Berufsbekleidung

Landschaftsverband Westfalen Lippe, Zentrale Einkaufskoordination

Berufsbekleidung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-09-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-09-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Berufsbekleidung
Referenznummer: RVA-007-14-25
Kurze Beschreibung: Berufsbekleidung
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Berufskleidung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Abschluss eines Abrufrahmenvertrages über den Kauf und die Lieferung von Berufsbekleidung und Sicherheitsschuhen für die Einrichtungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zum 01.12.2025
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Sicherheitsschuhe 📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Nachweise Mitgliedschaft gem. FWF und CADS e.V. oder vergleichbar
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-01 📅
Datum des Endes: 2027-11-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: zuzüglich 2 Jahre Verlängerung bis max. 30.11.2029
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Serviceleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit
Preis
Preis (Gewichtung): 80.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postanschrift: Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Postleitzahl: 48147
Stadt: Karlstr. 11
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-09 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-09 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 83 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-09 09:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde, Erfahrung und Zuverlässigkeit) ist mindestens 1 Referenz (nicht älter als 3 Jahre, vorzugsweise aktuelle Verträge) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers vergleichbar sind. Anzugeben ist der Auftragszeitraum, das Auftragsvolumen in € netto pro Jahr, der Auftraggeber inkl. Telefonnummer der Ansprechstelle und die Kurzbeschreibung des Auftrags (siehe hierzu Eigenerklärung Bietereignung). Der LWL kann eigene (negative) Erfahrungen heranziehen. Zudem sind folgende Nachweise mit dem Angebot vorzulegen: -NACHWEISE Mitgliedschaft FWF oder vergleichbar für Berufsbekleidung -ZERTIFIKATE gem. OEKO-TEX STANDARD 100 (Produktklasse 2) oder vergleichbar für Berufsbekleidung (Kern- und Randsortiment) -NACHWEISE Mitgliedschaft CADS e.V. oder vergleichbar für Sicherheitsschuhe -Gem. Fragebogen Serviceleistungen: Vorlage von Katalogen bei Gewährung von Rabatten auf Randsortment im Falle der Auftragserteilung -Gem. Fragebogen Nachhaltigkeit: ggf. Vorlage von diversen Nachweisen (Bewertung Nachhaltigkeit)
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz/Niederlassung, Adresse des Unternehmens), Rechtsform des Unternehmens, Amtsgericht/Handelsregister-Nr., vertretungsberechtigte Person, Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzureichen. Weiterhin ist bei natürlichen Personen das Geburtsdatum und der Geburtsort anzugeben
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
VORBEHALT DER PRÜFUNG DER ANFORDERUNGEN: Der LWL behält sich vor, die o.a. Anforderungen an die ausgeschriebenen Produkte (Berufsbekleidung und Sicherheitsschuhe) durch die Übersendung von kostenlosen Mustern zu überprüfen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen.
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur Unterzeichnung beizufügen (Vordruck Angebotsschreiben): Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass - er /sie das Gewerbe angemeldet hat; - er /sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat; - er /sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet; - er /sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen; - das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht; - er /sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufsbzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt. - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen /ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. Darüber hinaus versichern der Bieter/die Bietergemeinschaft, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Ein Verstoß gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) führt nur zum Ausschluss iSv § 124 Abs. 2 GBW i.V.m. § 22 LkSG, sofern das Unternehmen selbst in den Anwendungsbereich des vorgenannten Gesetzes fällt. Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet. Im Weiteren ist für den LWL eine Eigenerklärung (Vordruck) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung zu Kenntnisnahme der Grundsatzerklärung sowie Einhaltung der Besonderen Verhaltensregelungen für Lieferantenbeziehungen LWL abzugeben. Der Auftraggeber darf jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben überprüfen und entsprechende Auskünfte einholen oder Bestätigungen verlangen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen gem. § 56 VgV nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landschaftsverband Westfalen Lippe, Zentrale Einkaufskoordination
Nationale Registrierungsnummer: DE 126118252
Postanschrift: Karlstr. 11
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ulrike.janz@lwl.org 📧
Telefon: +49 251-591-4337 📞
Fax: +49 251-591-4343 📠
Adresse des Käuferprofils: http://www.lwl.org/zek 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://lwl.org/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1953d7a4c0e-7a35ef170be9af64 🌏
Teilnahme-URL: https://www.lwl.org/eVergabe 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosen Download zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Ohne Registrierung auf der Vergabeplattform ist der Bieter verpflichtet,sich selbst über eventuelle Änderungen im Vergabeverfahren zu informieren und unterliegt somit der sogenannten "Holschuld". Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden. Eine Anleitung zur elektronischen Angbotsabgabe (eVergabe) ist als Anlage den Vergabeunterlagen beigefügt. Ein Angebot in Papierform, per Fax oder E-Mail ist nicht zulässig. Hinweis: Zusätzliche Informationen sind in elektronischer Form bei der o.g. Ansprechperson spätestens anzufordern bis 02.10.2025. Die Fragen müssen konkreten Bezug auf die Vergabeunterlagen nehmen. VORBEHALT DER PRÜFUNG DER ANFORDERUNGEN: Der LWL behält sich vor, die o.a. Anforderungen an die ausgeschriebenen Produkte (Berufsbekleidung und Sicherheitsschuhe) durch die Übersendung von kostenlosen Mustern zu überprüfen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister vom Auftraggeber eingeholt wird. Es gilt deutsches Recht. Es gelten für den LWL die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - (VOL/B). Eine Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat die Besonderen Verhaltensregelungen für Lieferantenbeziehungen des LWL bei der Auftragsausführung einzuhalten. Es ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der Russland- Sanktionen der EU bzw. zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 abzugeben. Der Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48128
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de 📧
Telefon: +49 251411-0 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-05+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 171-583263 (2025-09-05)