Beschaffung einer Markiermaschine mit Anhänger
Landratsamt Heilbronn
Das Landratsamt Heilbronn, Straßen und Verkehr, schreibt die Lieferung einer Markiermaschine mit Anhänger für die Straßenunterhaltung im Landkreis Heilbronn aus. Das Fahrzeug wird zur betrieblichen Unterhaltung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingesetzt. Die Spezifikation resultiert im Wesentlichen aus den Anforderungen für die Instandsetzung bzw. Erneuerung der Straßenmarkierungen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-26.
Wer? Wie? Wo?- • Karlsruhe › Karlsruhe, Stadtkreis
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Stuttgart › Heilbronn, Landkreis
- • Stuttgart › Heilbronn, Stadtkreis
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-09-26 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-09-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung einer Markiermaschine mit Anhänger
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Straßenmarkierungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Titel: Lieferung einer Markiermaschine mit Anhänger
Postanschrift: Kieselhälde 1
Postleitzahl: 74906
Stadt: Bad Rappenau
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heilbronn, Landkreis 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-05 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-05 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 92 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-11-05 09:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landratsamt Heilbronn
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Lerchenstr. 40
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Region: Heilbronn, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@landratsamt-heilbronn.de 📧
Telefon: 071319940 📞
URL: https://www.landkreis-heilbronn.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E61976594 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E61976594 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: 0721 9268730 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 186-635830 (2025-09-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung einer Markiermaschine mit Anhänger
Referenznummer:
2025-54-2
Kurze Beschreibung:
Das Landratsamt Heilbronn, Straßen und Verkehr, schreibt die Lieferung einer Markiermaschine mit Anhänger für die Straßenunterhaltung im Landkreis Heilbronn aus. Das Fahrzeug wird zur betrieblichen Unterhaltung von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen eingesetzt. Die Spezifikation resultiert im Wesentlichen aus den Anforderungen für die Instandsetzung bzw. Erneuerung der Straßenmarkierungen.
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Produkte/Dienstleistungen: Straßenmarkierungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0001 2025-54-2
Titel: Lieferung einer Markiermaschine mit Anhänger
Postanschrift: Kieselhälde 1
Postleitzahl: 74906
Stadt: Bad Rappenau
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heilbronn, Landkreis 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-05 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-05 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 92 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-11-05 09:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landratsamt Heilbronn
Nationale Registrierungsnummer:
Leitweg-ID 08125-A8068-88
Postanschrift: Lerchenstr. 40
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Region: Heilbronn, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@landratsamt-heilbronn.de 📧
Telefon: 071319940 📞
URL: https://www.landkreis-heilbronn.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E61976594 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E61976594 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer:
Leitweg ID: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: 0721 9268730 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB
verstoßen hat, 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach Absatz 2
kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2
bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 186-635830 (2025-09-26)
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