Bereitstellung und Bewirtschaftung bevorrateter naturschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft i.S.d. § 16 BNatSchG
Zur Kompensation dieser dauerhaften Beeinträchtigung von Natur und Landschaft benötigt und erwirbt die Stadt naturschutzrechtliche Kompensationsleistungen i.S.d. § 15 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 31 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetzt - LNatSchG NRW) im Kompensationsraum "K01 Münsterländisches und Westfälisches Tiefland".
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-06.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung und Bewirtschaftung bevorrateter naturschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft i.S.d. § 16 BNatSchG
Referenznummer: V197 25
Kurze Beschreibung:
“Zur Kompensation dieser dauerhaften Beeinträchtigung von Natur und Landschaft benötigt und erwirbt die Stadt naturschutzrechtliche Kompensationsleistungen...”
Kurze Beschreibung
Zur Kompensation dieser dauerhaften Beeinträchtigung von Natur und Landschaft benötigt und erwirbt die Stadt naturschutzrechtliche Kompensationsleistungen i.S.d. § 15 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 31 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetzt - LNatSchG NRW) im Kompensationsraum "K01 Münsterländisches und Westfälisches Tiefland".
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Recklinghausen (nachfolgend: Stadt) führt im Rahmen der Stadtentwicklung Projekte und Maßnahmen durch, deren Realisierung Eingriffe in Natur und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Recklinghausen (nachfolgend: Stadt) führt im Rahmen der Stadtentwicklung Projekte und Maßnahmen durch, deren Realisierung Eingriffe in Natur und Landschaft bedeuten. Dies sind - LOS 1 das städtebauliche Projekt zur Entwicklung von Wohnbauflächen auf dem Areal der ehemaligen Trabrennbahn im Stadtteil Recklinghausen-Hillerheide. - LOS 2 die Entwicklung von Radwegen in der Stadt Recklinghausen. Zur Kompensation dieser dauerhaften Beeinträchtigung von Natur und Landschaft benötigt und erwirbt die Stadt naturschutzrechtliche Kompensationsleistungen i.S.d. § 15 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 31 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetzt - LNatSchG NRW) im Kompensationsraum "K01 Münsterländisches und Westfälisches Tiefland". Gegenstand der vorliegend von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist insoweit die Zurverfügungstellung und fortlaufende Bewirtschaftung bevorrateter und nach Maßgabe des § 16 Abs. 1 BNatSchG (i.V.m. § 3 der Verordnung über die Führung eines Ökokontos nach § 32 des Landesnaturschutzgesetzes - Ökokonto VO), anerkannter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenflächen zwecks Kompensation naturschutzrechtlicher Eingriffe der Stadt.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Recklinghausen🏙️
Dauer: 25 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Kostenkriterium
Kostenkriterium (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-06 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-06 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Recklinghausen Rathausplatz 3 45657 Recklinghausen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Bieter oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Öko-Konto nach Öko-Kontoverordnung” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Abgabe einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022”
“Bekanntmachungs-ID: CXPSYD4D33T” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠
URL: https://www.brms.nrw.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: DE164242157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠
URL: https://www.brms.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 192-655595 (2025-10-06)