Nach Eintritt eines Versicherungsfalls sorgt die BGHM für die bestmögliche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie für eine angemessene und zeitnahe Entschädigung. Zu den Leistungen gehören u. a. ambulante und stationäre Heilbehandlung, Pflegeund Rentenleistungen sowie die Versorgung mit Hilfsmitteln. Zur Erreichung der gesetzten Ziele nimmt die BGHM Beratungsärztinnen und -ärzte in Anspruch, die mit ihrer medizinischen Expertise u.a. im Fachbereich "Augenmedizin" bei der Fallsteuerung und Leistungsfeststellung unterstützen. Gegenstand der ersuchten Leistung ist die zeitnahe, ausschließlich schriftliche Beratung. Dazu sollen 6 Verträge mit Beratungsärzten und Beratungsärztinnen mit einer Laufzeit von jeweils 48 Monaten geschlossen werden. Die Leistungserbringung beginnt am 01.06.2025 und endet zum 31.05.2029. Sollte der Vertrag nicht ein Monat vor Ende des Ablaufs der Regelvertragslaufzeit gekündigt werden, verlängert er sich automatisch um zwei weitere Jahre, bis zum 31.05.2031.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-21.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratungsleistungen Dermatologie
Referenznummer: 2025-015-EU-Reha
Kurze Beschreibung:
Nach Eintritt eines Versicherungsfalls sorgt die BGHM für die bestmögliche medizinische,
berufliche und soziale Rehabilitation sowie für eine angemessene und zeitnahe Entschädigung. Zu den Leistungen gehören u. a. ambulante und stationäre Heilbehandlung, Pflegeund Rentenleistungen sowie die Versorgung mit Hilfsmitteln.
Zur Erreichung der gesetzten Ziele nimmt die BGHM Beratungsärztinnen und -ärzte in
Anspruch, die mit ihrer medizinischen Expertise u.a. im Fachbereich "Augenmedizin" bei der
Fallsteuerung und Leistungsfeststellung unterstützen. Gegenstand der ersuchten Leistung ist
die zeitnahe, ausschließlich schriftliche Beratung.
Dazu sollen 6 Verträge mit Beratungsärzten und Beratungsärztinnen mit einer Laufzeit von
jeweils 48 Monaten geschlossen werden. Die Leistungserbringung beginnt am 01.06.2025
und endet zum 31.05.2029. Sollte der Vertrag nicht ein Monat vor Ende des Ablaufs der Regelvertragslaufzeit gekündigt werden, verlängert er sich automatisch um zwei weitere Jahre,
bis zum 31.05.2031.
Nach Eintritt eines Versicherungsfalls sorgt die BGHM für die bestmögliche medizinische,
berufliche und soziale Rehabilitation sowie für eine angemessene und zeitnahe Entschädigung. Zu den Leistungen gehören u. a. ambulante und stationäre Heilbehandlung, Pflegeund Rentenleistungen sowie die Versorgung mit Hilfsmitteln.
Zur Erreichung der gesetzten Ziele nimmt die BGHM Beratungsärztinnen und -ärzte in
Anspruch, die mit ihrer medizinischen Expertise u.a. im Fachbereich "Augenmedizin" bei der
Fallsteuerung und Leistungsfeststellung unterstützen. Gegenstand der ersuchten Leistung ist
die zeitnahe, ausschließlich schriftliche Beratung.
Dazu sollen 6 Verträge mit Beratungsärzten und Beratungsärztinnen mit einer Laufzeit von
jeweils 48 Monaten geschlossen werden. Die Leistungserbringung beginnt am 01.06.2025
und endet zum 31.05.2029. Sollte der Vertrag nicht ein Monat vor Ende des Ablaufs der Regelvertragslaufzeit gekündigt werden, verlängert er sich automatisch um zwei weitere Jahre,
bis zum 31.05.2031.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Dermatologen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 525 680 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 2025-015-EU-Reha
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders geeignet für:freelance#
Postanschrift: Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Isaac-Fulda-Allee 18
Postleitzahl: 55124
Stadt: Mainz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 72 Monate
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Sollte der Vertrag nicht ein Monat vor Ende des Ablaufs der Regelvertragslaufzeit gekündigt werden, verlängert er sich automatisch um zwei weitere Jahre.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-23 11:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-04-23 11:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-11 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Alle Unterlagen können nachgefordert werden.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Facharzt Dermatologie muss vorhanden sein.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Nutzung eines Geschäftskontos.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 20 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Vergleichsverfahren
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXW8YYDYT5T0C58S
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: ebcb80af-3809-4125-9677-a3d0148afe75
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein An-trag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge
nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der
Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV
Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein An-trag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge
nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der
Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV
Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-21+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 058-187096 (2025-03-21)