Auftragsbekanntmachung (2025-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
Referenznummer: EU LÖ 228/25
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zur Miete”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Durch den Landkreis Harz wird die Miete einer semistationären (autonomen) Geschwindigkeitsüberwachungsanlage für den innerörtlichen Einsatz im gesamten...”
Beschreibung der Beschaffung
Durch den Landkreis Harz wird die Miete einer semistationären (autonomen) Geschwindigkeitsüberwachungsanlage für den innerörtlichen Einsatz im gesamten Kreisgebiet (gem. Verkehrsüberwachungserlass LSA), mittels Lasertechnik ausgeschrieben.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Geschwindigkeitskontrollkameras📦
Ort der Leistung: Harz🏙️
Dauer: 36 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-10 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optionale Verlängerung um 12 Monate” Vergabekriterien
Kriterium:
“Alleiniges Zuschlagskriterium = Preis” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-20 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Eignung”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 000-2
Postanschrift: Ernst- Kamieth- Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für
die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein
Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3
Nr. 4 GWB). Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu
beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit: 1) der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantragen erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 245-847935 (2025-12-18)