Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand von insgesamtmindestens vier (4) Referenzen dar.
Die eingereichten Referenzen müssen die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme und Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Telekommunikationslösungen des Herstellers Mitel Networks
Corp. und den im Preisblatt näher spezifizierten Drittsystemen beinhalten.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen:
- Kurztitel: möglichst mit erkennbarem Bezug zum Vergabegegenstand
- Wert des Auftrages: Angabe des Nettogesamtauftragswertes bei reinen TK-Anlagen-Referenzen, oder Angabe des Nettoanteilswertes, wenn die TK-Anlage Teil einer umfangreicheren Gesamtreferenz ist
- Genauer Zeitraum der Leistungserbringung
- Vollständige Kontaktdaten des Referenzgebers, gemäß den Anforderungen des Vordrucks "Referenzen"
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen: Detaillierte Angaben zu den vom Bieter erbrachtenLeistungen. Aus dieser Beschreibung müssen die eingesetzten Systeme, die Anzahl der Nebenstellen,mögliche Vernetzungen, eingesetzte Softwareapplikationen und erbrachte Dienstleistungen erkennbar sein.
Anforderungen an die Referenzen:
- Jede Referenz muss einen Nettogesamtauftragswert bei reinen TK-Anlagen-Referenzen, oder einen Nettoanteilswert, wenn die TK-Anlage Teil einer umfangreicheren Gesamtreferenz ist, von mindestens
200.000,00- Euro haben.
- Mindestens zwei (2) Referenzen müssen nachweislich von einem Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB stammen.
- Alle Referenzen müssen die funktionsfähige Inbetriebnahme der jeweiligen Referenzanlage beinhalten. Referenzen zu reinen Lieferleistungen ohne die Erbringung der für die Gesamtfunktion notwendigen Dienstleistungen sind nicht zulässig.
- Alle Referenzen müssen die Lieferung und Inbetriebnahme von Endgeräten enthalten (Positionen 5 und 6 des Preisblattes)
- Mindestens zwei (2) Referenzen müssen die zentralen Komponenten und zugehörige Applikationen des MiVoice MX-One Systemes enthalten (Position 1 des Preisblattes)
- Mindestens zwei (2) Referenzen müssen Lieferungen und Leistungen zu den allgemeinen Applikationen enthalten (Position 3 des Preisblattes)
- Mindestens zwei (2) Referenzen müssen Lieferungen und Leistungen zu den Positionen 4.1 bis 4.4 des Preisblattes enthalten.
- Mindestens zwei (2) Referenzen müssen Lieferungen und Leistungen zu TeMeno Audio-Konferenzserver und/oder TeMeno Alarmservern enthalten (Positionen 4.5 bis 4.7 des Preisblattes)
- Mindestens eine (1) Referenz muss Lieferungen und Leistungen zu Drohanrufaufzeichnungssystemen enthalten (Positionen 4.10 und 4.11 des Preisblattes)
- Mindestens zwei (2) Referenzen müssen die Erbringung von Schulungsleistungen enthalten (Position 7 des Preisblattes)
- Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der vollständigen Beendigung der Leistungserbringung, gerechnet bis zum Datum des Ablaufs der Angebotsfrist).
- Die Referenzprojekte sollen möglichst abgeschlossen sein. Bei noch nicht abgeschlossenen Referenzprojekten darf nur der bisher realisierte und nutzbare Anteil des Referenzprojektes als Referenz angegeben werden.
Es sind nur vier (4) Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte
bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als
bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem
Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem
Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht
mehr möglich.