Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung im Rahmen der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz von 2026 bis 2028

Landesamt für Umwelt

Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ergeben sich für die Länder fortlaufende Verpflichtungen zur Beobachtung und Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft (§ 6 Abs. 3 BNatSchG). Diese bundesrechtlichen Vorgaben werden durch die landesrechtlichen Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP) konkretisiert und ergänzt. Im Rahmen der Novellierung des LNatSchG RLP in 2015 sowie des BNatSchG in 2022 erfolgte eine Erweiterung des Katalogs der besonders geschützten Biotope um die gefährdeten Biotoptypen Felsflurkomplexe, Binnendünen, Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden im Außenbereich in § 15 LNatSchG (Gesetzlich geschützte Biotope) sowie um die Mageren Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern in § 30 BNatSchG (Gesetzlich geschützte Biotope). Darüber hinaus ergeben sich aus der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (EU-WVO) neue Verpflichtungen auf europäischer Ebene. Die Verordnung fordert eine umfassende Kenntnis über den Zustand von mindestens 90 % der FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) bis spätestens 2030. Bis 2040 soll die Erfassung vollständig abgeschlossen sein. Die zuvor genannten Erweiterungen von BNatSchG und LNatSchG sowie die Zielvorgaben der EU-WVO erhöhen die Anforderungen an die systematische Erfassung und Bewertung von gesetzlich geschützten Biotopen und FFH-LRT in Rheinland-Pfalz. Im Jahr 2020 wurde zunächst mit der Kartierung von naturschutzfachlich bedeutsamem Grünland in Rheinland-Pfalz im Landkreis Vulkaneifel begonnen (= Grünlandkartierung). Die Kartierung wird dabei in Jahresintervallen durchgeführt, d. h. pro Jahr wird eine festgelegte Anzahl von Landkreisen erfasst, und so sukzessiv das gesamte naturschutzfachlich bedeutsame Grünland in Rheinland-Pfalz erfasst. Ab dem Jahr 2027 soll die Kartierung der geschützten Grünlandbiotope aus Anlage LB 2 um weitere gesetzlich geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen aus Anlage LB 4 und Anlage LB 5 erweitert werden (= Biotopkartierung). Im Folgenden wird der Begriff Biotopkartierung als Überbegriff für die Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen und FFH-LRT, inkl. Grünlandbiotopen verwendet. Die Biotopkartierung wird federführend durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) durchgeführt, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt. Die Kartierung in den einzelnen Landkreisen erfolgt durch sogenannte Fachbüros. Zur Unterstützung bei der Biotopkartierung möchte sich der AG eines externen Beauftragten bedienen, im Folgenden Auftragnehmer (AN) oder Koordinator genannt. Die durch den AN zu erbringende Leistung besteht aus den in Kapitel 2 beschriebenen Teilleistungen. Die Leistungserbringung des Koordinators ist eng an die Leistungserbringung der Biotopkartierung geknüpft. Daher orientiert sich die Vertragslaufzeit der hier beschriebenen Leistungen an denen der Biotopkartierung (vgl. Anlage LB 3). Zu Beginn jeden Jahres startet die Biotopkartierung in einer festgelegten Anzahl von Landkreisen. Die Vertragslaufzeit der Biotopkartierung startet daher jährlich mit der Erteilung des Zuschlags am Anfang des Jahres (meist im Januar oder Februar) und endet im Folgejahr am 30.08. Dieser Zeitraum wird im folgenden Kartierdurchgang genannt. Damit hat ein Kartierdurchgang eine Laufzeit von ca. 1,5 Jahren (vgl. Abbildung 1). Die Beauftragung des AN erfolgt vor dem Hintergrund dieser Kartierdurchgänge für den Zeitraum von 2 Jahren und 8 Monaten (vgl. Abbildung 1; von 2026 bis Ende August 2028). Im Vertragszeitraum wurde bisher lediglich festgelegt, dass der Kartierdurchgang 1 d.h. die Grünlandkartierung 2026 in den Landkreisen Ahrweiler, Mayen-Koblenz und Bad Dürkheim durchgeführt werden soll. Für den Kartierdurchgang 2 sind die Landkreise bzw. kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz, in denen die Biotopkartierung durchgeführt werden soll, noch nicht festgelegt. Eine Übersicht, bezogen auf den Kartierdurchgang 1, über die Landkreise Ahrweiler (10 Lose), Mayen-Koblenz (6 Lose) und Bad Dürkheim (2 Los), die Losaufteilung, die Lage der Lose und die Größe der für jedes Los vorgegebenen Suchräume (= Auftragsgebiet der Fachbüros) befinden sich in Anlage LB 1 der "Informationen zur Grünlandkartierung in 2026 sowie Datenpakete_für_die_Los 1-18" . Informationen zu den, von den Fachbüros im Rahmen der Grünlandkartierung 2026 zu erbringenden Leistungen, sind der Leistungsbeschreibung "Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz 2026" in Anlage LB 3 zu entnehmen. Für den Kartierdurchgang 2 werden die Landkreise, die Losaufteilung, die Lage der Lose und die Größe der für jedes Los vorgegebenen Suchräume (= Auftragsgebiet der Fachbüros) sowie den Umfang der zu erfassenden Biotoptypen zu Beginn des Kartierdurchgangs bzw. zum Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber Kenntnis darüber hat mitgeteilt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-12-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-12-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung im Rahmen der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz von 2026 bis 2028
Referenznummer: LfU_13_62/2025
Kurze Beschreibung:
Aus den bestehenden gesetzlichen Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ergeben sich für die Länder fortlaufende Verpflichtungen zur Beobachtung und Bewertung des Zustands von Natur und Landschaft (§ 6 Abs. 3 BNatSchG). Diese bundesrechtlichen Vorgaben werden durch die landesrechtlichen Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LNatSchG RLP) konkretisiert und ergänzt. Im Rahmen der Novellierung des LNatSchG RLP in 2015 sowie des BNatSchG in 2022 erfolgte eine Erweiterung des Katalogs der besonders geschützten Biotope um die gefährdeten Biotoptypen Felsflurkomplexe, Binnendünen, Magere Flachland-Mähwiesen, Berg-Mähwiesen und Magerweiden im Außenbereich in § 15 LNatSchG (Gesetzlich geschützte Biotope) sowie um die Mageren Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie), Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern in § 30 BNatSchG (Gesetzlich geschützte Biotope). Darüber hinaus ergeben sich aus der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (EU-WVO) neue Verpflichtungen auf europäischer Ebene. Die Verordnung fordert eine umfassende Kenntnis über den Zustand von mindestens 90 % der FFH-Lebensraumtypen (FFH-LRT) bis spätestens 2030. Bis 2040 soll die Erfassung vollständig abgeschlossen sein. Die zuvor genannten Erweiterungen von BNatSchG und LNatSchG sowie die Zielvorgaben der EU-WVO erhöhen die Anforderungen an die systematische Erfassung und Bewertung von gesetzlich geschützten Biotopen und FFH-LRT in Rheinland-Pfalz. Im Jahr 2020 wurde zunächst mit der Kartierung von naturschutzfachlich bedeutsamem Grünland in Rheinland-Pfalz im Landkreis Vulkaneifel begonnen (= Grünlandkartierung). Die Kartierung wird dabei in Jahresintervallen durchgeführt, d. h. pro Jahr wird eine festgelegte Anzahl von Landkreisen erfasst, und so sukzessiv das gesamte naturschutzfachlich bedeutsame Grünland in Rheinland-Pfalz erfasst. Ab dem Jahr 2027 soll die Kartierung der geschützten Grünlandbiotope aus Anlage LB 2 um weitere gesetzlich geschützte Biotope und FFH-Lebensraumtypen aus Anlage LB 4 und Anlage LB 5 erweitert werden (= Biotopkartierung). Im Folgenden wird der Begriff Biotopkartierung als Überbegriff für die Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen und FFH-LRT, inkl. Grünlandbiotopen verwendet. Die Biotopkartierung wird federführend durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) durchgeführt, im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt. Die Kartierung in den einzelnen Landkreisen erfolgt durch sogenannte Fachbüros. Zur Unterstützung bei der Biotopkartierung möchte sich der AG eines externen Beauftragten bedienen, im Folgenden Auftragnehmer (AN) oder Koordinator genannt. Die durch den AN zu erbringende Leistung besteht aus den in Kapitel 2 beschriebenen Teilleistungen. Die Leistungserbringung des Koordinators ist eng an die Leistungserbringung der Biotopkartierung geknüpft. Daher orientiert sich die Vertragslaufzeit der hier beschriebenen Leistungen an denen der Biotopkartierung (vgl. Anlage LB 3). Zu Beginn jeden Jahres startet die Biotopkartierung in einer festgelegten Anzahl von Landkreisen. Die Vertragslaufzeit der Biotopkartierung startet daher jährlich mit der Erteilung des Zuschlags am Anfang des Jahres (meist im Januar oder Februar) und endet im Folgejahr am 30.08. Dieser Zeitraum wird im folgenden Kartierdurchgang genannt. Damit hat ein Kartierdurchgang eine Laufzeit von ca. 1,5 Jahren (vgl. Abbildung 1). Die Beauftragung des AN erfolgt vor dem Hintergrund dieser Kartierdurchgänge für den Zeitraum von 2 Jahren und 8 Monaten (vgl. Abbildung 1; von 2026 bis Ende August 2028). Im Vertragszeitraum wurde bisher lediglich festgelegt, dass der Kartierdurchgang 1 d.h. die Grünlandkartierung 2026 in den Landkreisen Ahrweiler, Mayen-Koblenz und Bad Dürkheim durchgeführt werden soll. Für den Kartierdurchgang 2 sind die Landkreise bzw. kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz, in denen die Biotopkartierung durchgeführt werden soll, noch nicht festgelegt. Eine Übersicht, bezogen auf den Kartierdurchgang 1, über die Landkreise Ahrweiler (10 Lose), Mayen-Koblenz (6 Lose) und Bad Dürkheim (2 Los), die Losaufteilung, die Lage der Lose und die Größe der für jedes Los vorgegebenen Suchräume (= Auftragsgebiet der Fachbüros) befinden sich in Anlage LB 1 der "Informationen zur Grünlandkartierung in 2026 sowie Datenpakete_für_die_Los 1-18" . Informationen zu den, von den Fachbüros im Rahmen der Grünlandkartierung 2026 zu erbringenden Leistungen, sind der Leistungsbeschreibung "Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz 2026" in Anlage LB 3 zu entnehmen. Für den Kartierdurchgang 2 werden die Landkreise, die Losaufteilung, die Lage der Lose und die Größe der für jedes Los vorgegebenen Suchräume (= Auftragsgebiet der Fachbüros) sowie den Umfang der zu erfassenden Biotoptypen zu Beginn des Kartierdurchgangs bzw. zum Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber Kenntnis darüber hat mitgeteilt.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz 📦
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: LfU_13_62/2025
Beschreibung der Beschaffung:
Die Unterstützung des AGs bei der Durchführung der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz erfolgt je Kartierdurchgang in den folgenden Bereichen: 1) Fachliche Betreuung und Begleitung des AGs (Teilleistungen in Kapitel 2.1) 2) Unterstützung des AGs bei der Qualitätssicherung der Kartierung durch externe Fachbüros (Teilleistungen in Kapitel 2.2) 3) Unterstützung des AGs bei der Qualitätssicherung der digitalen Dateneingabe durch externe Fachbüros (Teilleistungen in Kapitel 2.3) Für die Erbringung, der in den Kapiteln 2.1 bis 2.3 beschriebenen Teilleistungen sowie der in Kapitel 2.4 beschriebenen optionalen Leistungen wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Abnahmeverpflichtung und einer Höchstgrenze für jede Teilleistung je Kartierdurchgang abgeschlossen. Die entsprechenden Angaben können Kapitel 6 entnommen werden. Umfang Der Auftraggeber kalkuliert aufgrund mehrjähriger Erfahrungswerte mit folgenden Bedarfen je Kartierdurchgang: Fachliche Betreuung und Begleitung 1) Auftaktgespräch (vgl. Kapitel 2.1.1) Mindestabnahme: 1 Auftaktgespräch Obergrenze: 1 Auftaktgespräch 2) Abstimmungsgespräche (vgl. Kapitel 2.1.2) Mindestabnahme: 1 Abstimmungsgespräch Obergrenze: 4 Abstimmungsgespräche 3) Beantwortung von Fragen (vgl. Kapitel 2.1.3) Mindestabnahme: 30 Stunden Obergrenze: 80 Stunden 4) Textvorschläge und Stellungnahmen (vgl. Kapitel 2.1.4) Mindestabnahme: 15 Stunden Obergrenze: 70 Stunden 5) Überarbeitung und Weiterentwicklung des Suchraums zur Vorbereitung künftiger Ausschreibungen (vgl. Kapitel 2.1.5) Mindestabnahme: 30 Stunden Obergrenze: 150 Stunden 6) Unterstützung bei der Auswertung von Ergebnissen (vgl. Kapitel 2.1.6) Mindestabnahme: 15 Stunden Obergrenze: 50 Stunden Unterstützung bei der Qualitätssicherung der Kartierung 7) Schulung "Grundlagen der Biotopkartierung" (vgl. Kapitel 2.2.1) Mindestabnahme: 1 Schulung Obergrenze: 1 Schulung 8) Schulung "Praktische Schulung Biotopkartierung" (Geländetermine) (vgl. Kapitel 2.2.2) Mindestabnahme: 9 Schulung(en) Obergrenze: 18 Schulung(en) Unterstützung bei der Qualitätssicherung der digitalen Dateneingabe 9) Workshop "Einarbeitung Serviceportal-Biotope (SP-B), digitale Dateneingabe und Qualitätssicherung" (vgl. Kapitel 2.3.1) Mindestabnahme: 1 Workshop Obergrenze: 1 Workshop 10) Sicherstellung Ablauf der Qualitätssicherung (vgl. Kapitel 2.3.2) Mindestabnahme: 250 Stunden Obergrenze: 1000 Stunden Optionale Leistungen 11) Optionale Teilnahme an einem Abstimmungsgespräch mit den Fachbüros (vgl. Kapitel 2.4.1) Obergrenze: 3 Abstimmungsgespräche 12) Optionale Teilnahme an Geländeterminen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (vgl. Kapitel 2.4.2) Obergrenze: 3 Geländetermine 13) Optionale Stichprobenkartierung (vgl. Kapitel 2.4.3) Obergrenze: 300 Hektar Die Rahmenvereinbarung wird je Kartierdurchgang mit Mindestabnahmemengen (für die obligatorischen Leistungen; also ohne die optionalen Leistungen) und mit Obergrenzen gemäß der o.g. Aufteilung abgeschlossen. Ein Anspruch des ANs auf Erbringung des o.g. Bedarfs über den Mindestbedarf hinaus besteht nicht. Da es sich bei den vorgenannten Bedarfen nur um eine Schätzung des AGs handelt, kann es vorkommen, dass die jeweiligen Obergrenzen nicht auskömmlich sind. In einem solchen Fall erfolgt nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien eine entsprechende Aufstockung der jeweiligen Obergrenze auf Basis des bestehenden Pauschalsatzes und Vertrages. Aufstockungen sind bis maximal 100 Prozent, bezogen auf die jeweilige Obergrenze, ohne neues Vergabeverfahren im Wettbewerb möglich.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Leistungsort: - Sitz des Auftragnehmers - Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz - Vor Ort im Suchraum Erfüllungsort: - Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz Gerichtsstand: - Gerichtsstand ist Mainz.
Land: Deutschland 🇩🇪
Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-23 📅
Datum des Endes: 2028-08-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-14 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-14 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 40 Tage
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-01-14 10:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-07 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Es gelten die Regelungen gemäß §56 VgV.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden je Schadensfall sowie mind. 100.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 1) er mindestens 3 vergleichbare Referenzen seit dem Jahr 2010 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2010 liegt, deren Leistungsbeginn mindestens 6 Monate vor dem Zeitpunkt des Angebotsschlusses war, die eine Projektdauer von mindestens 6 Monaten besitzen, die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen vergleichbar sind und daher einen direkten Bezug zu folgenden Aufgabenfeldern der Aufgabenschwerpunkte "Fachliche Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung der Biotopkartierung und digitalen Dateneingabe" und "Technische Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung der Biotopkartierung und digitalen Dateneingabe" haben: a) Fachliche Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung der Biotopkartierung und digitalen Dateneingabe - praktische Erfahrung in der Kartierung von Biotopen - praktische Erfahrung in der Kartierung von gesetzlich geschützten Biotopen - praktische Erfahrung in der Kartierung und Bewertung von FFH-Lebensraumtypen - praktische Erfahrung in der inhaltlichen Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung von Biotop-/FFH-Lebensraumtypenkartierungen b) Technische Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung der Biotopkartierung und digitalen Dateneingabe - Technologieeinsatz GIS-spezifischer Softwaretechnik insbesondere Datenbanken im Bereich der Biotopkartierung Für die Zulässigkeit eines Referenznachweises muss das durchgeführte Projekt nicht vollständig abgeschlossen sein. Jedoch müssen die mit diesem Verfahren vergleichbaren Leistungen, die im Rahmen des Referenznachweises angegeben werden, innerhalb eines laufenden Projektes bereits durchgeführt und vom Auftraggeber abgenommen worden sein. Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. Die eingereichten Referenzen müssen insgesamt beide Aufgabenschwerpunkte zu a) und b) abdecken. Ebenfalls müssen mit den eingereichten Referenzen alle der genannten Aufgabenfelder aus dem Aufgabenschwerpunkt "Fachliche Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung der Biotopkartierung und digitalen Dateneingabe" und "Technische Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung der Biotopkartierung und digitalen Dateneingabe" abgedeckt sein. Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder, wobei das Mitglied der Bietergemeinschaft, welches den Projektleiter stellt, mindestens eine der geforderten Referenzen vorweisen und es sich mindestens bei einer davon um eine Grünlandkartierung handeln muss. Die Eignung zu 1) ist ergänzend zur Eigenerklärung gemäß Formular 304 mittels Referenzen gemäß Formular 311 zu belegen. Für jeden Referenznachweis ist ein gesondertes Dokument zu erstellen und einzureichen.
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Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: 2) er im Rahmen der Leistungserbringung eine Projektleitung einsetzen wird, die über einen Abschluss (Bachelor, Master, Diplom) von einer (Fach-) Hochschule oder Universität in einem der folgenden Studienfelder verfügt: - Biologie - Landespflege oder Landschaftsplanung - Agrarwissenschaften, Agrarökologie oder Agrarbiologie - Biogeographie oder Geographie - Ökologie, Landschaftsökologie, Geoökologie - Naturschutz - Umweltwissenschaften - Forstwissenschaften - Geoinformatik, Bioinformatik oder Informatik Die Eignung zu 2) ist ergänzend zur Eigenerklärung gemäß Formular 304 in Form eines Scans des Studiennachweises zu belegen.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, zur Einhaltung der dort genannten tariflichen Bestimmungen, vgl. Formulare 305a und 305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landesamt für Umwelt
Nationale Registrierungsnummer: 07-0011651100400-41
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 7
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Referat 13
E-Mail: haushalt@lfu.rlp.de 📧
Telefon: +49613160330 📞
URL: https://www.lfu.rlp.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYNLL/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYNLL 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYNLL 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYNLL# Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen. Ein kaufmännisches / wirtschaftliches Nebenangebot in Form von SKONTO-Gewährung gemäß Preisblatt (Formulare 302) ist zulässig. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de). Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar erscheinen, sind diese bis zum 07.01.2026 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 07-0011801100100-43
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-12-01+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 233-800116 (2025-12-01)