Ziel und Anforderung an das Wäschemanagementsystem ist die Unterstützung bei der Optimierung des Wäschebestandes für Berufsbekleidung. Die Anschaffung ist für die Märkische Klinik GmbH am Standort Lüdenscheid. Der Umfang ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Hard- und Software eines Berufsbekleidung-Managementsystems für Hygienekleidung (Kasack/ Hose/ Mäntel) inkl. Schnittstelle zu dem Personalinformationssystem jeweils für ca. 1.392 Mitarbeiter im 24h-Schichtdienst. Die Umlaufmengen ist 15.000 bis 17.000 Bekleidungsteile. Tägliche Belieferung und Bestückung der Anlage wird von Seiten des Wäschedienstleisters gewährleistet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-09.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines Bekleidungsautomaten
Referenznummer: 2025-04-08/001
Kurze Beschreibung:
Ziel und Anforderung an das Wäschemanagementsystem ist die Unterstützung bei der Optimierung des Wäschebestandes für Berufsbekleidung.
Die Anschaffung ist für die Märkische Klinik GmbH am Standort Lüdenscheid. Der Umfang ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Hard- und Software eines Berufsbekleidung-Managementsystems für Hygienekleidung (Kasack/ Hose/ Mäntel) inkl. Schnittstelle zu dem Personalinformationssystem jeweils für ca. 1.392 Mitarbeiter im 24h-Schichtdienst. Die Umlaufmengen ist 15.000 bis 17.000 Bekleidungsteile. Tägliche Belieferung und Bestückung der Anlage wird von Seiten des Wäschedienstleisters gewährleistet.
Ziel und Anforderung an das Wäschemanagementsystem ist die Unterstützung bei der Optimierung des Wäschebestandes für Berufsbekleidung.
Die Anschaffung ist für die Märkische Klinik GmbH am Standort Lüdenscheid. Der Umfang ist die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von Hard- und Software eines Berufsbekleidung-Managementsystems für Hygienekleidung (Kasack/ Hose/ Mäntel) inkl. Schnittstelle zu dem Personalinformationssystem jeweils für ca. 1.392 Mitarbeiter im 24h-Schichtdienst. Die Umlaufmengen ist 15.000 bis 17.000 Bekleidungsteile. Tägliche Belieferung und Bestückung der Anlage wird von Seiten des Wäschedienstleisters gewährleistet.
Aufgrund der engen Platzsituation kann es nur eine Schranklösung geben. Der Aufstellungsort ist in der Zentralumkleide am hinteren Teil der Räumlichkeiten. Dem gegenüber gibt es noch einen weiteren Raum (Sozialraum ca. 36qm) in dem die Rückgaben gestellt werden können, bitte aus dem skizzierten Grundriss entnehmen. Die Schränke dürfen maximal eine Aufstellungstiefe von 50 cm haben um die Geh-/Fluchtweg und den Brandschutzbestimmungen zu wahren.
Das Wäsche-Managementsystem besteht aus mehreren Schränken, z.B. Wäsche-Ausgabeschränken und Wäsche-Rücknahmeschränken, die aneinandergereiht werden können, die alle einschlägigen Hygiene- und Sicherheitsvorschiften sind zu beachten. Bei den Systemen muss es sich um Neuware handeln, gebrauchte Artikel sind nicht zugelassen. Die Oberflächen der Systemfronten sowie die für den Nutzer zugänglichen Bereiche sind leicht zu reinigen sowie mit RKI-gelisteten Flächendesinfektionsmitteln reinigbar.
Die Systeme haben eine Resilienz gegen Stromausfall, auch für kurze Spannen von ca. 20 bis 30 Sekunden. Die Systeme
- müssen nach Wiederherstellung der Stromversorgung selbständig wieder hochfahren und unmittelbar
betriebsbereit sein,
- dürfen durch den Stromausfall keine Daten verlieren,
- erhalten alle sicherheitsrelevanten Funktionen
Aufgrund der engen Platzsituation kann es nur eine Schranklösung geben. Der Aufstellungsort ist in der Zentralumkleide am hinteren Teil der Räumlichkeiten. Dem gegenüber gibt es noch einen weiteren Raum (Sozialraum ca. 36qm) in dem die Rückgaben gestellt werden können, bitte aus dem skizzierten Grundriss entnehmen. Die Schränke dürfen maximal eine Aufstellungstiefe von 50 cm haben um die Geh-/Fluchtweg und den Brandschutzbestimmungen zu wahren.
Das Wäsche-Managementsystem besteht aus mehreren Schränken, z.B. Wäsche-Ausgabeschränken und Wäsche-Rücknahmeschränken, die aneinandergereiht werden können, die alle einschlägigen Hygiene- und Sicherheitsvorschiften sind zu beachten. Bei den Systemen muss es sich um Neuware handeln, gebrauchte Artikel sind nicht zugelassen. Die Oberflächen der Systemfronten sowie die für den Nutzer zugänglichen Bereiche sind leicht zu reinigen sowie mit RKI-gelisteten Flächendesinfektionsmitteln reinigbar.
Die Systeme haben eine Resilienz gegen Stromausfall, auch für kurze Spannen von ca. 20 bis 30 Sekunden. Die Systeme
- müssen nach Wiederherstellung der Stromversorgung selbständig wieder hochfahren und unmittelbar
betriebsbereit sein,
- dürfen durch den Stromausfall keine Daten verlieren,
- erhalten alle sicherheitsrelevanten Funktionen
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Siehe Vergabeunterlagen
Gefördertes soziales Ziel: Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte in globalen Wertschöpfungsketten
Postanschrift: Paulmannshöher Str. 14
Postleitzahl: 58515
Stadt: Lüdenscheid
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Märkischer Kreis
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-12 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-12 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 21 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-05-12 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-05 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nach Aufforderung nachgereicht werden.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: 1. Allgemeine Eignung
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: 2. Fachliche Eignung
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: 3. Technische Eignung
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Vergleiche Vergabeunterlagen/Eigenerklärung zur Eignung
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD1YT4YJH0PN
Es erfolgt keine postalische oder elektronische Übersendung der Vergabeunterlagen. Sie stehen im Portal zum Download bereit.
Fragen zum Ausschreibungsverfahren werden ausschließlich schriftlich über das Kommunikationsforum in diesem Portal beantwortet und allen Bewerbern sichtbar gemacht, unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers.
Direkte Anschreiben schriftlich oder telefonisch mit Fragestellungen an einzelne Personen der ausschreibenden Stelle, sind zu unterlassen.
Das Einbringen eigener Vertragsbedingungen führt zum Ausschluss des jeweiligen Angebots.
Es gelten ausschließlich die mit der Ausschreibung zugegangenen Vertrags- und Vergabebedingungen.
Die Angebote sind als solche zu kennzeichnen und bei der angegebenen Stelle in einemfestverschlossenen Umschlag oder Behältnis, welcher / welches sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lassen, abzugeben. Auf dem Umschlag oder Behältnis ist außen (d. h. auf der äußersten Verpackung) der als Formblatt beigefügte Kennzettel (bitte auf Papier ausdrucken oder ggf. farbig markieren) fest anzubringen sowie mit dem Namen und der Anschrift des Bieters zu bezeichnen. Das Angebot ist, beginnend mit dem Angebotsschreiben (Formblatt) als Deckblatt, welches mit Datum und Originalunterschrift zu versehen ist, in zusammengefasster Form (geklammert / geheftet oder in einem Ordner) zweifach in Papierform (ein Original und eine Kopie) sowie einmal in elektronischer Form (Datenträger; z. B.USB-Stick, CD) einzureichen.
Es erfolgt keine postalische oder elektronische Übersendung der Vergabeunterlagen. Sie stehen im Portal zum Download bereit.
Fragen zum Ausschreibungsverfahren werden ausschließlich schriftlich über das Kommunikationsforum in diesem Portal beantwortet und allen Bewerbern sichtbar gemacht, unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers.
Direkte Anschreiben schriftlich oder telefonisch mit Fragestellungen an einzelne Personen der ausschreibenden Stelle, sind zu unterlassen.
Das Einbringen eigener Vertragsbedingungen führt zum Ausschluss des jeweiligen Angebots.
Es gelten ausschließlich die mit der Ausschreibung zugegangenen Vertrags- und Vergabebedingungen.
Die Angebote sind als solche zu kennzeichnen und bei der angegebenen Stelle in einemfestverschlossenen Umschlag oder Behältnis, welcher / welches sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lassen, abzugeben. Auf dem Umschlag oder Behältnis ist außen (d. h. auf der äußersten Verpackung) der als Formblatt beigefügte Kennzettel (bitte auf Papier ausdrucken oder ggf. farbig markieren) fest anzubringen sowie mit dem Namen und der Anschrift des Bieters zu bezeichnen. Das Angebot ist, beginnend mit dem Angebotsschreiben (Formblatt) als Deckblatt, welches mit Datum und Originalunterschrift zu versehen ist, in zusammengefasster Form (geklammert / geheftet oder in einem Ordner) zweifach in Papierform (ein Original und eine Kopie) sowie einmal in elektronischer Form (Datenträger; z. B.USB-Stick, CD) einzureichen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Nationale Registrierungsnummer: DE 164 242 157
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 2514110📞
Fax: +49 2514112525 📠
URL: http://www.brms.nrw.de🌏 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB - Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. 2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. 3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-09+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 072-236361 (2025-04-09)