Das Landesamt für Umwelt des Landes Rheinland-Pfalz (LfU), welches hier als Auftraggeber (AG) auftritt, untersucht auf Basis der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2013/39/EU des eu-ropäischen Parlamentes und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG) und der Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern vom 20. Juni 2016 (OGewV) Fließgewässer u.a. auf organische Spurenstoffe. Die Messverpflichtungen basieren auf dem Rheinmessprogramm Chemie 2021 - 2026, der Internationalen Kommission zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS), der Oberflächen-gewässerverordnung (OGewV) sowie weiterer Messprogramme im Bereich des Landes Rhein-land-Pfalz. Im Rahmen dieser Messprogramme sollen Schwebstoffe auf ausgewählte organische Spuren-stoffe analysiert werden. Das LfU gewinnt zu diesen Zwecken regelmäßig Schwebstoffproben. Das LfU übernimmt hier-bei die Koordinierung der Probenahmen und lagert diese bis zur Analytik in seinem Labor in Mainz (55122). Da das Labor des LfU nicht auf die Durchführung der gesamten Analytik einge-richtet ist, muss ein Teil an einen externen Dritten beauftragt werden. Ziel ist es, für das Jahr 2025 eine Vereinbarung mit einem externen Dritten (AN) abzuschlie-ßen, damit der AG im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Leistungen repräsentative Ana-lysenergebnisse der zu untersuchenden Schadstoffe in der Matrix "Schwebstoff" erhält.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-24.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bestimmung von organischen Spurenstoffen in Schwebstoffen zur Trendermittlung 2025
Referenznummer: LfU_13_01/2025
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Umwelt des Landes Rheinland-Pfalz (LfU), welches hier als Auftraggeber (AG) auftritt, untersucht auf Basis der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2013/39/EU des eu-ropäischen Parlamentes und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG) und der Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern vom 20. Juni 2016 (OGewV) Fließgewässer u.a. auf organische Spurenstoffe. Die Messverpflichtungen basieren auf dem Rheinmessprogramm Chemie 2021 - 2026, der Internationalen Kommission zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS), der Oberflächen-gewässerverordnung (OGewV) sowie weiterer Messprogramme im Bereich des Landes Rhein-land-Pfalz. Im Rahmen dieser Messprogramme sollen Schwebstoffe auf ausgewählte organische Spuren-stoffe analysiert werden. Das LfU gewinnt zu diesen Zwecken regelmäßig Schwebstoffproben. Das LfU übernimmt hier-bei die Koordinierung der Probenahmen und lagert diese bis zur Analytik in seinem Labor in Mainz (55122). Da das Labor des LfU nicht auf die Durchführung der gesamten Analytik einge-richtet ist, muss ein Teil an einen externen Dritten beauftragt werden. Ziel ist es, für das Jahr 2025 eine Vereinbarung mit einem externen Dritten (AN) abzuschlie-ßen, damit der AG im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Leistungen repräsentative Ana-lysenergebnisse der zu untersuchenden Schadstoffe in der Matrix "Schwebstoff" erhält.
Das Landesamt für Umwelt des Landes Rheinland-Pfalz (LfU), welches hier als Auftraggeber (AG) auftritt, untersucht auf Basis der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2013/39/EU des eu-ropäischen Parlamentes und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG) und der Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern vom 20. Juni 2016 (OGewV) Fließgewässer u.a. auf organische Spurenstoffe. Die Messverpflichtungen basieren auf dem Rheinmessprogramm Chemie 2021 - 2026, der Internationalen Kommission zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS), der Oberflächen-gewässerverordnung (OGewV) sowie weiterer Messprogramme im Bereich des Landes Rhein-land-Pfalz. Im Rahmen dieser Messprogramme sollen Schwebstoffe auf ausgewählte organische Spuren-stoffe analysiert werden. Das LfU gewinnt zu diesen Zwecken regelmäßig Schwebstoffproben. Das LfU übernimmt hier-bei die Koordinierung der Probenahmen und lagert diese bis zur Analytik in seinem Labor in Mainz (55122). Da das Labor des LfU nicht auf die Durchführung der gesamten Analytik einge-richtet ist, muss ein Teil an einen externen Dritten beauftragt werden. Ziel ist es, für das Jahr 2025 eine Vereinbarung mit einem externen Dritten (AN) abzuschlie-ßen, damit der AG im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Leistungen repräsentative Ana-lysenergebnisse der zu untersuchenden Schadstoffe in der Matrix "Schwebstoff" erhält.
1️⃣
Interne Kennung: Los 1
Titel: Schwebstoffe Trend Allgemein
Beschreibung der Beschaffung:
Die Leistung ist in drei Lose aufgeteilt. Los-Nummer / Los-Bezeichnung 1 / Schwebstoffe Trend Allgemein 2 / Schwebstoffe Trend Dioxine 3 / Schwebstoffe Zinnorganika 5.2 Umfang (1) Probenanzahl: Der AG kalkuliert mit dem in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) angegebenen Probenanzahl (Obergrenze). Die jeweilige Anzahl stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die Vereinbarung wird ohne verbindliche Mindestabnahmemengen abge-schlossen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) genannten Probenanzahl besteht nicht. Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit er-höht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen eines Loses auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Vertrages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 25 Prozent je Los, be-zogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl, ohne Durchführung eines neuen wett-bewerblichen Vergabeverfahrens möglich. (2) Substanzen: Der AG kalkuliert mit den in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) angegebenen Substanzumfang. Die Vereinbarung wird ohne verbindliche Mindestabnahmemengen abgeschlossen. Ein Anspruch des AN auf Erbringung der in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) genannten Substanzen besteht nicht. Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang je Los um zusätzliche zu untersu-chende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einverneh-men hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs je Los setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) oder 302c (Los 3) festge-legten Substanzen aufweisen müssen und die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Ab-schluss der Vereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens losabhängig zwischen Auftrag-geber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Er-gänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen maximal 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auf-tragswert beträgt.
Die Leistung ist in drei Lose aufgeteilt. Los-Nummer / Los-Bezeichnung 1 / Schwebstoffe Trend Allgemein 2 / Schwebstoffe Trend Dioxine 3 / Schwebstoffe Zinnorganika 5.2 Umfang (1) Probenanzahl: Der AG kalkuliert mit dem in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) angegebenen Probenanzahl (Obergrenze). Die jeweilige Anzahl stellt eine verbindliche Obergrenze dar. Die Vereinbarung wird ohne verbindliche Mindestabnahmemengen abge-schlossen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Erbringung der in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) genannten Probenanzahl besteht nicht. Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit er-höht, wird hiermit vereinbart, dass in solchen Fällen nach Herstellung des gegenseitigen Einvernehmens der Vertragsparteien die Möglichkeit besteht, die jeweiligen Obergrenzen eines Loses auf Basis der bestehenden Pauschalsätze und des bestehenden Vertrages aufzustocken. Aufstockungen sind in Ihrer Gesamtheit bis maximal 25 Prozent je Los, be-zogen auf das Gesamtvolumen der Probenanzahl, ohne Durchführung eines neuen wett-bewerblichen Vergabeverfahrens möglich. (2) Substanzen: Der AG kalkuliert mit den in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) angegebenen Substanzumfang. Die Vereinbarung wird ohne verbindliche Mindestabnahmemengen abgeschlossen. Ein Anspruch des AN auf Erbringung der in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) und 302c (Los 3) genannten Substanzen besteht nicht. Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang je Los um zusätzliche zu untersu-chende Substanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einverneh-men hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs je Los setzt zudem voraus, dass die zusätzlich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die in den Preisblättern 302a (Los 1), 302b (Los 2) oder 302c (Los 3) festge-legten Substanzen aufweisen müssen und die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Ab-schluss der Vereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens losabhängig zwischen Auftrag-geber und Auftragnehmer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Er-gänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzungen maximal 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auf-tragswert beträgt.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Leistungsorte/Erfüllungsorte: - Sitz des Auftragnehmers (AN) - Laborstandort des Auftraggebers (AG) in Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
Land: Deutschland 🇩🇪 Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-05 📅
Datum des Endes: 2025-11-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: Los 2
Titel: Schwebstoffe Trend Dioxine
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-03-28 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-03-28 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-03-20 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 1) er über einschlägige analy-tische Erfahrung in Bezug auf die Analytik der in dieser Ausschreibung je Los beschriebenen Einzelsubstanzen in Schwebstoffen/Sedimenten im Rahmen der geforderten Bestimmungsgrenzen verfügt. Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter mindestens zwei (2) mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand je Los vergleichbare Referenzprojekte mit seinem Angebot einreichen; dafür ist je Referenz eine entsprechende Erklärung unter Nutzung des Formulars 311 mit dem Angebot abzugeben. Vergleichbar sind insbesondere solche Referenzen, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen: a) Vertragsende nach dem 01.01.2018 b) Probenanzahl bzw. bei mehrjährigen Verträgen durchschnittliches jährliches Probenvolumen von mind. 40 Proben c) abgeschlossen oder bei zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch laufenden Projekten Vertragsbeginn vor 7/2024 d) vergleichbar mit den in dieser Ausschreibung je Los gegenständlichen Substanzen bzw. der angebotenen Analysemethoden / -verfahren und Bestimmungsgrenzen Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder. 2) er im Rahmen des geforderten Qualitätsmanagementverfahrens einen Qualitätsmanagementbeauftragten einsetzen wird. 3) er über ausreichende geeignete Laborpersonalkapazitäten sowie qualitativ / technisch geeignete Gerätschaften zur Erfüllung des Auftrags verfügt. 4) er im Rahmen der Leistungserbringung ein Qualitätsmanagementverfahren anwenden wird, das den in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen entspricht. Als Nachweis zu 4) dieses Eignungskriteriums muss der Bieter eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 für die einzusetzenden Analysenverfahren sowie das Qualitätsmanagementverfahren vorweisen. Hierzu muss er ein Scan der Zertifizierungsurkunde mit seinem Angebot einreichen. 5) er einer Kontrolle / Begehung seiner zum Einsatz kommenden Laboratorien durch den Auftraggeber zustimmt. Die Kontrolle / Begehungen bezieht sich auf die technische Leistungsfähigkeit, die Untersuchungsmöglichkeit und die Vorkehrungen im Rahmen des Qualitätsmanagementverfahrens. Sofern der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern plant, bezieht sich die Kontrolle / Begehung auch auf diese Bereiche; hierzu hat der Bieter im Vorfeld seiner Angebotsabgabe auch die Zustimmung des zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmer einzuholen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist eine Kontrolle / Begehung durchzuführen; sondern der Auftraggeber behält es sich hiermit vor, eine solche Kontrolle / Begehung unter Einhaltung der wettbewerblichen Gesichtspunkte durchzuführen. Eine Begehung / Kontrolle kommt nur bei den Bietern zum Tragen, deren Angebote bezuschlagt werden sollen. Eine generelle Begehung / Kontrolle aller Bieter, welche ein Angebot abgegeben haben, ist nicht vorgesehen.
technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 1) er über einschlägige analy-tische Erfahrung in Bezug auf die Analytik der in dieser Ausschreibung je Los beschriebenen Einzelsubstanzen in Schwebstoffen/Sedimenten im Rahmen der geforderten Bestimmungsgrenzen verfügt. Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter mindestens zwei (2) mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand je Los vergleichbare Referenzprojekte mit seinem Angebot einreichen; dafür ist je Referenz eine entsprechende Erklärung unter Nutzung des Formulars 311 mit dem Angebot abzugeben. Vergleichbar sind insbesondere solche Referenzen, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen: a) Vertragsende nach dem 01.01.2018 b) Probenanzahl bzw. bei mehrjährigen Verträgen durchschnittliches jährliches Probenvolumen von mind. 40 Proben c) abgeschlossen oder bei zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch laufenden Projekten Vertragsbeginn vor 7/2024 d) vergleichbar mit den in dieser Ausschreibung je Los gegenständlichen Substanzen bzw. der angebotenen Analysemethoden / -verfahren und Bestimmungsgrenzen Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder. 2) er im Rahmen des geforderten Qualitätsmanagementverfahrens einen Qualitätsmanagementbeauftragten einsetzen wird. 3) er über ausreichende geeignete Laborpersonalkapazitäten sowie qualitativ / technisch geeignete Gerätschaften zur Erfüllung des Auftrags verfügt. 4) er im Rahmen der Leistungserbringung ein Qualitätsmanagementverfahren anwenden wird, das den in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen entspricht. Als Nachweis zu 4) dieses Eignungskriteriums muss der Bieter eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 für die einzusetzenden Analysenverfahren sowie das Qualitätsmanagementverfahren vorweisen. Hierzu muss er ein Scan der Zertifizierungsurkunde mit seinem Angebot einreichen. 5) er einer Kontrolle / Begehung seiner zum Einsatz kommenden Laboratorien durch den Auftraggeber zustimmt. Die Kontrolle / Begehungen bezieht sich auf die technische Leistungsfähigkeit, die Untersuchungsmöglichkeit und die Vorkehrungen im Rahmen des Qualitätsmanagementverfahrens. Sofern der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern plant, bezieht sich die Kontrolle / Begehung auch auf diese Bereiche; hierzu hat der Bieter im Vorfeld seiner Angebotsabgabe auch die Zustimmung des zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmer einzuholen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist eine Kontrolle / Begehung durchzuführen; sondern der Auftraggeber behält es sich hiermit vor, eine solche Kontrolle / Begehung unter Einhaltung der wettbewerblichen Gesichtspunkte durchzuführen. Eine Begehung / Kontrolle kommt nur bei den Bietern zum Tragen, deren Angebote bezuschlagt werden sollen. Eine generelle Begehung / Kontrolle aller Bieter, welche ein Angebot abgegeben haben, ist nicht vorgesehen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYFQM
Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 20.03.2025 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 20.03.2025 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 07-0011801100100-43
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: +49 6131162234📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-24+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 040-127449 (2025-02-24)