freibad) der Stadt Eschborn mit klimaneutraler Abwärme aus Rechenzentren. Umfasst hiervon ist der der Nachweis und die Sicherstellung der notwendigen Wärmemenge, die Auskopplung und Einspeisung der Abwärme, der eigenverantwortliche Bau und anschließende Betrieb der notwendigen Wärmeversorgungsleitungen und -anlagen. Die Nutzung öffentlicher Verkehrswege und Grundstücke wird einem separat zu schließenden Gestattungsvertrag geregelt. Der potenzielle Auftragnehmer erhält die Möglichkeit, weitere Anschlussnehmer mit Abwärme zu versorgen. Der exakte Aufgabenumfang und die Anforderungen an die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen (Teil B) und dem Vertrag inkl. Anlagen (Teil C).
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fernwärme📦
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Beschreibung
Interne Kennung: 20250203
Stadt: Eschborn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Main-Taunus-Kreis
🏙️
Dauer: 15 Jahre Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerung um fünf weitere Jahre möglich.
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Vergabeunterlagen
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-03 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-03 10:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 89 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-07-03 10:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, von ihrem Nachforderungsrecht gemäß § 56 VgV Gebrauch zu machen. Der Gleichheitsgrundsatz wird von der Vergabestelle gewahrt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Folgende Eignungsnachweise werden verlangt:
(A) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 [sechs] Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
(2) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
(B) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Vorlage der Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten 3 [drei] abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
(2) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 [eine] Mio. EUR (pauschal für Personen-, Sach- und sonstige Schäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr). Eine Kopie des Teils der Police, aus dem sich die versicherten Risiken mit den jeweiligen Deckungssummen ergeben oder eine Erklärung des Versicherers, dass im Falle der Zuschlagserteilung diese Deckungssummen zur Verfügung stehen, ist ausreichend.
(3) Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich von Wärmelieferleistungen, die mit der gegenständlichen Vergabe vergleichbar ist, jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Anlage A.7)
(C) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Aufstellung von Referenzen über ab dem 01.01.2022 durchgeführte Aufträge, die mit der gegenständlichen Vergabe vergleichbar sind, unter Benennung (a) der Auftragssumme, (b) des Auftraggebers, (c) des Auftragsgegenstands und (d) des Leistungszeitraums nebst Benennung von (e) Ansprechpartner mit (f) Telefonnummer und (g) E-Mail-Adresse sowie (h) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Unterauftragnehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie Angabe des Eigenleistungsanteils bei einer Zusammenarbeit mit derartigen Dritten. (Anlage A.8)
Hinweise:
Eine Referenz ist mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar, wenn es sich bei dem Auftragsgegenstand um Wärme- bzw. Abwärmelieferungen oder in der Planung bzw. Umsetzung befindliche Abwärme-/Nahwärme-Projekte, Aufträge im Bereich der Wärmeauskopplung aus Rechenzentren entsprechend Energieeffizienzgesetz sowie Bau- und Betrieb von dazugehörigen Erzeugungsanlagen/Wärmepumpen und Übergabestationen handelt.
Als Referenzen können alle Aufträge herangezogen werden, die im Laufe der letzten 3 [drei] Jahre (2022, 2023 und 2024) (Referenzzeitraum) begonnen, abgeschlossen oder sich in Ausführung befanden. Der Leistungszeitraum muss mindestens für ein Jahr in den Referenzzeitraum fallen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Eignungsnachweise werden verlangt:
(A) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 6 [sechs] Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
(2) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
(B) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Vorlage der Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten 3 [drei] abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
(2) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 1 [eine] Mio. EUR (pauschal für Personen-, Sach- und sonstige Schäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr). Eine Kopie des Teils der Police, aus dem sich die versicherten Risiken mit den jeweiligen Deckungssummen ergeben oder eine Erklärung des Versicherers, dass im Falle der Zuschlagserteilung diese Deckungssummen zur Verfügung stehen, ist ausreichend.
(3) Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Bereich von Wärmelieferleistungen, die mit der gegenständlichen Vergabe vergleichbar ist, jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Anlage A.7)
(C) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Aufstellung von Referenzen über ab dem 01.01.2022 durchgeführte Aufträge, die mit der gegenständlichen Vergabe vergleichbar sind, unter Benennung (a) der Auftragssumme, (b) des Auftraggebers, (c) des Auftragsgegenstands und (d) des Leistungszeitraums nebst Benennung von (e) Ansprechpartner mit (f) Telefonnummer und (g) E-Mail-Adresse sowie (h) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Unterauftragnehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie Angabe des Eigenleistungsanteils bei einer Zusammenarbeit mit derartigen Dritten. (Anlage A.8)
Hinweise:
Eine Referenz ist mit dem gegenständlichen Auftrag vergleichbar, wenn es sich bei dem Auftragsgegenstand um Wärme- bzw. Abwärmelieferungen oder in der Planung bzw. Umsetzung befindliche Abwärme-/Nahwärme-Projekte, Aufträge im Bereich der Wärmeauskopplung aus Rechenzentren entsprechend Energieeffizienzgesetz sowie Bau- und Betrieb von dazugehörigen Erzeugungsanlagen/Wärmepumpen und Übergabestationen handelt.
Als Referenzen können alle Aufträge herangezogen werden, die im Laufe der letzten 3 [drei] Jahre (2022, 2023 und 2024) (Referenzzeitraum) begonnen, abgeschlossen oder sich in Ausführung befanden. Der Leistungszeitraum muss mindestens für ein Jahr in den Referenzzeitraum fallen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die §§ 122, 123 und 124 GWB sowie § 42 VgV entsprechend. Siehe Vergabeunterlagen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Magistrat der Stadt Eschborn Stabsstelle Energie, Klimaschutz Dezernat II
Nationale Registrierungsnummer: 06436003-11111-82
Postanschrift: Rathausplatz 36
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Region: Main-Taunus-Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@eschborn.de📧
Telefon: +496196490279📞
URL: https://www.eschborn.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E42338435🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E42338435🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung seines Angebots elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELViS“ darauf hinzuweisen. Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind ebenfalls elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELViS“ an den Auftraggeber zu stellen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht zulässig und wird nicht beantwortet.
(B) Das Angebot des Bieters ist elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELViS“ einzureichen und muss mit allen geforderten Angaben und Nachweisen in einem unveränderlichen Format (PDF, JPG oder ähnlich) hochgeladen werden.
(C) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (Anlage A.2). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eignung zur Berufsausübung sowie die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer 5.1.9 jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer 5.1.9 kann für Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden.
(D) Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i. S. d. § 36 VgV vorsehen. In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber hinaus hat der Bieter/die Bietergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage A.3) und die Eignung zur Berufsausübung gemäß Ziffer 5.1.9 für den jeweiligen Unterauftragnehmer nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer Verpflichtungserklärung i. S. d. § 36 Abs. 1 VgV vor Zuschlagserteilung einzuholen. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt zudem E) entsprechend.
(E) Ein Bieter /eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer i. S. d. § 36 Abs. 1 VgV – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 VgV). In diesem Fall hat der Bieter /die Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage A.4) und die Eignung zur Berufsausübung gemäß Ziffer 5.1.9 für diese Dritten nachzuweisen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die weiteren Eignungsnachweise gemäß Ziffer 5.1.9 für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bieter/die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Ferner hat der der Bieter/die Bietergemeinschaft eine Verpflichtungserklärung i. S. d. § 47 Abs. 1 VgV (gemäß Anlage A.5) jeweils von den benannten Dritten beizubringen.
(F) Es gilt das Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG). Die entsprechende Verpflichtungserklärung (Anlage A.9) ist vorzulegen.
(G) Die Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine (Anlage A.10) ist vorzulegen.
A) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat er den Auftraggeber unverzüglich und vor Einreichung seines Angebots elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELViS“ darauf hinzuweisen. Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind ebenfalls elektronisch in Textform gemäß § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELViS“ an den Auftraggeber zu stellen. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht zulässig und wird nicht beantwortet.
(B) Das Angebot des Bieters ist elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die Vergabeplattform „ELViS“ einzureichen und muss mit allen geforderten Angaben und Nachweisen in einem unveränderlichen Format (PDF, JPG oder ähnlich) hochgeladen werden.
(C) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen (Anlage A.2). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Eignung zur Berufsausübung sowie die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer 5.1.9 jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Ziffer 5.1.9 kann für Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden.
(D) Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann die Erledigung von Teilen des Auftrags durch Unterauftragnehmer i. S. d. § 36 VgV vorsehen. In diesem Fall hat der Bieter/die Bietergemeinschaft die Teile des Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (Dritte) zu vergeben beabsichtigen, zu benennen. Darüber hinaus hat der Bieter/die Bietergemeinschaft die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage A.3) und die Eignung zur Berufsausübung gemäß Ziffer 5.1.9 für den jeweiligen Unterauftragnehmer nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage einer Verpflichtungserklärung i. S. d. § 36 Abs. 1 VgV vor Zuschlagserteilung einzuholen. Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft beabsichtigt, im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Unterauftragnehmern in Anspruch zu nehmen, gilt zudem E) entsprechend.
(E) Ein Bieter /eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen – auch Unterauftragnehmer i. S. d. § 36 Abs. 1 VgV – in Anspruch nehmen (vgl. § 47 VgV). In diesem Fall hat der Bieter /die Bietergemeinschaft diese anderen Unternehmen (Dritten) mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Anlage A.4) und die Eignung zur Berufsausübung gemäß Ziffer 5.1.9 für diese Dritten nachzuweisen. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die weiteren Eignungsnachweise gemäß Ziffer 5.1.9 für diese Dritten insoweit vorzulegen, als der Bieter/die Bietergemeinschaft die Kapazitäten des Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Ferner hat der der Bieter/die Bietergemeinschaft eine Verpflichtungserklärung i. S. d. § 47 Abs. 1 VgV (gemäß Anlage A.5) jeweils von den benannten Dritten beizubringen.
(F) Es gilt das Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG). Die entsprechende Verpflichtungserklärung (Anlage A.9) ist vorzulegen.
(G) Die Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine (Anlage A.10) ist vorzulegen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: 06151 12-6603
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Main-Taunus-Kreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +496151126603📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 106-359028 (2025-06-02)