Das Landesamt für Umwelt (LfU) betreibt im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Um-welt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz seit 1978 das zentrale Immissionsmessnetz "ZI-MEN". Das Messnetz dient der Erfüllung der gesetzlichen Messverpflichtung nach der 39. BImSchV und der Überwachung, der in ihr festgelegten Ziel- und Grenzwerte. In diesem Kon-text wird der Luftschadstoff Feinstaub mit den Fraktionen PM10 und PM2,5 an 24 Messstellen mit kontinuierlich registrierenden Analysatoren bestimmt. Die derzeit dafür eingesetzten Geräte sind am Ende ihrer Betriebszeit angelangt, weswegen in den nächsten vier Jahren sukzessiv alle 29 Messplätze des Luftmessnetzes durch aktuelle Messtechnik ersetzt werden sollen. Aus diesem Grund soll mit dem hier zugrunde liegenden Vergabeverfahren eine Rahmenvereinba-rung mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen werden. Das Messnetz soll künftig mit Messgeräten bestückt werden, die mit rein optischer Analytik die Feinstaubfraktionen PM 10 und PM 2,5 in einem Gerät bestimmen können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung optischer Messgeräte zur Erfassung von PM2,5 / PM10 Staubfraktionskonzentrationen
Referenznummer: LfU_13_10/2025
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Umwelt (LfU) betreibt im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Um-welt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz seit 1978 das zentrale Immissionsmessnetz "ZI-MEN". Das Messnetz dient der Erfüllung der gesetzlichen Messverpflichtung nach der 39. BImSchV und der Überwachung, der in ihr festgelegten Ziel- und Grenzwerte. In diesem Kon-text wird der Luftschadstoff Feinstaub mit den Fraktionen PM10 und PM2,5 an 24 Messstellen mit kontinuierlich registrierenden Analysatoren bestimmt. Die derzeit dafür eingesetzten Geräte sind am Ende ihrer Betriebszeit angelangt, weswegen in den nächsten vier Jahren sukzessiv alle 29 Messplätze des Luftmessnetzes durch aktuelle Messtechnik ersetzt werden sollen. Aus diesem Grund soll mit dem hier zugrunde liegenden Vergabeverfahren eine Rahmenvereinba-rung mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen werden. Das Messnetz soll künftig mit Messgeräten bestückt werden, die mit rein optischer Analytik die Feinstaubfraktionen PM 10 und PM 2,5 in einem Gerät bestimmen können.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) betreibt im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Um-welt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz seit 1978 das zentrale Immissionsmessnetz "ZI-MEN". Das Messnetz dient der Erfüllung der gesetzlichen Messverpflichtung nach der 39. BImSchV und der Überwachung, der in ihr festgelegten Ziel- und Grenzwerte. In diesem Kon-text wird der Luftschadstoff Feinstaub mit den Fraktionen PM10 und PM2,5 an 24 Messstellen mit kontinuierlich registrierenden Analysatoren bestimmt. Die derzeit dafür eingesetzten Geräte sind am Ende ihrer Betriebszeit angelangt, weswegen in den nächsten vier Jahren sukzessiv alle 29 Messplätze des Luftmessnetzes durch aktuelle Messtechnik ersetzt werden sollen. Aus diesem Grund soll mit dem hier zugrunde liegenden Vergabeverfahren eine Rahmenvereinba-rung mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen werden. Das Messnetz soll künftig mit Messgeräten bestückt werden, die mit rein optischer Analytik die Feinstaubfraktionen PM 10 und PM 2,5 in einem Gerät bestimmen können.
Als eine Einheit "Messgerät" wird nachfolgend der gesamte Messplatz, sprich das Messgerät inkl. aller zum Betrieb notwendigen Peripherien (Probenahmerohr, Dachdurchführung, Probenahmekopf, Wetterstation etc.) verstanden. Die hier beschriebene Leistung umfasst die reine Lieferleistung der Messplätze an den in Ziff. 3.1 genannten Erfüllungsort und eine Erst-schulung. Die Installation und Inbetriebnahme der Messplätze in den Messstationen wird sei-tens des LfU ausgeführt. Alle erforderlichen Unterlagen und Beschreibungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die Lieferung der Einheit "Messgerät" je Messplatz ist je Gerät in Pos. 1 im Preisblatt (Formular 302) anzubieten. Umfang (1) Die Rahmenvereinbarung (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit einer Obergrenze von 29 Geräten, bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit, abgeschlossen. (2) Der Auftraggeber beabsichtigt, pro Kalenderjahr etwa 8 Geräte abzurufen. Ein Abnahmeanspruch des Auftragsnehmers besteht nicht. (3) Je nach Angebotspreis und verfügbarer Haushaltsmittel beabsichtigt der Auftraggeber, noch im Kalenderjahr 2025 zwischen 5 und 8 Geräte zu beschaffen. Für das Kalenderjahr 2025 wird daher abweichend von der Regelung in (1) eine verbindliche Abnahme von min. 4 Geräten vereinbart. Diese sind nach Beauftragung, welche unmittelbar nach der Zuschlagserteilung erfolgen wird, bis spätestens 12.12.2025 an den Lieferort gemäß Ziff. 3.1 zu liefern.
Als eine Einheit "Messgerät" wird nachfolgend der gesamte Messplatz, sprich das Messgerät inkl. aller zum Betrieb notwendigen Peripherien (Probenahmerohr, Dachdurchführung, Probenahmekopf, Wetterstation etc.) verstanden. Die hier beschriebene Leistung umfasst die reine Lieferleistung der Messplätze an den in Ziff. 3.1 genannten Erfüllungsort und eine Erst-schulung. Die Installation und Inbetriebnahme der Messplätze in den Messstationen wird sei-tens des LfU ausgeführt. Alle erforderlichen Unterlagen und Beschreibungen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die Lieferung der Einheit "Messgerät" je Messplatz ist je Gerät in Pos. 1 im Preisblatt (Formular 302) anzubieten. Umfang (1) Die Rahmenvereinbarung (siehe Formular 414) wird ohne Mindestabnahmemenge und mit einer Obergrenze von 29 Geräten, bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit, abgeschlossen. (2) Der Auftraggeber beabsichtigt, pro Kalenderjahr etwa 8 Geräte abzurufen. Ein Abnahmeanspruch des Auftragsnehmers besteht nicht. (3) Je nach Angebotspreis und verfügbarer Haushaltsmittel beabsichtigt der Auftraggeber, noch im Kalenderjahr 2025 zwischen 5 und 8 Geräte zu beschaffen. Für das Kalenderjahr 2025 wird daher abweichend von der Regelung in (1) eine verbindliche Abnahme von min. 4 Geräten vereinbart. Diese sind nach Beauftragung, welche unmittelbar nach der Zuschlagserteilung erfolgen wird, bis spätestens 12.12.2025 an den Lieferort gemäß Ziff. 3.1 zu liefern.
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort / Lieferort: - Sitz des Auftraggebers, Rheinallee 97-101, 55118 Mainz (Hinterhof)
Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-29 📅
Datum des Endes: 2029-09-28 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Optionen - sofern verfügbar Das zu liefernde Messgerät beinhaltet die Mindestanforderungen gemäß Ziff. 2.1 (Basisgerät) der Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus können über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung für den Auftraggeber weitere Funktionen / Optionen interessant werden, aber nur, sofern der Auftragnehmer diese Leistungen anbieten kann. Die Optionen sind: - Bereitstellung eines Ersatzgeräts (s.Ziff. 1.7, Formular 314) - den Probenahmeeinlass vor Zufrieren schützen (s.Ziff. 1.8, Formular 314), - Position der Dachdurchführung variabel gestalten (s.Ziff. 1.9, Formular 314). Die Ausgestaltung der vorgenannten Optionen wurde vom Auftragnehmer im Formular 313 (Bieterangaben zur Zuschlagsbewertung) als Teil seines Angebotes angeboten. Die vorgenannten optionalen Leistungen werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers beim Auftragnehmer, sofern von diesem angeboten, bzgl. Vergütungshöhe angefragt. Das darauf erteilte Vergütungsangebot kann nachverhandelt werden. Können sich Auftraggeber und Auftragnehmer nicht einigen, steht es dem Auftraggeber frei, diese Leistungen bei einem anderen Marktteilnehmer zu beziehen.
Optionen - sofern verfügbar Das zu liefernde Messgerät beinhaltet die Mindestanforderungen gemäß Ziff. 2.1 (Basisgerät) der Leistungsbeschreibung. Darüber hinaus können über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung für den Auftraggeber weitere Funktionen / Optionen interessant werden, aber nur, sofern der Auftragnehmer diese Leistungen anbieten kann. Die Optionen sind: - Bereitstellung eines Ersatzgeräts (s.Ziff. 1.7, Formular 314) - den Probenahmeeinlass vor Zufrieren schützen (s.Ziff. 1.8, Formular 314), - Position der Dachdurchführung variabel gestalten (s.Ziff. 1.9, Formular 314). Die Ausgestaltung der vorgenannten Optionen wurde vom Auftragnehmer im Formular 313 (Bieterangaben zur Zuschlagsbewertung) als Teil seines Angebotes angeboten. Die vorgenannten optionalen Leistungen werden bei Bedarf seitens des Auftraggebers beim Auftragnehmer, sofern von diesem angeboten, bzgl. Vergütungshöhe angefragt. Das darauf erteilte Vergütungsangebot kann nachverhandelt werden. Können sich Auftraggeber und Auftragnehmer nicht einigen, steht es dem Auftraggeber frei, diese Leistungen bei einem anderen Marktteilnehmer zu beziehen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-04 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 25 Tage Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-08-04 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-25 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Keine Eignungskriterien an das Unternehmen. Kriterien an das zu liefernde Produkt gem. Ziff. 2.1 der Leistungsbeschreibung
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYAAX
Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 25.07.2025 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 25.07.2025 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 07-0011801100100-43
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 127-437145 (2025-07-04)