Kurze Beschreibung Die München Klinik (MüK) ist das größte Klinikunternehmen der Region und bietet Medizin auf höchstem Niveau im Herzen Münchens. Jährlich lassen sich rund 135.000 Menschen stationär und weitere 170.000 ambulant behandeln - aus München, aus der Region und aus der ganzen Welt. Auch in der Notfallmedizin ist das Städtische Klinikum die Nr. 1: über 40% aller Notfälle der Landeshauptstadt werden im MüK aufgenommen. Über 60 Fachkliniken und medizinische Abteilungen bieten den Bürgerinnen und Bürgern ein breites und doch hochspezialisiertes medizinisches Fachspektrum. Alle Häuser des Klinikums sind Lehrkrankenhäuser der Münchner Universitäten. Zahlreiche Zertifizierungen unterstreichen die Expertise der interdisziplinären Teams der MüK.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-28.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung und Betrieb Drucker und Multifunktionsgeräte
Referenznummer: 2854(2)/25
Kurze Beschreibung:
Kurze Beschreibung Die München Klinik (MüK) ist das größte Klinikunternehmen der Region und bietet Medizin auf höchstem Niveau im Herzen Münchens. Jährlich lassen sich rund 135.000 Menschen stationär und weitere 170.000 ambulant behandeln - aus München, aus der Region und aus der ganzen Welt. Auch in der Notfallmedizin ist das Städtische Klinikum die Nr. 1: über 40% aller Notfälle der Landeshauptstadt werden im MüK aufgenommen. Über 60 Fachkliniken und medizinische Abteilungen bieten den Bürgerinnen und Bürgern ein breites und doch hochspezialisiertes medizinisches Fachspektrum. Alle Häuser des Klinikums sind Lehrkrankenhäuser der Münchner Universitäten. Zahlreiche Zertifizierungen unterstreichen die Expertise der interdisziplinären Teams der MüK.
Kurze Beschreibung Die München Klinik (MüK) ist das größte Klinikunternehmen der Region und bietet Medizin auf höchstem Niveau im Herzen Münchens. Jährlich lassen sich rund 135.000 Menschen stationär und weitere 170.000 ambulant behandeln - aus München, aus der Region und aus der ganzen Welt. Auch in der Notfallmedizin ist das Städtische Klinikum die Nr. 1: über 40% aller Notfälle der Landeshauptstadt werden im MüK aufgenommen. Über 60 Fachkliniken und medizinische Abteilungen bieten den Bürgerinnen und Bürgern ein breites und doch hochspezialisiertes medizinisches Fachspektrum. Alle Häuser des Klinikums sind Lehrkrankenhäuser der Münchner Universitäten. Zahlreiche Zertifizierungen unterstreichen die Expertise der interdisziplinären Teams der MüK.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Drucker und Plotter📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2854(2)/25
Beschreibung der Beschaffung:
Die München Klinik betreibt eine Flotte von ca. 2.300 geleasten Lexmark Multifunktionsgeräten und Laserdruckern. Die Geräte sollen beginnend Anfang der ersten Jahreshälfte von 2026 ersetzt werden.
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Angaben 1. Bestandteile der Vergabeunterlagen, die Vertragsbestandteil werden, zu unterschreiben und mit dem Angebot abzugeben sind: 1.1. Angebotsschreiben 1.2. Eigenerklärung Eignung 1.3. Schutzerklärung Scientology 1.4. Eigenerklärung Russlandsanktionen 1.5. Bietergemeinschaft (falls einschlägig) 1.6. Verzeichnis der LeistKap anderer Unternehmen (falls einschlägig) 1.7. Referenzenvordruck 1.8. Preisblatt 1.9. Unterlagen Kriterienkatalog 1.10. Auftragsverarbeitungsvertrag AVV - Kopfdokument (auszufüllen) 1.11. Vertrag (zu unterzeichnen) 2. Bestandteile der Vergabeunterlagen, die Vertragsbestandteil werden und die beim Bieter verbleiben: 2.1. Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (dieses Dokument) 2.2. Datenschutzhinweise 2.3. Auftragsverarbeitungsvertrag AVV - allgemein (im Auftragsfall zu finalisieren) 2.4. Vertraulichkeitserklärung (im Auftragsfall zu unterschreiben) 2.5. Zusätzliche Vertragsbedingungen MüK 2.6. IT-Infrastruktur 2.7. Merkblatt für MitarbeiterFremdfirmen 3. Zusätzlich vom Bieter einzureichende Unterlagen: 3.1. Nachweis einer Handelsregistereintragung 3.2. Nachweis eines aktuellen Versicherungsnachweises 3.3. Nachweise gemäß Anlage 3.2_Unterlagen Kriterienkatalog **** Aus technischen Gründen kann keine Uhrzeit für die "Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen" eingesetzt werden. Entgegen der Angaben "Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/12/2025 23:59 +01:00" wird die Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen auf den 19.12.2025 um 10:00 Uhr gesetzt.
Zusätzliche Angaben 1. Bestandteile der Vergabeunterlagen, die Vertragsbestandteil werden, zu unterschreiben und mit dem Angebot abzugeben sind: 1.1. Angebotsschreiben 1.2. Eigenerklärung Eignung 1.3. Schutzerklärung Scientology 1.4. Eigenerklärung Russlandsanktionen 1.5. Bietergemeinschaft (falls einschlägig) 1.6. Verzeichnis der LeistKap anderer Unternehmen (falls einschlägig) 1.7. Referenzenvordruck 1.8. Preisblatt 1.9. Unterlagen Kriterienkatalog 1.10. Auftragsverarbeitungsvertrag AVV - Kopfdokument (auszufüllen) 1.11. Vertrag (zu unterzeichnen) 2. Bestandteile der Vergabeunterlagen, die Vertragsbestandteil werden und die beim Bieter verbleiben: 2.1. Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (dieses Dokument) 2.2. Datenschutzhinweise 2.3. Auftragsverarbeitungsvertrag AVV - allgemein (im Auftragsfall zu finalisieren) 2.4. Vertraulichkeitserklärung (im Auftragsfall zu unterschreiben) 2.5. Zusätzliche Vertragsbedingungen MüK 2.6. IT-Infrastruktur 2.7. Merkblatt für MitarbeiterFremdfirmen 3. Zusätzlich vom Bieter einzureichende Unterlagen: 3.1. Nachweis einer Handelsregistereintragung 3.2. Nachweis eines aktuellen Versicherungsnachweises 3.3. Nachweise gemäß Anlage 3.2_Unterlagen Kriterienkatalog **** Aus technischen Gründen kann keine Uhrzeit für die "Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen" eingesetzt werden. Entgegen der Angaben "Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 19/12/2025 23:59 +01:00" wird die Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen auf den 19.12.2025 um 10:00 Uhr gesetzt.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Laserdrucker📦
Postanschrift: Thalkirchner Straße 48
Postleitzahl: 80337
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 60 Monate
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Mit Zuschlagserteilung erteilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer den Auftrag zur Lieferung der unter Gerätebedarf in Zeile 7 des Preisblattes aufgeführten Geräte nach Maßgabe des zwischen den Parteien abzustimmenden Rollout-Plans (sog. "Grundauftrag").Über den Grundauftrag hinaus ist die Auftraggeberin berechtigt, aber nicht verpflichtet, für die Dauer von 36 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zuschlags, Nachbestellungen der ausschreibungsgegenständlichen Geräte nach Maßgabe der Bedingungen dieses Vertrages zu tätigen (sog. "Rahmenvereinbarung Nachbestellungen"). Die Laufzeit des Vertrages ist wie folgt bestimmt: a. Grundauftrag: Der Vertrag hat eine Laufzeit von 60 Monate, gerechnet ab dem Abschluss des Rollout. Der Vertrag kann bis zu dreimal um jeweils 12 Monate durch einseitige Erklärung der Auftraggeberin verlängert werden. b. Die Rahmenvereinbarung Nachbestellungen hat eine Laufzeit von 36 Monaten, gerechnet ab Abschluss des Rollout; sie endet ohne weiteres, wenn die in Zeile 8 des Preisblattes benannten Bezugsvolumina erreicht sind. Für in diesem Zeitraum nachträglich abgerufene Gerätemietverträge gilt grundsätzlich die Befristung und Verlängerungsoption nach vorstehendem Unterabsatz a., wobei die Mietdauer für nachbestellte Geräte spätestens mit Ablauf des ggfls. verlängerten Grundauftrags endet. **** Höchstmenge der Rahmenvereinbarung Nachbestellungen: Zusätzlich zum Grundauftrag (a.) (Gerätebedarf: 1700 Stück) umfasst das Vergabeverfahren eine Rahmenvereinbarung für Nachbestellungen. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung für die Nachbestellungen (b.) beträgt 850 Stück.
Mit Zuschlagserteilung erteilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer den Auftrag zur Lieferung der unter Gerätebedarf in Zeile 7 des Preisblattes aufgeführten Geräte nach Maßgabe des zwischen den Parteien abzustimmenden Rollout-Plans (sog. "Grundauftrag").Über den Grundauftrag hinaus ist die Auftraggeberin berechtigt, aber nicht verpflichtet, für die Dauer von 36 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zuschlags, Nachbestellungen der ausschreibungsgegenständlichen Geräte nach Maßgabe der Bedingungen dieses Vertrages zu tätigen (sog. "Rahmenvereinbarung Nachbestellungen"). Die Laufzeit des Vertrages ist wie folgt bestimmt: a. Grundauftrag: Der Vertrag hat eine Laufzeit von 60 Monate, gerechnet ab dem Abschluss des Rollout. Der Vertrag kann bis zu dreimal um jeweils 12 Monate durch einseitige Erklärung der Auftraggeberin verlängert werden. b. Die Rahmenvereinbarung Nachbestellungen hat eine Laufzeit von 36 Monaten, gerechnet ab Abschluss des Rollout; sie endet ohne weiteres, wenn die in Zeile 8 des Preisblattes benannten Bezugsvolumina erreicht sind. Für in diesem Zeitraum nachträglich abgerufene Gerätemietverträge gilt grundsätzlich die Befristung und Verlängerungsoption nach vorstehendem Unterabsatz a., wobei die Mietdauer für nachbestellte Geräte spätestens mit Ablauf des ggfls. verlängerten Grundauftrags endet. **** Höchstmenge der Rahmenvereinbarung Nachbestellungen: Zusätzlich zum Grundauftrag (a.) (Gerätebedarf: 1700 Stück) umfasst das Vergabeverfahren eine Rahmenvereinbarung für Nachbestellungen. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung für die Nachbestellungen (b.) beträgt 850 Stück.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-05 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅ Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen:
Mit Zuschlagserteilung erteilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer den Auftrag zur Lieferung der unter Gerätebedarf in Zeile 7 des Preisblattes aufgeführten Geräte nach Maßgabe des zwischen den Parteien abzustimmenden Rollout-Plans (sog. "Grundauftrag").Über den Grundauftrag hinaus ist die Auftraggeberin berechtigt, aber nicht verpflichtet, für die Dauer von 36 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zuschlags, Nachbestellungen der ausschreibungsgegenständlichen Geräte nach Maßgabe der Bedingungen dieses Vertrages zu tätigen (sog. "Rahmenvereinbarung Nachbestellungen"). Die Laufzeit des Vertrages ist wie folgt bestimmt: a. Grundauftrag: Der Vertrag hat eine Laufzeit von 60 Monate, gerechnet ab dem Abschluss des Rollout. Der Vertrag kann bis zu dreimal um jeweils 12 Monate durch einseitige Erklärung der Auftraggeberin verlängert werden. b. Die Rahmenvereinbarung Nachbestellungen hat eine Laufzeit von 36 Monaten, gerechnet ab Abschluss des Rollout; sie endet ohne weiteres, wenn die in Zeile 8 des Preisblattes benannten Bezugsvolumina erreicht sind. Für in diesem Zeitraum nachträglich abgerufene Gerätemietverträge gilt grundsätzlich die Befristung und Verlängerungsoption nach vorstehendem Unterabsatz a., wobei die Mietdauer für nachbestellte Geräte spätestens mit Ablauf des ggfls. verlängerten Grundauftrags endet. **** Höchstmenge der Rahmenvereinbarung Nachbestellungen: Zusätzlich zum Grundauftrag (a.) (Gerätebedarf: 1700 Stück) umfasst das Vergabeverfahren eine Rahmenvereinbarung für Nachbestellungen. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung für die Nachbestellungen (b.) beträgt 850 Stück.
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 4 Jahren vorzulegen
Mit Zuschlagserteilung erteilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer den Auftrag zur Lieferung der unter Gerätebedarf in Zeile 7 des Preisblattes aufgeführten Geräte nach Maßgabe des zwischen den Parteien abzustimmenden Rollout-Plans (sog. "Grundauftrag").Über den Grundauftrag hinaus ist die Auftraggeberin berechtigt, aber nicht verpflichtet, für die Dauer von 36 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zuschlags, Nachbestellungen der ausschreibungsgegenständlichen Geräte nach Maßgabe der Bedingungen dieses Vertrages zu tätigen (sog. "Rahmenvereinbarung Nachbestellungen"). Die Laufzeit des Vertrages ist wie folgt bestimmt: a. Grundauftrag: Der Vertrag hat eine Laufzeit von 60 Monate, gerechnet ab dem Abschluss des Rollout. Der Vertrag kann bis zu dreimal um jeweils 12 Monate durch einseitige Erklärung der Auftraggeberin verlängert werden. b. Die Rahmenvereinbarung Nachbestellungen hat eine Laufzeit von 36 Monaten, gerechnet ab Abschluss des Rollout; sie endet ohne weiteres, wenn die in Zeile 8 des Preisblattes benannten Bezugsvolumina erreicht sind. Für in diesem Zeitraum nachträglich abgerufene Gerätemietverträge gilt grundsätzlich die Befristung und Verlängerungsoption nach vorstehendem Unterabsatz a., wobei die Mietdauer für nachbestellte Geräte spätestens mit Ablauf des ggfls. verlängerten Grundauftrags endet. **** Höchstmenge der Rahmenvereinbarung Nachbestellungen: Zusätzlich zum Grundauftrag (a.) (Gerätebedarf: 1700 Stück) umfasst das Vergabeverfahren eine Rahmenvereinbarung für Nachbestellungen. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung für die Nachbestellungen (b.) beträgt 850 Stück.
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-01-05 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-12-19 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Hat die Auftraggeberin nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bietenden, kann sie den Bietenden zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich die Auftraggeberin die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor, eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.
Hat die Auftraggeberin nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bietenden, kann sie den Bietenden zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich die Auftraggeberin die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor, eine Verpflichtung hierzu besteht jedoch nicht.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis des Eintrags ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV). Der Auszug darf nicht älter als 12 Monate sein.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: - Personenschäden: Mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr - Sachschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr - Vermögensschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr - Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Implosion, Induktion, Überspannung, Raub, Einbruch/Diebstahl und höhere Gewalt: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. Ein Versicherungsnachweis über die geforderte Firmenhaftpflichtversicherung beziehungsweise eine schriftliche Erklärung zur Erhöhung der Firmenhaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss dem Antrag zwingend beigelegt werden. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist der Berufshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: - Personenschäden: Mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr - Sachschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr - Vermögensschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr - Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Implosion, Induktion, Überspannung, Raub, Einbruch/Diebstahl und höhere Gewalt: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. Ein Versicherungsnachweis über die geforderte Firmenhaftpflichtversicherung beziehungsweise eine schriftliche Erklärung zur Erhöhung der Firmenhaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss dem Antrag zwingend beigelegt werden. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist der Berufshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eignungskriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Mindestanforderung: Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen jeweils mindestens 6.000.000 Euro je Geschäftsjahr betragen haben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). Mindestanforderung: Der Umsatz des Bieters muss in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen jeweils mindestens 6.000.000 Euro je Geschäftsjahr betragen haben.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bitte geben Sie insgesamt ein vergleichbares Referenzprojekt an. Vergleichbar ist die Referenz, wenn Sie folgende Kriterien erfüllt: 1. Leistungsinhalt: Lieferung und Installation von mindestens 2.000 Geräten in 3 Monaten 2. Leistungszeitraum: Referenzen sind nicht älter als 4 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung dieses Vergabeverfahrens In der Referenz sind folgende Angaben zu benennen: Kundenname, Installationsjahr, Anzahl & Art der Geräte, Anzahl der Standorte, Zeitrahmen des Rollouts, Vorgehensweise. Bitte verwenden Sie zur Angabe Ihrer Referenz die Dokumente "2.1_Eigenerklärung Eignung.docx" und "2.5_Referenzenvordruck.docx" Bitte beachten Sie, dass zur Überprüfbarkeit der Referenz die Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, E-Mail, Telefonnummer) des Referenzgebers angegeben werden müssen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen zu verifizieren.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bitte geben Sie insgesamt ein vergleichbares Referenzprojekt an. Vergleichbar ist die Referenz, wenn Sie folgende Kriterien erfüllt: 1. Leistungsinhalt: Lieferung und Installation von mindestens 2.000 Geräten in 3 Monaten 2. Leistungszeitraum: Referenzen sind nicht älter als 4 Jahre, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung dieses Vergabeverfahrens In der Referenz sind folgende Angaben zu benennen: Kundenname, Installationsjahr, Anzahl & Art der Geräte, Anzahl der Standorte, Zeitrahmen des Rollouts, Vorgehensweise. Bitte verwenden Sie zur Angabe Ihrer Referenz die Dokumente "2.1_Eigenerklärung Eignung.docx" und "2.5_Referenzenvordruck.docx" Bitte beachten Sie, dass zur Überprüfbarkeit der Referenz die Kontaktdaten des Ansprechpartners (Name, E-Mail, Telefonnummer) des Referenzgebers angegeben werden müssen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Referenzen zu verifizieren.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Angaben, dass zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB nicht vorliegen, Dokument "2.1_Eigenerklärung Eignung" 2. Angaben, dass fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB nicht vorliegen, Dokument "2.1_Eigenerklärung Eignung" 3. Angaben zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB, Dokument "2.1_Eigenerklärung Eignung" 4. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes, Dokument "2.1_Eigenerklärung Eignung" 5. Antikorruptionserklärung, Dokument "2.1_Eigenerklärung Eignung" 6. Ausschluss Interessenkonflikt, Dokument "2.1_Eigenerklärung Eignung" 7. Schutzerklärung Scientology, Dokument "2.2_Schutzerklärung Scientology" 8. Eigenerklärung Russlandsanktionen, Dokument "2.6_Eigenerklärung Russlandsanktionen" 9. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister abzufragen.
1. Angaben, dass zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB nicht vorliegen, Dokument "2.1_Eigenerklärung Eignung" 2. Angaben, dass fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB nicht vorliegen, Dokument "2.1_Eigenerklärung Eignung" 3. Angaben zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB, Dokument "2.1_Eigenerklärung Eignung" 4. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes, Dokument "2.1_Eigenerklärung Eignung" 5. Antikorruptionserklärung, Dokument "2.1_Eigenerklärung Eignung" 6. Ausschluss Interessenkonflikt, Dokument "2.1_Eigenerklärung Eignung" 7. Schutzerklärung Scientology, Dokument "2.2_Schutzerklärung Scientology" 8. Eigenerklärung Russlandsanktionen, Dokument "2.6_Eigenerklärung Russlandsanktionen" 9. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister abzufragen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Wir verweisen Sie hier auf das auszufüllende und mit dem Angebot / dem Teilnahmeantrag einzureichende Dokument "Eigenerklärung Eignung.docx"
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YL55WMK#
Verifizierende Teststellung (vorbehalten) Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Angebotsöffnung eine verifizierende Teststellung des bestplatzierten Bieters gemäß der in diesem Verfahren festgelegten Zuschlagskriterien vorzunehmen. Die verifizierende Teststellung dient der Überprüfung der angebotenen Leistungen in Bezug auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Konformität bezüglich der gestellten Anforderungen in den Vergabeunterlagen hinsichtlich der zu liefernden Geräte. Die Beschränkung auf den bestplatzierten Bieter dient der Effizienz des Verfahrens unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Sofern die Auftraggeberin von der verifizierenden Teststellung Gebrauch macht, wird der Bieter rechtzeitig über die bevorstehende verifizierende Teststellung benachrichtigt. Diese wäre im Fall der Inanspruchnahme voraussichtlich für Januar 2026 geplant. Änderungen werden dem Bieter rechtzeitig bekanntgegeben. Wird der Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert, so hat dieser jeweils ein betriebsbereites Gerät aus allen Kategorien (LK1 bis LK6) anzuliefern. Wichtiger Hinweis: Die Teilnahme an der Teststellung ist zwingender Bestandteil des Vergabeverfahrens, wenn die Auftraggeberin davon Gebrauch macht. Wird ein Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert und unterbleibt die fristgerechte Anlieferung der Geräte, so wird das Angebot aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen, ohne dass eine Nachforderung erfolgt. Erfüllen die Geräte nicht die Anforderungen der Vergabeunterlagen, so führt dies zu einem Nichtbestehen der Teststellung und somit ebenfalls zum Ausschluss. Für den Fall, dass der bestplatzierte Bieter die verifizierende Teststellung nicht besteht, wird der nächstgereihte Bieter in gleicher Weise überprüft. Dieses Verfahren wiederholt sich bis zur Feststellung eines erfolgreichen Bieters. Bitte beachten Sie, dass keine Kostenerstattung seitens der Auftraggeberin für die Bereitstellung der Testprodukte erfolgen wird.
Verifizierende Teststellung (vorbehalten) Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Angebotsöffnung eine verifizierende Teststellung des bestplatzierten Bieters gemäß der in diesem Verfahren festgelegten Zuschlagskriterien vorzunehmen. Die verifizierende Teststellung dient der Überprüfung der angebotenen Leistungen in Bezug auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Konformität bezüglich der gestellten Anforderungen in den Vergabeunterlagen hinsichtlich der zu liefernden Geräte. Die Beschränkung auf den bestplatzierten Bieter dient der Effizienz des Verfahrens unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Sofern die Auftraggeberin von der verifizierenden Teststellung Gebrauch macht, wird der Bieter rechtzeitig über die bevorstehende verifizierende Teststellung benachrichtigt. Diese wäre im Fall der Inanspruchnahme voraussichtlich für Januar 2026 geplant. Änderungen werden dem Bieter rechtzeitig bekanntgegeben. Wird der Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert, so hat dieser jeweils ein betriebsbereites Gerät aus allen Kategorien (LK1 bis LK6) anzuliefern. Wichtiger Hinweis: Die Teilnahme an der Teststellung ist zwingender Bestandteil des Vergabeverfahrens, wenn die Auftraggeberin davon Gebrauch macht. Wird ein Bieter zur verifizierenden Teststellung aufgefordert und unterbleibt die fristgerechte Anlieferung der Geräte, so wird das Angebot aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen, ohne dass eine Nachforderung erfolgt. Erfüllen die Geräte nicht die Anforderungen der Vergabeunterlagen, so führt dies zu einem Nichtbestehen der Teststellung und somit ebenfalls zum Ausschluss. Für den Fall, dass der bestplatzierte Bieter die verifizierende Teststellung nicht besteht, wird der nächstgereihte Bieter in gleicher Weise überprüft. Dieses Verfahren wiederholt sich bis zur Feststellung eines erfolgreichen Bieters. Bitte beachten Sie, dass keine Kostenerstattung seitens der Auftraggeberin für die Bereitstellung der Testprodukte erfolgen wird.
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. **** 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. **** 3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. **** 2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. **** 3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-28+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 232-797940 (2025-11-28)
Auftragsbekanntmachung (2025-12-23) Objekt Beschreibung
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Mit Zuschlagserteilung erteilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer den Auftrag zur Lieferung der unter Gerätebedarf in Zeile 7 des Preisblattes aufgeführten Geräte nach Maßgabe des zwischen den Parteien abzustimmenden Rollout-Plans (sog. "Grundauftrag").Über den Grundauftrag hinaus ist die Auftraggeberin berechtigt, aber nicht verpflichtet, für die Dauer von 36 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zuschlags, Nachbestellungen der ausschreibungsgegenständlichen Geräte nach Maßgabe der Bedingungen dieses Vertrages zu tätigen (sog. "Rahmenvereinbarung Nachbestellungen"). Die Laufzeit des Vertrages ist wie folgt bestimmt: a. Grundauftrag: Der Vertrag hat eine Laufzeit von 60 Monate, gerechnet ab dem Abschluss des Rollout. Der Vertrag kann bis zu dreimal um jeweils 12 Monate durch einseitige Erklärung der Auftraggeberin verlängert werden. b. Die Rahmenvereinbarung Nachbestellungen hat eine Laufzeit von 36 Monaten, gerechnet ab Abschluss des Rollout, sie endet ohne weiteres, wenn die in Zeile 8 des Preisblattes benannten Bezugsvolumina erreicht sind. Für in diesem Zeitraum nachträglich abgerufene Gerätemietverträge gilt grundsätzlich die Grundlaufzeit und Verlängerungsoption des Grundauftrags. **** Höchstmenge der Rahmenvereinbarung Nachbestellungen: Zusätzlich zum Grundauftrag (a.) (Gerätebedarf: 1700 Stück) umfasst das Vergabeverfahren eine Rahmenvereinbarung für Nachbestellungen. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung für die Nachbestellungen (b.) beträgt 850 Stück.
Mit Zuschlagserteilung erteilt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer den Auftrag zur Lieferung der unter Gerätebedarf in Zeile 7 des Preisblattes aufgeführten Geräte nach Maßgabe des zwischen den Parteien abzustimmenden Rollout-Plans (sog. "Grundauftrag").Über den Grundauftrag hinaus ist die Auftraggeberin berechtigt, aber nicht verpflichtet, für die Dauer von 36 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Zuschlags, Nachbestellungen der ausschreibungsgegenständlichen Geräte nach Maßgabe der Bedingungen dieses Vertrages zu tätigen (sog. "Rahmenvereinbarung Nachbestellungen"). Die Laufzeit des Vertrages ist wie folgt bestimmt: a. Grundauftrag: Der Vertrag hat eine Laufzeit von 60 Monate, gerechnet ab dem Abschluss des Rollout. Der Vertrag kann bis zu dreimal um jeweils 12 Monate durch einseitige Erklärung der Auftraggeberin verlängert werden. b. Die Rahmenvereinbarung Nachbestellungen hat eine Laufzeit von 36 Monaten, gerechnet ab Abschluss des Rollout, sie endet ohne weiteres, wenn die in Zeile 8 des Preisblattes benannten Bezugsvolumina erreicht sind. Für in diesem Zeitraum nachträglich abgerufene Gerätemietverträge gilt grundsätzlich die Grundlaufzeit und Verlängerungsoption des Grundauftrags. **** Höchstmenge der Rahmenvereinbarung Nachbestellungen: Zusätzlich zum Grundauftrag (a.) (Gerätebedarf: 1700 Stück) umfasst das Vergabeverfahren eine Rahmenvereinbarung für Nachbestellungen. Die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung für die Nachbestellungen (b.) beträgt 850 Stück.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-23+01:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
Vertragslaufzeit - Anpassung § 12 lit. b in Anlage 4.0 Vertrag_V2 ALT: Die Rahmenvereinbarung Nachbestellungen hat eine Laufzeit von 36 Monaten, gerechnet ab Abschluss des Rollout; sie endet ohne weiteres, wenn die in Zeile 8 des Preisblattes benannten Bezugsvolumina erreicht sind. Für in diesem Zeitraum nachträglich abgerufene Gerätemietverträge gilt grundsätzlich die Befristung und Verlängerungsoption nach vorstehendem Unterabsatz a., wobei die Mietdauer für nachbestellte Geräte spätestens mit Ablauf des ggfls. verlängerten Grundauftrags endet (vgl. § 5 Abs. 19 lit. c) ii)). NEU: Die Rahmenvereinbarung Nachbestellungen hat eine Laufzeit von 36 Monaten, gerechnet ab Abschluss des Rollout, sie endet ohne weiteres, wenn die in Zeile 8 des Preisblattes benannten Bezugsvolumina erreicht sind. Für in diesem Zeitraum nachträglich abgerufene Gerätemietverträge gilt grundsätzlich die Grundlaufzeit und Verlängerungsoption des Grundauftrags.
Vertragslaufzeit - Anpassung § 12 lit. b in Anlage 4.0 Vertrag_V2 ALT: Die Rahmenvereinbarung Nachbestellungen hat eine Laufzeit von 36 Monaten, gerechnet ab Abschluss des Rollout; sie endet ohne weiteres, wenn die in Zeile 8 des Preisblattes benannten Bezugsvolumina erreicht sind. Für in diesem Zeitraum nachträglich abgerufene Gerätemietverträge gilt grundsätzlich die Befristung und Verlängerungsoption nach vorstehendem Unterabsatz a., wobei die Mietdauer für nachbestellte Geräte spätestens mit Ablauf des ggfls. verlängerten Grundauftrags endet (vgl. § 5 Abs. 19 lit. c) ii)). NEU: Die Rahmenvereinbarung Nachbestellungen hat eine Laufzeit von 36 Monaten, gerechnet ab Abschluss des Rollout, sie endet ohne weiteres, wenn die in Zeile 8 des Preisblattes benannten Bezugsvolumina erreicht sind. Für in diesem Zeitraum nachträglich abgerufene Gerätemietverträge gilt grundsätzlich die Grundlaufzeit und Verlängerungsoption des Grundauftrags.
Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: f6ef2ef1-ffb7-49b7-a172-e6b627c9344b-01
Quelle: OJS 2025/S 248-861930 (2025-12-23)