Auftragsbekanntmachung (2025-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung eines Zahlungsdiensteproviders (HMdF)
Reference number: VG-3000-2025-0021
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung eines Zahlungsdiensteproviders für die hessische Landesverwaltung nebst zugehöriger Hardware und Software (Rahmenvertrag)”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 12584079.66 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Hessen, vertreten durch das hessische Ministerium der Finanzen (im Fol-genden: "Auftraggeber"), hat im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung für alle...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Hessen, vertreten durch das hessische Ministerium der Finanzen (im Fol-genden: "Auftraggeber"), hat im Zuge der Verwaltungsdigitalisierung für alle Dienststellen der hessischen Landesverwaltung einen elektronischen Zahlungsprozess (Electronic Payment, kurz: "E-Payment") flächendeckend im Landesreferenzmodell Rechnungswesen (LRM) als Standard eingeführt. Durch das E-Payment-Verfahren können Bezahlvorgänge schnell, effizient, online und in Echtzeit abgewickelt werden. Es gibt Zahlungspflichtigen des Auftraggebers die Möglichkeit, nach Ausfüllen und Abschicken eines webbasierten Antragsformulars oder bei Besuch eines Online-Shops die feststehende Bearbeitungsgebühr direkt zu bezahlen und somit den sofortigen Antragsbearbeitungsprozess bei den Dienststellen anzustoßen. Eine weitere Einsatzmöglichkeit des E-Payment-Verfahrens ist die nachgelagerte Bezahlung, bei welchem die Zahlungspflichtigen die im Nachgang zur Antragstellung festgelegte Gebühr über einen Zahlungslink/QR-Code begleichen. Innerhalb der jeweiligen Buchungskreise werden die Zahlungseingänge den Vorgängen automatisch zugeordnet und in der Buchhaltung entsprechend verarbeitet. Die E-Payment-Funktionalität erfüllt nicht nur alle Anforderungen an die moderne Verwaltung, sie reduziert auch den internen Verwaltungsaufwand und trägt dazu bei, Arbeitsprozesse zu beschleunigen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, zukünftig alle üblichen Zahlungsmittel zur Verfügung zu stellen: z. B. Kreditkarte, Girocard, Wallets (Google Pay, Apple Pay) und PayPal. Um diese Zahlungsmittel für Verfahren des Auftraggebers flächendeckend anbieten zu können, müssen sie als Standard im LRM eingebunden sein, damit nicht jeder Buchungskreis eigene Funktionalitäten realisieren muss und es eine optimale Integration in das bestehende System gibt. Des Weiteren gibt es Einsatzszenarien für E-Payment in der hessischen Landesverwaltung, in denen keine Anbindung an das Landesreferenzmodell Rechnungswesen vorgesehen ist. In diesen Fällen werden z. B. Point-of-Sales-Terminals (POS) eingesetzt.
Für die vertragliche und technische Anbindung und Abwicklung dieser Online-Bezahldienste ist ein Zahlungsdiensteprovider (im Folgenden: "ZDP") erforderlich, der die elektronischen Zahlungstransaktionen zwischen verschiedenen Akteuren wie Bürgerinnen und Bürgern, Behörden, Banken und Unternehmen abwickelt und diese Bankleistung erbringt. Ein ZDP ermöglicht es dem Auftraggeber, über eine einzelne Plattform oder Integration zahlreiche Zahlungsmittel zu akzeptieren. Er stellt die erforderliche Infrastruktur und Sicherheitsmaßnahmen bereit, damit diese Transaktionen sicher und effizient abgewickelt werden. Bislang haben die Buchungskreise ggf. Einzelverträge mit verschiedenen ZDPs abgeschlossen, um Zahlungsmittel im Rahmen des E-Payment-Verfahrens anzubieten.
Hierfür wird ein einheitlicher Rahmenvertrag zwischen einem ZDP und dem Auftraggeber geschlossen, um die gewünschten Zahlungsmittel flächendeckend den abrufberechtigten Dienststellen zu gleichen Konditionen und unter Berücksichtigung eines einheitlichen Sicherheits- und Datenschutzstandards zur Verfügung zu stellen.
Zusätzlich zu den Diensten des ZDP muss eine ausreichende Anzahl an sog. Point-of-Sale-Terminals beschafft werden. Hierbei handelt es sich um Kartenlesegeräte zur bargeldlosen und elektronischen Zahlungsabwicklung an einem Verkaufsort (sog. "Point of Sale") des Auftraggebers und aller Abrufberechtigten des Rahmenvertrags. Der Leistungsgegenstand umfasst dabei die Lieferung von POS-Systemen auf Kauf- oder Mietbasis, bestehend aus Hardware inklusive der zum dauerhaften Betrieb benötigten Firmware, Software und den erforderlichen Nutzungsrechten. Darüber hinaus sind weitere Dienstleistungen Gegenstand der Ausschreibung. Hierzu zählen die Inbetriebnahme, Instandhaltung und Wartung der Hardware, die Pflege der Software, die Zurverfügungstellung einer webbasierten Anwendung (Onlineportal) zum Reporting und zur Zahlungsüberwachung der Online-Abrechnung von Transaktionen sowie eine Schulungsunterstützung für das Personal der Abrufberechtigten im Umgang mit den POS-Terminals und dem Onlineportal.
Nähere Informationen sind der Datei "Leistungsbeschreibung" auf der Vergabeplattform zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“Der Auftragswert wird auf 12.584.079,66 Euro (netto) geschätzt. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 12.584.079,66...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftragswert wird auf 12.584.079,66 Euro (netto) geschätzt. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 12.584.079,66 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die Möglichkeit des Auftraggebers, in den Grenzen des § 132 GWB Auftragserweiterungen vor Erreichen des Höchstwerts vorzunehmen, bleibt hiervon unberührt.
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Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren und einer sich anschließenden...”
Beschreibung der Optionen
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren und einer sich anschließenden automatischen Verlängerung von jeweils einem weiteren Jahr, sofern der Vertrag nicht durch eine der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 4 Jahren nach Vertragslaufzeitbeginn.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bewertungsmatrix
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-11 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-11 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es ist eine Eigenerklärung zum Vorliegen eines gültigen Zertifikats über eine Zertifizierung nach EN ISO 9001 bzw. eines gleichwertigen Nachweises für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist eine Eigenerklärung zum Vorliegen eines gültigen Zertifikats über eine Zertifizierung nach EN ISO 9001 bzw. eines gleichwertigen Nachweises für Qualitätssicherungsmaßnahmen einzureichen.
Es ist zudem eine Eigenerklärung zum Vorliegen eines gültigen Zertifikats über ein zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) einzureichen (z.B. ISO/IEC 27001 oder gleichwertig).
Bei Bietergemeinschaften sind die Eigenerklärungen aller Mitglieder zwingend erforderlich.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.
Art:
•Leistungen als Zahlungsdiensteprovider:
oElektronische Zahlungsabwicklung für den Referenzauftraggeber zu den folgenden Zahlungsmitteln: Kreditkarten (Visa, MasterCard, Eurocard, American Express, Discover, DinersClub, UnionPay, JCB), Giro-card, Wallets (ApplePay, GooglePay), Anbindung Paypal
ozentrale und organsierte Verarbeitung der Zahlvorgänge
oVerwaltung eingegangener Gelder aus allen Transaktionen über ein Treuhandkonto des zukünftigen Auftragnehmers für den Referenzauftraggeber
oBereitstellung eigener Konfigurationen für den Referenzauftraggeber, in welchen Auszahlungskonten des Referenzauftraggebers für die Auszahlung der transferierten Gelder hinterlegt werden können
oRisikomanagement, Debitorenmanagement
oEchtzeit-Monitoring der empfangenen und verarbeiteten Transaktionen; Bereitstellung eines webbasierten Reporting-Tools mit der Möglichkeit des Referenzauftraggebers, jederzeit (auch einzelne) datenschutzkonform Transaktionen aufzurufen und zu überprüfen
oDatenübertragung und -verarbeitung per Webservice durch Anbindung des Zahlmittelanbieters
oAuthentifizierung von Zahlungspflichtigen im Rahmen des Transaktionsmanagements
oAcquiring-Dienste
oPOS-Netzbetrieb
•Leistung POS-Terminals:
oLieferung von mobilen und stationären POS-Terminals auf Kauf- oder Mietbasis, inkl. der zum dauerhaften Betrieb benötigten Firmware, Software, erforderlichen Nutzungsrechten
oDienstleistungen: Inbetriebnahme, Instandhaltung und Wartung der POS-Terminals, Beseitigung von Störungen im POS-Netzbetrieb, Pflege der Software, Bereitstellung eines Service-Hotline-Dienstes, Schu-lungsunterstützung für das Personal der Abrufberechtigten
Umfang:
oLeistungsumfang Zahlungsdienstleistung: Transaktionsvolumen mind. 40.000.000 € pro Jahr; mind. 3.500.000 Transaktionen pro Jahr
oLeistungsumfang POS-Geräte: Mind. 50 Geräte pro Kunde innerhalb der letzten drei Jahre
Die aufgeführten Anforderungen an die Art und den Umfang können, müssen jedoch nicht, durch jede einzelne Referenz abgedeckt werden. Die Referenzen in ihrer Gesamtheit müssen hingegen alle aufgeführten Anforderungen an die Art und den Umfang erfüllen.
Beispiel: Aus Referenz 1 geht hervor, dass der zukünftige Auftragnehmer für seinen Kunden lediglich die elektronische Zahlungsabwicklung für die Zahlungsmittel "Wallets" und "Girocard" übernommen hat. Der Referenz 2 lässt sich jedoch entnehmen, dass der zukünftige Auftragnehmer für einen anderen Kunden die Zahlungsabwicklung für die übrigen Zahlungsmittel (Kreditkarte, PayPal) übernommen hat. Der zukünftige Auftragnehmer kann folglich nachweisen, dass er grundsätzlich in der Lage ist, alle geforderten Zahlungsmittel anzubieten.
(Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform).
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es ist die durchschnittliche Anzahl der Vollzeitäquivalenten in den letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahren offenzulegen (2022, 2023, 2024). Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist die durchschnittliche Anzahl der Vollzeitäquivalenten in den letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahren offenzulegen (2022, 2023, 2024). Die Beschäftigtenanzahl von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Beschäftigtenzahlen etwaiger Unterauftragnehmer werden der Beschäftigtenzahl der Bieter hinzuaddiert.
Sollte das Unternehmen des Bieters erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme zu machen.
Der Bieter hat die Anzahl der fest angestellten Beschäftigten, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, anzugeben.
Der Bieter muss mindestens 25 Beschäftigte im projektrelevanten Umfeld beschäf-tigen, wovon mindestens 15 für das Projekt zur Verfügung stehen. Zudem muss er die Anzahl der fest angestellten Beschäftigten offenlegen, die für das Projekt zusätzlich hinzugezogen werden können.
Im projektrelevanten Umfeld ist beschäftigt, wer als Mitarbeiter des Bieters beispielsweise die Bereiche der Zahlungsabwicklung, des Risiko- oder Debitorenmanagements oder des POS-Netzbetriebes betreut. Hiervon ausgenommen sind solche Beschäftigte, die ausschließlich mit allgemeinen Serviceleistungen (Empfang, Hausmeister- oder Sicherheitsdienste etc.) betraut sind.
Bei Bietergemeinschaften sind die Eigenerklärungen aller Mitglieder zwingend erfor-derlich.
Erfüllt der Bieter diese Anforderung nicht, wird das Angebot von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter legt eine Zusage in Textform gem. § 126b BGB vor (Datei "Zusage_HPV" auf der Vergabeplattform), dass er für den Fall des Zuschlags eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter legt eine Zusage in Textform gem. § 126b BGB vor (Datei "Zusage_HPV" auf der Vergabeplattform), dass er für den Fall des Zuschlags eine Haftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit abschließen wird bzw. - falls bereits vorhanden - eine solche besteht. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall min-destens:
für Personenschäden 2.000.000 €
für Sachschäden 2.000.000 €
für Vermögensschäden 2.500.000 €
betragen.
Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle pro Schadensart eines Versicherungsjahres zusammen wird auf das Doppelte der jeweiligen Versicherungssumme pro Schadensart begrenzt. Bei Bietergemeinschaften ist nur die schrift-liche Zusage bzw. der Nachweis eines Mitglieds zwingend erforderlich.
Weicht der bestehende Versicherungsschutz von diesen Vorgaben negativ ab, ist eine Eigenerklärung den Angebotsunterlagen beizufügen, wonach die bestehende Versicherung im Auftragsfall entsprechend erhöht wird.
Kann eine Haftpflichtversicherung mit der geforderten Mindestdeckungshöhe je Schadensfall nicht nachgewiesen werden, hat der Bieter eine entsprechende Haftpflichtversicherung in der geforderten Höhe bei Zuschlagserteilung abzuschließen. Dies hat der Bieter durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins nachzuweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter muss eine Erklärung zum gesamten Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahren abgeben (2022, 2023, 2024), sofern das...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss eine Erklärung zum gesamten Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahren abgeben (2022, 2023, 2024), sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen. Es wird ein Mindestjahresumsatz von 5.000.000,00 Euro je Jahr gefordert. Zusätzlich ist der Jahresumsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Dienstleistungen als ZDP im elektronischen Zahlungsverkehr, Bereitstellung von POS-Terminals, sowie hardwarenahe Dienstleistungen), darzulegen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Umsatzzahlen etwaiger Unterauftragnehmer werden den Umsatzzahlen von Bewerbern hinzuaddiert.
Sollte der Bieter erst seit weniger als drei Jahren am Markt tätig sein, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung oder seit dem Datum der Tätigkeitsaufnahme zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht. Eine entsprechende Eigenerklärung ist den Angebotsunterlagen beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften sind die Eigenerklärungen aller Mitglieder zwingend erforderlich.
Erfüllt der Bieter diese Anforderung nicht, wird das Angebot von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Es ist eine Zulassung nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) der BaFin oder eine äquivalente Zulassung nach der Richtlinie EU/2015/2366 Payment...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es ist eine Zulassung nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) der BaFin oder eine äquivalente Zulassung nach der Richtlinie EU/2015/2366 Payment Service Directive 2 nachzuweisen. Der Nachweis ist mit Einreichung des Angebots vom Bieter zu erbringen und muss erkennen lassen, auf welche Zahlungsdienste sich die Erlaubnis nach dem ZAG erstreckt.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter muss mit seinem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern einreichen, soweit die Eintragung für den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter muss mit seinem Angebot einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern einreichen, soweit die Eintragung für den jeweiligen Bieter nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet. Die Vorlage einer Kopie genügt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklärung_oeff_AG" zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Besachäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen.
“Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort...”
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen.
Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen.
(2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014
Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen.
(3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar.
(4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
(5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus (gelb markiert); insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden.
Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf Preis und Leistung.
Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand des additiven Bewertungsmodells ermittelt. Bei diesem Modell wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Summe zu einer Kennzahl "Z" errechnet:
Z = L (Leistungspunkte) + P (Preispunkte)
Dabei werden die Formelparameter wie folgt definiert:
Z = Kennzahl für Preis-Leistungsverhältnis des zu bewertenden Angebots
L = Leistungspunktzahl (Summe der Bewertungspunkte x Gewichtungsfaktor) des zu bewertenden Angebotes (maximal 300 Punkte)
P = Preispunkte für das zu bewertende Angebot (maximal 700 Punkte)
Sämtliche vom Bieter im Preisblatt geforderten Preisangaben fließen in die Preispunkte (P) ein. Die Leistung (L) wird in Form einer Punktzahl ermittelt, die sich aus der Bewertung nach der Leistungsbewertungsmatrix ergibt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151-126603📞
Fax: +49 611 327648534 📠
URL: https://www.rp-darmstadt.hessen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 132-456545 (2025-07-11)
Auftragsbekanntmachung (2025-07-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 12584079.66 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-20 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-20 10:00:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Die Angebotsfrist wird bis zum 20.08.2025, 10:00 Uhr verlängert.”
Quelle: OJS 2025/S 145-500611 (2025-07-30)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 12584079.66 EUR 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-28 10:00:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Die Angebotsfrist wird bis zum 20.08.2025, 10:00 Uhr verlängert.”
Quelle: OJS 2025/S 158-542787 (2025-08-19)