Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die bargeldlose Betankung von ca. 110 Fahrzeugen und kraftstoffbetriebenen Geräten für alle Organisationseinheiten der Stadt. Für die Abrechnung wird ein Tankkartensystem, das vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, genutzt. Die Tankstelle muss mindestens außerhalb ihrer üblichen Öffnungszeiten einen täglichen Öffnungsservice (einschl. Wochenende und Feiertage) von 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr haben. Insbesondere wegen der Einsatzbereitschaft der städtischen Fahrzeuge oder sonstiger anderer Einsatzfahrzeuge (Winterdienst, Feuerwehr und Rettungsdienst) muss mindestens bei besonderen Einsatzfällen ein kurzfristiger abrufbarer Einsatz der Tankstelle (innerhalb einer halben Stunde) sichergestellt sein (entfällt bei einem 24-Stunden-Service). Die Abrechnung erfolgt über ein Abrechnungssystem. Preisbasis für die Abrechnung der Betankungen ist der aktuelle Säulenpreis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Betankung. Das Abrechnungssystem muss folgende Grundbedingungen enthalten: - Tankkartensystem pro Fahrzeug (PKW, LKW und Spezialfahrzeuge), pro kraftstoffbetrie-benem Großgerät (Bagger, Radlader) und pro sonstiges Gerät (Kleingeräte, Mietgeräte) - für jede Organisationseinheit erfolgt eine separate monatliche Abrechnung (Format DIN A4) zu Beginn eines jeden Monates mit den Leistungen des Vormonats jeweils unterteilt nach den einzelnen Fahrzeugen bzw. interner Kennung (Kostenstellen). Die einzelnen unterschriebenen Tankbelege sind beizufügen, eine Ausfertigung dieser Tankbelege bekommt der Fahrer schon beim Tanken. Kopien der Tankbelege sind den monatlichen Abrechnungen unbedingt beizufügen. Es handelt sich um die Organisationseinheiten: - Amt 10 Haupt-und Personalamt - Amt 37/1 Feuerwehr - Amt 37/2 Rettungsdienst - Amt 50 Sozialamt - Amt 51 Jugendamt - Amt 65 Gebäudemanagement - Amt 66 Betriebshof - SAW/70 Städtischer Abwasserbetrieb Die Abrechnung für jede Organisationseinheit muss mindestens folgende Daten enthalten: - Datum und Uhrzeit des Tankvorganges - Fahrzeugkennzeichen bzw. interne Kennung (Kostenstelle) - Art und Menge des getankten Kraftstoffes - Basispreis und Konditionen des einzelnen Tankvorganges - Abzug gemäß Sonderkondition - Mehrwertsteuer und Gesamtpreis Der jeweilige Lieferschein muss mindestens folgende Daten enthalten: - Datum und Uhrzeit des Tankvorganges - Fahrzeugkennzeichen bzw. interne Kennung (Kostenstelle) - Art und Menge des getankten Kraftstoffes - Basispreis des einzelnen Tankvorganges - Unterschrift des Fahrers Änderungen der o.g. Bezeichnungen für die Organisationseinheiten sind im Laufe des Lieferzeitraumes möglich Der Rechnungsbetrag wird innerhalb von 14 Werktagen nach Eingang der Rechnung bei der Stadtverwaltung zur Auszahlung angewiesen. Ein SEPA-Abbuchungsauftrag oder ein anderes Lastschriftverfahren kann nicht erteilt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-10-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-25.
Auftragsbekanntmachung (2025-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betankung der städtischen Fahrzeuge der Stadt Wermelskirchen
Referenznummer: 40.25_EU_OV_VgV_Betankung der städtischen Fahrzeuge der Stadt Wermelskirchen
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die bargeldlose Betankung von ca. 110 Fahrzeugen und kraftstoffbetriebenen...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die bargeldlose Betankung von ca. 110 Fahrzeugen und kraftstoffbetriebenen Geräten für alle Organisationseinheiten der Stadt. Für die Abrechnung wird ein Tankkartensystem, das vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, genutzt.
Die Tankstelle muss mindestens außerhalb ihrer üblichen Öffnungszeiten einen täglichen Öffnungsservice (einschl. Wochenende und Feiertage) von 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr haben. Insbesondere wegen der Einsatzbereitschaft der städtischen Fahrzeuge oder sonstiger anderer Einsatzfahrzeuge (Winterdienst, Feuerwehr und Rettungsdienst) muss mindestens bei besonderen Einsatzfällen ein kurzfristiger abrufbarer Einsatz der Tankstelle (innerhalb einer halben Stunde) sichergestellt sein (entfällt bei einem 24-Stunden-Service).
Die Abrechnung erfolgt über ein Abrechnungssystem. Preisbasis für die Abrechnung der Betankungen ist der aktuelle Säulenpreis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Betankung. Das Abrechnungssystem muss folgende Grundbedingungen enthalten:
- Tankkartensystem pro Fahrzeug (PKW, LKW und Spezialfahrzeuge), pro kraftstoffbetrie-benem Großgerät (Bagger, Radlader) und pro sonstiges Gerät (Kleingeräte, Mietgeräte)
- für jede Organisationseinheit erfolgt eine separate monatliche Abrechnung (Format DIN A4) zu Beginn eines jeden Monates mit den Leistungen des Vormonats jeweils unterteilt nach den einzelnen Fahrzeugen bzw. interner Kennung (Kostenstellen). Die einzelnen unterschriebenen Tankbelege sind beizufügen, eine Ausfertigung dieser Tankbelege bekommt der Fahrer schon beim Tanken. Kopien der Tankbelege sind den monatlichen Abrechnungen unbedingt beizufügen.
Es handelt sich um die Organisationseinheiten:
- Amt 10 Haupt-und Personalamt
- Amt 37/1 Feuerwehr
- Amt 37/2 Rettungsdienst
- Amt 50 Sozialamt
- Amt 51 Jugendamt
- Amt 65 Gebäudemanagement
- Amt 66 Betriebshof
- SAW/70 Städtischer Abwasserbetrieb
Die Abrechnung für jede Organisationseinheit muss mindestens folgende Daten enthalten:
- Datum und Uhrzeit des Tankvorganges
- Fahrzeugkennzeichen bzw. interne Kennung (Kostenstelle)
- Art und Menge des getankten Kraftstoffes
- Basispreis und Konditionen des einzelnen Tankvorganges
- Abzug gemäß Sonderkondition
- Mehrwertsteuer und Gesamtpreis
Der jeweilige Lieferschein muss mindestens folgende Daten enthalten:
- Datum und Uhrzeit des Tankvorganges
- Fahrzeugkennzeichen bzw. interne Kennung (Kostenstelle)
- Art und Menge des getankten Kraftstoffes
- Basispreis des einzelnen Tankvorganges
- Unterschrift des Fahrers
Änderungen der o.g. Bezeichnungen für die Organisationseinheiten sind im Laufe des Lieferzeitraumes möglich
Der Rechnungsbetrag wird innerhalb von 14 Werktagen nach Eingang der Rechnung bei der Stadtverwaltung zur Auszahlung angewiesen. Ein SEPA-Abbuchungsauftrag oder ein anderes Lastschriftverfahren kann nicht erteilt werden.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Betankung von Fahrzeugen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die bar-geldlose Betankung von ca. 110 Fahrzeugen und kraftstoffbetriebenen...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die bar-geldlose Betankung von ca. 110 Fahrzeugen und kraftstoffbetriebenen Geräten für alle Orga-nisationseinheiten der Stadt. Für die Abrechnung wird ein Tankkartensystem, das vom Auf-tragnehmer zur Verfügung gestellt wird, genutzt.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.03.2026 und endet am 28.02.2030
Die Betankung muss ortsnah vom Standort der Fahrzeuge erfolgen können. Der wesentliche Standort der Fahrzeuge ist der Städtische Betriebshof, Im Belten 4, 42929 Wermelskirchen.
Folgende grundsätzliche Voraussetzungen zur Beschaffenheit der Tankstelle müssen zum Betanken des Fuhrparks gegeben sein und werden mit dem Angebot bestätigt:
• räumliche und technische Möglichkeit zur Betankung von LKW bis 26 Tonnen zul. Ge-samtgewicht sowie mit den Abmaßen nach § 32 StVZO;
• die Anerkennung der räumlichen Maße erfolgt vorbehaltlich der Begutachtung vor Ort durch den Auftraggeber.
Die angebotenen Kraftstoffe müssen alle den derzeit gültigen DIN- oder DIN EN-Normen entsprechen:
• unter der Bezeichnung Diesel-Kraftstoff sind in dieser Ausschreibung neben dem „Stan-dard“-Diesel nach DIN EN 590 auch alle Premium-Diesel mit GtL-Beimischung, erhöhter Cetanzahl sowie speziellen Additiven zu verstehen;
• unter der Bezeichnung Super-Kraftstoff sind in dieser Ausschreibung neben dem „Stan-dard“-Super (ROZ95) auch Super-Plus (ROZ98), nicht normierte 100-Oktan-Benzine und E10-Kraftstoffe zu verstehen.
Bei der Bewertung der Angebote wird nicht ausschließlich der Preis, sondern auch die zu-rückzulegende Wegstrecke vom Standort des Städtischen Betriebshofes zur jeweiligen Tank-stelle berücksichtigt. Dabei wird jeder Kilometer einfacher Wegstrecke mit einem fiktiven Betrag von 1,50 € einschl. Personal- und aller sonstigen Nebenkosten zugrunde gelegt. Es wird von ca. 1.400 Tankvorgängen pro Jahr ausgegangen. Diese finden bei der Berechnung des wirtschaftlichsten Angebotes Berücksichtigung.
Zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit wird im Rahmen der Auswertung am gleichen Tag zur gleichen Uhrzeit der jeweilige aktuelle Tagespreis (12 Uhr) abgefragt und berücksichtigt.
Bei der Abgabe des Angebotes ist ausschließlich dieses Leistungsverzeichnis zu verwenden. Angebote, die nicht in der vorgeschriebenen Form abgegeben werden, sind daher von der Wertung auszuschließen. Änderungen an diesem Leistungsverzeichnis dürfen nicht vorge-nommen werden. Ferner ist es nicht zulässig, ergänzende Bedingungen beizufügen. Beides führt ebenfalls dazu, dass das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden muss.
Vertrag gilt bis zu einer Höchstmenge von jährlich 110.000 Liter Diesel und 11.000 Liter Super
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Rheinisch-Bergischer Kreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-01 📅
Datum des Endes: 2030-02-28 📅
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Wirtschaftlichstes Angebot in Bezug auf den Preis und die zurückzulegende Wegstrecke
Bei der Bewertung der Angebote wird nicht ausschließlich der Preis, sondern auch die zurückzulegende Wegstrecke vom Standort des Städtische Betriebshof, Im Belten 4, 42929 Wermelskirchen, zur jeweiligen Tankstelle berücksichtigt. Dabei wird jeder Kilometer einfacher Wegstrecke mit einem fiktiven Betrag von 1,50 € einschl. Personal- und aller sonstigen Nebenkosten zugrunde gelegt. Es wird von ca. 1.400 Tankvorgängen pro Jahr ausgegangen. Diese finden bei der Berechnung des wirtschaftlichsten Angebotes Berücksichtigung.
Zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit wird im Rahmen der Auswertung am gleichen Tag zur gleichen Uhrzeit der jeweilige aktuelle Tagespreis (12 Uhr) abgefragt und berücksichtigt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-28 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-28 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 27
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Präqualifizierte Unternehmen führen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ).
Die Angabe der PQ-Nummer der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist in dem Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD" (siehe Vergabeunterlagen unter '2_Auszufüllende Dokumente") einzutragen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD“ (siehe Vergabeunterlagen unter '2_Auszufüllende Dokumente") vorzulegen.
Diese Eigenerklärung beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:
- Eintragung in das Berufsregister
- Angaben zu Personenvereinigungen bzw. Einzelunternehmen
- Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die "VgV_Eigenerklärung_LD" der Stadt Wermelskirchen mit dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die "VgV_Eigenerklärung_LD" der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben. Diese beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben zu schweren Verfehlungen (inkl. Erklärung lt. Anlage 2 zu Nr. 3.2 des Erlasses KorruptionsbG NRW)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gewerberechtlichen Voraussetzungen
- Angaben zur Haftpflichtversicherung inkl. Deckungssumme
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte und Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Unterlagen / Angaben mit dem Angebot...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Präqualifizierte und Nicht präqualifizierte Unternehmen haben folgende Unterlagen / Angaben mit dem Angebot vorzulegen (Nicht präqualifizierte Unternehmen ggf. anhand der „VgV_Eigenerklärung_LD“ der Stadt Wermelskirchen):
- Erklärung über vergleichbare Leistungen
- Angabe von mind. 1 positiven Referenzen über vergleichbare Aufträge inkl. Kontaktdaten der Ansprechpartner etc. (sofern nicht in der Präqualifizierung bereits enthalten)
- Angaben zu Arbeitskräften/Mitarbeiterzahl (sofern nicht in der Präqualifizierung bereits enthalten)
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
“Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform
‚Subreport ELViS‘ über den Link...”
Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform
‚Subreport ELViS‘ über den Link „https://www.subreport.de/E83793845“ möglich! Wichtiger Hinweis: Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 21.10.2025 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden. Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmer sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung nachweisen. Sie haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied anzugeben (siehe Auflistung gem. Punkt 4c des Angebotsformulars bzw. Checkliste VgV). Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen finden Anwendung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland (Spruchkörper Köln)
Nationale Registrierungsnummer: DE 12345678
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrhld-k@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +492211473045📞
Fax: +492211472889 📠
URL: http://bezreg-koeln.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1.) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Rheinisch-Bergischer Kreis, Der Landrat
Postanschrift: Postfach 200450
Ort: Bergisch-Gladbach
Postleitzahl: 51462
Land: Deutschland
Telefon: +49 2202 / 13-0
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 186-634336 (2025-09-25)
Auftragsbekanntmachung (2025-10-02) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-04 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-04 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 28
“Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform
‚Subreport ELViS‘ über den Link...”
Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform
‚Subreport ELViS‘ über den Link „https://www.subreport.de/E83793845“ möglich! Wichtiger Hinweis: Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 28.10.2025 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden. Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmer sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung nachweisen. Sie haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied anzugeben (siehe Auflistung gem. Punkt 4c des Angebotsformulars bzw. Checkliste VgV). Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen finden Anwendung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt.
“Die Angebotsfrist und die Zuschlags-/Bindefrist wurde um eine Woche verlängert.”
Quelle: OJS 2025/S 191-653524 (2025-10-02)
Auftragsbekanntmachung (2025-11-19) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-27 10:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 47
“Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform
‚Subreport ELViS‘ über den Link...”
Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform
‚Subreport ELViS‘ über den Link „https://www.subreport.de/E83793845“ möglich! Wichtiger Hinweis: Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 21.11.2025 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden. Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmer sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung nachweisen. Sie haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied anzugeben (siehe Auflistung gem. Punkt 4c des Angebotsformulars bzw. Checkliste VgV). Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen finden Anwendung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 225-774518 (2025-11-19)