Beschaffung von Unterstützungsleistungen zur Erstellung eines Portals sowie zur Durchführung, Auswertung und Weiterarbeit der Zentralen Lernstandserhebungen Hessen

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

Beschaffung von Unterstützungsleistungen zur Erstellung eines Portals sowie zur Durchführung, Auswertung und Weiterarbeit der Zentralen Lernstandserhebungen Hessen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-09-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Unterstützungsleistungen zur Erstellung eines Portals sowie zur Durchführung, Auswertung und Weiterarbeit der Zentralen Lernstandserhebungen Hessen
Referenznummer: VG-3000-2025-0081
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Unterstützungsleistungen zur Erstellung eines Portals sowie zur Durchführung, Auswertung und Weiterarbeit der Zentralen Lernstandserhebungen Hessen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2746796.40 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages - mit einer Laufzeit von einem Jahr mit einer dreimaligen automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, d.h. maximal vier Jahre - über 1. die Programmierung und Hosting eines Lernstandsportals für die Zentrale Lernstandserhebung des Landes Hessen 2. sowie die statistische Auswertung und Erbringung zugehöriger Dienstleistungen. Das Online-Portal muss dem Auftraggeber nach dem Ende der Laufzeit des Vertrages noch für mindestens sechs Monate zugänglich bleiben. Support Der Auftragnehmer muss ein Supportsystem zur Verfügung stellen, das über eine Hotline sowie per Textform Montag - Freitag von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr in allen Phasen des Prozesses bei technischen Problemen unmittelbar Hilfestellung leistet. Der Zugriff auf das Lernstandsportal muss durch alle aktuellen Browser der Familien Chrome, Edge, Firefox und Safari unterstützt werden, die regelmäßig automatisch aktualisiert werden. Der Auftragnehmer sorgt für eine sichere Datenübertragung. Die allgemein üblichen Regeln gemäß dem BFSG für die Gestaltung von barrierefreien Webseiten müssen angewendet werden. Das Land Hessen stellt den Schulen die Zentralen Lernstandserhebungen auch als Online-Tests zur Verfügung. Die Auswertung und Ergebniseingabe erfolgt bei der Online-Testung automatisiert durch das System, sofern die Aufgabentypen dies zulassen, ansonsten durch die Lehrkräfte, die bei der Papiertestung die Ergebnisse in das Lernstandsportal einpflegen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Zentralen Lernstandserhebungen beide Systeme in den Jahrgangsstufen 3, 5 und 8 bereitzustellen. Dies umfasst im Wesentlichen die Online-Anmeldung zu den Zentralen Lernstandserhebungen sowie die Erhebung und Auswertung der Daten und die Rückmeldung der individuellen Auswertungsergebnisse auf den Ebenen Individualbericht, Klassenbericht und Schulbericht an alle hessischen Schulen. In der Jahrgangsstufe 8 wird in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch und in der Jahrgangsstufe 3 in den Fächern Deutsch und Mathematik mit jeweils zwei Testheften getestet. In der Jahrgangsstufe 5 testen die Schulen auf freiwilliger Basis in den Fächern Deutsch sowie in Mathematik. Programmierung Programmierung und Hosting eines webbasierten Portals für alle an den Zentralen Lernstandserhebungen teilnehmenden Schulen aus Hessen. Dieses Portal ist für jede Schule individuell passwortgeschützt. Das Portal stellt die termingebundene Eingabe von Daten und die Veröffentlichung von kurzfristig anzupassenden Dateien in verschiedenen Formaten sicher. Das Lernstandsportal steht den Schulen und der Hessischen Lehrkräfteakademie 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Programmierung und Bereitstellung von ca. 16 dynamischen Datenmasken, über welche die hessischen Lehrkräfte die Testergebnisse der Zentralen Lernstandserhebungen auf Klassen- bzw. Schülerebene eingeben. Datenauswertung Zur Sicherung des fachlichen Niveaus und der Einbeziehung aktueller Forschungsstände bei der Weiterentwicklung der Nutzungs- und Auswertungsmöglichkeiten erfolgt die Datenauswertung und Berechnung von landesweiten Vergleichswerten auf Schülerebene, Klassenebene/Kursebene und Schulebene. Ergebnisrückmeldung und Berichterstattung a) Tabellarische Auswertungen im xlsx-Format b) Ergebnisberichte im pdf-Format c) Individualberichte im pdf-Format d) Schulberichte im pdf-Format e) Datenlöschung Administrationsportal Einrichtung eines webbasierten Administrationsportals mit Echtzeitkontrolle der Prozesse auf dem Lernstandsportal für die Hessische Lehrkräfteakademie. Alle Informationen, die im Portal erfasst werden müssen für den Auftraggeber differenziert nach den Jahrgangsstufen 3, 5 und 8 sowie getrennt nach Fächern als xlsx-Dateien und als SPSS-Dateien exportierbar sein. Termine Die Termine für die Durchführung der Lernstandserhebungen werden bundeseinheitlich festgelegt und können deshalb jährlichen Schwankungen unterliegen. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig über die Termine. Optionale Leistungen Die Lernstandserhebungen der Jahrgangsstufe 3 sollen den Bundesländern ab dem Schuljahr 2027/2028 vom erstellenden Institut in Berlin (IQB-Berlin) nur noch digital bereitgestellt werden. Des Weiteren soll der Lernstand 5, vorbehaltlich der Beauftragung durch das HMKB, ab dem Schuljahr 2026/2027 in den Fächern Mathematik und Deutsch online zur Verfügung gestellt werden. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 2.746.796,40 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
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Postanschrift: Georg-Dietrich-Bücking-Straße 12
Postleitzahl: 36304
Stadt: Alsfeld
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Vogelsbergkreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-12-05 📅
Datum des Endes: 2026-12-04 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 3
Weitere Informationen zur Verlängerung: Dreimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-16 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-10-16 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht oder nicht formgerecht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Angebots vom weiteren Vergabeverfahren, § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 56 Abs. 3 VgV).
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestanforderungen: Forderung 1: a) Durchführung eines Projektes zur Erhebung, wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung von Daten mit der Bereitstellung von Ergebnisberichten ähnlich dem Instrument VERA (vergleichbar mit den Anforderungen der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3 und 4) b) Projekt mit einer jeweiligen Nutzerzahl von mindestens 65.000 Nutzern Forderung 2: a) Erbringung von Supportleistungen (entsprechend der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 4.3) für ein Projekt zur Erhebung, wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung von Daten mit der Bereitstellung von Ergebnisberichten ähnlich dem Instrument VERA (vergleichbar mit den Anforderungen der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3 und 4) a) Projekt mit einer jeweiligen Nutzerzahl von mindestens 65.000 Nutzern Forderung 3: a) Durchführung eines Projektes zur Bereitstellung einer digitalen Plattform zur Weiterarbeit mit Ergebnissen ähnlich dem Instrument Kompetenzcheck Hessen (vergleichbar mit den Anforderungen der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 4.2.4) b) Projekt mit einer jeweiligen Nutzerzahl von mindestens 65.000 Nutzern Alle Forderungen können zusammen in einer Referenz nachgewiesen werden. Für diesen Fall ist das Einreichen einer Referenz ausreichend.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_off_AG") zurr Tariftreue und zum Mindestentgeld nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBI. S. 338) mit dem Angebot abzugebn haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen iim EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland beziehen.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: Siehe Dateien "Eigenerklärung_Par_123_GWB" und "Eigenerklärung_Par_124_GWB"

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Nationale Registrierungsnummer: 06-25153000-14
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Postleitzahl: 65185
Postort: Wiesbaden
Region: Wiesbaden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de 📧
Telefon: +49 611340 0 📞
Fax: +49 611340 1150 📠
URL: https://vergabe.hessen.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://vergabe.hessen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Kommunikation
Dokumente URL: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-198e662af8a-60556fee803e9568 🌏
Teilnahme-URL: https://vergabe.hessen.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt ergibt. Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: DE 812056745
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151 126603 📞
Fax: +49 611 327648534 📠
URL: https://www.rp-darmstadt.hessen.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nicht-beachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-15+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 177-602323 (2025-09-15)