Beschaffung von Dienstleistungen der Beihilfesachbearbeitung für die Stadt Memmingen

Stadt Memmingen

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Dienstleistungen zur Sachbearbeitung von Beihilfeanträgen für interne Personalbeihilfen. Dem Auftraggeber soll es ermöglicht werden, wie sich aus der Leistungsbeschreibung ergibt, die Sachbearbeitung auszulagern und nur noch in streitigen Fällen selbst aktiv zu werden. Dies dient in erster Linie dem Freimachen von Ressourcen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-28.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-07-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-07-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Dienstleistungen der Beihilfesachbearbeitung für die Stadt Memmingen
Referenznummer: 688_2025_MM
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Dienstleistungen zur Sachbearbeitung von Beihilfeanträgen für interne Personalbeihilfen. Dem Auftraggeber soll es ermöglicht werden, wie sich aus der Leistungsbeschreibung ergibt, die Sachbearbeitung auszulagern und nur noch in streitigen Fällen selbst aktiv zu werden. Dies dient in erster Linie dem Freimachen von Ressourcen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 688_2025_MM
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stadt: Memmingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Memmingen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 5
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-18 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Der öffentliche Auftraggeber wird die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Erfahrung des Bieters/der Bietergemeinschaft hinsichtlich des bayerischen Beihilferechts oder vergleichbaren Dienstleistungen und Inhalten wird anhand mindestens eines vergleichbaren Referenzprojekts beurteilt. Folgende Angaben sind in Bezug auf die Referenzprojekte gefordert: - Angabe der Projektbezeichnung; - Angabe des Unternehmens, das Auftragnehmer des Projektes ist; - Angabe des Auftraggebers; - Angabe des Ansprechpartners beim Auftraggeber (Name, Telefon, E-Mail); - Angaben zum Projekt - Ausführungszeitraum inklusive Datum der Abnahme; - Auftragssumme; - Projektbeschreibung; inkl. Behördenart, Mitarbeiterzahl der Behörde und ggf. Besonderheiten. Folgende Mindeststandards werden gefordert: Es ist mindestens eine Referenz vorzulegen, welche die Bearbeitung von Beihilfeanträgen mittels App-Eingaben oder Anträgen mit vergleichbaren Anforderungen zum Gegenstand haben. Berücksichtigt werden ausschließlich Referenzen, die in den letzten sechs Jahren er-bracht wurden. Entscheidend für die Berechnung dieses Zeitraums ist das Datum der Angebotsfrist.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Erklärung zum Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Memmingen
Nationale Registrierungsnummer: DE129098416
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 87700
Postort: Memmingen
Region: Memmingen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@memmingen.de 📧
Telefon: +49 8331 850-0 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5Z0H/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5Z0H 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P5Z0H 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5Z0H
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 89 2176-2411 📞
Fax: +49 89 2176-2847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein nach Prüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz ein Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 144-499814 (2025-07-28)