Beschaffung und Implementierung eines CRM-Systems

Max-Planck-Institut für Kolloid- und Grenzflächenforschung (für das CTC)

Beschaffung und Implementierung eines CRM-Systems (Customer Relationship Management System)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-07-03 Auftragsbekanntmachung
2025-08-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2025-07-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung und Implementierung eines CRM-Systems
Referenznummer: MPG-KGF-CTC-CRM1
Kurze Beschreibung:
Beschaffung und Implementierung eines CRM-Systems (Customer Relationship Management System)
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM) 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Postanschrift: Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch
Postleitzahl: 04509
Stadt: Delitzsch
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Nordsachsen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-11 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Es ist beabsichtigt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt bis zum 31.12.2025 Lizenzen für ein CRM-System und dazugehörige Dienstleistungen über einen Partner eines Software-Anbieters zu beschaffen. Es soll für den Auftraggeber ferner die Möglichkeit bestehen, die Lizenzen zwei Mal um ein Jahr, also maximal bis 31.12.2027, zu verlängern. Zum Zeitpunkt der Beauftragung fungiert das Max-Planck-Institut für Kolloid- und Grenzflächenforschung als Auftraggeber. Voraussichtlich zum 01.01.2026 wird diese Rolle jedoch auf das zukünftige CTC in Form der CTC gGmbH übergehen. Hierzu werden bestehende Verträge entsprechende Umschreibungen und Anpassungen hinsichtlich der Vertragspartner und formaler Prozesse, wie beispielsweise der Adressen für die Rechnungsstellung, erfordern. Der Ausschreibungsprozess wird ab diesem Zeitpunkt ebenfalls eigenständig erfolgen.
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Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit der erworbenen Lizenzen beginnt ab Vertragsbeginn und endet am 31.12.2025. Es wird eine Laufzeitverlängerung vorgesehen, sofern das CTC das Vertragsverhältnis nicht aufkündigt. Ist wird eine Lizenzierung bis maximal 31.12.2027 angestrebt
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): fachliche Aspekte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Preis
Preis (Gewichtung): 70.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postanschrift: Am Mühlenberg 1
Postleitzahl: 14476
Stadt: Potsdam-Golm

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-06 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-06 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-08-06 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Preisrelevante Angaben werden nicht nachgefordert. Beim Fehlen von preisrelevanten Angaben wird das Angebot ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Max-Planck-Institut für Kolloid- und Grenzflächenforschung (für das CTC)
Nationale Registrierungsnummer: t:03315679107
Postanschrift: Am Mühlenberg 1
Postleitzahl: 14476
Postort: Potsdam-Golm
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Einkauf
E-Mail: einkauf@mpikg.mpg.de 📧
Telefon: +49 331-5679107 📞
URL: https://www.mpikg.mpg.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.mpg.de/einkauf/beschafferprofil 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-197cf00e4f7-f1a82da5ed2803e 🌏
Teilnahme-URL: https://www.tender24.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Süd
Nationale Registrierungsnummer: t:08921762411
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 89-2176-2411 📞
Fax: +49 89-2176-2847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: -->Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern (bei der benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-03+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 126-433491 (2025-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-07)
Auftragsvergabe
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 0

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 433491-2025

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen. Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 152-524288 (2025-08-07)