Beschaffung GNSS Antenne MILANT der Fa. COMROD

BAAINBw

Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren über die Beschaffung von bis zu 3.315 Stück "GNSS Antenne MILANT der Fa. COMROD" Die Rahmenvereinbarung enthält einen Festabruf von 250 Stück "GNSS Antenne MILANT der Fa. COMROD"

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-04-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-04-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung GNSS Antenne MILANT der Fa. COMROD
Referenznummer: Q/U2CN/R9153
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von vier Jahren über die Beschaffung von bis zu 3.315 Stück "GNSS Antenne MILANT der Fa. COMROD" Die Rahmenvereinbarung enthält einen Festabruf von 250 Stück "GNSS Antenne MILANT der Fa. COMROD"
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Navigationsausrüstung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
- Lieferung von bis zu 3.315 Stück "GNSS Antenne MILANT der Fa. COMROD" als Höchstgrenze der Rahmenvereinbarung Darin enthalten: - Lieferung von 250 Stück "GNSS Antenne MILANT der Fa. COMROD" als Festbeauftragung
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Die hier geplante Vergabe enthält sowohl einen Abrufanteil in § 2 (Festbeauftragung) als auch die Möglichkeit zur Auslösung weiterer Bestellungen in § 3 (Bestellungen). Hierzu bitte ich die nachfolgenden Hinweise zu beachten: Für den verpflichteten Abrufanteil gemäß § 2 (Festbeauftragung) gilt: Aufgrund der aktuellen besonderen politischen Situation kam ein Haushaltsgesetz für 2025 nicht zustande, weshalb eine Finanzierung dieses Projektes im Haushalt 2025 derzeit noch nicht sichergestellt werden kann. Das Vergabeverfahren wird daher nur unter der Bedingung weitergeführt, dass die hierfür nötigen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Durch die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren haben Sie weder einen Anspruch auf die Erteilung eines Zuschlags, noch auf Erstattung der Angebotserstellungskosten, für den Fall, dass im Haushaltsgesetz 2025 keine ausreichenden Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Für den nicht verpflichteten Abrufanteil in Form von weiteren Bestellungen gemäß § 3 (Bestellungen) gilt: Mit § 3 wird die Möglichkeit zur Auslösung von Bestellungen geregelt. Da der öffentliche Auftraggeber auf die Auslösung des nicht verpflichtenden Abrufanteil keinerlei Einfluss besitzt, weise ich darauf hin, dass auch die Finanzierung von weiteren Bestellungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sichergestellt werden kann. Alle Unterlagen werden unentgeltlich, uneingeschränkt vollständig und direkt zur Verfügung gestellt. Im Schreiben erwähnte Internetadressen, die zum Herunterladen von Unterlagen dienen, müssen hier nicht genutzt werden. Für die Preisangaben wird Folgendes festgelegt: • Die Preise sind zwingend in der Struktur der Vertragsanlagen 2 a und 2 b in Euro vorzulegen. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters ist aus allen anzugebenden Einzelpreisen ein Mittelwert zu errechnen und in der Anlage Liste_Hinweise_zu Befüllen mitzuteilen. Dieser Mittelwert begründet auch die Gesamtsumme des Vertrages. • Einzelpreis (netto) und Gesamtpreis (netto) für den Festabruf nach § 2 sind in der Anlage 2 a in Euro einzutragen. Preise (netto) für die Bestellungen nach § 3 sind in der Anlage 2 b in Euro einzutragen. • Gehen Sie in Ihrem Angebot bitte davon aus, dass der Preis im Wettbewerb zustande kommt. Sämtliche Unterlagen die sich auf Selbstkostenpreise beziehen kommen erst zum Tragen, wenn sich kein ausreichender Wettbewerb einstellt.
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Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postleitzahl: 56073
Stadt: Koblenz
Postanschrift: Luttenbachtalstraße 16-18
Postleitzahl: 74865
Stadt: Neckarzimmern
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Neckar-Odenwald-Kreis 🏙️
Dauer: 48 Monate
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-02 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-02 13:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 999
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-07-02 13:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Beim Fehlen von Angaben und/oder Unterlagen kann die Vergabestelle von der Möglichkeit zur Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen. Macht die Vergabestelle davon Gebrauch und der Bieter hat nach Ablauf der für die Nachforderung gesetzten Frist die geforderten Angaben und/oder Unterlagen immer noch nicht vorgelegt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: BAAINBw
Nationale Registrierungsnummer: 0204 991 19518 88
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Region: Koblenz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: U2.3
E-Mail: baainbwu2.3@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 2614000 📞
Fax: +49 26140018208 📠
URL: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Verteidigung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=768974 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=768974 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: ohne
Postleitzahl: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: 53113 Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 088-294141 (2025-04-28)