Die Ausschreibung erfolgt durch die AOK Baden-Württemberg für sich und in Stellvertretung für die AOK Bayern, AOK Hessen, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und AOK Niedersachsen. Diese fünf Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und gehören zur Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK)-Gemeinschaft, einer der größten gesetzlichen Kranken-versicherungen in Deutschland. Sie stehen für eine umfassende, hochwertige, regionale und nachhaltige Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten und setzen sich aktiv für die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung ein. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Selektivvertrags nach § 140a SGB V zur Bereitstellung einer digitalen teledermatologischen Plattform für Dermatologie, die eine schnelle, sichere und ortsunabhängige Diagnostik dermatologischer Erkrankungen der Versicherten der Auftraggeber ermöglicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung einer Online-Plattform für Dermatologie
Referenznummer: AOKBW-2025-GB3.02/Teledermatologie01
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung erfolgt durch die AOK Baden-Württemberg für sich und in Stellvertretung für die AOK Bayern, AOK Hessen, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und AOK Niedersachsen. Diese fünf Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und gehören zur Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK)-Gemeinschaft, einer der größten gesetzlichen Kranken-versicherungen in Deutschland. Sie stehen für eine umfassende, hochwertige, regionale und nachhaltige Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten und setzen sich aktiv für die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung ein. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Selektivvertrags nach § 140a SGB V zur Bereitstellung einer digitalen teledermatologischen Plattform für Dermatologie, die eine schnelle, sichere und ortsunabhängige Diagnostik dermatologischer Erkrankungen der Versicherten der Auftraggeber ermöglicht.
Die Ausschreibung erfolgt durch die AOK Baden-Württemberg für sich und in Stellvertretung für die AOK Bayern, AOK Hessen, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und AOK Niedersachsen. Diese fünf Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und gehören zur Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK)-Gemeinschaft, einer der größten gesetzlichen Kranken-versicherungen in Deutschland. Sie stehen für eine umfassende, hochwertige, regionale und nachhaltige Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten und setzen sich aktiv für die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung ein. Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Selektivvertrags nach § 140a SGB V zur Bereitstellung einer digitalen teledermatologischen Plattform für Dermatologie, die eine schnelle, sichere und ortsunabhängige Diagnostik dermatologischer Erkrankungen der Versicherten der Auftraggeber ermöglicht.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Dermatologen📦 Beschreibung
Interne Kennung: AOKBW-2025-GB3.02/Teledermatologie01
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Selektivvertrags nach § 140a SGB V zur Bereitstellung einer digitalen teledermatologischen Plattform für Dermatologie, die eine schnelle, sichere und ortsunabhängige Diagnostik dermatologischer Erkrankungen der Versicherten der Auftraggeber ermöglicht. Die Leistungserbringung muss durch zugelassene Leistungserbringer mit Facharztzulassung im Bereich Dermatologie im GKV-System erfolgen. Die Plattform hat den Zweck, in Zeiten von Vertragsarztmangel, langer Wartezeiten und mangelnder Verfügbarkeit von Fachärzten das Vertragsarztwesen durch den Einsatz digitaler Technologien zu stärken und die Versorgung der Kunden zu verbessern. Das Vertragsarztwesen soll gestärkt und nicht geschwächt werden. Die Patienten müssen die Möglichkeit haben, ihren Vertragsarzt frei zu wählen und diesen bei Bedarf in zumutbarer Ent-fernung auch persönlich aufzusuchen, insbesondere dann, wenn der den Erstbefund aufnehmende Vertragsarzt dies für notwendig hält. Damit wird ein nahtloser Übergang in die Regelversorgung gewährleistet. Die Plattform soll die Regelversorgung ergänzen und nicht einen neuen Versorgungszweig mit Ärzten eröffnen, die nicht am Vertragsarztwesen teilnehmen. Vertragsbeginn ist der 01.06.2025 sein und hat eine Laufzeit von max. 48 Monaten. Die Ein-zelheiten der jeweils geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 sowie Anlage 2a und Anlage 2b Leistungsbeschreibung).
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Selektivvertrags nach § 140a SGB V zur Bereitstellung einer digitalen teledermatologischen Plattform für Dermatologie, die eine schnelle, sichere und ortsunabhängige Diagnostik dermatologischer Erkrankungen der Versicherten der Auftraggeber ermöglicht. Die Leistungserbringung muss durch zugelassene Leistungserbringer mit Facharztzulassung im Bereich Dermatologie im GKV-System erfolgen. Die Plattform hat den Zweck, in Zeiten von Vertragsarztmangel, langer Wartezeiten und mangelnder Verfügbarkeit von Fachärzten das Vertragsarztwesen durch den Einsatz digitaler Technologien zu stärken und die Versorgung der Kunden zu verbessern. Das Vertragsarztwesen soll gestärkt und nicht geschwächt werden. Die Patienten müssen die Möglichkeit haben, ihren Vertragsarzt frei zu wählen und diesen bei Bedarf in zumutbarer Ent-fernung auch persönlich aufzusuchen, insbesondere dann, wenn der den Erstbefund aufnehmende Vertragsarzt dies für notwendig hält. Damit wird ein nahtloser Übergang in die Regelversorgung gewährleistet. Die Plattform soll die Regelversorgung ergänzen und nicht einen neuen Versorgungszweig mit Ärzten eröffnen, die nicht am Vertragsarztwesen teilnehmen. Vertragsbeginn ist der 01.06.2025 sein und hat eine Laufzeit von max. 48 Monaten. Die Ein-zelheiten der jeweils geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 sowie Anlage 2a und Anlage 2b Leistungsbeschreibung).
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfüllungsort: Deutschlandweit
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Dauer: 4 Jahre Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die Auftraggeberinnen sind als gesetzliche Krankenkasse öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Ausschreibung erfolgt im Wege des offenen Verfahrens (§ 119 Abs. 3 GWB, § 15 Abs. 1 VgV) unter Beachtung der Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der Vergabeverordnung (VgV). Es sind die derzeit geltenden Bestimmungen maßgeblich, auch wenn diese sich während des Verfahrens ändern sollten.
Die Auftraggeberinnen sind als gesetzliche Krankenkasse öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Ausschreibung erfolgt im Wege des offenen Verfahrens (§ 119 Abs. 3 GWB, § 15 Abs. 1 VgV) unter Beachtung der Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der Vergabeverordnung (VgV). Es sind die derzeit geltenden Bestimmungen maßgeblich, auch wenn diese sich während des Verfahrens ändern sollten.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-29 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-29 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 23 Wochen Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-04-29 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-22 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen der Auftraggeberin können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Nicht nachgereicht werden können folgende Unterlagen: Preisblatt A-Kriterien inkl. aller geforderten Nachweise B-Kriterien inkl. aller geforderten Konzepte
Nach Ermessen der Auftraggeberin können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Nicht nachgereicht werden können folgende Unterlagen: Preisblatt A-Kriterien inkl. aller geforderten Nachweise B-Kriterien inkl. aller geforderten Konzepte
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Angaben zur Eintragung in das Berufsregister und zur Berufsgenossenschaft ihres Sitzes oder Wohnsitzes (Formblatt "Eignung")
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Auszug über den Versicherungsschutz zur Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Formblatt "Eignung") nicht älter als 3 Monate
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Referenzen (Formblatt "Referenzen") Es müssen mindestens drei Referenzprojekt aus den letzten drei Kalenderjahren aufgeführt werden, die in Art und Umfang, mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: - Auszug Berufs-/Handelsregister nicht älter als 6 Monate
Eignungskriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Formblatt "Eignung")
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: - Nachweis zur Zertifizierung nach ISO13485 oder vergleichbar
Verfahren
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift:
Die Auftraggeberinnen sind als gesetzliche Krankenkasse öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Ausschreibung erfolgt im Wege des offenen Verfahrens (§ 119 Abs. 3 GWB, § 15 Abs. 1 VgV) unter Beachtung der Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der Vergabeverordnung (VgV). Es sind die derzeit geltenden Bestimmungen maßgeblich, auch wenn diese sich während des Verfahrens ändern sollten.
Die Auftraggeberinnen sind als gesetzliche Krankenkasse öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Ausschreibung erfolgt im Wege des offenen Verfahrens (§ 119 Abs. 3 GWB, § 15 Abs. 1 VgV) unter Beachtung der Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der Vergabeverordnung (VgV). Es sind die derzeit geltenden Bestimmungen maßgeblich, auch wenn diese sich während des Verfahrens ändern sollten.
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH05CMM
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: T004922894990
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49228 9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-24+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 059-190348 (2025-03-24)