Beschaffung eines Abrollbehälters Führung

Landratsamt Heilbronn

Das Landratsamt Heilbronn, Sicherheit und Ordnung, Brand- und Bevölkerungsschutz schreibt die Lieferung eines Abrollbehälters Führung für den Landkreis Heilbronn aus. Der Abrollbehälter soll der sicheren Lagerung und dem Transport von Büromaterialien sowie der Führungsarbeit beim Katastrophenschutz dienen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-09-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-09-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines Abrollbehälters Führung
Referenznummer: 2025-50-2
Kurze Beschreibung:
Das Landratsamt Heilbronn, Sicherheit und Ordnung, Brand- und Bevölkerungsschutz schreibt die Lieferung eines Abrollbehälters Führung für den Landkreis Heilbronn aus. Der Abrollbehälter soll der sicheren Lagerung und dem Transport von Büromaterialien sowie der Führungsarbeit beim Katastrophenschutz dienen.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrbare Großbehälter für besondere Zwecke 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2025-50-2
Titel: Lieferung eines Abrololbehälters Führung
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Das Landratsamt Heilbronn, Sicherheit und Ordnung, Brand- und Bevölkerungsschutz schreibt die Lieferung eines Abrollbehälters Führung für den Landkreis Heilbronn aus. Der Abrollbehälter soll der sicheren Lagerung und dem Transport von Büromaterialien sowie der Führungsarbeit beim Katastrophenschutz dienen..
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heilbronn, Landkreis 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-06 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-06 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 92 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-11-06 09:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landratsamt Heilbronn
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 08125-A8068-88
Postanschrift: Lerchenstr. 40
Postleitzahl: 74072
Postort: Heilbronn
Region: Heilbronn, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@landratsamt-heilbronn.de 📧
Telefon: 071319940 📞
URL: https://www.landkreis-heilbronn.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E38784656 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E38784656 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg ID: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: 07219268730 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat, 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach Absatz 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Gemäß § 160 Abs. 3, Nr. 1-4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung des Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 186-633599 (2025-09-26)