Beschaffung von Automic Automation Lizenzen
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Das Leistungsziel der Auftraggeberin ist die Beschaffung von Automic Automation Lizenzen für IT-Infrastruktur der Auftraggeberin. Die Lizensierung der Auftraggeberin läuft am 01.04.2025 aus und Automic Automation wird weiterhin benötigt. Außerdem ist der Support und die Bereitstellung von Updates durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer Teil des Leistungsgegenstands. Die Leistungen sind für einen Zeitraum von 12 Monaten zu erbringen. Der Vertrag berechtigt die Auftraggeberin zum Bezug und zur Nutzung der Softwarelizenz und Supportleistungen für alle unter Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Produkte.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-05.
Wer? Wie? Wo?- • Hamburg › Hamburg
- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-02-05 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-02-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Automic Automation Lizenzen
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Interne Kennung:
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg 🏙️
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Beschreibung
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22087
Stadt: Hamburg
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-05 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-05 12:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-03-05 12:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Region: Hamburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de 📧
Telefon: 040202071537 📞
URL: http://www.bgw-online.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E41255982 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E41255982 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundeskartellamts Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53133
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +4922894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-07+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 027-086892 (2025-02-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Automic Automation Lizenzen
Referenznummer:
2025-15
Kurze Beschreibung:
Das Leistungsziel der Auftraggeberin ist die Beschaffung von Automic Automation Lizenzen für IT-Infrastruktur der Auftraggeberin. Die Lizensierung der Auftraggeberin läuft am 01.04.2025 aus und Automic Automation wird weiterhin benötigt.
Außerdem ist der Support und die Bereitstellung von Updates durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer Teil des Leistungsgegenstands. Die Leistungen sind für einen Zeitraum von 12 Monaten zu erbringen. Der Vertrag berechtigt die Auftraggeberin zum Bezug und zur Nutzung der Softwarelizenz und Supportleistungen für alle unter Ziffer 2 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Produkte.
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Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Informationen über Lose
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 1
Beschreibung
Interne Kennung:
2025-15
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg 🏙️
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0001
Beschreibung
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22087
Stadt: Hamburg
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-05 12:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-05 12:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-03-05 12:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV zu verzichten.
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
: Eigenerklärung,
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1-10 GWB vorliegen.
- über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit der Unternehmer der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt.
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB beim Bietenden, Mitglied der Bietergemeinschaft sowie Dritten vorliegen.
- dass keine Ausschlussgründe gemäß § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG und § 98c AufenthG vorliegen.
Soweit eine Ausschlussvoraussetzung gegeben ist, sind nähere Angaben zu machen. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist weiterer Nachweis zu führen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Nationale Registrierungsnummer:
Leitweg-ID 993-8002510900-04
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Region: Hamburg 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de 📧
Telefon: 040202071537 📞
URL: http://www.bgw-online.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E41255982 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E41255982 🌏
Sprache des Beschaffungsdokuments: Deutsch 🗣️
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Bundeskartellamts Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer:
9910238092
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53133
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +4922894990 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher Verfahrensverstöße mit den Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB erforderlich.
Alle Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden spätestens zehn Kalendertage vor Zuschlagserteilung per E-Mail oder ggf. mittels Fax über die Nichtberücksichtigung ihrer Angebote und über den frühesten Zeitpunkt der Zuschlagserteilung informiert (vgl. § 134 Abs. 1 Satz 4 GWB).
Für die Einleitung von Rechtsbehelfen gelten u.a. folgende Regelungen des GWB:
Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bietenden, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerbende, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bietenden ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bietenden und Bewerbenden kommt es nicht an.
Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB)
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
- gegen § 134 GWB verstoßen hat oder
- den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bietenden und Bewerbenden durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB)
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- die Antragstellerin / der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-07+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 027-086892 (2025-02-05)
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