Auftragsbekanntmachung (2025-07-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung mobiler Endgeräte und zugehöriger Dienstleistungen (Rahmenvertrag Leasing)
Referenznummer: 60101/2/6/25/722
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung mobiler Endgeräte und zugehöriger Dienstleistungen (Rahmenvertrag Leasing)”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Tragbare Computer📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung mobiler Endgeräte und zugehöriger Dienstleistungen (Rahmenvertrag Leasing)”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-01 📅
Datum des Endes: 2029-10-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“mit Option der Verlängerung, siehe Vergabeunterlagen” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-26 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“124_LD https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/124_LD.pdf
Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen
Enthält...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
124_LD https://www.erzgebirgskreis.de/fileadmin/Formulare_und_Merkblaetter/13220/124_LD.pdf
Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen
Enthält Abfragen zum Umsatz, Referenznennungen, Anzahl der Arbeitskräfte, Eintragung in das Berufsregister, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, zur Zuverlässigkeit des Bewerbers, Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beitragen zur gesetzlichen Sozialversi-cherung und zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Sollte Ihr Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangen, werden ggf. Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen angefordert. Es wird darauf hingewiesen, dass die jeweils genannten Bestätigungen/ Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und Ihr Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 18 VOL/B)
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 18 VOL/B)
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5,0 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint.
Ergänzung zu Punkt 4 - Vertragsstrafen (§ 11), VHB 634 ((Besondere Vertragsbedingungen – Liefer-/Dienstleistungen): Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5% der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne USt.) begrenzt. Ist die Schlussrechnungssumme geringer als die im Auftragsschreiben genannte Auftragssumme (ohne USt.), wird die Vertragsstrafe auf insgesamt 5% der Schlussrechnungssumme (ohne USt.) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 bzw. Satz 2 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne USt.) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“§ 17 VOL/B”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Referat 38 - 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: DE287064009
Postanschrift: Dienststelle Leipzig
Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: 03419773800📞
Fax: 03419771049 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Erzgebirgskreis
Abteilung 2, Referat 23000 Liegenschaften und Zentrale Dienste
SG Zentraler Service - ZENTRALE VERGABESTELLE
Nationale Registrierungsnummer: DE260587011
Postanschrift: Klosterstraße 7
Postleitzahl: 09456
Postort: Annaberg-Buchholz
Region: Erzgebirgskreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: christopher.lein@kreis-erz.de📧
Telefon: 037338311934📞
Fax: 03733831851934 📠
URL: www.erzgebirgskreis.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 137-474615 (2025-07-18)