Beschaffung von Lizenzen zum Produkt "Omnissa Horizon 8 Enterprise Term"

Landkreis Harz- Fachdienst Zentrale Vergabestelle

Beschaffung von Lizenzen zum Produkt "Omnissa Horizon 8 Enterprise Term"

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-08-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-08-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Lizenzen zum Produkt "Omnissa Horizon 8 Enterprise Term"
Referenznummer: EU LÖ 106/25
Kurze Beschreibung: Beschaffung von Lizenzen zum Produkt "Omnissa Horizon 8 Enterprise Term"
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Lizenzverwaltungssoftwarepaket 📦
Beschreibung
Interne Kennung: EU LÖ 106/25
Postanschrift: Landkreis Harz, Friedrich- Ebert- Straße 42
Postleitzahl: 38820
Stadt: Halberstadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Harz 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-20 📅
Datum des Endes: 2025-10-31 📅
Vergabekriterien
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Alleiniges Zuschlagskriterium = Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-15 09:30:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 5 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Preisangaben werden nicht nachgefordert.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Gemäß § 122 GWB muss die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens vorliegen. Ggf. durch Eignungsnachweise bzw. Vorlage der Präqualifizierungsurkunde.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
+ 9 weitere
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Das Unternehmen darf keine Verfehlung gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 123 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.
Das Unternehmen darf keine Verfehlungen gemäß § 124 GWB haben. Ggf. Nachweis durch Eigenerklärung.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Harz- Fachdienst zentrale Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: 0394159704253
Postanschrift: Friedrich- Ebert- Straße 42
Postleitzahl: 38820
Postort: Halberstadt
Region: Harz 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@kreis-hz.de 📧
Telefon: 0394159704253 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=794033 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=794033 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: Ernst- Kamieth- Straße 2 in 06112 Halle (Saale)
Postanschrift: Ernst- Kamieth- Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: 000 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Die Fristen des § 160 Abs. 3 Punkt 1-4 gem. GWB IV sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantragen erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-13+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 154-530339 (2025-08-12)