Auftragsbekanntmachung (2025-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines Gesamtsystems (Appliance) für die elektronische Aufenthaltsüberwachung
Reference number: VG-3000-2025-0049
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung eines Gesamtsystems (Appliance) für die elektronische Aufenthaltsüberwachung (Hardware, Software, Überwachungsgeräte) - Rahmenvereinbarung”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 17 494 236 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages einer Gesamtlösung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung als Applicance-Lösung. Dies...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Beschaffung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages einer Gesamtlösung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung als Applicance-Lösung. Dies umfasst die Bereitstellung eines Gesamtsystems mit der benötigten Hardware und Software nebst Lizenzen, sowie die komplette Ausstattung der Überwachungsgeräte inklusive dem benötigten Zubehör. Das Gesamtsystem wird vom Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber betrieben, gewartet und jeweils auf den neusten technischen Entwicklungsstand gebracht. Ein Support mit unterschiedlichen Leveln (1st, 2nd und 3rd Level) für das Gesamtsystem ist vom Auftragnehmer nach festgelegten SLAs bereitzustellen.
1."Elektronische Präsenzkontrolle" (EPK)
Das Verfahren "elektronische Präsenzkontrolle" (kurz EPK genannt), wird in der HZD seit dem Jahr 2000 für die hessische Justiz betrieben. In dem Verfahren werden aufgrund von richterlichen Entscheidungen zur Vermeidung einer Untersuchungshaft bzw. als Bewährungsauflage, betroffenen Personen (im Dokument Probanden genannt) Fußfesseln angelegt, die die Aufenthaltsüberwachung der Person im häuslichen Bereich (Hausarrest), nach fest von den Richtern definierten Zeitplänen, ermöglichen.
2. "Elektronische Aufenthaltsüberwachung" (kurz EAÜ genannt)
Wegen der ab 01.01.2011 in § 68b Abs. 1 S.1 Nr. 12 StGB in Kraft getretenen Gesetzesregelung für eine elektronische Aufenthaltsüberwachung von verurteilten Personen nach Verbüßung der Haftstrafe, wurde ein Betriebs- und Nutzungsverbund der Bundesländer unter dem Vorsitz des Hessischen Ministeriums der Justiz (HMdJ) gegründet und die HZD beauftragt, ein Verfahrensmanagement und eine technische Überwachungszentrale einzurichten und zu betreiben.
Die Justiz- und Innenministerien der Bundesländer haben sich über die gemeinsame Nutzung des hessischen Systems verständigt.
Bei der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ)" werden mit Hilfe eines GPS-Trackers Verbots- und Gebotszonen kontrolliert. Zudem können Alkoholkontrollen verhängt werden.
3. "Elektronische Aufenthaltsüberwachung im Strafvollzug" (ELAST)
Im Jahr 2014 kam eine Gesetzesänderung zur Lockerung des Strafvollzuges in Hessen mit dem Verfahren ELAST (elektronische Aufenthaltsüberwachung im Strafvollzug) hinzu. Hier werden sogenannte "Freigänger" mit der elektronischen Fußfessel überwacht.
4. Überwachung der "häuslichen Gewalt"
Seit 2024 kann als Ergänzung zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung auch die Domestic Violence Technologie eingesetzt werden. Derzeit wird zudem eine Gesetzesänderung des Gewaltschutzgesetzes vorbereitet, die ein gerichtlich angeordnetes Kontakt- und Annäherungsverbote durch Einsatz dieser Technologie überwachen soll. Dieses Gesetz wird voraussichtlich 2025 in Kraft treten.
Die Überwachung der oben genannten Verfahren wird durch zwei Instanzen durchgeführt.
- Die "Gemeinsame Überwachungsstelle der Länder" (kurz GÜL genannt) übernimmt die fachliche ("juristische") Überwachung der Probanden und hält auch direkten Kontakt zu diesen.
- Das "Technische Monitoring Center" (kurz TMC genannt) übernimmt die technische Überwachung und ist für den ordnungsgemäßen Betrieb der Überwachungsgeräte verantwortlich.
Die allgemeinen Anforderungen und die Anforderungenan das Zentrale Gesamtsystem sind in Kapitel 2.1 sowie in Kapitel 3.1 der Leistungsbeschreibung (B 03 Leistungsbeschreibung) beschrieben. Die Anforderungen an die Überwachungssoftware ist in Kapitel 3.2 beschrieben, die Anforderungen an die dezentralen Überwachungseinheiten sind in Kapitel 3.3 beschrieben. Die Anforderungen an das Anlegen und das Ablegen der Überwachungseinheiten ist in Kapitel 3.4 beschrieben. Im Anhang sind Informationen über die zu liefernden Konzepte enthalten.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 17.494.236,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren...”
Zusätzliche Informationen
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 17.494.236,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-01 📅
Datum des Endes: 2027-10-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Laufzeit dieses Rahmenvertrags beginnt am 01.11.2025. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der...”
Beschreibung der Optionen
Die Laufzeit dieses Rahmenvertrags beginnt am 01.11.2025. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens 48 Monate nach Laufzeitbeginn . Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet (siehe Ziff. 27.1 der Datei "B 01 Rahmenvereinbarung")
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-08 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 5
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mindestanforderung: Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz (Datei "A 08 Referenz") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mindestanforderung: Darstellung von mindestens einer (1) geeigneten Referenz (Datei "A 08 Referenz") aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist") über die Lieferung und den Betrieb eines Gesamtsystems (Appliance) für die elektronische Aufenthaltsüberwachung im Auftrag eines demokratischen, souverä-nen Staates. Die Appliance umfasst sämtliche für das Gesamtsystem erforderliche Soft- und Hardware sowie dezentrale Überwachungsgeräte.
In der eingereichten Referenz müssen
- mindestens 500 aktive dezentrale Überwachungsgeräte mit GNSS-Überwachung und
- mindestens 20 aktive dezentrale Überwachungsgeräte ohne GNSS-Überwachung
kumulativ eingesetzt worden sein.
Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenz bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern. In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Das geforderte Kriterium zum Nachweis der der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden zwingend aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis eines Informationssicherheits-Managementsystems nach ISO/IEC 27001:
Mindestanforderung: Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über ein im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis eines Informationssicherheits-Managementsystems nach ISO/IEC 27001:
Mindestanforderung: Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über ein im Unternehmen vorhandenes und nach ISO/IEC 27001 zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS). Das Zertifikat ist in Kopie dem Angebot beizufügen (Datei "A 09 Zertifizierung ISMS").
Das geforderte Kriterium zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung
dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt. Unternehmen, die diese Mindestanforderung nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden zwingend aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe von Umsatzzahlen: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe von Umsatzzahlen: Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens (Datei "A 07 Umsatzzahlen").
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "A 02 Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021 (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmen und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
“Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort...”
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen.
(2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014: Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "A 10 Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
(3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "A 04 Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar.
(4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "A 02 Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
(5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "A 13 Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden.
(6) Vollständig und zutreffend ausgefüllter Kriterienkatalog (Datei "A 12 Kriterienkatalog") sowie die darin geforderten Anlagen und Informationen.
(7) Verbindliche Preisliste für das gesamte Anlege-/Abnahmeequipment gemäß
(A)-Kr.-Nr. 2.6.30 der Leistungsbeschreibung/ des Kriterienkatalogs.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151-126603📞
Fax: +49 611 327648534 📠
URL: https://www.rp-darmstadt.hessen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 107-365428 (2025-06-04)
Auftragsbekanntmachung (2025-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 17 494 236 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-18 10:00:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Verlängerung der Angebotsfrist.”
Quelle: OJS 2025/S 110-374123 (2025-06-10)
Auftragsbekanntmachung (2025-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 17 494 236 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-01 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-01 10:00:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“2. Verlängerung der Angebotsfrist.”
Quelle: OJS 2025/S 119-407382 (2025-06-24)