Auftragsbekanntmachung (2025-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von CNC-Fräs- und Drehmaschinen, sowie von konventionellen Fräs- und Drehmaschinen
Referenznummer: 2025BGA005_2
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Kaufbeuren beabsichtigt die Beschaffung von CNC-Fräs- und Drehmaschinen, sowie von konventionellen Fräs- und Drehmaschinen.
- CNC 5-Achs Simultan Fräsmaschine gemäß Maschinenbeschreibung inkl. Lieferung frei Verwendungsstelle, Inbetriebnahme, Schulung, Gewährleistung etc.,
- CNC Universal-Drehmaschine gemäß Maschinenbeschreibung inkl. Lieferung frei Verwendungsstelle, Steuerung und Zubehör wie beschrieben, Inbetriebnahme, Schulung, Gewährleistung etc.,
- konventionelle Drehmaschine gemäß Maschinenbeschreibung inkl. Lieferung frei Verwendungsstelle, Inbetriebnahme, Schulung, Gewährleistung etc.,
- konventionelle Fräsmaschine gemäß Maschinenbeschreibung inkl. Inbetriebnahme, Schulung, Gewährleistung etc..
Postanschrift: Schelmenhofstraße 44
Postleitzahl: 87600
Stadt: Kaufbeuren
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-15 📅
Datum des Endes: 2026-06-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Max. erreichbar sind 700 Punkte. Diese setzten sich wie folgt zusammen: - Qualität/Funktionsanforderungen 300 Punkte, - Umweltschutz/Nachhaltigkeit 100 Punkte, - Flexibilität 100 Punkte, Ersatzteilverfügbarkeit 100 Punkte, Service 100 Punkte.
Zuschlag erhält der Anbieter, welcher die Kriterien erfüllt und die meisten Punkten gemäß der Bewertungsmatrix erhält.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-15 09:30:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-15 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-10-15 09:30:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-10-09 09:30:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Nachforderung von Unterlagen nach § 56 VgV und siehe Angaben in den Unterlagen des Offenen Verfahrens.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe-oder Handelsregister des Wohnsitzes,
— Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren berufsständischen Organisationen,
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Unterlagen dürfen nicht älter als 12 (zwölf) Monate - gerechnet ab Abgabe des Angebots - sein.
Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe-oder Handelsregister des Wohnsitzes,
— Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder vergleichbaren berufsständischen Organisationen,
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Unterlagen dürfen nicht älter als 12 (zwölf) Monate - gerechnet ab Abgabe des Angebots - sein.
Bieter, die aus Rechtsgründen nicht über vorgenannte Unterlagen bzw. Erklärungen verfügen (z.B. mangels Eintragungspflicht), haben vergleichbare Nachweise zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
o für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. mindestens 5 Mio. EUR
o für Personenschäden i.H.v. mindestens 5 Mio. EUR
durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Nachweis einer für die Dauer des Vertrages und bis zur vollständigen Erfüllung bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
o für Sachschäden und Vermögensschäden i.H.v. mindestens 5 Mio. EUR
o für Personenschäden i.H.v. mindestens 5 Mio. EUR
durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder Vorlage einer Versicherungsbestätigung, dass im Falle der Zuschlagserteilung ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass alle Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Als Nachweis für die Fachkunde hat der Bieter mindestens 3 Referenzprojekte (nicht älter als 5 Jahre) nachzuweisen, bei denen der Bieter vergleichbare Maschinen an Berufs-/Fachschulen oder Universitäten geliefert hat. Referenz Nr. 1 für eine CNC-Fräsmaschine, Referenz Nr. 2 für eine CNC-Drehmaschine, Referenz Nr. 3 für eine konventionelle Fräs-/Drehmaschine. Die Referenzen können anhand der Anlage 05 "Referenzen Rev2" eingereicht werden.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Als Nachweis für die Fachkunde hat der Bieter mindestens 3 Referenzprojekte (nicht älter als 5 Jahre) nachzuweisen, bei denen der Bieter vergleichbare Maschinen an Berufs-/Fachschulen oder Universitäten geliefert hat. Referenz Nr. 1 für eine CNC-Fräsmaschine, Referenz Nr. 2 für eine CNC-Drehmaschine, Referenz Nr. 3 für eine konventionelle Fräs-/Drehmaschine. Die Referenzen können anhand der Anlage 05 "Referenzen Rev2" eingereicht werden.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
— Beschreibungen der Qualitäts- und Funktionsanforderungen je Maschine,
— Umweltzertifizierung mit regelmäßigen Nachauditierungen für die Produktion/ Herstellung der Maschinen oder entsprechenden Selbstverpflichtungserklärungen,
— Darstellung Flexibilität bei Maschinenausfall durch eine Eigenerklärung,
— Eigenerklärung zur Ersatzteilverfügbarkeit,
— Eigenerklärung zum Serviceangebot,
— Produktdatenblätter, technische Details,
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
— Beschreibungen der Qualitäts- und Funktionsanforderungen je Maschine,
— Umweltzertifizierung mit regelmäßigen Nachauditierungen für die Produktion/ Herstellung der Maschinen oder entsprechenden Selbstverpflichtungserklärungen,
— Darstellung Flexibilität bei Maschinenausfall durch eine Eigenerklärung,
— Eigenerklärung zur Ersatzteilverfügbarkeit,
— Eigenerklärung zum Serviceangebot,
— Produktdatenblätter, technische Details,
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Nachweis Sozialversicherung / Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— Nachweis Mitgliedschaft und Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts,
— FB L 127 (Erklärung Bezug Russland),
— FB L 2493 (Erklärung Masernschutz),
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausgefülltes Formblatt L_124 / L_1240 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Nachweis Sozialversicherung / Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— Nachweis Mitgliedschaft und Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts,
— FB L 127 (Erklärung Bezug Russland),
— FB L 2493 (Erklärung Masernschutz),
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in das Amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Leistungszeiträume: Ausführungsbeginn ab 15.12.2025.
Der Auftraggeber hält keine Lagerkapazitäten vor. Die Lieferungen haben nach derzeitiger Planung gerätekonkret und zeitlich unabhängig bis 30.06.2026 zu erfolgen. Eine Lieferung in den bayerischen Schulferien ist ausgeschlossen. Es hat eine rechtzeitige Terminabstimmung mit der Schule zu erfolgen.
Leistungszeiträume: Ausführungsbeginn ab 15.12.2025.
Der Auftraggeber hält keine Lagerkapazitäten vor. Die Lieferungen haben nach derzeitiger Planung gerätekonkret und zeitlich unabhängig bis 30.06.2026 zu erfolgen. Eine Lieferung in den bayerischen Schulferien ist ausgeschlossen. Es hat eine rechtzeitige Terminabstimmung mit der Schule zu erfolgen.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe gemäß § 123 bis § 126 GWB sowie § 56 bis § 57 VgV.
Die ausgefüllten Angebote sind mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform, in Textform, einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss.
Nicht form- oder fristgerecht eingegangene Angebote, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe gemäß § 123 bis § 126 GWB sowie § 56 bis § 57 VgV.
Die ausgefüllten Angebote sind mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform, in Textform, einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss.
Nicht form- oder fristgerecht eingegangene Angebote, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Abteilung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Südbayern
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +498921762411📞
Fax: +498921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsverfahren/index.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb der Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb der Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 174-594879 (2025-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 608 900 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 2025BGA005_2
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-11-21 📅
Titel: Beschaffung von CNC-Fräs- und Drehmaschinen, sowie von konventionellen Fräs- und Drehmaschinen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 608 900 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: DMG MORI Technium Europe GmbH
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DMG MORI Technium Europe GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 157 953 895
Postanschrift: Gildemeisterstraße 60
Postleitzahl: 33689
Postort: Bielefeld
Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausbildungsprojekte@dmgmori.com📧
Telefon: 000📞
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland 🇩🇪
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 594879-2025
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gem. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB kann ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden.
Eine Unwirksamkeit des Zuschlags kann gem. § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Im Übrigen wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB kann ein wirksam erteilter Zuschlag nicht aufgehoben werden.
Eine Unwirksamkeit des Zuschlags kann gem. § 135 Abs. 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Im Übrigen wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-21+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 226-776484 (2025-11-21)