Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage

Landkreis Emsland

Zur weiteren Optimierung der Verkehrsüberwachung plant der Landkreis Emsland die Beschaffung eines semi-stationären Enforcement Trailers (Messanhänger). Das Messsystem muss eine Überwachung von zeitlichen und nach Fahrzeugklassen differenzierten Geschwindigkeitsbeschränkungen ermöglichen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-11-24 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-11-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung einer semistationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage
Referenznummer: 3093-2025_143-1
Kurze Beschreibung:
Zur weiteren Optimierung der Verkehrsüberwachung plant der Landkreis Emsland die Beschaffung eines semi-stationären Enforcement Trailers (Messanhänger). Das Messsystem muss eine Überwachung von zeitlichen und nach Fahrzeugklassen differenzierten Geschwindigkeitsbeschränkungen ermöglichen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Geschwindigkeitskontrollkameras 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 3093-2025_143-1
Beschreibung der Beschaffung:
Angeboten werden dürfen nur Laserscanner- Geschwindigkeitsmessgeräte, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) Braunschweig eine Zulassung zur amtlichen Verkehrsüberwachung in Deutschland haben und deren Bilderfassung und Bearbeitung digital erfolgen. Die entsprechende PTB-Zulassung in Komplettfassung (keine gekürzte Version) sowie die dazugehörige Gebrauchsanweisung des angebotenen Messgerätes ist dem Angebot beizufügen. Es sind nur fabrikneue Systeme anzubieten, die den derzeitig gültigen Anforderungen der PTB (neuester Stand) entsprechen. Angebote von Gebrauchtsystemen sind nicht zulässig. Außerdem muss das Messsystem sowie die dazugehörigen Komponenten im Interesse einer optimalen Auslastung grundsätzlich variabel in der mobilen (Fahrzeug und Stativbetrieb) Überwachung einsetzbar sein, so dass die Technik modular untereinander getauscht werden kann. Der zu liefernde Enforcement Trailer hat zwingend die nachfolgend benannten technisch-funktionalen Anforderungen zu erfüllen: - Lieferung eines fabrikneuen Enforcement Trailers. - Der Trailer muss für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und mit einem handelsüblichen Pkw zu transportieren sein. - Der Trailer muss die Möglichkeit bieten, beide Fahrtrichtungen gleichzeitig beweissicher (Lichtbild des Fahrzeuges und des Fahrzeugführers) zu überwachen. - Es muss sich um einen abschließbaren, wetterfesten (frostsicher, wasserdicht, hitzebeständig), und robust verarbeiteten Trailer handeln. - Der Trailer ist zusätzlich durch eine Alarmanlage zu sichern. - Der Trailer muss über einen Mover zur Positionierung verfügen. Die zu liefernde Mess- und Fototechnik hat zwingend die nachfolgend benannten technisch-funktionalen Anforderungen zu erfüllen: - ein standardisiertes Messverfahren für die stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachung per Laserscanner mit gültiger Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB). - Gültige Eichung durch das Eichamt (Konformitätsbescheinigung ist nicht ausreichend). - Fähigkeit zur Fahrzeugklassifikation und Erkennung verschiedener Geschwindigkeitswerte unterschiedlicher Fahrzeugklassen. - Messung auf bis zu 2 Fahrspuren je Fahrtrichtung. - Möglichkeit zum Datenzugriff mittels eines Datenspeichers oder Laptop; Falldatenauslesung mittels Download. - Möglichkeit Alarm-, Datenfernübertragung der Falldateien von der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage mittels Mobilfunk (mindestens 5 G) auf Server des Auftraggebers inkl. Datenvolumen mind. 5 GB - Protokoll von Verkehrsmengen aller Fahrzeuge zur statistischen Aufarbeitung. - In den nächsten 5 Jahren nach Auslieferung sind Softwareupdates und dadurch notwendige Schulungen vom Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung zu stellen. - Jährliche Serviceleistungen für die Überwachungsanlage (u. a. jährliche Eichunterstützung der Messsysteme) müssen gewährleistet sein. - Zur Bedienung und Überprüfung der Anlagen muss ein separates Bedienteil (Outdoor-Laptop, spritzwassergeschützt und bruchsicher) mitgeliefert werden. Aufgrund der Kompatibilität mit den beim Landkreis Emsland verwendeten anderen Programmen und dem Wissenstand der Anwender muss das Outdoor-Laptop mit einem Windows Betriebssystem (mindestens Windows 11) ausgestattet sein. Die zu liefernde Mess- und Fototechnik soll auch als Variante auf einem Stativ, Messanhänger oder aus einem KFZ heraus eingesetzt werden können. Der Landkreis Emsland wertet derzeit alle erfassten Verstöße mit der Auswertesoftware TraffiDesk II der Firma Jenoptik Robot GmbH aus. Die Verstöße werden mittels OWI Verfahren (pmOWI 3.2) aufbereitet und versendet. Außerdem wird eine elektronische Akte erzeugt. Es ist in jedem Fall sicherzustellen, dass alle erzeugten Geschwindigkeitsfälle und sonstige dokumentierte Verstöße der Messgeräte in diesen EDV-Anwendungen bearbeitet werden können. Ein entsprechendes Software-Importmodul von Drittanbietern in das TraffiDesk II als Erweiterung der Auswertesoftware ist nicht Bestandteil der Beschaffung und wird vom Auftraggeber selbst beschafft bzw. eingerichtet. Sofern erforderlich sind entsprechende Konvertierungsprogramme, um das Einlesen der Fälle in TraffiDesk II zu ermöglichen, mit anzubieten. Ansonsten ist ein geeignetes Programm für die Datenauswertung zur Verfügung zu stellen. Es ist erforderlich, dass grundsätzlich nur verschlüsselte Rohdaten der von der Geschwindigkeitsmessanlage erstellten Bilddateien zur Verfügung gestellt werden. Die Umwandlung erfolgt erst beim Einlesen zur Auswertung (Digitalimport). Kosten für das Datenauswertungsprogramm sind vom Bieter im Angebot zu berücksichtigen/ anzugeben. Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung einer vollständigen Semistation sowie die Schulung der Anwender. Des Weiteren sollen zwei Laserscanner - Messgeräte (Innenteile) beschafft werden.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verkehrsüberwachungseinrichtung 📦
Postanschrift: Ordeniederung 1
Postleitzahl: 49716
Stadt: Meppen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Emsland 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Der Auftraggeber verfährt nach der VgV und führt gem. § 15 VgV ein offenes Verfahren durch. Der Bekanntmachung ist eine Vorinformation zum Zweck der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote (§ 38 Abs. 1, 3 VgV) vorausgegangen, der ursprünglich angekündigte Termin der Auftragsbekanntmachung (24.09.2025) hat sich aufgrund interner Veränderungen zur Sicherstellung der IT-Sicherheit der Datenübertragung leider verzögert. Die Angebotserarbeitung beginnt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe und der Übersendung der vollständigen Vergabeunterlagen. Die Bieter erstellen auf diese Grundlage ein Angebot. Der Auftraggeber behält sich vor gem. § 56 VgV Unterlagen vom Bewerber/Bieter nachzufordern.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-11 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-11 10:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landkreis Emsland Ordeniederung 1 49716 Meppen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): -elektronische Angebotsabgabe-
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-11 10:30:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Emsland Ordeniederung 1 49716 Meppen
Zusätzliche Informationen: -elektronische Angebotsabgabe-
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-12-04 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor gem. § 56 VgV Unterlagen vom Bewerber/Bieter nachzufordern. --------------------------------------------------------------------------------------------- Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen: - Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Braunschweig (PTB) -Zulassung als Komplettfassung inkl. Gebrauchsanweisung des angebotenen Messgerätes ------------------------------------------------------------------------------------------- Vorlage eines IT-Sicherheitskonzeptes ------------------------------------------------------------------------------------------- Belehrung über die Antragsfrist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB: Nachprüfungsanträge sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB. Ein Nachprüfungsantrag, der erst nach Ablauf der Antragsfrist zugeht, wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
In den letzten drei1 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt. Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung der Eignung" - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. - Nachweise mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum Die Bewerber können entsprechende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifizierungsverzeichnis nachweisen. Hierzu sind die Registrierungsnummern im Angebotsblatt mit anzugeben.
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Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Auszug aus dem Handelsregister
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignung zur Berufsausübung - Wirtschaftliche & finanzielle Leistungsfähigkeit Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung der Eignung" Formblatt 124 LD - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Die Bewerber können entsprechende Nachweise und Erklärungen nach § 48 VgV auch über ein Präqualifikationsverzeichnis oder mit dem Formular der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nachweisen. Hierzu sind die entsprechenden Registriernummern anzugeben. Nachweise: - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes/ Bescheinigung in Steuersachen
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Vorlage PTB Zulassung gem. Leistungsbeschreibung - Vorlage IT Sicherheitskonzept gem. Leistungsbeschreibung
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Emsland
Nationale Registrierungsnummer: 03454-0-74
Postanschrift: Ordeniederung 1
Postleitzahl: 49716
Postort: Meppen
Region: Emsland 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fachbereich Straßenverkehr
E-Mail: martin.korte@emsland.de 📧
Telefon: +49 5931 444047 📞
URL: https://www.emsland.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD0R0KJ/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD0R0KJ 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YD0R0KJ 🌏
Name: Fragen sind auf der unten genannten Vergabeplattform zu stellen und werden nur bis zur benannten Frist beantwortet. Es wird dringend empfohlen, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren. Ohne vorherige Registrierung erfolgt keine Benachrichtigung über Kommunikation oder Änderungen der Vergabeunterlagen.
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 544961-2025
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YD0R0KJ# Der Auftraggeber ist bei Vergabe öffentlicher Aufträge verpflichtet, eine Abfrage gem. § 6 Abs. 1 WRegG beim Wettbewerbsregister zu stellen. Der Auftraggeber wird auf gesondertes Verlangen folgende Angaben beim Bieter abfragen: Firmenname, Rechtsform und Anschrift, Register-Nummer einschl. Registerart (z.B. HRB) und Registergericht (sog. "Register-Triple") sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Weitere Tel.-Nr.:-3307, -3308
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 413115-3306 📞
Fax: +49 413115-2943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Information über die Überprüfungsfristen: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-24+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 227-780698 (2025-11-24)