Zusätzliche Informationen
1.Vertragsgegenstand
•Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Lieferung eines funktionsfähigen, den technischen Spezifikationen entsprechenden Saug- und Spülfahrzeugs sowie aller vertraglich vereinbarten Zusatzleistungen (z. B. Dokumentationen, Einweisung).
2.Vertragsdauer / Lieferfrist
Lieferung bis spätestens 31.07.2026.
3.Leistungsumfang und technische Anforderungen
Das Fahrzeug muss den in den Leistungsverzeichnissen und technischen Spezifikationen beschriebenen Anforderungen entsprechen, insbesondere:
•Kombinierte Saug- und Spülfunktionalität
•Emissionsnormen Euro 6
•Geräuschgrenzwerte gemäß StVZO
•Edelstahlbehälter mit den geforderten Volumina
•Hochdruck- und Vakuumanlage inklusive Steuerungssysteme
•Max. 7,49t zugelassenes Gesamtgewicht
4.Abnahme und Prüfungen
•Die Abnahme erfolgt nach Lieferung und Installationsprüfung durch den Auftraggeber oder einen beauftragten Sachverständigen.
•Gutachten "selbstfahrende Arbeitsmaschine" Betriebserlaubnis nach §19.2 StVZO
•Das Fahrzeug muss allen maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften entsprechen (StVO, CE-Konformität etc.) und mit allen Nachweisen übergeben werden
•Fahrzeugabnahme nach § 13 EG
•Abnahme als Sonder-KFZ Tank- und Kanalreiniger
•Abnahmebescheinigung nach UVV-Druckbehälter
•Konformitätserklärung
•CE-Kennzeichnung
•Rohbauabnahme im Herstellerwerk
•Mängel sind schriftlich zu protokollieren. Nachbesserungspflichten des Auftragnehmers gelten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
5.Vertragsstrafe / Schadensersatz
Für Verzögerungen bei der Lieferung kann eine Vertragsstrafe von 0,1% des Auftragswertes pro Kalendertag, maximal bis zu 5% erhoben werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
6.Garantie und Gewährleistung
•Der Auftragnehmer garantiert eine Funktionsfähigkeit von mindestens 24 Monaten ab Abnahme.
•Für den Aufbau sowie wesentliche Aggregate gelten weitergehende Anforderungen hinsichtlich Haltbarkeit und Korrosionsschutz, mit Ansprüchen über die reguläre Gewährleistung hinaus (kulante Schadenbehebung bis 6 Jahre)
•Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist sind kostenfrei zu beheben.
•Ersatzteile und Serviceleistungen sind für mindestens 10 Jahre sicherzustellen und eine Übersicht über das nächste Servicecenter ist beizulegen
•Maximal zugelassen ist eine Entfernung von 200 km
7.Haftung und Versicherung
•Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch fehlerhafte Lieferung oder mangelhafte Ausführung entstehen.
•Eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von mind. 500.000,00 Euro ist nachzuweisen.
8. Dokumentation und Einweisung
•Der Auftragnehmer liefert vollständige technische Dokumentationen, Bedienungsanleitungen, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Prüfberichte einmal in Papierform und einmal digital.
•Eine Einweisung der Bedienmannschaft ist zu erbringen.
•Einweisung 1 Tag bei Auslieferung im Werk und 1 Tag vor Ort beim AG
9.Zahlungsbedingungen
•Die Zahlung erfolgt 14 Tage nach Abnahme des Fahrzeugs.
•Rechnungen sind mit allen erforderlichen Nachweisen einzureichen.
10.Rücktritt und Kündigung
•Bei wesentlicher Nichterfüllung oder Verzögerungen kann der Auftraggeber nach schriftlicher Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
•Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
•Auswertung der Zuschlagskriterien
Erreichen zwei oder mehrere Bieter nach der Bewertung die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält derjenige Bieter den Zuschlag, dessen vollständiges Angebot zuerst beim Auftraggeber eingegangen ist.