Beratungsleistungen im Themengebiet der Business Analyse Rechnungswesen mit der Geschäftsart Strategische Beratung / Weiterentwicklung der Prozessarchitektur. Für die Wartung, konzeptionelle Weiterentwicklung, Implementierungsbegleitung und fachliche Abnahme aller in der fachlichen Systemverantwortung von Rechnungswesen befindlichen IT-Systeme, die Transitionsphase, die Weiterentwicklung der Prozessarchitektur, die Weiterentwicklung von Instrumenten zur Datenqualitätssicherung und der Durchführung der Datenqualitätsmaßnahmen benötigt die KfW die Unterstützung externer Dienstleister. Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung auf 2.400 Tage während der Laufzeit des Vertrages.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-20.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsleistungen Business Analyse (Los 3) - Strategische Beratung / Weiterentwicklung der Prozessarchitektur
Referenznummer: KfW-2024-0045
Kurze Beschreibung:
Beratungsleistungen im Themengebiet der Business Analyse Rechnungswesen mit der Geschäftsart Strategische Beratung / Weiterentwicklung der Prozessarchitektur. Für die Wartung, konzeptionelle Weiterentwicklung, Implementierungsbegleitung und fachliche Abnahme aller in der fachlichen Systemverantwortung von Rechnungswesen befindlichen IT-Systeme, die Transitionsphase, die Weiterentwicklung der Prozessarchitektur, die Weiterentwicklung von Instrumenten zur Datenqualitätssicherung und der Durchführung der Datenqualitätsmaßnahmen benötigt die KfW die Unterstützung externer Dienstleister.
Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung auf 2.400 Tage während der Laufzeit des Vertrages.
Beratungsleistungen im Themengebiet der Business Analyse Rechnungswesen mit der Geschäftsart Strategische Beratung / Weiterentwicklung der Prozessarchitektur. Für die Wartung, konzeptionelle Weiterentwicklung, Implementierungsbegleitung und fachliche Abnahme aller in der fachlichen Systemverantwortung von Rechnungswesen befindlichen IT-Systeme, die Transitionsphase, die Weiterentwicklung der Prozessarchitektur, die Weiterentwicklung von Instrumenten zur Datenqualitätssicherung und der Durchführung der Datenqualitätsmaßnahmen benötigt die KfW die Unterstützung externer Dienstleister.
Die KfW schätzt das maximale Auftragsvolumen dieser Rahmenvereinbarung auf 2.400 Tage während der Laufzeit des Vertrages.
1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Verfahrensbedingungen.
2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien , die die Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen sowie anhand externer Anlagen (Formblätter Referenzen). Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zudem eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Verfahrensbedingungen.
3. Erweiterungsoption der Rahmenvereinbarung: Ziffer 8.2 der Rahmenvereinbarung:
Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn
a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder
b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder
c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarung zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder
d) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Verfahrensbedingungen.
2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien , die die Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen sowie anhand externer Anlagen (Formblätter Referenzen). Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zudem eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Verfahrensbedingungen.
3. Erweiterungsoption der Rahmenvereinbarung: Ziffer 8.2 der Rahmenvereinbarung:
Die KfW ist insbesondere berechtigt, im erforderlichen und in einem den Rahmenvereinbarungspartnern zumutbaren Umfang und innerhalb ihrer Leistungsfähigkeit das geschätzte Auftragsvolumen der Rahmenvereinbarung gemäß EU-Bekanntmachung auf maximal das Doppelte des ursprünglich geschätzten Auftragsvolumens zu erhöhen, wenn
a) dies zur fachgerechten Erbringung der von der Rahmenvereinbarung erfassten Leistungen im Geltungsbereich und während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung erforderlich ist oder
b) für die Leistungserbringung relevante rechtliche oder regulatorische Vorgaben, einschließlich Feststellungen oder Anordnungen der die KfW beaufsichtigenden Stellen, eine Änderung des Bedarfs der KfW nach sich ziehen oder
c) grundlegende betriebliche Entscheidungen der KfW über den Einsatz agiler Methoden (z.B. Scrum) Änderungen im Umfang und Zuschnitt der in der Leistungsbeschreibung der Rahmenvereinbarung zur Folge haben und dadurch eine Änderung des Bedarfs der KfW entsteht oder
d) eine Änderung des Schutzbedarfs der vom Auftragnehmer bearbeiteten Daten oder ausgeführten Tätigkeiten eine Änderung der vertraglichen Vorgaben erfordert.
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Im Rahmen der Zuschlagskriterien bewertet die KfW die Themen Klimaschutz (CO2-Einsparung und Kompensierung) und soziale Ziele (Flexibilität von Arbeitszeit- und -ort, Vereinbarkeit Beruf und Familie, Gesundheitsförderung, sowie Aus- und Weiterbildung).
Im Rahmen der Zuschlagskriterien bewertet die KfW die Themen Klimaschutz (CO2-Einsparung und Kompensierung) und soziale Ziele (Flexibilität von Arbeitszeit- und -ort, Vereinbarkeit Beruf und Familie, Gesundheitsförderung, sowie Aus- und Weiterbildung).
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Dauer: 6 Jahre
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre und beginnt mit dem Zugang des Schreibens der KfW über die Zuschlagserteilung beim Rahmenvereinbarungspartner. Die KfW hat das Recht, diesen Rahmenvertrag einseitig zweimal über jeweils 1 Jahr (gem. Ziff. 5.1.4) bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 6 Jahren (gem. Ziff. 5.1.3) zu verlängern. (Einzelheiten, siehe Rahmenvereinbarung der Vergabeunterlagen)
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 4 Jahre und beginnt mit dem Zugang des Schreibens der KfW über die Zuschlagserteilung beim Rahmenvereinbarungspartner. Die KfW hat das Recht, diesen Rahmenvertrag einseitig zweimal über jeweils 1 Jahr (gem. Ziff. 5.1.4) bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 6 Jahren (gem. Ziff. 5.1.3) zu verlängern. (Einzelheiten, siehe Rahmenvereinbarung der Vergabeunterlagen)
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung: 20 % Fachlichkeit, inhaltliche Vollständigkeit und Angemessenheit der Lösung; 20 % Methodik, Konkretheit und Nachvollziehbarkeit der Lösung; 10 % Nachhaltigkeit (ESG-Kriterien), siehe Wertungsmatrix Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 60325
Stadt: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-27 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 78 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
Die Rahmenvereinbarung soll mit einer maximal sechsjährigen Vertragslaufzeit abgeschlossen werden. Hierfür sprechen gewichtige sachliche Gründe bezogen auf den Leistungsgegenstand vor, die insbesondere darin bestehen,
- dass die KfW und insbesondere die Financefunktion in den nächsten Jahren vor der Herausforderung der Optimierung von Geschäftsprozessen unter Nutzung der Chancen weitergehender Digitalisierung sowie Erneuerung und Vereinheitlichung der IT-Systeme, die von externen Softwareherstellern Regnology (Meldewesen) und SAP Fioneer (Bilanzierung / Controlling) getrieben sind
- dass umfangreiche und inhaltliche verschärfte Regulierungsvorschriften für Banken adressiert (u.a. CRR, MaRisk, EBA-Leitlinien, Basel IV, iREF), deren Veränderungen sowohl die besondere Rolle der KfW bezogen auf das Kreditwesengesetz als auch die strategischen Herausforderungen der KfW im Markt berücksichtigen müssen
- dass alle Financefunktionen, die im Kontext der Identifikation, Bewertung und Steuerung (u. a. wg. Konsistenzanforderungen) zunehmend zusammenwachsen und insbesondere das Datenmanagement adressieren, was eine zusätzliche Komplexität nicht zuletzt für die fachliche Konzeption und Implementierung entsprechender Datenverarbeitungen, Methoden und Reportings bedeutet
- dass zeitlich diese mehrjährigen Vorhaben und deren Umsetzungserfordernisse bereits aus heutiger Perspektive bis in das Jahr 2030 absehbar sind, so dass in diesem Kontext eine Verlängerung auf 6 Jahre im Sinne einer kontinuierlichen und nachhaltigen Leistungserbringung unabdingbar ist, um das übergeordnete Ziel einer ökonomisch und regulatorisch angemessenen Financefunktion durch gezielte fachliche externe Unterstützung sicherzustellen.
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Die Rahmenvereinbarung soll mit einer maximal sechsjährigen Vertragslaufzeit abgeschlossen werden. Hierfür sprechen gewichtige sachliche Gründe bezogen auf den Leistungsgegenstand vor, die insbesondere darin bestehen,
- dass die KfW und insbesondere die Financefunktion in den nächsten Jahren vor der Herausforderung der Optimierung von Geschäftsprozessen unter Nutzung der Chancen weitergehender Digitalisierung sowie Erneuerung und Vereinheitlichung der IT-Systeme, die von externen Softwareherstellern Regnology (Meldewesen) und SAP Fioneer (Bilanzierung / Controlling) getrieben sind
- dass umfangreiche und inhaltliche verschärfte Regulierungsvorschriften für Banken adressiert (u.a. CRR, MaRisk, EBA-Leitlinien, Basel IV, iREF), deren Veränderungen sowohl die besondere Rolle der KfW bezogen auf das Kreditwesengesetz als auch die strategischen Herausforderungen der KfW im Markt berücksichtigen müssen
- dass alle Financefunktionen, die im Kontext der Identifikation, Bewertung und Steuerung (u. a. wg. Konsistenzanforderungen) zunehmend zusammenwachsen und insbesondere das Datenmanagement adressieren, was eine zusätzliche Komplexität nicht zuletzt für die fachliche Konzeption und Implementierung entsprechender Datenverarbeitungen, Methoden und Reportings bedeutet
- dass zeitlich diese mehrjährigen Vorhaben und deren Umsetzungserfordernisse bereits aus heutiger Perspektive bis in das Jahr 2030 absehbar sind, so dass in diesem Kontext eine Verlängerung auf 6 Jahre im Sinne einer kontinuierlichen und nachhaltigen Leistungserbringung unabdingbar ist, um das übergeordnete Ziel einer ökonomisch und regulatorisch angemessenen Financefunktion durch gezielte fachliche externe Unterstützung sicherzustellen.
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 3
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-17 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Verfahrensbedingungen.
2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien , die die Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen sowie anhand externer Anlagen (Formblätter Referenzen). Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zudem eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Verfahrensbedingungen.
1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform abzugeben. Eine Unterschrift ist hierfür nicht erforderlich. Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt über das Bieterportal auf unserer Vergabeplattform: https://ausschreibungen.kfw.de. Für die elektronische Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, gelangen Sie über die Schaltfläche „Bieterassistent“ zur elektronischen Angebotsabgabe und zu Ihrer persönlichen Angebotsübersicht. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Verfahrensbedingungen.
2. Die KfW überprüft die Eignung der Bieter anhand von Angaben zu den Eignungskriterien , die die Bieter in die Eingabemasken des Bieterassistenten eintragen sowie anhand externer Anlagen (Formblätter Referenzen). Der Bieter, die Bietergemeinschaft sowie jedes andere Unternehmen, dessen sich der Bieter zum Nachweis der Eignung bedient, hat zudem eine Eigenerklärung darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Verfahrensbedingungen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 2018de2d-ad7b-4cc2-b0a6-8baab0edf709
Abteilung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Bundeskanzlerpl. 1
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Bundeskartellamt
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-20+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 037-116886 (2025-02-20)