Beschaffung von Microsoft Lizenzen in zwei Losen: Los 1: Microsoft Windows 11 Enterprise Lizenzen und Microsoft Windows 10 Extended Security Updates der Stadt Landshut Los 2: Microsoft Office Professional Plus
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-08.
Auftragsbekanntmachung (2025-08-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Microsoft Lizenzen für die Stadt Landshut
Referenznummer: 2025-038
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung von Microsoft Lizenzen in zwei Losen:
Los 1: Microsoft Windows 11 Enterprise Lizenzen und Microsoft Windows 10 Extended Security Updates der...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung von Microsoft Lizenzen in zwei Losen:
Los 1: Microsoft Windows 11 Enterprise Lizenzen und Microsoft Windows 10 Extended Security Updates der Stadt Landshut
Los 2: Microsoft Office Professional Plus
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 460 000 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Microsoft Enterprise Agreement (EA) Lizenzen mit Windows 10 Extended Security Updates”
Ort der Leistung: Landshut, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-01 📅
Datum des Endes: 2028-10-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Microsoft Office Professional Plus 2024” Dauer
Datum des Endes: 2026-10-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-09 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-10 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Nur Vertreter des öffentlichen Auftraggebers”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe:...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe: https://bieterzugang.deutsche-
evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/055fe44e-742b-
4c71-9383-a4fc5cb04241
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
“Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU)“...”
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU)“ auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.auftraege.bayern.de bzw. www.deutsche-evergabe.de) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 152-523210 (2025-08-08)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 460 000 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“AUFGEHOBEN: Microsoft Office Professional Plus 2024
- Bitte KEINE Eintragungen vornehmen -”
“1. Korrekturzyklus (18.08.2025)
Im Rahmen des Korrekturzyklus wurde Los 2 (Microsoft Office Professional Plus 2024) aufgehoben. Grund hierfür sind...”
1. Korrekturzyklus (18.08.2025)
Im Rahmen des Korrekturzyklus wurde Los 2 (Microsoft Office Professional Plus 2024) aufgehoben. Grund hierfür sind wesentliche Änderungen bezüglich der Grundlage des Vergabeverfahrens, wonach der öffentliche Auftraggeber gem. § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV berechtigt ist, ein Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben.
Die betroffene Leistung wird zeitnah in einem neuen Vergabeverfahren ausgeschrieben.
Los 1 (Microsoft Enterprise Agreement (EA) Lizenzen mit Windows 10 Extended Security Updates) bleibt hiervon unberührt.
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Quelle: OJS 2025/S 157-539954 (2025-08-18)