Beschaffung eines Chatbots

Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH

Der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV) ist der Mobilitätsverbund für die Stadt Augsburg sowie die Landkreise Aichach-Friedberg, Augsburg und Dillingen an der Donau und die AVV GmbH Gesellschaft der genannten öffentlichen Aufgabenträger. Die AVV GmbH (AVV) koordiniert den öffentlichen Nahverkehr in der Region, sorgt für einheitliche Tarife, abgestimmte Fahrpläne und gemeinsame Fahrgastinformationen. Fahrgäste können im gesamten Verbundgebiet nahtlos zwischen Zug, Bus und Straßenbahn wechseln – mit einem Ticket und einem abgestimmten Angebot. Die Einführung einer Chatbot-Funktionalität ist wichtiger Bestandteil der Strategie zur digitalen Fahrgastinformation des AVV. Der AVV sieht sich steigenden Anforderungen an den Kundenservice gegenüber und wird täglich mit einer Vielzahl an Anfragen zu Fahrplänen, Fahrpreisen, Kundenverträgen und Störungen konfrontiert. Ein Chatbot kann hierbei einen wertvollen Beitrag leisten, indem er rund um die Uhr automatisierte Antworten liefert und damit den Kundenservice entlastet. Die Chatbot-Funktionalität ist hierbei prioritär. Als Option einer Erweiterung soll jedoch auch die Umsetzung einer Phone- und Voicebot-Funktionalität möglich sein. Des Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-08-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines Chatbots
Kurze Beschreibung:
Der Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV) ist der Mobilitätsverbund für die Stadt Augsburg sowie die Landkreise Aichach-Friedberg, Augsburg und Dillingen an der Donau und die AVV GmbH Gesellschaft der genannten öffentlichen Aufgabenträger. Die AVV GmbH (AVV) koordiniert den öffentlichen Nahverkehr in der Region, sorgt für einheitliche Tarife, abgestimmte Fahrpläne und gemeinsame Fahrgastinformationen. Fahrgäste können im gesamten Verbundgebiet nahtlos zwischen Zug, Bus und Straßenbahn wechseln – mit einem Ticket und einem abgestimmten Angebot. Die Einführung einer Chatbot-Funktionalität ist wichtiger Bestandteil der Strategie zur digitalen Fahrgastinformation des AVV. Der AVV sieht sich steigenden Anforderungen an den Kundenservice gegenüber und wird täglich mit einer Vielzahl an Anfragen zu Fahrplänen, Fahrpreisen, Kundenverträgen und Störungen konfrontiert. Ein Chatbot kann hierbei einen wertvollen Beitrag leisten, indem er rund um die Uhr automatisierte Antworten liefert und damit den Kundenservice entlastet. Die Chatbot-Funktionalität ist hierbei prioritär. Als Option einer Erweiterung soll jedoch auch die Umsetzung einer Phone- und Voicebot-Funktionalität möglich sein. Des Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E51158272
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Es sind zwei Optionen vorgesehen: Option 1: Implementierung eines Phonebot (eingebunden in die Telefonanlage der AVV GmbH) Option 2: Implementierung eines Voicebot (Skills für Sprachassistenten)
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität Chatbot: Gewichtung: 30 Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Postanschrift: Schrannenstr. 3
Postleitzahl: 86150
Stadt: Augsburg

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-22 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-22 09:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 39 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-09-22 09:15:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Wir verweisen auf die gesetzlichen Regelungen nach der Vergabeverordnung (VgV)
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gemäß § 122 GWB ist ein Unternehmen geeignet, wenn es die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllt. Die Eignungskriterien dürfen ausschließlich Folgendes betreffen: - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Es ist daher eine Eigenerklärung gemäß Anlage E abzugeben. In dieser erklärt der Bieter/ggf.das Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. der Subunternehmer, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf Anforderung der Vergabe-stelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen. Des Weiteren hat der Bieter/ggf.das Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. der Subunternehmer in der Anlage F Angaben zum Vorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB zu machen. Mit dem Angebot ist zudem eine Eigenerklärung gemäß Anlage G abzugeben. In dieser ist anzugeben, ob in den letzten drei Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggeber über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurden, ggf. sind die betreffenden Auftraggeber mit Ansprechpartner und die geltend gemachten Kündigungsgründe zu benennen. Bei Bietergemeinschaften und bei Einsatz von Subunternehmen sind diese Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. je Subunternehmen vorzulegen. Neben den geforderten Eignungsnachweisen können bei der Eignungsprüfung auch Erkenntnisse und Erfahrungen mit Bietern aus früheren Vertragsverhältnissen berücksichtigt werden und ggf. zum Ausschluss eines Bieters/ggf. Mitglied der Bietergemeinschaft/ggf. Subunternehmer wegen fehlender Eignung führen. Im Zuge dessen können Auskünfte von Auftraggebern, die im Rahmen von Referenzabfragen zu dem betreffenden Bieter befragt wurden, berücksichtigt werden. Hierzu ist dem Angebot eine Erklärung des Bieter/ggf. des Mitglieds der Bietergemeinschaft/ggf. des Subunternehmers gemäß Anlage H [Referenzen (Vordruck)] beizufügen. Der Bieter muss drei Referenzen laufender Chatbots im B2B-Bereich mit derselben Bottechnologie wie im Angebot angeben, inklusive Links, Angaben zum Zeitraum ihres Bestehens, Auftragsvolumen und Ansprechpersonen. Sofern keine Referenzen aus dem Bereich Personenverkehr vorliegen, können auch Bots aus anderen Branchen benannt werden, wobei in diesen Fällen eine Begründung zur Vergleichbarkeit beizufügen ist. Darüber hinaus ist mit dem Angebot die Anlage K (Eigenerklärung Bezug Russland) abzugeben. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Ausschlussgrund: Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
1. Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 2. Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 3. Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 4. Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 5. Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 6. Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 7. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 8. Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 9. Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 10. Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 11. Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 12. Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 13. Rein innerstattliche Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 14. Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 15. Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 16. Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 17. Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 18.Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 19.Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach§§ 123 bis 126 GWB 20. Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 21. Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 22. Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Auf § 125 GWB wird verwiesen, entsprechende Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
Nationale Registrierungsnummer: USt-ID-Nr.: DE127472581
Abteilung: USt-ID-Nr.: DE127472581
Postanschrift: Schrannenstr.3
Postleitzahl: 86150
Postort: Augsburg
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: charlotte.steinbacher@avv-augsburg.de 📧
Telefon: +49821 343 77 117 📞
URL: http://www.avv-augsburg.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E51158272 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E51158272 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE 09031800660
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Postfach
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: 0049 8921762411 📞
Fax: 0049 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Mit der Abgabe des Angebotes unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtige Angebote gem. § 134 GWB und § 62 VgV. Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein bei der genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-24+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 162-556139 (2025-08-22)