Das bayerische Landesamt für Umwelt betreibt das Messnetz Umweltmonitoring zur Beobachtung des Eintrags von (Schad-)Stoffen über die Luft. An allen Messstellen des Messnetzes werden Proben aus Immissions- und Depositionsmessungen genommen. An einem Teil der Messstellen wird zusätzlich noch ein Biomonitoringprogramm betrieben. Der Auftragnehmer hat an allen Messstellen in regelmäßigem Rhythmus Proben zu exponieren und einzuholen sowie Messstationen und Messeinrichtungen zu pflegen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-20.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betreuung des Biomonitorings und der Depositions- und Immissionsuntersuchungen
Referenznummer: 2025000029
Kurze Beschreibung:
“Das bayerische Landesamt für Umwelt betreibt das Messnetz Umweltmonitoring zur Beobachtung des Eintrags von (Schad-)Stoffen über die Luft. An allen...”
Kurze Beschreibung
Das bayerische Landesamt für Umwelt betreibt das Messnetz Umweltmonitoring zur Beobachtung des Eintrags von (Schad-)Stoffen über die Luft. An allen Messstellen des Messnetzes werden Proben aus Immissions- und Depositionsmessungen genommen. An einem Teil der Messstellen wird zusätzlich noch ein Biomonitoringprogramm betrieben. Der Auftragnehmer hat an allen Messstellen in regelmäßigem Rhythmus Proben zu exponieren und einzuholen sowie Messstationen und Messeinrichtungen zu pflegen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Umweltüberwachung in anderen Bereichen als dem Bausektor📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das bayerische Landesamt für Umwelt betreibt das Messnetz Umweltmonitoring zur Beobachtung des Eintrags von (Schad-)Stoffen über die Luft. An allen...”
Beschreibung der Beschaffung
Das bayerische Landesamt für Umwelt betreibt das Messnetz Umweltmonitoring zur Beobachtung des Eintrags von (Schad-)Stoffen über die Luft. An allen Messstellen des Messnetzes werden Proben aus Immissions- und Depositionsmessungen genommen. An einem Teil der Messstellen wird zusätzlich noch ein Biomonitoringprogramm betrieben. Der Auftragnehmer hat an allen Messstellen in regelmäßigem Rhythmus Proben zu exponieren und einzuholen sowie Messstationen und Messeinrichtungen zu pflegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-24 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 67
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/e112d0bd-e58e-403e-ab34-dc9d40e66b33/suitabilitycriteria” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorzulegen ist eine in Art vergleichbare Referenz aus den letzten fünf Jahren entsprechend den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung. Um eine Eignung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorzulegen ist eine in Art vergleichbare Referenz aus den letzten fünf Jahren entsprechend den Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung. Um eine Eignung nachzuweisen, muss der Bieter über praktische Erfahrungen in Probenahmen von Immissions- und Depositionsmessungen, der Wartung an technischen Geräten, dem Umgang mit verschiedenen Sammlertypen sowie Erfahrung mit Bioindikation verfügen.
“Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser...”
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch auf der eVergabe-Plattform www.auftraege.bayern.de zur Verfügung.
Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden.
Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de zu erstellen und einzureichen. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Hier ist eine kostenlose Registrierung für das Verfahren sowie die Bearbeitung und Abgabe des Angebotes möglich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: c0f12e87-76f1-4468-90ef-036d199560d7
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 037-118967 (2025-02-20)