Die Gemeinde Tutzing, aus dem Landkreis Starnberg beabsichtigt ein Trägerfahrzeug, Neufahrzeug für den Bauhof Tutzing zu beschaffen. Das ausgeschriebene Fahrzeug muss zur Erzielung einheitlicher technischer Standards der vorgegebenen, im Schwerpunkt funktionalen, Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt entsprechen. Des Weiteren sind alle Sicherheitsrelevanten Einrichtungen für Baustellenfahrzeuge im öffentlichen Verkehr zu Berücksichtigen. Das Angebotene Fahrzeug muss außer den Anforderungen im Preisblatt mit den Sicherheitskennzeichnungen (Arbeitsfahrzeuge) ausgestattet sein. Die rot-weiß retroreflektierende Klebefolien (DIN30710) müssen an Vorder- und Rückseite sowie an den Seiten nach geltenden Normvorschriften und in Absprache mit dem Auftraggeber angebracht werden. Im Rahmen der Marktrecherche des Bauhofes Tutzing, wurden die Anforderungen im Preisblatt definiert. Vorhandene Gerätschaften und Anhänger müssen von dem Trägerfahrzeug betrieben werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-07.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines Trägerfahrzeuges
Referenznummer: EU-3-2-anw-25-186
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Tutzing, aus dem Landkreis Starnberg beabsichtigt ein Trägerfahrzeug, Neufahrzeug für den Bauhof Tutzing zu beschaffen. Das ausgeschriebene...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Tutzing, aus dem Landkreis Starnberg beabsichtigt ein Trägerfahrzeug, Neufahrzeug für den Bauhof Tutzing zu beschaffen. Das ausgeschriebene Fahrzeug muss zur Erzielung einheitlicher technischer Standards der vorgegebenen, im Schwerpunkt funktionalen, Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt entsprechen. Des Weiteren sind alle Sicherheitsrelevanten Einrichtungen für Baustellenfahrzeuge im öffentlichen Verkehr zu Berücksichtigen. Das Angebotene Fahrzeug muss außer den Anforderungen im Preisblatt mit den Sicherheitskennzeichnungen (Arbeitsfahrzeuge) ausgestattet sein. Die rot-weiß retroreflektierende Klebefolien (DIN30710) müssen an Vorder- und Rückseite sowie an den Seiten nach geltenden Normvorschriften und in Absprache mit dem Auftraggeber angebracht werden. Im Rahmen der Marktrecherche des Bauhofes Tutzing, wurden die Anforderungen im Preisblatt definiert. Vorhandene Gerätschaften und Anhänger müssen von dem Trägerfahrzeug betrieben werden können.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Straßeninstandhaltungsfahrzeuge📦 Beschreibung
Interne Kennung: 0
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Tutzing, aus dem Landkreis Starnberg beabsichtigt ein Trägerfahrzeug, Neufahrzeug für den Bauhof Tutzing zu beschaffen. Das ausgeschriebene...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Tutzing, aus dem Landkreis Starnberg beabsichtigt ein Trägerfahrzeug, Neufahrzeug für den Bauhof Tutzing zu beschaffen. Das ausgeschriebene Fahrzeug muss zur Erzielung einheitlicher technischer Standards der vorgegebenen, im Schwerpunkt funktionalen, Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt entsprechen. Des Weiteren sind alle Sicherheitsrelevanten Einrichtungen für Baustellenfahrzeuge im öffentlichen Verkehr zu Berücksichtigen. Das Angebotene Fahrzeug muss außer den Anforderungen im Preisblatt mit den Sicherheitskennzeichnungen (Arbeitsfahrzeuge) ausgestattet sein. Die rot-weiß retroreflektierende Klebefolien (DIN30710) müssen an Vorder- und Rückseite sowie an den Seiten nach geltenden Normvorschriften und in Absprache mit dem Auftraggeber angebracht werden. Im Rahmen der Marktrecherche des Bauhofes Tutzing, wurden die Anforderungen im Preisblatt definiert. Vorhandene Gerätschaften und Anhänger müssen von dem Trägerfahrzeug betrieben werden können.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Straßeninstandhaltungsfahrzeuge📦
Postleitzahl: 82327
Stadt: Tutzing
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Starnberg🏙️
Dauer: 4 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Endes: 2025-08-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 80
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fahrzeug
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-07 07:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-07 07:05:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Angebotsfrist endet am 07.05.2025
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Bieterfragen sind möglichst bis 29.04.2025, 12:00 Uhr zu stellen, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung und...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Angebotsfrist endet am 07.05.2025
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Bieterfragen sind möglichst bis 29.04.2025, 12:00 Uhr zu stellen, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung und Beantwortung sicherstellen zu können.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-05-07 07:05:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Angebotsfrist endet am 07.05.2025
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Bieterfragen sind möglichst bis 29.04.2025, 12:00 Uhr zu stellen, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung und...”
Zusätzliche Informationen
Angebotsfrist endet am 07.05.2025
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Bieterfragen sind möglichst bis 29.04.2025, 12:00 Uhr zu stellen, um eine ordnungsgemäße Bearbeitung und Beantwortung sicherstellen zu können.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-04-28 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Unterlagen werden nachgefordert. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der...”
Zusätzliche Informationen
Unterlagen werden nachgefordert. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Handelsregister.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Handelsregister.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt L124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
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Auftragsspezifische Einzelnachweise sind von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen: Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt L235).
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt L124 eine Eigenerklärung ab:
Nachweis einer Berufs- oder/ und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt L124 eine Eigenerklärung ab:
Nachweis einer Berufs- oder/ und Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen übersenden.
Geforderte Mindeststandards: Vorliegende Versicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3000000 €, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 300000 € (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
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Auftragsspezifische Einzelnachweise sind von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen: Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt L235).
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt L124 eine Eigenerklärung ab:
Erklärung, dass in den letzten drei...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt L124 eine Eigenerklärung ab:
Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Auf Verlangen werden diese Referenzen unter Angaben zum Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Leistungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer; zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) benannt.
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Ausschlussgrund: Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß §123 GWB vorliegen. Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw....”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß §123 GWB vorliegen. Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. präqualifizierte Unternehmen folgende Erklärungen und Nachweise zu erbringen:
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Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt L124 zusätzlich Eigenerklärungen zu
- Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht)
- Ausschlussgründen nach § 123 oder § 124 GWB und zu ggfs. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen iSv § 125 GWB
- Insolvenzverfahren und Liquidation
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
abgeben.
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Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise:
- Referenznachweise
- Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs-personal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
- Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
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Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach L124 sowie die vorgenannten Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L236) abzugeben.
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Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Der AG behält sich ferner vor, die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen anzufordern, soweit diese im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt sind.
“Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt. Alle einzureichenden,...”
Zusätzliche Informationen
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt. Alle einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Alle Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen-Antworten zu verwenden. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote, schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Angeboten auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter:
http://meinauftrag.rib.de/hilfe/angebot_abgeben.html
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
80534 München
Telefax +49 89/2176-2847
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 069-225874 (2025-04-07)