Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (iPads) einschließlich erforderlichem Zubehör

Rhein-Erft-Kreis

Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (iPads) für Schüler/innen einschließlich erforderlichem Zubehör.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-09-04 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-09-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (iPads) einschließlich erforderlichem Zubehör
Referenznummer: 2025-065-10L
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (iPads) für Schüler/innen einschließlich erforderlichem Zubehör.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Computeranlagen und Zubehör 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 334 714 EUR 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4

1️⃣
Interne Kennung: 1
Titel: iPads und Ladegeräte
Beschreibung der Beschaffung:
Der Rhein-Erft-Kreis beabsichtigt für die in seiner Trägerschaft stehenden Berufskollegs und Förderschulen Tablets (Apple iPads) mit Ladegeräten und inklusive Registrierung der gelieferten Geräte seitens des Auftragnehmers über das Programm zur Geräteregistrierung (DEP), zugehörige Hüllen sowie Lifetime-Lizenzen des Mobile Device Managementsystems "Jamf-School"zu beschaffen.
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Zusätzliche Informationen:
Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Auftragnehmer, die vereinbarten Leistungen fristgerecht und gemäß den in dieser Ausschreibung definierten Anforderungen liefern zu können. Die Lieferung soll frühestmöglich in 2025 erfolgen. Die Vorgabe der Lieferung in 2025 ist zwingend, wobei eine frühestmögliche Lieferung ausdrücklich gewünscht ist. Die Rechnungsstellung hat zwingend bis Mitte Dezember 2025 zu erfolgen.
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Produkte/Dienstleistungen: Tablettcomputer 📦
Postanschrift: Kettelerstr. 2
Postleitzahl: 50126
Stadt: Bergheim
Postanschrift: Duffesbachstr. 7
Postleitzahl: 50354
Stadt: Hürth
Postanschrift: Bonnstr. 200
Postleitzahl: 50321
Stadt: Brühl
Postanschrift: Antoniusstr. 15
Postleitzahl: 50226
Stadt: Frechen
Postanschrift: An der Mergelskaul 20
An der Mergelskaul 22
Heppendorfer Str. 17-19
Postleitzahl: 50189
Stadt: Elsdorf
Postanschrift: Bergstr. 58
Plektrudisstr. 9
Badstr. 1A
Zum Römerturm 16
Postleitzahl: 50127
Postanschrift: Zum Konraderhof 5
Willy-Brandt-Platz 1
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Rhein-Erft-Kreis 🏙️
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 2
Titel: Hüllen (Kids Cover)
Produkte/Dienstleistungen: Koffer und Taschen für tragbare Computer 📦
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: 3
Titel: Hüllen (Pro Cover)
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003

4️⃣
Interne Kennung: 4
Titel: Lizenzen (Mobile Device Managementsystem "Jamf-School")
Produkte/Dienstleistungen: Lizenzverwaltungssoftwarepaket 📦
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-07 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-07 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Absatz 2 Satz 2 VgV).
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Eröffnungstermin: 2025-10-07 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Absatz 2 Satz 2 VgV).
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-26 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Hinsichtlich der Nachforderung von Unterlagen wird auf § 56 VgV verwiesen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (vgl. VD 124).
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (vgl. VD 124).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe von mind. 3 Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. VD 124).
Eignungskriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese gemeinsam für die Auftragsausführung.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOL/B in der jeweils aktuellen Fassung.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 (Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU - VD 523 EU). Einhaltung des TVgG NRW. NUR BEZOGEN AUF LOS 1: Eigenerklärung, dass der Bieter am Programm zur Geräteregistrierung von Apple (Apple Device Enrollment Program [DEP]) teilnimmt und über eine entsprechende Händler-ID verfügt.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Rhein-Erft-Kreis
Nationale Registrierungsnummer: 053620008008-31002-12
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Postleitzahl: 50126
Postort: Bergheim
Region: Rhein-Erft-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: 30/1 Zentrale Vergabestelle
E-Mail: zvs@rhein-erft-kreis.de 📧
Telefon: +49 2271-8313022 📞
Fax: +49 2271-8323010 📠
URL: https://www.rhein-erft-kreis.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYUDJ31/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYUDJ31 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYYUDJ31 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUDJ31 Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Bitte beachten Sie, dass die Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln sind (vgl. § 53 Absatz 1 VgV / § 11 Absatz 1 VOB/A EU). Eine schriftliche Angebotsabgabe ist in diesem Fall nicht zulässig. Weitere Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe erhalten Sie unter https://support.cosinex.de/unternehmen/. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW darauf hinzuweisen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Hinweise und Bieterfragen sind schriftlich - spätestens bis zum 26.09.2025 ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW einzureichen. Die Veröffentlichung der Fragen und deren Beantwortung erfolgt anonym. Eingereichte Angebote verbleiben beim Auftraggeber. Einträge beim Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt. Nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz ist die Vergabestelle verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gespeichert sind. Unterhalb der v. g. Wertgrenze und auch bei einem Teilnahmewettbewerb kann eine Abfrage an die Wettbewerbsregisterbehörde gerichtet werden. Dies gilt bei Teilnahmewettbewerben für solche Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Sollte es mehrere gleichwertige Angeboten geben, behält sich der Auftraggeber vor, ein Auslosungsverfahren durchzuführen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, die Ausführung des Auftrages in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses den Bietern anzutragen, die im Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus anderen Gründen endgültig ausfällt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäfts-/Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Es gelten allein die Bestimmungen der Vergabeunterlagen. HINWEISE ZUR PRODUKTNEUTRALITÄT: Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Apple iPads inkl. Ladegeräten, zugehörigen Hüllen sowie Lifetime- Lizenzen des Mobile Device Managementsystems "Jamf-School". Es handelt sich bei dieser Vergabe ausdrücklich um eine Nachbestellung zu bereits vorhandenen Geräten. Die Festlegung auf Produkte des Herstellers Apple sowie des Mobile Device Management-systems "Jamf-School" erfolgt als Erweiterung des Bestandes und beruht ausschließlich auf sachlichen, d.h. technischen und wirtschaftlich-organisatorischen Gründen. Die Einbindung eines anderen Betriebssystems in den vorhandenen Bestand/die bestehende IT-Infrastruktur ist technisch nicht möglich. Das aktuell verwendete Betriebssystem iOS bzw. das Mobile Device Managementsystem "Jamf-School", welches speziell die besonderen schulischen Bedürfnisse erfüllt, stellt ein in sich geschlossenes System dar. Eine Kombination mit anderen Betriebssystemen ist nicht möglich. Selbst wenn ein Mischbetrieb von verschiedenen Geräten/Betriebssystemen in unterschiedlichen Klassen technisch umsetzbar wäre, so ist dies nicht sinnvoll und aus organisatorischen/systemsicherheitsrelevanten Gründen unzumutbar. Dies ist auch vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung von mobilen Endgeräten sowohl innerhalb des Schulbetriebes als auch für das Lernen innerhalb des häuslichen Bereichs und der daraus resultierenden Notwendigkeit einer einheitlichen, stabilen und sicheren IT-Struktur zur Sicherstellung der Möglichkeit eines effektiven Lernens im häuslichen Bereich (ggfls. auch im Hinblick auf die Möglichkeit von Distanzunterricht) zu sehen. Bei fehlender vollständiger Kompatibilität der relevanten Schul-Apps zueinander kann ein effektiver Unterricht (auch hinsichtlich des Lernens im häusli- chen Bereich) nicht gewährleistet werden. Darüber hinaus ist der regelhafte Schulbetrieb geprägt von einer Vielzahl von Nutzern mit einem sehr unterschiedlichen technischen Verständnis. Auch vor diesem Hintergrund ist eine einheitliche Systemlandschaft zur Gewährleistung einer gleichförmigen, komplikationslosen und zuverlässigen Bedienbarkeit der im Unterricht verwendeten Geräte zwingend notwendig. Die Beibehaltung des bestehenden Mobile Device Managementsystem "Jamf-School" ist ebenfalls notwendig. Hier ist eine einheitliche und zentrale Verwaltung sämtlicher Endgeräte zwingend zu gewährleisten. Ein zweites Betriebssystem der Endgeräte oder ein Wechsel des Managementsystems würde die Erweiterung der IT-Struktur durch ein weiteres, paralleles Managementsystem bedingen. Ein solcher Mischbetrieb zweier Systemlandschaften führt neben den vorgenannten Problemstellungen zusätzlich zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 221-147-3045 📞
Fax: +49 221-147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags gelten folgende Voraussetzungen und Fristen: Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Fristen zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Nr. 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 170-580998 (2025-09-04)