Auftragsbekanntmachung (2025-01-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung mehrerer Abfallsammelfahrzeuge
Reference number: ZAKB-2025-0001
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Abfallsammelfahrzeugen”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für Abfall📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung dreie Fahrgestelle”
Ort der Leistung: Bergstraße🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-03-25 📅
Datum des Endes: 2025-09-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Zwei Fahrgestelle für Abfallsammelfahrzeuge” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufbau” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Aufbau mit Schüttung” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0005
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0006
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-03 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151-126603📞
Fax: +49 6151125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 002-002919 (2025-01-02)