Zur Umsetzung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) ist es Aufgabe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) zur jährlichen Kompensation unvermeidbarer Emissionen aus dienstlichen Flugreisen sowie zur Kompensation unvermeidbarer Emissionen der Staatsregierung zu beschaffen. Diese sollen nunmehr auch regionale CO2-Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) mit einem sukzessiv ansteigenden Anteil umfassen. Der fachliche Fokus bei den Projekten, aus denen die Gutschriften stammen sollen, liegt im naturbasierten Bereich mit dem Fokus auf Emissionsreduktion durch Moorbodenwiedervernässung. Es ist auch möglich, Gutschriften aus anderen Projekten einzureichen. Die Umsetzung der Projekte muss in Bayern erfolgen. Die regionalen Ausgleichsprojekte im Sinne des BayKlimaG unterliegen dabei strengen Qualitätsanforderungen (Bayern-Standard). Der Bedarf beläuft sich insgesamt auf 9.000 Zertifikate, aufgeteilt in vier Mengenlose zu 1.500 Zertifikate mit Leistungserbringung in 2025 (Los 1), 2.000 Zertifikate mit Leistungserbringung in 2026 (Los 2), 2.500 Zertifikate mit Leistungserbringung in 2027 (Los 3) und 3.000 Zertifikate mit Leistungserbringung in 2028 (Los 4). Die Zuschlagserteilung richtet sich je Los nach dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot (höchste Kennzahl Z). Je Los wird maximal ein Zuschlag erteilt. Es besteht eine Zuschlagslimitierung von maximal drei Losen je Bieter. Falls der Bietende nicht über die geforderte Gesamtanzahl an Gutschriften für das jeweilige Jahr des Loses aus ein und demselben Projekt verfügt, kann ein Hauptangebot auch aus beliebig gestückelten Gutschriften aus mehreren Projekten (maximal 3) bestehen, sofern dadurch in Summe die gewünschte Gesamtanzahl des entsprechenden Loses erreicht wird. Die Leistung wird anhand einzureichender Projektangaben bewertet. Bewertet wird die Qualität des Registers (15%), das Regelwerk gemäß Bayern-Standard (65%) und der Projektstandort und Projektart (20%). Der Angebotspreis pro Emissionsminderungsgutschrift darf den Betrag von 100 € netto nicht überschreiten. Die gesamten Emissionsminderungsgutschriften werden in Teil- und Fachlose (allgemeiner naturbasierter Bereich und im speziellen Moore) unterteilt. Vier Lose des allgemeinen naturbasierten Bereichs (Bestandteil des hiesigen Vergabeverfahrens) sowie die Lose für die Bedarfsjahre 2029-2040 (Vergabeverfahren folgt zu einem späteren Zeitpunkt) werden dem 80%-Kontigent zugeordnet. Vier Fachlose "Moore" werden dem 20%-Kontigent zugeordnet und von der europaweiten Ausschreibungspflicht ausgenommen. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungskriterienkatalog und den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-31.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung regionaler Emissionsminderungsgutschriften zum Ausgleich nicht vermeidbarer Emissionen der bayerischen Staatsregierung
Referenznummer: 2025000025
Kurze Beschreibung:
“Zur Umsetzung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) ist es Aufgabe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) Zertifikate...”
Kurze Beschreibung
Zur Umsetzung des Bayerischen Klimaschutzgesetzes (BayKlimaG) ist es Aufgabe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) zur jährlichen Kompensation unvermeidbarer Emissionen aus dienstlichen Flugreisen sowie zur Kompensation unvermeidbarer Emissionen der Staatsregierung zu beschaffen. Diese sollen nunmehr auch regionale CO2-Zertifikate (Emissionsminderungsgutschriften) mit einem sukzessiv ansteigenden Anteil umfassen. Der fachliche Fokus bei den Projekten, aus denen die Gutschriften stammen sollen, liegt im naturbasierten Bereich mit dem Fokus auf Emissionsreduktion durch Moorbodenwiedervernässung. Es ist auch möglich, Gutschriften aus anderen Projekten einzureichen. Die Umsetzung der Projekte muss in Bayern erfolgen. Die regionalen Ausgleichsprojekte im Sinne des BayKlimaG unterliegen dabei strengen Qualitätsanforderungen (Bayern-Standard).
Der Bedarf beläuft sich insgesamt auf 9.000 Zertifikate, aufgeteilt in vier Mengenlose zu 1.500 Zertifikate mit Leistungserbringung in 2025 (Los 1), 2.000 Zertifikate mit Leistungserbringung in 2026 (Los 2), 2.500 Zertifikate mit Leistungserbringung in 2027 (Los 3) und 3.000 Zertifikate mit Leistungserbringung in 2028 (Los 4).
Die Zuschlagserteilung richtet sich je Los nach dem jeweils wirtschaftlichsten Angebot (höchste Kennzahl Z). Je Los wird maximal ein Zuschlag erteilt. Es besteht eine Zuschlagslimitierung von maximal drei Losen je Bieter.
Falls der Bietende nicht über die geforderte Gesamtanzahl an Gutschriften für das jeweilige Jahr des Loses aus ein und demselben Projekt verfügt, kann ein Hauptangebot auch aus beliebig gestückelten Gutschriften aus mehreren Projekten (maximal 3) bestehen, sofern dadurch in Summe die gewünschte Gesamtanzahl des entsprechenden Loses erreicht wird.
Die Leistung wird anhand einzureichender Projektangaben bewertet. Bewertet wird die Qualität des Registers (15%), das Regelwerk gemäß Bayern-Standard (65%) und der Projektstandort und Projektart (20%). Der Angebotspreis pro Emissionsminderungsgutschrift darf den Betrag von 100 € netto nicht überschreiten.
Die gesamten Emissionsminderungsgutschriften werden in Teil- und Fachlose (allgemeiner naturbasierter Bereich und im speziellen Moore) unterteilt. Vier Lose des allgemeinen naturbasierten Bereichs (Bestandteil des hiesigen Vergabeverfahrens) sowie die Lose für die Bedarfsjahre 2029-2040 (Vergabeverfahren folgt zu einem späteren Zeitpunkt) werden dem 80%-Kontigent zugeordnet. Vier Fachlose "Moore" werden dem 20%-Kontigent zugeordnet und von der europaweiten Ausschreibungspflicht ausgenommen.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungskriterienkatalog und den Vertragsbedingungen zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Erwerb von CO2-Emissionsrechten📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Mengenlos 1 über 1.500 regionale Ausgleichsgutschriften für das Stilllegungsjahr 2025”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#Die Teilnahme von KMU wird ausdrücklich befürwortet.” Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-01 📅
Datum des Endes: 2028-08-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Mengenlos 2 über 2.000 regionale Ausgleichsgutschriften für das Stilllegungsjahr 2026” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Mengenlos 3 über 2.500 regionale Ausgleichsgutschriften für das Stilllegungsjahr 2027” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Mengenlos 4 über 3.000 regionale Ausgleichsgutschriften für das Stilllegungsjahr 2028” Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-12 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 88
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/4b051dd4-1a6e-40c6-a431-cb0742cec445/suitabilitycriteria
- Eigenerklärung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/4b051dd4-1a6e-40c6-a431-cb0742cec445/suitabilitycriteria
- Nachweis über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe Vertragsbedingungen”
“Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser...”
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 064-208396 (2025-03-31)