Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen des Auftragnehmers Beratungsleistungen für das Projekt "Einführung eines ITSM-Tools und einheitlicher Selfservice.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-15.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsdienstleistung ITSM-Projekt
Referenznummer: DP-2025000104
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen des Auftragnehmers
Beratungsleistungen für das Projekt "Einführung eines ITSM-Tools und einheitlicher Selfservice.”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen des Auftragnehmers
Beratungsleistungen für das Projekt "Einführung eines ITSM-Tools und einheitlicher Selfservice.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Beratungsleistungen zu Qualitätssicherung und Prozessmanagement für das Projekt "Einführung eines ITSM-Tools und einheitlicher Selfservice. Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Beratungsleistungen zu Qualitätssicherung und Prozessmanagement für das Projekt "Einführung eines ITSM-Tools und einheitlicher Selfservice. Die Beratungsleistung ist in der Zeit vom 1.10.2025 bis 31.12.2026 im Umfang von rund 1.760 Stunden zu erbringen.
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Ort der Leistung: Hamburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Beratungsleistungen zu Anwendung und Schnittstellen für das Projekt "Einführung eines ITSM-Tools und einheitlicher Selfservice. Die Beratungsleistung ist in...”
Beschreibung der Beschaffung
Beratungsleistungen zu Anwendung und Schnittstellen für das Projekt "Einführung eines ITSM-Tools und einheitlicher Selfservice. Die Beratungsleistung ist in der Zeit vom 1.10.2025 bis 31.12.2026 im Umfang von rund 1.760 Stunden zu erbringen.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-18 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 74
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es ist mindestens 1 vergleichbare/s Referenzprojekt/e, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist mindestens 1 vergleichbare/s Referenzprojekt/e, welches in den letzten drei Jahren (gerechnet ab der bzw. bis zur Angebotsfrist) erfolgreich abgeschlossen wurde/n, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für Benennung mehrerer Referenzprojekte) mit dem Angebot einzureichen.
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn es den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) er-gebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
Insbesondere vergleichbar ist ein Referenzprojekt, wenn es sowohl
• ein Beratungsauftrag im öffentlichen Sektor und
• ein Beratungsauftrag für ein ITSM-Einführungsprojekt ist.
Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn bereits erhebliche Anteile der gesamt Beauftragung unbestritten erfolgreich erbracht wurden.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsge-genstandes zu erleichtern.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanz-ahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Aller-dings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähig-keit eine Betrachtung von 1-3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bieter im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 1-3 vergleichbare Refe-renzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfah-rung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Aus-wertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschrei-bung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachts-abhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpart-ner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benen-nung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprech-partner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätig-ten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Aus-führung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitäts-mängel oder falsche Angaben vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
• Durchführung des Auftrags in deutscher Sprache
• Sicherstellung, dass eingesetztes...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
• Durchführung des Auftrags in deutscher Sprache
• Sicherstellung, dass eingesetztes Personal keine „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwendet, lehrt oder verbreitet
• Verbot der Übertragung personenbezogener Daten auf Basis des US Privacy Shield in die USA; Einhaltung auch durch Unterauftragnehmer
• Abgabe von Erklärungen zur Tariftreue und Zahlung des Mindestlohns gemäß § 3 HmbVgG
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung
• Erklärung zur Fremdfirmenordnung von Dataport
• Erklärungen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
• Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576
• Erklärungen zur DSGVO und zur Auftragsverarbeitung
• Überprüfung des eingesetzten Personals nach HmbSÜGG
“Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des inte-ressierten Unternehmens (siehe Hinweis oben, Seite 2) sowie die...”
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des inte-ressierten Unternehmens (siehe Hinweis oben, Seite 2) sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Angebotserstellung und -einreichung können vom Bieter mehre-re Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden.
Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Zif-fer 4.1.3 Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Angebotsbearbeitung veran-lassen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabever-fahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle aus-schließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deut-scher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleich-behandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Verga-beverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bieters (s.o.) senden.
Für das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterla-gen zu verwenden.
Dem Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß bei-gefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage un-vollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke
Nationale Registrierungsnummer: 825ee8f3-cd43-4d39-83ca-0f6607503c62
Postanschrift: Postfach 301741
Postleitzahl: 20306
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231690📞
Fax: +49 40427923080 📠
URL: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725152/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Finanzen und Bezirke
Nationale Registrierungsnummer: 825ee8f3-cd43-4d39-83ca-0f6607503c62
Postanschrift: Postfach 301741
Postleitzahl: 20306
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231690📞
Fax: +49 40427923080 📠
URL: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11725152/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzule-gen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, im Falle von Rügen diese über den Bieteras-sistenten der eVergabe zu senden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 157-539451 (2025-08-15)