Zur Umsetzung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) ist es Aufgabe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) zur jährlichen Kompensation unvermeidbarer Emissionen aus dienstlichen Flugreisen sowie zur Kompensation unvermeidbarer Emissionen der Staatsregierung zu beschaffen. Diese sollen nunmehr auch regionale CO2-Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) mit einem sukzessiv ansteigenden Anteil umfassen. Der fachliche Fokus bei den Projekten, aus denen die Gutschriften stammen sollen, liegt im naturbasierten Bereich mit dem Fokus auf Emissionsreduktion durch Moorbodenwiedervernässung. Es ist auch möglich, Gutschriften aus anderen Projekten einzureichen. Die Umsetzung der Projekte muss in Bayern erfolgen. Die regionalen Ausgleichsprojekte im Sinne des BayKlimaG unterliegen dabei strengen Qualitätsanforderungen (Bayern-Standard). Der Bedarf beläuft sich insgesamt auf 9.000 Zertifikate, aufgeteilt in vier Mengenlose zu 1.500 Zertifikate mit Leistungserbringung in 2025 (Los 1), 2.000 Zertifikate mit Leistungserbringung in 2026 (Los 2), 2.500 Zertifikate mit Leistungserbringung in 2027 (Los 3) und 3.000 Zertifikate mit Leistungserbringung in 2028 (Los 4). Die Zuschlagserteilung richtet sich je Los nach dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot (höchste Kennzahl Z). Je Los wird maximal ein Zuschlag erteilt. Es besteht eine Zuschlagslimitierung von maximal drei Losen je Bieter. Falls der Bietende nicht über die geforderte Gesamtanzahl an Gutschriften für das jeweilige Jahr des Loses aus ein und demselben Projekt verfügt, kann ein Hauptangebot auch aus beliebig gestückelten Gutschriften aus mehreren Projekten (maximal 3) bestehen, sofern dadurch in Summe die gewünschte Gesamtanzahl des entsprechenden Loses erreicht wird. Die Leistung wird anhand einzureichender Projektangaben bewertet. Bewertet wird die Qualität des Registers (15%), das Regelwerk gemäß Bayern-Standard (65%) und der Projektstandort und Projektart (20%). Der Angebotspreis pro Emissionsminderungsgutschrift darf den Betrag von 100 € netto nicht überschreiten. Die gesamten Emissionsminderungsgutschriften werden in Teil- und Fachlose (allgemeiner naturbasierter Bereich und im speziellen Moore) unterteilt. Vier Lose des allgemeinen naturbasierten Bereichs (Bestandteil des hiesigen Vergabeverfahrens) sowie die Lose für die Bedarfsjahre 2029-2040 (Vergabeverfahren folgt zu einem späteren Zeitpunkt) werden dem 80%-Kontigent zugeordnet. Vier Fachlose "Moore" werden dem 20%-Kontigent zugeordnet und von der europaweiten Ausschreibungspflicht ausgenommen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungskriterienkatalog und den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-31.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung regionaler Emissionsminderungsgutschriften zum Ausgleich nicht vermeidbarer Emissionen der bayerischen Staatsregierung
Referenznummer: 2025000025
Kurze Beschreibung:
Zur Umsetzung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) ist es Aufgabe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) zur jährlichen Kompensation unvermeidbarer Emissionen aus dienstlichen Flugreisen sowie zur Kompensation unvermeidbarer Emissionen der Staatsregierung zu beschaffen. Diese sollen nunmehr auch regionale CO2-Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) mit einem sukzessiv ansteigenden Anteil umfassen. Der fachliche Fokus bei den Projekten, aus denen die Gutschriften stammen sollen, liegt im naturbasierten Bereich mit dem Fokus auf Emissionsreduktion durch Moorbodenwiedervernässung. Es ist auch möglich, Gutschriften aus anderen Projekten einzureichen. Die Umsetzung der Projekte muss in Bayern erfolgen. Die regionalen Ausgleichsprojekte im Sinne des BayKlimaG unterliegen dabei strengen Qualitätsanforderungen (Bayern-Standard).
Der Bedarf beläuft sich insgesamt auf 9.000 Zertifikate, aufgeteilt in vier Mengenlose zu 1.500 Zertifikate mit Leistungserbringung in 2025 (Los 1), 2.000 Zertifikate mit Leistungserbringung in 2026 (Los 2), 2.500 Zertifikate mit Leistungserbringung in 2027 (Los 3) und 3.000 Zertifikate mit Leistungserbringung in 2028 (Los 4).
Die Zuschlagserteilung richtet sich je Los nach dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot (höchste Kennzahl Z). Je Los wird maximal ein Zuschlag erteilt. Es besteht eine Zuschlagslimitierung von maximal drei Losen je Bieter.
Falls der Bietende nicht über die geforderte Gesamtanzahl an Gutschriften für das jeweilige Jahr des Loses aus ein und demselben Projekt verfügt, kann ein Hauptangebot auch aus beliebig gestückelten Gutschriften aus mehreren Projekten (maximal 3) bestehen, sofern dadurch in Summe die gewünschte Gesamtanzahl des entsprechenden Loses erreicht wird.
Die Leistung wird anhand einzureichender Projektangaben bewertet. Bewertet wird die Qualität des Registers (15%), das Regelwerk gemäß Bayern-Standard (65%) und der Projektstandort und Projektart (20%). Der Angebotspreis pro Emissionsminderungsgutschrift darf den Betrag von 100 € netto nicht überschreiten.
Die gesamten Emissionsminderungsgutschriften werden in Teil- und Fachlose (allgemeiner naturbasierter Bereich und im speziellen Moore) unterteilt. Vier Lose des allgemeinen naturbasierten Bereichs (Bestandteil des hiesigen Vergabeverfahrens) sowie die Lose für die Bedarfsjahre 2029-2040 (Vergabeverfahren folgt zu einem späteren Zeitpunkt) werden dem 80%-Kontigent zugeordnet. Vier Fachlose "Moore" werden dem 20%-Kontigent zugeordnet und von der europaweiten Ausschreibungspflicht ausgenommen.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungskriterienkatalog und den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Zur Umsetzung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) ist es Aufgabe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) zur jährlichen Kompensation unvermeidbarer Emissionen aus dienstlichen Flugreisen sowie zur Kompensation unvermeidbarer Emissionen der Staatsregierung zu beschaffen. Diese sollen nunmehr auch regionale CO2-Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) mit einem sukzessiv ansteigenden Anteil umfassen. Der fachliche Fokus bei den Projekten, aus denen die Gutschriften stammen sollen, liegt im naturbasierten Bereich mit dem Fokus auf Emissionsreduktion durch Moorbodenwiedervernässung. Es ist auch möglich, Gutschriften aus anderen Projekten einzureichen. Die Umsetzung der Projekte muss in Bayern erfolgen. Die regionalen Ausgleichsprojekte im Sinne des BayKlimaG unterliegen dabei strengen Qualitätsanforderungen (Bayern-Standard).
Der Bedarf beläuft sich insgesamt auf 9.000 Zertifikate, aufgeteilt in vier Mengenlose zu 1.500 Zertifikate mit Leistungserbringung in 2025 (Los 1), 2.000 Zertifikate mit Leistungserbringung in 2026 (Los 2), 2.500 Zertifikate mit Leistungserbringung in 2027 (Los 3) und 3.000 Zertifikate mit Leistungserbringung in 2028 (Los 4).
Die Zuschlagserteilung richtet sich je Los nach dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot (höchste Kennzahl Z). Je Los wird maximal ein Zuschlag erteilt. Es besteht eine Zuschlagslimitierung von maximal drei Losen je Bieter.
Falls der Bietende nicht über die geforderte Gesamtanzahl an Gutschriften für das jeweilige Jahr des Loses aus ein und demselben Projekt verfügt, kann ein Hauptangebot auch aus beliebig gestückelten Gutschriften aus mehreren Projekten (maximal 3) bestehen, sofern dadurch in Summe die gewünschte Gesamtanzahl des entsprechenden Loses erreicht wird.
Die Leistung wird anhand einzureichender Projektangaben bewertet. Bewertet wird die Qualität des Registers (15%), das Regelwerk gemäß Bayern-Standard (65%) und der Projektstandort und Projektart (20%). Der Angebotspreis pro Emissionsminderungsgutschrift darf den Betrag von 100 € netto nicht überschreiten.
Die gesamten Emissionsminderungsgutschriften werden in Teil- und Fachlose (allgemeiner naturbasierter Bereich und im speziellen Moore) unterteilt. Vier Lose des allgemeinen naturbasierten Bereichs (Bestandteil des hiesigen Vergabeverfahrens) sowie die Lose für die Bedarfsjahre 2029-2040 (Vergabeverfahren folgt zu einem späteren Zeitpunkt) werden dem 80%-Kontigent zugeordnet. Vier Fachlose "Moore" werden dem 20%-Kontigent zugeordnet und von der europaweiten Ausschreibungspflicht ausgenommen.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungskriterienkatalog und den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Erwerb von CO2-Emissionsrechten📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Interne Kennung: 94048e20-c85a-40c1-afb1-a06046cd020c
Titel: 1.500 regionale Ausgleichsgutschriften für das Stilllegungsjahr 2025
Menge: 1500 Stück
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Mengenlos 1 über 1.500 regionale Ausgleichsgutschriften für das Stilllegungsjahr 2025
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:selbst#Die Teilnahme von KMU wird ausdrücklich befürwortet.
Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-01 📅
Datum des Endes: 2028-08-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: e7f27673-2519-4f2e-96d3-e39df6526aa9
Titel: 2.000 regionale Ausgleichsgutschriften für das Stilllegungsjahr 2026
Menge: 2000 Stück
Beschreibung der Beschaffung:
Mengenlos 2 über 2.000 regionale Ausgleichsgutschriften für das Stilllegungsjahr 2026
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: 037eeeca-6cc0-47ea-8c96-40f578dce3c6
Titel: 2.500 regionale Ausgleichsgutschriften für das Stilllegungsjahr 2027
Menge: 2500 Stück
Beschreibung der Beschaffung:
Mengenlos 3 über 2.500 regionale Ausgleichsgutschriften für das Stilllegungsjahr 2027
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: d9458a2f-bfc0-45c7-ba6e-2c7ac059dd6e
Titel: 3.000 regionale Ausgleichsgutschriften für das Stilllegungsjahr 2028
Menge: 3000 Stück
Beschreibung der Beschaffung:
Mengenlos 4 über 3.000 regionale Ausgleichsgutschriften für das Stilllegungsjahr 2028
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004 Beschreibung
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Postleitzahl: 86179
Stadt: Deutschland
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-12 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 88 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-05-04 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vertragsbedingungen
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Gemäß §§ 123, 124 GWB; §§ 57, 42 Abs. 1 VgV bzw. falls einschlägig § 16 VOB/A.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt.
- Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten).
Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt.
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen
bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer mit Eignungsleihe (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
- Die Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB wird von beteiligten Nachunternehmen ohne Eignungsleihe nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt.
- Eine Verpflichtungserklärung der beteiligten Nachunternehmer ist von jenen mit Eignungsleihe mit dem Angebot (bzw. in zweistufigen Verfahren mit Teilnahmeantrag) vorzulegen (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten).
Von Nachunternehmern ohne Eignungsleihe wird die Erklärung nur von zu bezuschlagenden Bietern vor Zuschlagserteilung eingeholt.
- ggf. Abgabe einer Eigenerklärung, warum bestehende fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht zum Ausschluss führen sollen; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft und beteiligte Nachunternehmer (Darlegung im Rahmen einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung möglich).
- Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- Ein Ausschluss aufgrund der Regelungen der §§ 123 und 124 GWB ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens möglich.
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen
bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ggf. auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben (Dokument in den Vergabeunterlagen enthalten – als Bestätigung wird die Beantwortung einer Frage im Kriterienkatalog der Angebotserstellung gefordert).
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: c0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-31+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 064-208396 (2025-03-31)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-30+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: bee10c2b-6fe7-4367-8fbb-7e16b4335425-01
Quelle: OJS 2025/S 085-283959 (2025-04-30)