Der Oberbergische Kreis verfügt über eine Rahmenvereinbarung zum Bezug von Microsoft-Lizenzen aus einem Select Plus-Vertrag auf der Grundlage eines Konditionenvertrages, der zwischen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat und Microsoft abgeschlossen wurde. Eine neue Rahmenvereinbarung soll für den Zeitraum bis zum 31.12.2026 auf der Grundlage des verlängerten Select Plus Vertrages abgeschlossen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Microsoft-Lizenzen
Reference number: L-10-25-19571
Kurze Beschreibung:
“Der Oberbergische Kreis verfügt über eine Rahmenvereinbarung zum Bezug von Microsoft-Lizenzen aus einem Select Plus-Vertrag auf der Grundlage eines...”
Kurze Beschreibung
Der Oberbergische Kreis verfügt über eine Rahmenvereinbarung zum Bezug von Microsoft-Lizenzen aus einem Select Plus-Vertrag auf der Grundlage eines Konditionenvertrages, der zwischen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat und Microsoft abgeschlossen wurde. Eine neue Rahmenvereinbarung soll für den Zeitraum bis zum 31.12.2026 auf der Grundlage des verlängerten Select Plus Vertrages abgeschlossen werden.
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Lizenzverwaltungssoftwarepaket📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Oberbergische Kreis verfügt über eine Rahmenvereinbarung zum Bezug von Microsoft-Lizenzen aus einem Select Plus-Vertrag auf der Grundlage eines...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Oberbergische Kreis verfügt über eine Rahmenvereinbarung zum Bezug von Microsoft-Lizenzen aus einem Select Plus-Vertrag auf der Grundlage eines Konditionenvertrages, der zwischen dem Bundesministerium des Innern und für Heimat und Microsoft abgeschlossen wurde. Eine neue Rahmenvereinbarung soll für den Zeitraum bis zum 31.12.2026 auf der Grundlage des verlängerten Select Plus Vertrages abgeschlossen werden.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Oberbergischer Kreis🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-08 16:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-09 09:15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 83
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Informationen über reservierte Verträge
Die Ausführung des Vertrags ist auf den Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Oberbergischer Kreis - Der Landrat - Amt 10 Hauptamt
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00005201
Postanschrift: Moltkestr. 42
Postleitzahl: 51643
Postort: Gummersbach
Region: Oberbergischer Kreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: amt10@obk.de📧
Telefon: +49 2261 88 0📞
URL: http://www.obk.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Body governed by public law
Haupttätigkeit
General public services
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E51289851🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E51289851🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2-8
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221 1470📞
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme
rügen. (2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme
rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 108-365988 (2025-06-04)