Auftragsbekanntmachung (2025-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von 2 mobilen Netzersatzanlagen (NEA)
Reference number: O/VgV/38/123-25/RD
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von 2 mobilen Netzersatzanlagen (NEA)”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Stromerzeugungsaggregate mit Selbstzündungsmotoren📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von 2 mobilen Netzersatzanlagen (NEA)”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Notstromaggregat📦
Ort der Leistung: Anhalt-Bitterfeld🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-02 📅
Datum des Endes: 2027-07-30 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-05 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 49
“Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
a) Angebotsschreiben
b) Leistungsbeschreibung
c) Eigenerklärung zur Eignung
d) Formblatt 234...”
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
a) Angebotsschreiben
b) Leistungsbeschreibung
c) Eigenerklärung zur Eignung
d) Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
e) Formblatt 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
f) Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
(z. B. Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer).
Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hierfür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
g) eine Referenzliste aus den letzten drei Jahren bestehend aus mindestens drei
geeigneten Referenzen und den folgenden Angaben: Name des Referenzgebers,
Anschrift, Ansprechpartner (Name, Telefonummer, E-Mail-Adresse); Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum.
Geeignet ist eine Referenz, wenn hierdurch tragfähige Rückschlüsse zur
auftragsbezogenen Leistungsfähigkeit des Bieters abgeleitet werden können.
h) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Eigenerklärung reicht aus)
i) Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz - § 14 TVerG
j) Formblatt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
k) Angabe, ob Liquidation vorliegt
l) Angabe, dass keine schweren Verfehlungen hinsichtlich der Zuverlässigkeit vorliegt
m) Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.22 -Eigenerklärung
n) technische Unterlagen und Datenblätter
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters können im Rahmen eines Präqualifikationsverzeichnis oder anhand einer
Eigenerklärungen oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Vergabeunterlagen/Bekanntmachung auch für diese
anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen Ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist
über die Vergabeplattform zu übermitteln.
Hinweis gemäß § 14 TVergG LSA
Nachunternehmen sind gemäß § 14 Abs. 1 TVergG LSA bei Angebotsabgabe schriftlich zu benennen. Gemäß § 14 Abs. 2 TVergG LSA werden Öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben, die schriftlich oder elektronisch erklären, dass eine
Beauftragung von Nachunternehmern oder Verleihern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst
einzuhalten verspricht.
Der Bieter hat die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer oder Verleiher sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Sollte das Angebot für den Zuschlag in Betracht kommen, werden die gleichen
Eignungsnachweise, die der Bieter zu erbringen hat (Angabe der jeweiligen
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis bzw. Erklärungen und Bescheinigungen
gemäß der Bekanntmachung), auch von den Nachunternehmen abgefordert.
Zusätzlich kann gleichzeitig seitens des Auftraggebers auf gesondertes Verlangen
das Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen abgefordert
werden.
Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln.
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Name: Vergabekammern beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: +49 345514-1529📞
Fax: +49 345514-1115 📠
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist der zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 201-688436 (2025-10-16)