Das Klinikum Hanau beabsichtigt 2 stationäre digitale Bucky-Röntgenaufnahmeplätze zu errichten sowie 2 mobile digitale Röntgenaufnahmesysteme zu beschaffen. Die Aufgabe besteht darin, ein hoch innovatives sowie wirtschaftliches digitales Röntgen-Gesamtkonzept auszubilden. An dem Buckyplatz wird eine mittels 3D-Kamera gestützte Patientenpositionierung und KI-gesteuerter Objekteinblendung des Thorax sowie fakultativ und, sofern verfügbar, auch weiterer Organe gewünscht. Die an den Buckyplätzen verwendeten mobilen Detektoren müssen im „Sharing-Verfahren“ mit den hier ebenfalls ausgeschriebenen mobilen digitalen Aufnahmesystemen wechselseitig untereinander austauschbar genutzt werden können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-18.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung und Instandhaltung Digitales Röntgenkonzept
Kurze Beschreibung:
“Das Klinikum Hanau beabsichtigt 2 stationäre digitale Bucky-Röntgenaufnahmeplätze zu errichten sowie 2 mobile digitale Röntgenaufnahmesysteme zu beschaffen....”
Kurze Beschreibung
Das Klinikum Hanau beabsichtigt 2 stationäre digitale Bucky-Röntgenaufnahmeplätze zu errichten sowie 2 mobile digitale Röntgenaufnahmesysteme zu beschaffen. Die Aufgabe besteht darin, ein hoch innovatives sowie wirtschaftliches digitales Röntgen-Gesamtkonzept auszubilden. An dem Buckyplatz wird eine mittels 3D-Kamera gestützte Patientenpositionierung und KI-gesteuerter Objekteinblendung des Thorax sowie fakultativ und, sofern verfügbar, auch weiterer Organe gewünscht. Die an den Buckyplätzen verwendeten mobilen Detektoren müssen im „Sharing-Verfahren“ mit den hier ebenfalls ausgeschriebenen mobilen digitalen Aufnahmesystemen wechselseitig untereinander austauschbar genutzt werden können.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Geräte📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E17624515
Titel: Beschaffung und Instandhaltung Digitales Röntgenkonzept.
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Klinikum Hanau beabsichtigt 2 stationäre digitale Bucky-Röntgenaufnahmeplätze zu errichten sowie 2 mobile digitale Röntgenaufnahmesysteme zu beschaffen....”
Beschreibung der Beschaffung
Das Klinikum Hanau beabsichtigt 2 stationäre digitale Bucky-Röntgenaufnahmeplätze zu errichten sowie 2 mobile digitale Röntgenaufnahmesysteme zu beschaffen. Die Aufgabe besteht darin, ein hoch innovatives sowie wirtschaftliches digitales Röntgen-Gesamtkonzept auszubilden. An dem Buckyplatz wird eine mittels 3D-Kamera gestützte Patientenpositionierung und KI-gesteuerter Objekteinblendung des Thorax sowie fakultativ und, sofern verfügbar, auch weiterer Organe gewünscht. Die an den Buckyplätzen verwendeten mobilen Detektoren müssen im „Sharing-Verfahren“ mit den hier ebenfalls ausgeschriebenen mobilen digitalen Aufnahmesystemen wechselseitig untereinander austauschbar genutzt werden können.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Geräte📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich medizinische Bildverarbeitung📦 Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen📦
Zusätzliche Art des Auftrags: Dienstleistungen
Postanschrift: Leimenstraße 20
Postleitzahl: 63450
Stadt: Hanau
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Main-Kinzig-Kreis🏙️
Dauer: 10 (YEAR)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Jahren ausgedrückt.
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsbewertung gemäß Vergabeunterlagen. Technik (25 %), Funktionalität (25 %).
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 50 %
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Digitales Röntgen-Konzept, bestehend aus: Stationäre digitale Röntgenaufnahmeplätze: 2 Stück digitale Buckyplätze mit universell einsetzbarem Röntgentisch,...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Digitales Röntgen-Konzept, bestehend aus: Stationäre digitale Röntgenaufnahmeplätze: 2 Stück digitale Buckyplätze mit universell einsetzbarem Röntgentisch, davon 1x mit gebundenem Detektor (Pos. 1.1) und 1x mit Detektorlade (Pos. 2.1), jeweils einem Rasterwand-Buckystativ mit gebundenem Detektor, einer halb-motorisierten 3D-Decke, d.h. mit Nachlaufsteuerung des Strahlers zur Detektorposition des Rasterwandstativs. Fakultativ 1x mit vollmotorischer, automatischer Positionierung von Strahler und Detektor (Bucky sowie RWS) anhand der aus dem RIS erkannten Applikation (siehe Pos. 1.4). An dem in Pos. 1 genannten digitalen Buckyplatz wird zudem, sofern verfügbar, ein an der Tisch-Längsseite motorisch verfahrbares Buckystativ gewünscht. Ganzbein- und Ganzwirbelsäulenaufnahmen an dem beschriebenen Buckyplatz. 65 kW Röntgengenerator, Bedienkonsole sowie Zubehör. Zusätzliche mobile Detektoren, d.h. ca. 35 x 43 cm und ca. 24 x 30 cm effektives Detektor-Eingangsfeld. (Stückzahlen siehe jeweilige Position) Uneingeschränktes Detektor-Sharing mit anderen Aufnahmesystemen desselben Herstellers. Rasterfreie Aufnahmetechnik für die mobilen Detektoren.
Mobile digitale Röntgenaufnahmeplätze: 2 Stück mobile, digitale Röntgenaufnahmeeinrichtungen mit Mikroprozessor gesteuertem Konvertergenerator.
Generator-Spitzenleistung ≥ 30 kW, geeignet für alle radiologischen Aufnahmen am Körperstamm. System leichtgängig fahrbar und mit hoher Beweglichkeit am Bett positionierbar; Kollisionsschutz für sämtliche Fahrbewegungen. Möglichkeit der Aufladung des Röntgensystems an jeder 230 V, 16 A Steckdose. Drehanoden-Röntgenröhre, auf Generatorleistung optimiert. Dosisflächenprodukt-Messung und Anzeige Systemsteuerung über Touchscreen; automatische Bildverarbeitung. DICOM-Schnittstellen zu einem RIS und einem PACS. Bildgebung über mobile, kabellose Flachdetektoren mit einem effektiven Aufnahmefeld von 1x ca. 35 x 43 cm sowie 1x ca. 24 x 30cm Größe. Uneingeschränktes Detektor-Sharing mit anderen Aufnahmesystemen desselben Herstellers. Rasterfreie Aufnahmetechnik für die mobilen Detektoren.
Dienstleistungen: Projektleitung sowie Personal- und Nutzertraining
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-29 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-29 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 124
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-09-29 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronischer Katalog: Erforderlich
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
“Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV.”
Begründung der Verfahrenswahl:
“1) Die Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen und auf der Vergabeplattform hochzuladen.
2) Fragen zur Bekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen...”
Begründung der Verfahrenswahl
1) Die Angebote sind in deutscher Sprache zu verfassen und auf der Vergabeplattform hochzuladen.
2) Fragen zur Bekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabeplattform zu übermitteln. Die Frist in der Bekanntmachung für Fragen ist zu berücksichtigen. Etwaige Bieterinformationen sind auf der e-Vergabeplattform abrufbar. Die Bieter werden im eigenen Interesse gebeten, die Plattform von sich aus regelmäßig, spätestens aber nach Ablauf von 6 Kalendertagen vor Ablauf einer Frist aufzusuchen und etwaige neue oder aktualisierte Informationen abzurufen. Das Risiko der rechtzeitigen Kenntnisnahme einer auf der Vergabeplattform eingestellten Information trägt der Bieter. Die Bieter werden im eigenen Interesse gebeten, sich auf der Vergabeplattform zu registrieren, um jederzeit alle Informationen zu erhalten.
3) Die Angebote müssen die in dieser Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen aufgeführten Angaben, Erklärungen und Unterlagen enthalten. Die geforderten Informationen und Nachweise sind vom Bieter über die e-Vergabeplattform vollständig einzureichen.
4) Die Frist für den Eingang der Angebote ist unbedingt einzuhalten; eine verspätete Abgabe führt zur Nichtberücksichtigung des Angebots. Der Bieter kann sein Angebot nur bis zum Ablauf der Frist für das Angebot ändern, berichtigen oder zurücknehmen. Eine Änderung muss zweifelsfrei sein. Die Änderung eines Angebots erfolgt durch Neueinstellung des geänderten Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform.
5) Für die Form der Angebote gilt Folgendes: Der Bieter nutzt für die Einreichung der Angebotsunterlagen ausschließlich das Portal der E-Vergabeplattform. Alle von den Bietern eingereichten elektronischen Dokumente sind in einem gängigen Datenformat zu erstellen und müssen mit einer Standardsoftware (z. B. PDF) gelesen werden können. Zum Komprimieren von Dateien ist ein marktübliches Programm (beispielsweise WIN- ZIP) zu verwenden. Wegen programmbedingter Begrenzungen für Pfadlängen wird empfohlen, die Dateinamen auf maximal 25 Zeichen zu begrenzen. Anderenfalls können sich Probleme beim Upload der Dateien ergeben.
6) Der Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (§ 56 Abs. 2 VgV).
7) Die Eintragungen unter Ziffer 2.1.3 und 5.1.5 dieses Formulars erfolgen nur, weil das System keine Auslassung akzeptiert. Es handelt sich um eine fiktive Auftragswertschätzung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Beschreibung:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschreibung:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Bietergemeinschaft für das Vergabeverfahren bzw. einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der das für die Durchführung des Vergabeverfahrens und des Auftrags bevollmächtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet ist,
- dass das bevollmächtigte Mitglied die übrigen Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass das bevollmächtigte Mitglied berechtigt ist, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens uneingeschränkt für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu handeln und
- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Angaben zur „Eignung zur Berufsausübung“ und zur „Wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die geforderten Angaben zur „Technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ sind mindestens von der Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen; dabei hat zumindest ein Mitglied die geforderten Referenzen nachzuweisen.
Angaben zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Bieters:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB für den Bieter nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe im Hinblick auf die aktuell geltenden Russlandsanktionen der EU nicht vorliegen (Formblatt),
(3) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe gemäß § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nicht vorliegen,
(4) Eigenerklärung, dass dem Bieter die Verpflichtungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021 (GVBl. S. 338) bekannt sind und beachtet werden; insbesondere hat er die gemäß § 7 HTVG geforderten (Formblatt „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt“ mit dem Angebot abzugeben,
(5) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister für den Bewerber oder eines gleichwertigen Nachweises für ausländische Bieter (bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate),
Ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis der finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen (§ 47 VgV). In diesem Fall sind die oben genannten Angaben und Nachweise auch für dieses Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen. Diese Eignungsleihe umfasst auch Drittunternehmen, die mit dem Bewerber bzw. Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein verbundenes Unternehmen sind.
Bieter haben auf Verlangen des Auftraggebers von ihm geforderte zusätzliche Bescheinigungen und Nachweise für ihre Angaben und Eigenerklärungen vorzulegen.
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Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Beschreibung:
(1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters pro Geschäftsjahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
(2) Eigenerklärung mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschreibung:
(1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bieters pro Geschäftsjahr in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
(2) Eigenerklärung mit Angabe der Umsätze des Unternehmens pro Geschäftsjahr in den letzten 3 Geschäftsjahren aus der Lieferung von „digitalen Radiographiesystemen“ (ohne Instandhaltung).
Will sich ein Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen (§ 47 VgV), sind die oben genannten Angaben und Nachweise für dieses Drittunternehmen mit dem Angebot vorzulegen. Zugleich ist eine Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens vorzulegen, dass dem Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall die erforderlichen finanziellen Mittel des Unternehmens zur Verfügung stehen. Zudem hat das Drittunternehmen in der Verpflichtungserklärung eine gemeinsame Haftung mit dem Bieter bzw. dem Mitglied einer Bietergemeinschaft für die Ausführung des Auftrags entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären (§ 47 Abs. 3 VgV).
Bieter haben auf Verlangen des Auftraggebers die von ihm geforderten Bescheinigungen und Nachweise für ihre Angaben und Eigenerklärungen vorzulegen.
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Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Beschreibung:
(1) Eigenerklärung zu Referenzen über Lieferung und Instandhaltung von digitalen Radiographiesystemen in den letzten 3 Jahren in Deutschland,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Beschreibung:
(1) Eigenerklärung zu Referenzen über Lieferung und Instandhaltung von digitalen Radiographiesystemen in den letzten 3 Jahren in Deutschland, gerechnet vom Schlusstermin für den Eingang der Angebote, mit Angaben zu Auftraggeber und Leistungsumfang (Lieferung und Instandhaltung von digitalen Radiographiesystemen),
(2) Eigenerklärung zur vollständigen Anzahl der deutschsprachigen Mitarbeiter (Angabe in Vollzeitkräften) der (Service-) Dienststelle/n im Geschäftsbereich Lieferung und Instandhaltung von digitalen Radiographiesystemen,
(3) Eigenerklärung zur Qualifikation der vorstehend ausgeführten deutschsprachigen Mitarbeiter im Bereich Lieferung und Instandhaltung von digitalen Radiographiesystemen,
(4) Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung im Bereich Lieferung und Instandhaltung von digitalen Radiographiesystemen.
Will sich ein Bieter oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen (§ 47 VgV), sind die oben genannten Angaben und Nachweise für dieses Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen. Zugleich ist eine Verpflichtungserklärung des Unternehmens vorzulegen, dass dem Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft im Auftragsfall die erforderlichen personellen und technischen Ressourcen des Unternehmens zur Verfügung stehen.
Bieter haben auf Verlangen des Auftraggebers von ihm geforderte Bescheinigungen und Nachweise für ihre Angaben und Eigenerklärungen vorzulegen.
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Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Es gelten die Ausschlussgründe der §§ 123 bis 126 GWB. Darüber hinaus gelten die sonstigen gesetzlichen und vergaberechtlichen Ausschlussgründe.”
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung übermittelt wird, § 168 Abs. 2 S. 1 GWB. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg, § 134 Abs. 2 GWB. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 158-542595 (2025-08-18)