Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# ***1) Vergabeunterlagen in
elektronischer Form: Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe
Bekanntmachung. ***2) Kommunikation: Anfragen zum Verfahren können elektronisch als
registrierter Nutzer aufgestellt werden. ***3) Angebote können
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nur elektronisch in Textform abgegeben werden. Bei elektronischer Übermittlung in Textform
ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen,
das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist als registrierter
Nutzer auf einzureichen. ***4) Enthalten die Vergabeunterlagen
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nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es
unverzüglich die Kontaktstelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen, *** 5) Die vorstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern oder den
Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. d.h., dass im Falle einer Bietergemeinschaft
von jedem Mitglied zwingend ein Bieterfragebogen auszufüllen ist sowie alle geforderten
Nachweise eingereicht werden müssen, ***6) Sofern der Bieter eine Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor
genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden,
wenn der Bieterfragebogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird, ***7)
Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, sind Art und
Umfang der Leistungen über das entsprechende Formular im Rahmen des Angebotes
anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36
Absatz 1 VgV vor Zuschlagserteilung vorzulegen, in der sich die benannten
Unterauftragnehmer verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter die
erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor,
Eignungsnachweise auch für Nachunternehmen abzufordern, ***8) Erfüllt der Bieter selbst
nicht alle Eignungsvoraussetzungen und bedient sich deswegen der Kapazitäten anderer
Unternehmen ("Eignungsleihe"), so muss er dessen Eignung bereits mit Angebotsabgabe
nachweisen, die geforderten Eignungsnachweise - soweit er sich auf die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens beruft und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen,
dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, ***9)
Registrierte Bieter werden auf Änderungen automatisch hingewiesen. Es obliegt nicht
registrierten Bietern, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen
abzurufen. ***10) Bieterfragen können bis zum in der Anlage "Verfahrenshinweise" benannten
Termin gestellt werden ***11) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie
gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der
Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht.
Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen
Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Angebote ohne
Umsetzungskonzept (leistungsbezogenes Wertungskriterium/Zuschlagskriterium) werden
zwingend ausgeschlossen. ***12) Der Auftraggeber behält sich vor, mit Bietern bzw.
Bieterinnen, die in Zuschlagsnähe kommen, kurzfristige Aufklärungsgespräche zu führen.