Auftragsbekanntmachung (2025-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von LKW für den Winterdienst
Referenznummer: RHL-2025-093-KW
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von LKW für den Winterdienst”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge für den Winterdienst📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beschaffung von LKW für den Winterdienst” Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-01 📅
Datum des Endes: 2026-02-02 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Die Haushaltsmittel für 2025 wurden der Autobahn GmbH erst Ende Oktober zugewiesen. Bis dahin war eine Beschaffung neuer Fahrzeuge nicht möglich....”
Beschleunigtes Verfahren
Die Haushaltsmittel für 2025 wurden der Autobahn GmbH erst Ende Oktober zugewiesen. Bis dahin war eine Beschaffung neuer Fahrzeuge nicht möglich. Gleichzeitig besteht ein unmittelbarer Bedarf an zehn gebrauchten, winterdiensttauglichen LKW, um die Verkehrssi-cherungspflichten und den Winterdienst bis April 2026 sicherzustellen. Der vorhandene Fuhrpark ist altersbedingt stark verschlissen und ausfallgefährdet, sodass ohne zeitnahe Ersatzbeschaffung keine zuverlässige Winterdienstdurchführung bis Ende der Winterdienst-saison gewährleistet werden kann.
Die Marktsituation für gebrauchte LKW mit geeigneten Winterdienstaufbauten ist äußerst angespannt. Viele Fahrzeuge sind langfristig vermietet oder bereits disponiert, weshalb ver-fügbare Einheiten nur kurzfristig am Markt erscheinen. Eine schnelle Beschaffung ist daher zwingend notwendig, um verbleibende verfügbare Fahrzeuge zu sichern. Eine reguläre An-gebotsfrist von 30 Tagen würde die Auftragserteilung erheblich verzögern und eine Bereit-stellung der Fahrzeuge erst weit nach Beginn der Winterdienstperiode ermöglichen.
Eine Angebotsfrist von 15 Tagen ermöglicht dagegen einen Zuschlag Anfang Januar, wodurch das beauftragte Unternehmen ausreichend Zeit erhält, die gebrauchten LKW her-zurichten, auszurüsten und kurzfristig auszuliefern. Nur so kann der Winterdienst im Zu-ständigkeitsbereich der Autobahn GmbH zuverlässig aufrechterhalten werden.
Die verspätete Haushaltsfreigabe liegt außerhalb der Verantwortung des Auftraggebers und begründet eine objektiv nachvollziehbare Dringlichkeit. Ein rechtsmissbräuchliches Herbei-führen der Dringlichkeit ist nicht ersichtlich. Damit liegen die Voraussetzungen für ein be-schleunigtes offenes Verfahren nach § 15 Abs. 3 VgV vor. Die Verkürzung der Angebotsfrist auf die gesetzliche Mindestfrist ist erforderlich, um den dringenden Beschaffungsbedarf rechtzeitig zu decken.
Die Haushaltsmittel für 2025 wurden der Autobahn GmbH erst Ende Oktober zugewiesen. Bis dahin war eine Beschaffung neuer Fahrzeuge nicht möglich. Gleichzeitig besteht ein unmittelbarer Bedarf an zehn gebrauchten, winterdiensttauglichen LKW, um die Verkehrssi-cherungspflichten und den Winterdienst bis April 2026 sicherzustellen. Der vorhandene Fuhrpark ist altersbedingt stark verschlissen und ausfallgefährdet, sodass ohne zeitnahe Ersatzbeschaffung keine zuverlässige Winterdienstdurchführung bis Ende der Winterdienst-saison gewährleistet werden kann.
Die Marktsituation für gebrauchte LKW mit geeigneten Winterdienstaufbauten ist äußerst angespannt. Viele Fahrzeuge sind langfristig vermietet oder bereits disponiert, weshalb ver-fügbare Einheiten nur kurzfristig am Markt erscheinen. Eine schnelle Beschaffung ist daher zwingend notwendig, um verbleibende verfügbare Fahrzeuge zu sichern. Eine reguläre An-gebotsfrist von 30 Tagen würde die Auftragserteilung erheblich verzögern und eine Bereit-stellung der Fahrzeuge erst weit nach Beginn der Winterdienstperiode ermöglichen.
Eine Angebotsfrist von 15 Tagen ermöglicht dagegen einen Zuschlag Anfang Januar, wodurch das beauftragte Unternehmen ausreichend Zeit erhält, die gebrauchten LKW her-zurichten, auszurüsten und kurzfristig auszuliefern. Nur so kann der Winterdienst im Zu-ständigkeitsbereich der Autobahn GmbH zuverlässig aufrechterhalten werden.
Die verspätete Haushaltsfreigabe liegt außerhalb der Verantwortung des Auftraggebers und begründet eine objektiv nachvollziehbare Dringlichkeit. Ein rechtsmissbräuchliches Herbei-führen der Dringlichkeit ist nicht ersichtlich. Damit liegen die Voraussetzungen für ein be-schleunigtes offenes Verfahren nach § 15 Abs. 3 VgV vor. Die Verkürzung der Angebotsfrist auf die gesetzliche Mindestfrist ist erforderlich, um den dringenden Beschaffungsbedarf rechtzeitig zu decken.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“entfällt - ohne Bieter”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 70
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot einzureichen:
Angaben über mindestens [3] geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens [3]...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
Angaben über mindestens [3] geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen der in den letzten höchstens [3] Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe der Bezeichnung der Leistung, des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitraums sowie die Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers.
Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt (s. Eigenerklärung zur Eignung):
Lieferung und Bereitstellung von Winterdienst LKW
Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
Beschreibung der vergleichbaren Leistungen in den Referenzen, der Erfüllung der erforderlichen Mindestanforderungen sowie der ordnungsgemäßen Ausführung und des Ergebnisses.
Benannte Nachweise und Erklärungen sind von einer Bietergemeinschaft insgesamt sowie auch von Nachunternehmern für wesentliche Leistungen beizubringen.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer und / oder des Zugangscodes angeben.
Sofern vom Auftraggeber Referenzen gefordert werden, die nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind oder nicht den o. g. definierten Mindestanforderungen an vergleichbare Leistungen entsprechen, sind diese ergänzend einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot einzureichen:
Angabe, welche Teile des Auftrags der Auftragnehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf gesondertes Verlangen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
Angabe, welche Teile des Auftrags der Auftragnehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmen inkl. entsprechender Eignungsnachweise
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot einzureichen:
Angaben in "Eigenerklärung zur Eignung" Teil II:
über die Eintragung in ein Berufsregister
Auf gesondertes Verlangen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
Angaben in "Eigenerklärung zur Eignung" Teil II:
über die Eintragung in ein Berufsregister
Auf gesondertes Verlangen einzureichen:
Vorlage der Gewerbeanmeldung, der Eintragung in die Handwerksrolle oder der Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Berufsregisternachweise.
Benannte Nachweise und Erklärungen sind von einer Bietergemeinschaft insgesamt sowie auch von Nachunternehmern für wesentliche Leistungen beizubringen.
Präqualifizierte Unternehmen
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer und / oder des Zugangscodes angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den Präqualifizierungsdatenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen.
“Lieferung und Terminabstimmungen für Lieferung und Einweisung erfolgen nach Beauftragung getrennt für jede Autobahnmeisterei. Hierfür sind jeweils getrennte...”
Lieferung und Terminabstimmungen für Lieferung und Einweisung erfolgen nach Beauftragung getrennt für jede Autobahnmeisterei. Hierfür sind jeweils getrennte Abstimmungen mit den LeiterInnen der Autobahnmeistereien durchzuführen.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Die Autobahn GmbH des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: USt. ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: recht@autobahn.de📧
Telefon: +49 30640964911📞
URL: https://www.autobahn.de🌏 Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: N.n.
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
URL: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Die Autobahn GmbH des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: USt.-ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Postleitzahl: 10557
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: recht@autobahn.de📧
Telefon: +49 30640964911📞
Fax: +49 30403680811 📠
URL: https://www.autobahn.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 234-806724 (2025-12-03)