Zur Umsetzung der neuen EU-Kommunalabwasserverordnung (kurz: KARL) und der darin geforderten Spurenstoffüberwachung ist die Anschaffung eines leistungsfähigen LC-MS/MS-Systems (Tandem-Quadrupol) zwingend erforderlich. Ziel ist die sichere und empfindliche Quantifizierung relevanter Mikroschadstoffe in kommunalem und industriellem Abwasser – insbesondere gemäß der DIN EN ISO 21676:2022-01, die eine Bestimmungsgrenze von ≤ 50 ng/L für ausgewählte Arzneimittel und Industriechemikalien im Abwasser vorschreibt. Mit dem neuen System soll die kontinuierliche und normgerechte Überwachung der zwölf prioritäten Stoffe sichergestellt werden, die in zwei Kategorien unterteilt sind: Kategorie 1: Amisulprid, Carbamazepin, Citalopram, Clarithromycin, Diclofenac, Hydrochlorothiazid, Metoprolol, Venlafaxin Kategorie 2: Benzotriazol, Candesartan, Irbesartan, 4-Methylbenzotriazol und 5-Methylbenzotriazol als Gemisch Da die Anforderungen an die Wasseranalytik in Zukunft weiter steigen und zusätzliche Stoffe (wie z. B. PFAS oder Transformationsprodukte durch die 4. Reinigungsstufe) in den Fokus rücken, ist die Beschaffung eines High-End-Massenspektrometer (Tandem-Quadrupol) der neuesten Generation (aus der leistungsstärksten Geräteklasse des Herstellers) in Verbindung mit einer UPLC vorgesehen. Dieses soll durch hohe Sensitivität (sowohl bei positiver als auch negativer Polarität), schnelle MRM-Zyklen, Dual-Polarity-Modus, ESI- und alternative Ionisationsmodi sowie umfassende Automatisierungsfunktionen überzeugen. Zudem muss eine zukünftige Erweiterbarkeit der Methoden möglich sein. Das Gerät soll mit einem Stickstoffgenerator mit Kompressor betrieben werden, um die Betriebs- und Verbrauchskosten nachhaltig zu minimieren und eine autarke Gasversorgung sicherzustellen. Das System muss durchgängig über handelsübliche Steckdosen (Schuko, 16 A) betrieben werden können. Die Auswahl eines Systems mit herstellereigener UPLC ist zwingend erforderlich, um Kompatibilitätsprobleme zu vermeiden, einen einheitlichen Service zu gewährleisten und Terminabsprachen zu reduzieren. Ein speziell für LC-MS/MS-Systeme geeigneter Labortisch ist Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung und muss mit angeboten werden. Ein Vollwartungsvertrag über 24 Monate Laufzeit (ab Installation) für das Massenspektrometer, die Vorvakuumpumpe und die UPLC ist ebenfalls Bestandteil der zu erbringenden Leistung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-31.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines LC-MS/MS-Systems (Tandem-Quadrupol) mit Stickstoffgenerator & Arbeitstisch
Referenznummer: 2025000097
Kurze Beschreibung:
Zur Umsetzung der neuen EU-Kommunalabwasserverordnung (kurz: KARL) und der darin geforderten Spurenstoffüberwachung ist die Anschaffung eines leistungsfähigen LC-MS/MS-Systems (Tandem-Quadrupol) zwingend erforderlich. Ziel ist die sichere und empfindliche Quantifizierung relevanter Mikroschadstoffe in kommunalem und industriellem Abwasser – insbesondere gemäß der DIN EN ISO 21676:2022-01, die eine Bestimmungsgrenze von ≤ 50 ng/L für ausgewählte Arzneimittel und Industriechemikalien im Abwasser vorschreibt.
Mit dem neuen System soll die kontinuierliche und normgerechte Überwachung der zwölf prioritäten Stoffe sichergestellt werden, die in zwei Kategorien unterteilt sind:
Kategorie 1: Amisulprid, Carbamazepin, Citalopram, Clarithromycin, Diclofenac, Hydrochlorothiazid, Metoprolol, Venlafaxin
Kategorie 2: Benzotriazol, Candesartan, Irbesartan, 4-Methylbenzotriazol und 5-Methylbenzotriazol als Gemisch
Da die Anforderungen an die Wasseranalytik in Zukunft weiter steigen und zusätzliche Stoffe (wie z. B. PFAS oder Transformationsprodukte durch die 4. Reinigungsstufe) in den Fokus rücken, ist die Beschaffung eines High-End-Massenspektrometer (Tandem-Quadrupol) der neuesten Generation (aus der leistungsstärksten Geräteklasse des Herstellers) in Verbindung mit einer UPLC vorgesehen. Dieses soll durch hohe Sensitivität (sowohl bei positiver als auch negativer Polarität), schnelle MRM-Zyklen, Dual-Polarity-Modus, ESI- und alternative Ionisationsmodi sowie umfassende Automatisierungsfunktionen überzeugen. Zudem muss eine zukünftige Erweiterbarkeit der Methoden möglich sein.
Das Gerät soll mit einem Stickstoffgenerator mit Kompressor betrieben werden, um die Betriebs- und Verbrauchskosten nachhaltig zu minimieren und eine autarke Gasversorgung sicherzustellen. Das System muss durchgängig über handelsübliche Steckdosen (Schuko, 16 A) betrieben werden können.
Die Auswahl eines Systems mit herstellereigener UPLC ist zwingend erforderlich, um Kompatibilitätsprobleme zu vermeiden, einen einheitlichen Service zu gewährleisten und Terminabsprachen zu reduzieren.
Ein speziell für LC-MS/MS-Systeme geeigneter Labortisch ist Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung und muss mit angeboten werden.
Ein Vollwartungsvertrag über 24 Monate Laufzeit (ab Installation) für das Massenspektrometer, die Vorvakuumpumpe und die UPLC ist ebenfalls Bestandteil der zu erbringenden Leistung.
Zur Umsetzung der neuen EU-Kommunalabwasserverordnung (kurz: KARL) und der darin geforderten Spurenstoffüberwachung ist die Anschaffung eines leistungsfähigen LC-MS/MS-Systems (Tandem-Quadrupol) zwingend erforderlich. Ziel ist die sichere und empfindliche Quantifizierung relevanter Mikroschadstoffe in kommunalem und industriellem Abwasser – insbesondere gemäß der DIN EN ISO 21676:2022-01, die eine Bestimmungsgrenze von ≤ 50 ng/L für ausgewählte Arzneimittel und Industriechemikalien im Abwasser vorschreibt.
Mit dem neuen System soll die kontinuierliche und normgerechte Überwachung der zwölf prioritäten Stoffe sichergestellt werden, die in zwei Kategorien unterteilt sind:
Kategorie 1: Amisulprid, Carbamazepin, Citalopram, Clarithromycin, Diclofenac, Hydrochlorothiazid, Metoprolol, Venlafaxin
Kategorie 2: Benzotriazol, Candesartan, Irbesartan, 4-Methylbenzotriazol und 5-Methylbenzotriazol als Gemisch
Da die Anforderungen an die Wasseranalytik in Zukunft weiter steigen und zusätzliche Stoffe (wie z. B. PFAS oder Transformationsprodukte durch die 4. Reinigungsstufe) in den Fokus rücken, ist die Beschaffung eines High-End-Massenspektrometer (Tandem-Quadrupol) der neuesten Generation (aus der leistungsstärksten Geräteklasse des Herstellers) in Verbindung mit einer UPLC vorgesehen. Dieses soll durch hohe Sensitivität (sowohl bei positiver als auch negativer Polarität), schnelle MRM-Zyklen, Dual-Polarity-Modus, ESI- und alternative Ionisationsmodi sowie umfassende Automatisierungsfunktionen überzeugen. Zudem muss eine zukünftige Erweiterbarkeit der Methoden möglich sein.
Das Gerät soll mit einem Stickstoffgenerator mit Kompressor betrieben werden, um die Betriebs- und Verbrauchskosten nachhaltig zu minimieren und eine autarke Gasversorgung sicherzustellen. Das System muss durchgängig über handelsübliche Steckdosen (Schuko, 16 A) betrieben werden können.
Die Auswahl eines Systems mit herstellereigener UPLC ist zwingend erforderlich, um Kompatibilitätsprobleme zu vermeiden, einen einheitlichen Service zu gewährleisten und Terminabsprachen zu reduzieren.
Ein speziell für LC-MS/MS-Systeme geeigneter Labortisch ist Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung und muss mit angeboten werden.
Ein Vollwartungsvertrag über 24 Monate Laufzeit (ab Installation) für das Massenspektrometer, die Vorvakuumpumpe und die UPLC ist ebenfalls Bestandteil der zu erbringenden Leistung.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Massenspektrometer📦
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2025000097
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Großklärwerk Köln-Stammhem - Abwasserlabor - Egonstr. 21, 51061 Köln
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-12 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 36
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Klimaanlagenbedarf
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Energieverbrauch
Platzbedarf
Innovative Nachhaltigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Großklärwerk Köln-Stammheim, Abwasserlabor, Egonstr. 21, 51061 Köln
Stadt: Köln
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-01 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-01 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Ostmerheimer Straße 555, 51109 Köln
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 63 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2025-09-01 11:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Ostmerheimer Straße 555, 51109 Köln
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzufordern, soweit dies rechtlich zulässig ist, insbesondere im Sinne des § 56 VgV/ § 16a VOB/A EU.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung:
Ist der Bieter/Bewerber zur Eintragung in ein Handels- bzw. Berufsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes verpflichtet, hat er dies mit Abgabe seines Angebots/Teilnahmeantrags zu erklären. Diese Erklärung kann er in dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vornehmen.
Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle seine Eintragung in dem entsprechenden Register nachzuweisen.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung:
Ist der Bieter/Bewerber zur Eintragung in ein Handels- bzw. Berufsregister oder der Handwerksrolle seines Sitzes oder Wohnsitzes verpflichtet, hat er dies mit Abgabe seines Angebots/Teilnahmeantrags zu erklären. Diese Erklärung kann er in dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vornehmen.
Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle seine Eintragung in dem entsprechenden Register nachzuweisen.
Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur Beispielhaft ausgewählt. Es ist folgendes zu beachten:
I. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. alle zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A. Ferner gelten die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG.
Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass die vorgenannten Ausschlussgründe nicht vorliegen:
1. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters/Bewerbers oder dem Bieter/Bewerber zurechnender Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe begründet sind.
Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen.
Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen.
Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle als Beleg seiner vorgenannten Erklärung folgende Nachweise innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessen Frist einzureichen:
a. Bei Ausschreibungen von Liefer-/Dienstleistungen (VgV):
(1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
(2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers, sofern der Bieter/Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist.
b. Bei Ausschreibungen von Bauleistungen (EU VOB/A)
(1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
(2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters/Bewerbers beitragspflichtig ist
Das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers kann ausgeschlossen werden, wenn er die gesondert angeforderten Nachweise nicht vollständig binnen der von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist einreicht.
II. Ferner werden in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug ausgeschlossen.
Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass der vorgenannte Ausschlussgrund nicht vorliegt:
• Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört.
Gehört der Bieter/Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. Hierfür kann der Bieter das Formblatt „Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket – RUS-Sanktionen“ ausfüllen und einreichen.
Die Erklärung ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen.
III. Gehört der Bieter/Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot/Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
IV. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die in I. – bis III. genannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären und die in I. und II. genannten Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Will sich der Bieter/Bewerber bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die in I. bis III. genannten Auskünfte und Nachweise auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Vorstehender Ausschlussgrund wurde nur Beispielhaft ausgewählt. Es ist folgendes zu beachten:
I. Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. alle zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A. Ferner gelten die Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG.
Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass die vorgenannten Ausschlussgründe nicht vorliegen:
1. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bieters/Bewerbers oder dem Bieter/Bewerber zurechnender Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe begründet sind.
Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen.
Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2. Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
Hierfür kann der Bieter/Bewerber das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ausfüllen und einreichen.
Der Bieter/Bewerber hat die Erklärung mit dem Angebot einzureichen. Im Falle eines Teilnahmewettbewerbs hat er sie bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Falls das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers in die engere Wahl kommt, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle als Beleg seiner vorgenannten Erklärung folgende Nachweise innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessen Frist einzureichen:
a. Bei Ausschreibungen von Liefer-/Dienstleistungen (VgV):
(1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
(2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter/Bewerber zuständigen Versicherungsträgers, sofern der Bieter/Bewerber zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft verpflichtet ist.
b. Bei Ausschreibungen von Bauleistungen (EU VOB/A)
(1) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bzw. Bescheinigung in Steuersachen, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
(2) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit der Betrieb des Bieters/Bewerbers beitragspflichtig ist
Das Angebot/der Teilnahmeantrag des Bieters/Bewerbers kann ausgeschlossen werden, wenn er die gesondert angeforderten Nachweise nicht vollständig binnen der von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Frist einreicht.
II. Ferner werden in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug ausgeschlossen.
Nachweisführung durch den Bieter/Bewerber, dass der vorgenannte Ausschlussgrund nicht vorliegt:
• Erklärung des Bieters/Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Sanktionen VO) genannte Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört.
Gehört der Bieter/Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft. Hierfür kann der Bieter das Formblatt „Eigenerklärung zum 5. Sanktionspaket – RUS-Sanktionen“ ausfüllen und einreichen.
Die Erklärung ist mit dem Angebot/Teilnahmeantrag einzureichen.
III. Gehört der Bieter/Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Angebot/Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
IV. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die in I. – bis III. genannten Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären und die in I. und II. genannten Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Will sich der Bieter/Bewerber bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die in I. bis III. genannten Auskünfte und Nachweise auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland –
Spruchkörper Köln c/o Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3045📞
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: https://www.bezregkoeln.nrw.de/themen/wirtschaft/vergabekammer-rheinland🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristenregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Siehe § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB:
Erhebt ein Bieter eine Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB und erhält er daraufhin eine Mitteilung der StEB Köln, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, so kann der betroffene Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Rheinland stellen.
Siehe§ 160 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 135 Abs. 2 GWB:
Will ein Bieter die Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB im Wege eines Nachprüfungsverfahrens beantragen, gilt folgendes:
Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die StEB Köln über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Haben die StEB Köln die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten die Fristenregelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Siehe § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB:
Erhebt ein Bieter eine Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB und erhält er daraufhin eine Mitteilung der StEB Köln, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, so kann der betroffene Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Rheinland stellen.
Siehe§ 160 Abs. 3 S. 2 i.V.m. § 135 Abs. 2 GWB:
Will ein Bieter die Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB im Wege eines Nachprüfungsverfahrens beantragen, gilt folgendes:
Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die StEB Köln über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Haben die StEB Köln die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-02+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 147-510143 (2025-07-31)