Beschaffung einer WLAN-Infrastruktur für die HöMS
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Aufbau einer WLAN-Infrastruktur für den Internetzugang der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) an ihren vier Campus in Wiesbaden, Kassel, Gießen und Mühlheim am Main.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-03.
Wer? Wie? Wo?- • Darmstadt › Darmstadt, Kreisfreie Stadt
- • Darmstadt › Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-11-03 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-11-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung einer WLAN-Infrastruktur für die HöMS
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 896 000 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung:
Geschätzter Wert ohne MwSt: 896 000 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Zusätzliche Informationen:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Dauer: 24 Monate
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beschreibung der Ausschlussgründe: Siehe Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Postleitzahl: 65185
Postort: Wiesbaden
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de 📧
Telefon: +49 611340 0 📞
Fax: +49 611340 1150 📠
URL: https://vergabe.hessen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-199c8a66236-3960f44dda571a89 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.hessen.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151 126603 📞
Fax: +49 611 327648534 📠
URL: https://www.rp-darmstadt.hessen.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-03+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 212-728676 (2025-11-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung einer WLAN-Infrastruktur für die HöMS
Referenznummer:
VG-3000-2025-0097
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Aufbau einer WLAN-Infrastruktur für den Internetzugang der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) an ihren vier Campus in Wiesbaden, Kassel, Gießen und Mühlheim am Main.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 896 000 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung:
LOT-0000
Geschätzter Wert ohne MwSt: 896 000 EUR 💰
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Aufbau einer WLAN-Infrastruktur für den Internetzugang der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) an ihren vier Campus in Wiesbaden, Kassel, Gießen und Mühlheim am Main und zwei Außenstellen in Lich und Hünstetten. Dafür sind die folgenden Leistungen Bestandteil der Leistungsbeschreibung:
- Planung (inklusive Beratung) zum Aufbau eines WLAN-Hotspots,
- Miete von WLAN-Access-Points,
- die dazugehörige technische Infrastruktur (u.a. Miete von Netzwerkswitchen, ggf. Verkabelungsarbeiten),
- Dienstleistungen zum Aufbau sowie der Installation, dem Betrieb und Störungsmanagement der WLAN-Infrastruktur.
Die angebotenen Hardware-Produkte müssen gemäß der Informationssicherheitsleitlinie des Landes Hessen in der Fassung vom 21.10.2025 (Fundstelle: StAnz. 2025, 1123), die Vorgaben des Grundschutzes nach BSI-Standard erfüllen. Das Unternehmen hat dazu die entsprechenden Zertifizierungen (z. B. durch TÜV IT) den Angebotsunterlagen beizulegen (siehe Ziffer 1.5, lfd. Nr. 9 der Ausschreibungsbestimmungen sowie Ziffer 3.3.3 der Leistungsbeschreibung). Unternehmen aus dem EU-Ausland können alternativ vom BSI anerkannte Zertifikate vorlegen.
Bei dem Auftragnehmer ist ein Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO 27001 etabliert. Das entsprechende Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen, vgl. Ziffer 1.5, lfd. Nummer 10 der Tabelle in den Ausschreibungsbestimmungen sowie Ziffer 3.1.4 der Leistungsbeschreibung.
Der Auftragnehmer bzw. vom Auftragnehmer eingesetzte Unterauftragnehmer müssen gemäß der aktuellen ISO 9001 zertifiziert sein. Das Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen (vgl. Ziffer 1.5, lfd. Nr. 11 der Tabelle in den Ausschreibungsbestimmungen sowie Ziffer 3.3.3 der Leistungsbeschreibung).
Im Rahmen des Rechenzentrumsbetriebes hat der Auftragnehmer bzw. vom Auftragnehmer eingesetzte Unterauftragnehmer auf Anforderung folgende Sicherheits- und Datenschutzzertifizierungen als Mindestanforderungen vorzulegen:
•ISO 27017 (Cloud-Datensicherheit)
•ISO 27018 (Datenschutz in der Cloud)
•BSI C5 Type 1
o(Alternativ vom BSI anerkannte Zertifikate)
•TCDP 1.0 (Trusted Cloud Datenschutzprofil für Cloud-Dienste)
Es ist beabsichtigt, folgende Mengen an WLAN-Access-Points (im Folgenden "AP") zu mieten:
•154 AP für den Standort Wiesbaden,
•60 AP für den Standort Mühlheim,
•48 AP für den Standort Kassel,
•29 AP für den Standort Gießen,
•18 AP für den Standort Lich und
•5 AP für den Standort Hünstetten
Nach unseren Schätzungen ergeben sich folgende Gesamt-Mengenbedarfe von:
•Ca. 48 Switche der Variante 1
•Ca. 13 Switche der Variante 2
•Ca. 10 Switche der Variante 3
•Ca. 6 Switche der Variante 4
Die benötigten Mengen der WLAN-Access-Points sowie der Netzwerkkomponenten ("Switche") am jeweiligen Standort ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wie z. B. die Anzahl der LAN- bzw. Technikräume, deren Vernetzung untereinander (Glasfaser oder Kupfer, Menge) und die jeweils dort örtlich abgeschlossene LAN-Verkabelung zur Versorgung von Gebäuden, Räumen und Flure etc. Der Auftragnehmer hat lt. Ziffer 4.1 des Rahmenvertrages alle erforderlichen Verbindungen und Kabel (LAN-Verbindungen, Stromverbindungen, Patchkabel etc.), die für die Errichtung eines WLAN-Hotspots erforderlich und noch nicht an dem jeweiligen Standort vorhanden sind, bereitzustellen und zu verlegen. Die Einzelheiten sind in Ziffer 16 des Rahmenvertrages geregelt.
Die benötigte Anzahl muss im Wege einer Ortsbegehung (sog. Planungsabruf) individuell vom Auftragnehmer erkundet und geprüft werden. Die Planung der WLAN-Hotspots stellt eine separate, von Errichtung und Betrieb des WLAN-Hotspots losgelöste Leistung des Auftragnehmers dar.
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#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 896.000,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
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Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Leistungsort für die zu erbringenden Leistungen sind die derzeitigen Standorte der HöMS in Wiesbaden mit der Außenstelle in Hünstetten (FTZ), Mühlheim a.M., Kassel und Gießen mit der Außenstelle in Lich.
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer: 24 Monate
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (max. 48 Monate).
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-12-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von Unterlagen erfolgt nach den Regeln des § 56 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot ist das Formblatt Referenzen einzureichen (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform).
Mindestanforderung: Darstellung von mindestens zwei (2) geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), über den Aufbau, Betrieb und Wartung einer WLAN-Infrastruktur zur Bereitstellung von WLAN-Hotspots für den Internetzugang mobiler Endgeräte an mindestens drei (3) zusammenhängenden Standorten mit einer Anzahl von insgesamt mindestens 60 AccessPoints (indoor und outdoor).
Die Mindestanforderungen an die Eignung der Unternehmen sind zwingend zu erfüllen. Unternehmen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern.
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
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Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Nationale Registrierungsnummer:
06-25153000-14
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Postleitzahl: 65185
Postort: Wiesbaden
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de 📧
Telefon: +49 611340 0 📞
Fax: +49 611340 1150 📠
URL: https://vergabe.hessen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben ✅
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-199c8a66236-3960f44dda571a89 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.hessen.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen.
Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen.
(2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014
Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
(3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar.
(4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
(5) Bei dem Auftragnehmer ist ein Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO 27001 etabliert. Das entsprechende Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen, vgl. Ziffer 1.5, lfd. Nummer 10 der Tabelle in den Ausschreibungsbestimmungen sowie Ziffer 3.1.4 der Leistungsbeschreibung.
Der Auftragnehmer bzw. vom Auftragnehmer eingesetzte Unterauftragnehmer müssen gemäß der aktuellen ISO 9001 zertifiziert sein. Das Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen (vgl. Ziffer 1.5, lfd. Nr. 11 der Tabelle in den Ausschreibungsbestimmungen sowie Ziffer 3.3.3 der Leistungsbeschreibung).
Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
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Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer:
DE812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151 126603 📞
Fax: +49 611 327648534 📠
URL: https://www.rp-darmstadt.hessen.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-03+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 212-728676 (2025-11-03)
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