Beschaffung eines Einsatzleitwagens für den ABC-Zug des Kreises Segeberg

Kreis Segeberg - Der Landrat

Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW). Mit dem ELW sollen durch eine Führungsstaffel Einsätze der Führungsstufen B und C bearbeitet werden können. Die Beladung des Fahrzeuges ist vorhanden und wird weiter genutzt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-06.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-06-06 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-06-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines Einsatzleitwagens für den ABC-Zug des Kreises Segeberg
Referenznummer: SE30.00.20250021
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW). Mit dem ELW sollen durch eine Führungsstaffel Einsätze der Führungsstufen B und C bearbeitet werden können. Die Beladung des Fahrzeuges ist vorhanden und wird weiter genutzt.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge 📦
Beschreibung
Interne Kennung: SE30.00.20250021
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW) für den ABC-Zug des Kreises Segeberg. Mit dem ELW sollen durch eine Führungsstaffel Einsätze der Führungsstufen B und C bearbeitet werden können. Die Beladung des Fahrzeuges ist vorhanden und wird weiter genutzt. Das Fahrzeug soll mind. vier Personen (inkl. Fahrer) zum Einsatzort transportieren. Sechs Arbeitsplätze bieten und den Anforderungen der DIN EN 1846 - Feuerwehrfahrzeuge entsprechen. Alle weiteren geltenden Normen sind einzuhalten. Weiterhin sind als verbindlich folgende Normen und Regelungen anzusehen: - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), - die geltenden Unfallverhütungsvorschriften und - die Regelungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit im Zusammenhang mit dem digitalen BOS-Funk. Das Fahrzeug muss für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr geeignet und zulassungsfähig sein. Die Auslieferung soll spätestens 24 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.
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Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Selbstabholung durch den Auftraggeber innerhalb Deutschlands.
Postanschrift: Hamburger Straße 30
Postleitzahl: 23795
Stadt: Bad Segeberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Segeberg 🏙️
Dauer: 24 Monate
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-08 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-08 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-07-08 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-26 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise und/oder Angaben zu fordern bzw. einzuholen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auszug Berufs- oder Handelsregister (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Aktueller Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Auszug/Ausdruck (eingescannte Kopie ist ausreichend) darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. (Bei Bietergemeinschaften: Für jedes Mitglied gesondert vorzulegen.)
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestens fünf Referenzen aus den letzten zwei Jahren (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens fünf Referenzen zu bisher durchgeführten Leistungen ähnlicher Art und ähnlichen Umfangs der letzten zwei Jahre mit folgenden Angaben: - Auftragsjahr und -umfang, - Auftraggeber mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer, - Jährlicher Auftragswert. Referenzen können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Weitere einzureichende Unterlagen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Angebotsvordruck mit dem bereitgestellten Vordruck - Eigenerklärung "Informationen zum Bieter" mit dem bereitgestellten Vordruck -Ausgefüllte Leistungsverzeichnis mit Preisangabe - ggf. Bietergemeinschaftserklärung mit dem bereitgestellten Vordruck - Eigenerklärung "Sanktionspaket" mit dem bereitgestellten Vordruck -Eigenerklärung zur Eignung mit dem bereitgestellten Vordruck -ggf. Eigenerklärung über Nachunternehmer mit dem bereitgestellten Vordruck - Ausführliche Beschreibung der angebotenen Produkte - Gewichts- und Energiebilanz
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren - gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder - gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes - gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder - gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kreis Segeberg - Der Landrat
Nationale Registrierungsnummer: 010600000
Postanschrift: Hamburger Straße 30
Postleitzahl: 23795
Postort: Bad Segeberg
Region: Segeberg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@segeberg.de 📧
Telefon: +49 4551951-9758 📞
URL: https://www.segeberg.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYTE7DAK88/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYTE7DAK88 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYTE7DAK88 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYTE7DAK88 Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 4 / 6 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung zu erklären.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Region: Kiel, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 431988-4542 📞
Fax: +49 431988-4702 📠
URL: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/wirtschaft/vergabekammer/vergabekammer_node.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-06+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 109-371018 (2025-06-06)